Rechtsprechung
OLG München, 06.03.2001 - 30 U 257/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewerbsmäßige Übernahme der Verlegung technischer Kabel von sogenannten Übergabepunkten der Telekom AG bis zu Wohneinheiten; Ausstattung von Wohneinheiten mit Anschlussvorrichtungen für das Empfangen von Rundfunksignalen über Kabel; Verpflichtung eines privaten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck.de (Leitsatz)
Teilnehmerentgelt nach Bayerischem Mediengesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Begriff des Betreibers einer Kabelanlage; Entgeltpflicht für die Inanspruchnahme eines Breitbandkabelanschlusses
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 05.02.1999 - 1 O 3018/98
- OLG München, 06.03.2001 - 30 U 257/99
Papierfundstellen
- MMR 2001, 445
- afp 2001, 323
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Bayern, 11.06.1991 - 5-VII-90
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VerfGH Bayern, 24.09.1999 - 89-VI-97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- EuGH, 11.12.1997 - C-83/97
Kommission / Deutschland
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- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
Das Teilnehmerentgelt knüpft an das in Kabelanlagen zur Verfügung gestellte, gegenüber terrestrischem Empfang erweiterte Spektrum an privaten Rundfunkangeboten aus Bayern an (…vgl. OLG München, ZUM-RD 1998, S. 319 ; MMR 2001, S. 445).Für die Gesetzgebungskompetenz ist ebenfalls unmaßgeblich, wie die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts rechtlich begründet wird, vorliegend über die in Art. 38 Abs. 2 BayMG 1992 geregelte Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Folgepflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts, und ob die Vereinbarung dem Privatrecht zuzuordnen war - wie seinerzeit zum Teil angenommen wurde (…vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ; OLG München, MMR 2001, S. 445 ) - oder dem öffentlichen Recht (…so schon nach altem Recht BayObLGZ 2001, 174 und nach gegenwärtigem Recht BGH, NVwZ 2003, S. 506 f.;… VG München, MMR 2005, S. 64 ;… Bornemann/Kraus/Lörz, Bayerisches Mediengesetz, Art. 33 Rn. 22 ff., 25 ).
- BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
Bertelsmann AG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer …
Das Teilnehmerentgelt knüpft an das in Kabelanlagen zur Verfügung gestellte, gegenüber terrestrischem Empfang erweiterte Spektrum an privaten Rundfunkangeboten aus Bayern an (…vgl. OLG München, ZUM-RD 1998, S. 319 ; MMR 2001, S. 445).Für die Gesetzgebungskompetenz ist ebenfalls unmaßgeblich, wie die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts rechtlich begründet wird, vorliegend über die in Art. 38 Abs. 2 BayMG 1992 geregelte Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Folgepflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts, und ob die Vereinbarung dem Privatrecht zuzuordnen war ? wie seinerzeit zum Teil angenommen wurde (…vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ; OLG München, MMR 2001, S. 445 ) - oder dem öffentlichen Recht (…so schon nach altem Recht BayObLGZ 2001, 174 und nach gegenwärtigem Recht BGH, NVwZ 2003, S. 506 f.;… VG München, MMR 2005, S. 64 ;… Bornemann/Kraus/Lörz, Bayerisches Mediengesetz, Art. 33 Rn. 22 ff., 25 ).
- OLG München, 10.10.2002 - U (K) 2616/02
Rechtmäßigkeit von Werbung für preisvergünstigte Stromlieferungsverträge deren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Regensburg, 30.07.2003 - RO 3 K 03.37
Voraussetzungen eines Teilnehmerentgelts nach dem Bayerischen Mediengesetz …
Eine gegenteilige Auffassung wurde aber überwiegend in der Zivilgerichtsbarkeit vertreten: Nach dem Urteil des OLG München vom 6. März 2001 - 30 U 257/99, ZUM-RD 2001, 333 kommt ein Vertrag vorliegend durch konkludentes Handeln zu Stande. - VG Augsburg, 06.06.2008 - Au 7 K 08.414
Teilnehmerentgelt nach BayMG; Inhaber eines Kabelanschlusses; Kosten des …
Die Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Teilnehmerentgeltssystems ist in der Vergangenheit sowohl vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof wie auch von anderen Gerichten, unter anderem der erkennenden Kammer, bejaht worden (vgl. z.B. BayVerfGH vom 22.7.1998, BayVBl. 1998, 718; OLG München vom 6.3.2001, ZUM-RD 2001, 330; VG München vom 19.2.2004, Az: M 17 K 02.1019; VG Regensburg vom 30.6.2004, Az: RN 3 K 03.02282; VG Augsburg vom 27.10.2005, Az: Au 7 K 04.1248); in diesen Entscheidungen sind unter anderem Fragen zur Gesetzgebungskompetenz, zur Sonderabgabeneigenschaft des Teilnehmerentgelts sowie zur Vereinbarkeit mit der Rundfunkfreiheit und dem Gleichheitssatz behandelt worden.