Rechtsprechung
VG Köln, 27.10.2000 - 11 K 7361/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Kein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Vanity-Nummer
Papierfundstellen
- MMR 2001, 190
Wird zitiert von ... (3)
- LG Düsseldorf, 20.07.2012 - 6 O 518/10
Zuweisung einer bestimmten Rufnummer im Mobilfunkverkehr
Die Zuteilung der Rufnummer in den oben beschriebenen zweistufigen Verfahren vermittelt lediglich ein Nutzungsrecht , nicht aber eine eigentümerähnliche Stellung im Sinne des § 903 BGB, und zwar gerade vor dem Hintergrund der auch im vorliegenden Fall in Rede stehenden erheblichen Einschränkungen der Übertragbarkeit (vgl. OLG Köln, MMR 2001, 190, Leitsatz 4;… Beck´scher TKG-Kommentar - Büning / Weißenfels, 3. Aufl., 2006, § 66, Rn. 27).Bereits aufgrund der erheblichen Vorbehaltsrechte der Bundesnetzagentur (§ 4 TNV) besteht auch keine Vergleichbarkeit mit der Rechtslage bei Vergabe von Internet-Domains (vgl. OLG Köln, MMR 2001, 190, Leitsatz 5; generell zur Rechtslage bei Internet-Domains: BVerfG, MMR 2005, 165; BGH, MMR 2005, 685).
Wie oben gezeigt, bestand jedoch weder eine solche eigentümerähnliche Position des Klägers noch existiert (mangels freier Übertragbarkeit der Rufnummern) ein legaler Markt, auf dem die Rufnummer in rechtlich geschützter Weise den vom Kläger geltend gemachten Wert repräsentieren könnte (vgl. auch OLG Köln, MMR 2001, 190, 192).
- OLG Düsseldorf, 13.08.2013 - 20 U 136/12
Wirksamkeit eines Vertrages über die Übertragung einer Rufnummer
Bei diesen handelt es sich aber lediglich um normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften (vgl.VG Köln MMR 2001, 190, 191). - VG Köln, 03.03.2006 - 11 K 4217/05
Strukturierung und Ausgestaltung des Nummernraumes; Regeln für die Zuteilung von …
VG Köln, Urteil vom 27.10.2000 - 11 K 7361/00 -, MMR 2001, 190, 191, und Beschluss vom 17.12.2003 - 11 L 2782/03 -.