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   OLG Schleswig, 19.12.2000 - 6 U 51/00   

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https://dejure.org/2000,3402
OLG Schleswig, 19.12.2000 - 6 U 51/00 (https://dejure.org/2000,3402)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.12.2000 - 6 U 51/00 (https://dejure.org/2000,3402)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 6 U 51/00 (https://dejure.org/2000,3402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Keine Haftung für Links von einer privaten Homepage auf Website eines kommerziellen Internetanbieters

  • webshoprecht.de

    Keine Haftung für Links von einer privaten Homepage auf Website eines kommerziellen Internetanbieters

  • JurPC

    MarkenG § 14 Abs. 2, TDG § 5 Abs. 3
    Wortmarke "Swabedoo"

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Private Homepage und Markenrecht - 'Swabedoo'

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1; MarkenG § 14
    Haftung des Anbieters einer privaten Internetseite für die Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auf einer privaten Homepage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 399
  • K&R 2001, 220
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1998 - VIII ZR 1/98

    Formularmäßige Abwälzung der Nachnahmekosten im Versandhandel; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2000 - 6 U 51/00
    Eine Verantwortlichkeit für fremde Inhalte ist dagegen gegeben, wenn zusätzliche Umstände vorliegen, die verdeutlichen, dass sich der Anbieter die Inhalte der anderen Seiten geistig zu eigen machen will (Bettinger/Freytag, CR 98, S. 545 [548]; LG Hamburg CR 1998, S. 656 [566]; Kloos, Anmerkung zum Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main, CR 1999 S. 46 [47]).
  • LG Kiel, 13.04.2000 - 15 O 25/00

    Schutz aus Markenrecht

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2000 - 6 U 51/00
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 13. April 2000 (15 O 25/00) wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 15.03.2002 - 21 U 1914/02

    Nachweis der offensichtlichen Unwahrheit der Gegendarstellung durch Vorlage des

    Der Senat bejaht hier zwar eine Haftung des Homepagebetreibers für diesen Link, ohne dass es auf die Auslegung von § 5 TDG/§ 5 MDStV (oder jetzt: §§ 8 ff. TDG) ankäme (vgl. zur Linkhaftung z.B. OLG Schleswig, MMR 2001, 401 [OLG Schleswig 19.12.2000 - 6 U 51/00] - Swabedoo (mit ausführlicher Anmerkung von Schütz/Attendorn); OLG Hamburg, AfP 2001, 316 = MMR 2001, 533 - Frame-Linking und OLG Braunschweig, MMR 2001, 608 [OLG Braunschweig 19.07.2001 - 2 U 141/00] - FTP-Explorer und aus der Literatur etwa Hoeren, Internetrecht (Internetskriptum) § 9; Sieber in Teil 19 Rn. 268 und Spindler in Teil 29 des Handbuchs Multimedia-Recht; Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rn. 28.17-28.17 c; Waldenberger/Hoß, AfP 2000, 237/243 f.).
  • LG München I, 28.11.2007 - 1 HKO 22408/06

    Studi.de

    bb) Das OLG Schleswig hatte schon im Jahr 2000 in der Entscheidung "SWABEDOO", in einer der vorliegenden Sache sehr ähnlichen Konstellation entschieden, dass Werbeeinblendungen, die in Kauf genommen werden, um einen zu privaten Verwendung gewünschten Dienst nutzen zu können, unschädlich sind (MMR 2001, 399, 401):.
  • OLG Schleswig, 21.05.2015 - 6 U 12/14

    Keine Haftung für Links von einer privaten Homepage auf Website eines

    Dies gilt auch dann, wenn die Webseiten, auf die verwiesen wird, durch ihren Inhalt gegen diese Vorschriften verstoßen sollten, der private Homepageinhaber sich jedoch die Verweisungsseiten nicht zu eigen macht, auf deren Gestaltung keinen Einfluss hat, seine eigene Homepage inhaltlich nicht in die fremden Websites eingebettet ist, und keine wirtschaftliche Verbindung zwischen dem Verweisenden und dem "verlinkten" Anbieter besteht (vgl. Senat, Urteil vom 19.12.2000 - 6 U 51/00 - ZUM-RD 2001, 452-545, Orientierungssatz, zitiert nach Juris).
  • LG Berlin, 08.01.2008 - 15 O 484/07
    Abgesehen von bestimmten betriebsinternen Handlungen stimmt der Begriff mit dem "geschäftlichen Verkehr" im Sinne des UWG (Köhler/Piper, UWG , 3. Aufl. Einf UWG Rdn. 194 ff. mit weiteren Nennungen) überein (z.B. OLG Schleswig CR 2001, 465, 467 [OLG Schleswig 19.12.2000 - 6 U 51/00] - Swabedoo), wobei ihm im Kennzeichenrecht insoweit noch größere Bedeutung zukommt, als der Anwendungsbereich des MarkenG anders als derjenige der meisten Vorschriften des UWG ein Handeln zu Wettbewerbszwecken nicht voraussetzt.
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