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   BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00   

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https://dejure.org/2001,42
BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00 (https://dejure.org/2001,42)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2001 - XI ZR 274/00 (https://dejure.org/2001,42)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00 (https://dejure.org/2001,42)
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Gültigkeitsdauer Telefonkarten

§ 9 Abs. 1 AGBG (jetzt § 307 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Einzelfall eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot (Äquivalenzprinzip) bei zeitlicher Begrenzung der Berechtigung aus einem Inhaberpapier (§ 807 BGB);

§ 9 Abs. 1 AGBG, Grenzen des Transparenzgebots (jetzt § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (15)

  • webshoprecht.de

    Zur Befristung von Telefonkarten in AGB ohne Anrechnung des Guthabens

  • JurPC

    AGBG §§ 8, 9
    Befristung von Telefonkarten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Befristung - Telefonkarten

  • Judicialis

    AGBG § 8; ; AGBG § 9 Bm, Cl

  • ra.de
  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Unwirksamkeit einer Klausel zur Befristung der Gültigkeitsdauer von Telefonkarten ohne Entschädigung

  • RA Kotz

    BGH erklärt Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten für unwirksam

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG §§ 8, 9
    Befristung von Telefonkarten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit der Befristung von Telefonkarten durch AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8, 9 AGBG a.F.; § 307 BGB n.F.
    AGB-Klausel, die den Verfall von Guthaben einer Telefonkarte vorsieht, ist unwirksam

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Befristung von Telefonkarten in AGB ohne Anrechnung des Guthabens

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

  • beck.de (Leitsatz)

    Befristung von Telefonkarten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Geschenkgutscheine

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.6.2001)

    Guthaben-Verfall nach Fristablauf bei Telefonkarten unwirksam // Urteil des OLG Köln grundsätzlich bestätigt

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitliche Gültigkeitsbeschränkung von Telefonkartenguthaben

  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Unwirksamkeit einer Klausel zur Befristung der Gültigkeitsdauer von Telefonkarten ohne Entschädigung

Papierfundstellen

  • BGHZ 148, 74
  • NJW 2001, 2635
  • ZIP 2000, 1836
  • ZIP 2001, 1418
  • MDR 2001, 1226
  • WM 2001, 1466
  • MMR 2001, 806
  • BB 2001, 1543
  • DB 2001, 1879
  • K&R 2001, 465
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
    Dabei kommt es im vorliegenden Zusammenhang nicht darauf an, ob eine derartige Abrede im Einzelfall wirksam ist oder an den Einbeziehungsvoraussetzungen der §§ 2, 3, 23 Abs. 2 Nr. 1 a AGBG scheitert; mögliche Verstöße gegen diese Vorschriften können mit der auf abstrakt feststellbare Verletzungen der §§ 9 bis 11 AGBG beschränkten Verbandsklage nach § 13 AGBG nicht geltend gemacht werden (BGHZ 116, 1, 3; 137, 27, 32).

    Es obliegt daher grundsätzlich dem kartenausgebenden Unternehmen, in eigener Verantwortung Art und Umfang der von ihm angebotenen Leistungen sowie die Bemessung des vom Kunden dafür zu entrichtenden Entgelts zu bestimmen (vgl. Senatsurteil BGHZ 137, 27, 30 zum Kreditkartenvertrag).

    b) Allerdings unterliegen gemäß § 8 AGBG bloße Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung (sogenannte Leistungsbeschreibungen) ebensowenig der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz wie Vereinbarungen über das vom anderen Teil zu erbringende Entgelt (st.Rspr., vgl. BGHZ 137, 27, 29; 141, 137, 141; 141, 380, 382 f.; Senatsurteil vom 12. Dezember 2000 - XI ZR 138/00, WM 2001, 196, 197, für BGHZ vorgesehen).

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
    b) Allerdings unterliegen gemäß § 8 AGBG bloße Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung (sogenannte Leistungsbeschreibungen) ebensowenig der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz wie Vereinbarungen über das vom anderen Teil zu erbringende Entgelt (st.Rspr., vgl. BGHZ 137, 27, 29; 141, 137, 141; 141, 380, 382 f.; Senatsurteil vom 12. Dezember 2000 - XI ZR 138/00, WM 2001, 196, 197, für BGHZ vorgesehen).

    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich von Regelungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 123, 83, 84; 127, 35, 41; 141, 137, 141).

