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   OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01   

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https://dejure.org/2001,965
OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01 (https://dejure.org/2001,965)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.2001 - 6 U 12/01 (https://dejure.org/2001,965)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 2001 - 6 U 12/01 (https://dejure.org/2001,965)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Internetauktion: Haftung des Anbieters für Markenrechtsverletzungen von Fremdnutzern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Markenrecht; Uhrenhersteller

  • Judicialis

    TDG § 5; ; TDG § ... 5 Abs. 1; ; TDG § 5 Abs. 2; ; TDG § 5 Abs. 3; ; BGB § 164 Abs. 3; ; MarkenG § 4; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 125 e Abs. 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 108; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14; TDG § 5
    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Online-Auktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • heise.de (Pressebericht, 12.03.2004)

    Online-Auktionshäuser müssen Angebote von Plagiaten sperren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung bei Online-Auktionen

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung von Online-Auktionshäusern für Markenrechtsverletzung - Rolex

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 110
  • K&R 2002, 93
  • afp 2002, 180
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 31.10.2000 - 33 O 251/00

    Gefälschte ROLEX-Uhren bei der Online-Auktion

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.10.2000 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 251/00 - teilweise abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.10.2000 - 33 O 251/00 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01
    Dabei kann die bloße - auch gutgläubige - Unterstützung eines eigenverantwortlich handelnden dritten Störers mit Mitteln des eigenen Betriebs genügen, sofern die rechtliche Möglichkeit besteht, die Handlung zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248/250 f - "Sporthosen"-; ders. GRUR 1997, 313/315 -"Architektenwettbewerb"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14 - 19 Rdn. 10; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., UWG Einl. Rdn. 325 f/326; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., 14. Kapitel Rdn. 4 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01
    Dabei kann die bloße - auch gutgläubige - Unterstützung eines eigenverantwortlich handelnden dritten Störers mit Mitteln des eigenen Betriebs genügen, sofern die rechtliche Möglichkeit besteht, die Handlung zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248/250 f - "Sporthosen"-; ders. GRUR 1997, 313/315 -"Architektenwettbewerb"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14 - 19 Rdn. 10; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., UWG Einl. Rdn. 325 f/326; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., 14. Kapitel Rdn. 4 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Das Berufungsgericht hat das landgerichtliche Urteil auf die Berufung der Beklagten abgeändert und die Klage unter Zurückweisung der Anschlußberufung der Klägerinnen abgewiesen (OLG Köln CR 2002, 50).

    Dem kann schon für die Bestimmung des § 5 TDG a.F. nicht beigetreten werden, und zwar bereits deshalb nicht, weil die Markenrechtsrichtlinie nichts über die Störerhaftung besagt (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., vor §§ 14-19 Rdn. 35 u. 43; Jacobs, Festschrift für Erdmann, 2002, S. 327, 330; Wiebe, CR 2002, 50; Hoeren, MMR 2002, 113; ferner OLG Düsseldorf WRP 2004, 631, 633 f. - Rolex/ebay).

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Das Berufungsgericht hat das landgerichtliche Urteil auf die Berufung der Beklagten abgeändert und die Klage unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerinnen abgewiesen (OLG Köln CR 2002, 50).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02

    Zur Anwendung des Haftungsprivilegs gem. § 11 Satz 1 TDG

    Der Schwerpunkt liegt jedoch eindeutig in der individuellen Kommunikation, indem die Bieter in der Regel ihr Angebot per email oder über ein Online-Formular abgeben und nur das Angebot des Einlieferers sowie der aktuelle Stand der Gebote allgemein zugänglich sind (so auch OLG Köln, MMR 2002, 110; LG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Köln, 28.05.2002 - 15 U 221/01

