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   OLG Düsseldorf, 28.11.2000 - 20 U 28/00   

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https://dejure.org/2000,3499
OLG Düsseldorf, 28.11.2000 - 20 U 28/00 (https://dejure.org/2000,3499)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.2000 - 20 U 28/00 (https://dejure.org/2000,3499)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 2000 - 20 U 28/00 (https://dejure.org/2000,3499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • aufrecht.de

    TBox

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tbox; T-Box; Telekom; Konzernzeichen; Geschäftsbezeichnung; Verwechslungsgefahr; Unterscheidungskraft; Dienstleistungsähnlichkeit; Warenähnlichkeit; Internet-Domain-Name

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 5 Abs. 2 Satz 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5 Abs. 2 S. 1 § 14 Abs. 2 Nr. 2 § 3
    Verwechslungsgefahr - "T.Box" für Teeeinzelhandel und Telekommunikation - unbenutzte Marke "T-Box" der Deutschen Telekom AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 20
  • MMR 2001, 706
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2000 - 20 U 28/00
    Eine Auslegung des § 1 UWG, die darauf hinausliefe, schon Annäherungen an eine damit verbundene Schädigung als wettbewerbsrechtlich unzulässig anzusehen, verstieße gegen die Systematik des Wettbewerbs- und Kennzeichenrechts (BGH NJW 97, 2379, 2380 - grau/magenta).

    Auch die Zubilligung eines wettbewerbsrechtlichen Verbotsausspruchs wegen irreführender Verwendung einer Kennzeichnung setzt deren kennzeichenrechtlichen Schutz voraus (BGH NJW 97, 2379 - graumagenta).

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2000 - 20 U 28/00
    Wegen ihrer ausreichenden Kennzeichnungskraft war sie auch auf die graphische Gestaltung nicht angewiesen, um schutzfähig zu sein (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1202, 1203 f. -ARD-1).

    Das gilt auch für eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne (BGH NJW-RR 2000, 1202 - ARD-1).

  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2000 - 20 U 28/00
    Auch die Rechtsfolgen einer bekannten Marke können nicht mehr aus § 1 UWG abgeleitet werden, wenn sie nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG nicht begründet sind (BGH NJW 98, 3781 - Mac Dog).
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2000 - 20 U 28/00
    Eine Behinderung, die sich aus einer solchen rechtmäßigen Ausübung eines Kennzeichenrechts ergibt, ist grundsätzlich wettbewerbskonform und dementsprechend von den betroffenen Mitbewerbern hinzunehmen (BGH NJW 87, 2016, 2017 - Handtuchspender).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2000 - 20 U 28/00
    Aus den §§ 8 Abs. 2 Nr. 2, 23 Nr. 2 MarkenG folgt, daß einer Kennzeichnung (hier: dem Unternehmenskennzeichen der Klägerin), die an eine beschreibende Angabe oder deren Abkürzung (hier: den Buchstaben "T") angelehnt ist, nicht die Benutzung der (nicht abgewandelten) beschreibenden Angabe selbst oder deren Abkürzung verboten werden kann (vgl. BGH NJW-RR 99, 340, 341 - Tour de culture; Ingerl/Rohnke a.a.O., § 8, Rdnr. 53; § 23, Rdnr. 33; Althammer/Ströbele a.a.O., § 8, Rdnr. 54; Teplitzky WRP 99, 461, 465).
  • LG Düsseldorf, 26.11.1999 - 38 O 89/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2000 - 20 U 28/00
    20 U 28/00 38 O 89/99 LG Düsseldorf.
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2000 - 20 U 28/00
    Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens ist nämlich die Kennzeichnungskraft des in Frage stehenden Stammbestandteils wie bei der Prüfung einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr zu beurteilen (BGH NJW-RR 99, 1055 - Cefallone).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2000 - 20 U 28/00
    Die Möglichkeit allein, daß eine gedankliche Verbindung zwischen den Marken hergestellt werden kann, führt noch nicht zu einer Verwechslungsgefahr (vgl. etwa BGH NJW-RR 99, 1200, 1201 - Monoflam/Polyflam).
  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 25/96

    "COMPO-SANA"; Prägung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2000 - 20 U 28/00
    Der Buchstabe "T" kommt mangels Kennzeichnungskraft als Stammbestandteil einer Zeichenserie nicht in Frage (vgl. BGH NJW-RR 98, 1414, 1416 - Compo Sana).
  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2000 - 20 U 28/00
    Eine Bekanntheit des isolierten Großbuchstabens "T" für ihren Geschäftsbetrieb oder gar für die Klagemarke kann die Klägerin auch nicht aus den vorgelegten Gutachten (Anl. W 4 bis W 6) herleiten, die ebenfalls schon Gegenstand der genannten Senatsentscheidung waren, und die auch diesmal wieder in völlig unaufgearbeiteter Form vorgelegt werden (vgl. BGH LM Nr. 1 zu § 137 ZPO; BGH NJW 84, 310, 311), so daß ihre Unerheblichkeit erst bei einer Nachprüfung durch das Gericht auffällt.
  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 20 U 116/98

    Verwechslungsfähigkeit zweier Marken auf dem Gebiet der Waren/Dienstleistungen

  • BGH, 25.06.1998 - I ZB 11/96

    "STEPHANSKRONE II"; Übersetzung einer Marke in die englische Sprache

  • BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14

    AppOtheke - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AppOtheke" -

    1970, 132 - Brisk = Brisa; BPatGE 22, 227, 230 - Frukina/FRUTERA; BPatGE 22, 93, 96 - MARC = MARS und Marc = Mars; BPatG Bl. 1956, 378 - Bion = BIOX; BPatGE 1, 203 - Pei = REI; OLG Köln 2005, 82, 83 - bit = BIT; OLG Düsseldorf MMR 2001, 706, 707 - T- BPatG Beschl. v. 22.2.2010 - 26 W (pat) 39/09 - TENGO/TANGO wegen Ähnlichkeit von "e"/"a").
  • OLG Stuttgart, 03.07.2003 - 8 W 425/02

    Handelsregisterverfahren auf Amtslöschung einer Firma: Irreführende Bezeichnung

    Inzwischen werden solche geografischen Bezeichnungen regelmäßig nur als Hinweis auf den Sitz (Ort oder Region) oder das Haupttätigkeitsgebiet verstanden, wie der Senat für das neue Firmenrecht bereits ausgesprochen hat (Besch. v. 17.11.2000, Die Justiz 2001, 81 = OLGRep 2001, 90 = RPfl 2001, 186 = NJW-RR 2001, 755 = DB 2001, 697).
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