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
    Solche Ausschlußfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89, NJW 1991, 1745).
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich von Regelungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 123, 83, 84; 127, 35, 41; 141, 137, 141).
  • BGH, 15.10.1991 - XI ZR 192/90

    Verstoß gegen das Transparenzgebot

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
    Dabei kommt es im vorliegenden Zusammenhang nicht darauf an, ob eine derartige Abrede im Einzelfall wirksam ist oder an den Einbeziehungsvoraussetzungen der §§ 2, 3, 23 Abs. 2 Nr. 1 a AGBG scheitert; mögliche Verstöße gegen diese Vorschriften können mit der auf abstrakt feststellbare Verletzungen der §§ 9 bis 11 AGBG beschränkten Verbandsklage nach § 13 AGBG nicht geltend gemacht werden (BGHZ 116, 1, 3; 137, 27, 32).
  • OLG Dresden, 31.03.1999 - 8 U 77/99

    Zahlung des Kaufpreises nach Ausübung des Andienungsrechts durch den

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
    Das Landgericht (VuR 2000, 73) hat der Klage stattgegeben und der Beklagten untersagt, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über Telefonkarten die Klausel "Gültig bis ... (Datum)" zu verwenden und sich auf diese Klausel zu berufen.
  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
    b) Allerdings unterliegen gemäß § 8 AGBG bloße Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung (sogenannte Leistungsbeschreibungen) ebensowenig der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz wie Vereinbarungen über das vom anderen Teil zu erbringende Entgelt (st.Rspr., vgl. BGHZ 137, 27, 29; 141, 137, 141; 141, 380, 382 f.; Senatsurteil vom 12. Dezember 2000 - XI ZR 138/00, WM 2001, 196, 197, für BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87

    Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
    Auch Vertragstypen, die im Gesetz ungeregelt geblieben sind, können am Maßstab der §§ 9 bis 11 AGBG gemessen werden (BGHZ 104, 82, 90).
  • OLG Köln, 23.08.2000 - 6 U 202/99

    Klauselverbot für gültigkeitsbeschränkende Hinweise auf Telefonkarten bei

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
    Weshalb der durchschnittlich verständige und informierte Verbraucher demgegenüber bei der Telefonkarte davon ausgehen sollte, ihm stehe nach Ablauf von maximal 39 Monaten Gültigkeitsdauer ein Anspruch auf Erstattung eines Restbetrages zu, ist nicht erkennbar (ebenso Heinrichs EWiR 2001, 49, 50).
  • BGH, 02.07.1987 - III ZR 219/86

    Verwendung einer unwirksamen Gerichtsstandsklausel

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
    Unter die Definition des § 1 Abs. 1 AGBG fallen sämtliche einseitig für eine mehrfache Verwendung vorgefertigte Erklärungen des Verwenders, die den Vertragsinhalt regeln sollen (BGHZ 101, 271, 274); Art und Rechtscharakter der vertraglichen Regelung sind demgegenüber unerheblich (vgl. Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 9. Aufl. § 1 Rdn. 14; Wolf in Wolf/Horn/Lindacher, AGBG 4. Aufl. § 1 Rdn. 8).
  • BGH, 12.12.2000 - XI ZR 138/00

    Umfassender Haftungsausschluß für Zugangsstörungen beim Online-Banking unzulässig

  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 6/86

    Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme

  • AG Northeim, 26.08.1988 - 3 C 460/88

    Einordnung eines Gutscheins als kleines Inhaberpapier oder Schuldschein; Bestehen

  • BGH, 09.10.1985 - VIII ZR 217/84

    Kein Aufwendungsersatz des Leasinggebers bei Scheitern des Vertrages

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

  • BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89

    Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden

  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 61/84

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Vereinbarungen über das Entgelt für den

  • OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07

    Befristung der Einlösbarkeit von Geschenkgutscheinen in Allgemeinen

    In dieses Äquivalenzverhältnis wird auch durch eine vertragliche Regelung eingegriffen, die die Werthaltigkeit einer Gegenleistung, die ein Vertragspartner auf Grund eigener Vorleistung verlangen kann, zeitlich über die Verjährungsregelungen hinaus beschränkt (vgl. BGH NJW 2001, 2635 [2637]).

    Solche Ausschlussfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (vgl. BGH NJW 2001, 2635 [2637]; OLG München NJW 2007, 227 [228]; jeweils zu einer Abkürzung der damals noch dreißig Jahre betragenden Regelverjährungsfrist).

  • BGH, 13.02.2020 - IX ZR 140/19

    Rechtsanwaltsvergütung: 15-Minuten-Takt ist bei Verbrauchern als Mandanten

    aa) Zu den wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts gehört das Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00, NJW 2001, 2635, 2637 unter III 2 b).
  • BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10

    AGB-Kontrolle eines Maklervertrages: Wirksamkeit einer Klausel über ein vom

    Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen einschränken, ausgestalten oder modifizieren, sind hingegen inhaltlich zu kontrollieren (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00, BGHZ 148, 74, 78 m.w.N., und vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09, NJW 2010, 2719 Rn. 26).
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