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   OLG Köln, 18.01.2002 - 6 U 136/01   

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https://dejure.org/2002,7817
OLG Köln, 18.01.2002 - 6 U 136/01 (https://dejure.org/2002,7817)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2002 - 6 U 136/01 (https://dejure.org/2002,7817)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 6 U 136/01 (https://dejure.org/2002,7817)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbespot für Handy; Ausdrückliche und prominente hervorhebung einer fehlenden "Mindestvertragslaufzeit" ; Irreführung; Bewerbung der Telefonkarte "XTRA-PAC"; Vorstellung des Verkehrs

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 13 Abs. 6 Ziffer 1; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    UWG -Recht; "XTRA PAC"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 469
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 10.11.2000 - 6 U 147/00

    Irreführende Werbung durch Verschweigen zweijähriger Provider-Bindung -

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2002 - 6 U 136/01
    Sie hat hierzu unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 10.11.2000 in der Sache 6 U 147/00 (veröffentlicht in OLGR Köln 2001, 131 ff. und MMR 2001, 235 f.) die Auffassung vertreten, die angesprochenen Verkehrskreise würden nicht hinreichend darüber aufgeklärt, dass die beworbenen SIMLOCK HANDYS lediglich mit der "XTRA-Card" der Beklagten in deren Netz funktionierten und der Käufer über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht in einem Mobilfunknetz eines anderen Anbieters telefonieren könne, wolle er sein Handy nicht gegen Zahlung eines Betrages von 195,- DM freischalten lassen.
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2002 - 6 U 136/01
    Bei einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, auf den nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH WRP 2000, 289 "Lifting-Creme") und des Bundesgerichtshofs (vgl. unter anderem WRP 2000, 517, 519 = GRUR 2000 619, 621 "Orient-Teppichmuster") maßgeblich abzustellen ist, kommt anders als bei der Printwerbung, die der Senat in seiner vorgenannten Entscheidung vom 10.11.2000 auf ihre Irreführungseignung zu überprüfen hatte, erst gar nicht die Vorstellung auf, man könne ein Handy sowie die Telefonkarte incl.
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2002 - 6 U 136/01
    Bei einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, auf den nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH WRP 2000, 289 "Lifting-Creme") und des Bundesgerichtshofs (vgl. unter anderem WRP 2000, 517, 519 = GRUR 2000 619, 621 "Orient-Teppichmuster") maßgeblich abzustellen ist, kommt anders als bei der Printwerbung, die der Senat in seiner vorgenannten Entscheidung vom 10.11.2000 auf ihre Irreführungseignung zu überprüfen hatte, erst gar nicht die Vorstellung auf, man könne ein Handy sowie die Telefonkarte incl.
  • OLG Stuttgart, 08.02.2007 - 2 U 136/06

    Irreführende Werbung: Bewerbung einer Preisreduzierung im Internet als

    Denn der Kunde erwartet bei bloßen Ankündigungen noch keine umfassende Information (vgl OLG Köln MMR 2002, 469)", findet die Entscheidung des OLG Köln ihre Begründung darin, dass in einer TV-Werbung beim maßgeblichen Verkehr, "anders als bei der Printwerbung ... erst gar nicht die Vorstellung auf[kommt], man könne ein Handy sowie die Telefonkarte incl.
  • OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07

    "Bis zu EUR 8.000,- Einführungsrabatt" - Keine Irreführung im Falle einer an

    Wie der Senat in anderem Zusammenhang schon früher ausgesprochen hat (MMR 2002, 469 [470] - Xtra Pac; zustimmend im Blick auf § 4 Nr. 4 UWG n.F.: Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 4.14; Harte / Henning / Bruhn, a.a.O., Rn. 68 ff.), hängt der Umfang bestimmter Pflichtangaben unter anderem von der Art des Werbemediums ab, so dass etwa für die Fernsehwerbung andere Kriterien gelten als für die Printwerbung.
  • OLG München, 14.09.2006 - 29 U 3848/06

    Zur Definition einer Verkaufsförderungsmaßnahme nach § 4 Nr. 4 UWG

    Unter Berücksichtigung der relativen Kürze des von ihm zu beurteilenden Fernsehspots erachtete das Oberlandesgericht Köln eine TV-Werbung für ein Koppelungsangebot, bestehend aus einer Prepaid-Telefonkarte und einem Mobiltelefon mit einer SIM-Lock-Sperre trotz des Umstands, dass der Hinweis auf diese Verwendungsbeschränkung nur kurz und auch nur kaum wahrnehmbar eingeblendet worden war, als zulässig (OLG Köln, MMR 2002, 469 - Xtra Pac).
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