    Verantwortung des Providers für von Nutzern eingestellter obzöner Fotomontagen

    Es besteht aber schon ein Meinungsstreit darüber, ob die dort geregelten Haftungsbeschränkungen nur auf die verschuldensabhängigen Haftungstatbestände anzuwenden sind (Koch CR 1997, 193, 198) oder ob sie auch für den - hier angesprochenen - Bereich der Störerhaftung gelten (so Köhler/Arndt a. a. O.; insow. wohl verneinend Spindler NJW 1997, 3193, 3195, dort Fn. 25; offenlassend OLG Köln - 6. Zivilsenat - OLG-Report 2002, 80, 81 m. w. N.).
  • LG Hamburg, 21.11.2003 - 324 O 681/03

    Überprüfung des Bestandes einer einstweiligen Verfügung; Das Buch "Hinter den

    Trotz dieser Umstände, die gegen eine Qualifizierung der Angebote als eigene Informationen der Antragsgegnerin sprechen, überwiegen jedoch ganz erheblich die Anhaltspunkte, die dafür sprechen, daß die Antragsgegnerin als Diensteanbieter mit den Angeboten für Produkte auch eigene Informationen im Sinne des TDG verbreitet, denn hier findet aus der Sicht des objektiv verständigen Nutzers eine Verquickung derart statt, daß Diensteanbieter und Angebot zumindest soweit als Einheit erscheinen, daß sich die Antragsgegnerin die auf ihren Seiten abrufbaren Angebote (neben dem Verkäufer) zu eigen macht (so im Ergebnis auch LG Köln, CR 2001, 417, 418; Hoeren MMR 2002, 112, 115 [OLG Köln 02.11.2001 - 6 U 12/01], jeweils zu § 5 TDG a.F.).

    Ein derartiges Verständnis des § 11 Nr. 1 TDG läßt sich aber nicht mit elementaren Grundsätzen des Zivilrechts, insbesondere nicht mit dem in § 162 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Grundgedanken vereinbaren: Wer sich einer Kenntnisnahme gezielt verschließt, muß sich so behandeln lassen, als habe er Kenntnis erlangt (vgl. zu § 5 TDG a.F. Hoeren MMR 2002, 112, 114) [OLG Köln 02.11.2001 - 6 U 12/01].

  • LG München I, 11.12.2003 - 7 O 13310/03

    Playboy Link

    Unabhängig davon wäre es dem Antragsgegner auch zumutbar, in Form eines Filterprogramms (s.g. Black List) die Linkeinträge Dritter vor dem Online Stellen in diesem Sinne automatisiert überprüfen zu lassen, was heutzutage allgemein üblich ist (vgl. Anm. Hoeren zu OLG Köln, MMR 2002, 110/114 li. Sp.).

    Die vom Antragsgegner herangezogene Rechtsprechung zu Online Auktionen (vgl. auch OLG Köln MMR 2002, 110; OLG Stuttgart MMR 2002, 746 m. Anm. Spindler = CR 2002, 911; LG Düsseldorf MMR 2003, 120 = CR 2003, . 211; LG Potsdam MMR 2002, 829 = CR 2003, 152 m. Anm. Gercke) ist aus diesem Grunde bereits nicht einschlägig.

  • LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01

    Gefälschte Markenartikel bei Onlineauktionshäusern

    Ähnliche Zweifel, ob die Voraussetzungen von § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkehG gegeben sind, wenn bei Internet-Auktionen in den Versteigerungsangeboten unübersehbar darauf hingewiesen wird, dass es sich um Nachahmungen handelt, äußerte auch das OLG Köln in seinem Urteil vom 2. November 2001 (MMR 2002, 110 -R).
  • LG München I, 07.10.2004 - 7 O 18165/03

    Haftung für Links auf Nacktfotos

    Insoweit könnte sich der Beklagte z.B. einer Filtersoftware, sog. Blacklist (vgl. Anm. Hoeren zu OLG Köln MMR 2002, 110/114 li. Sp.), bedienen.
  • KG, 04.09.2006 - 10 W 81/06

    Persönlichkeitsschutz im Internet: Zumutbarer Einsatz einer Filtersoftware zur

    Der Einsatz einer solchen Filtersoftware ist dem Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG) möglich und zumutbar (vgl. LG München, K & R 2005, 184; Anm. Hoeren zu OLG Köln, MMR 2002, 110, 114).
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