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   OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01   

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OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01 (https://dejure.org/2002,2162)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.05.2002 - 3 U 216/01 (https://dejure.org/2002,2162)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 3 U 216/01 (https://dejure.org/2002,2162)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr bei fehlender Branchennähe; Potentielle Verwechslungsfähigkeit von Bezeichnungen; Firmenschlagwort "Sieh an!" und Bezeichnung "siehan. de"; Tätigkeit im Textilversandhandel und Betreiben eines interaktiven Internet-Portals und der Herausgabe eines ...

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    Keine Verwechslungsgefahr bei Firmenschlagwort versus Internet-Domain mangels Branchennähe

  • Judicialis

    UWG § 25; ; MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 15 Abs. 5; ; BGB § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Branchennähe im Hinblick auf eine Domainbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 682
  • K&R 2002, 557
  • afp 2002, 519
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 02.11.2000 - 3 U 71/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01
    Im Rahmen der Beurteilung der Branchennähe ist auch maßgeblich auf die unter der Internet-Adresse angebotenen Waren und Dienstleistungen abzustellen (so KG GRUR-RR 2001, 180, 181 -CHECK IN/checkin.com; OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 126, 129 -Intershop; OLG Frankfurt WRP 2000, 772 -alcon.de; OLG Hamm NJW-RR 1999.631 -pizza.direkt.de; LG München 1 CR 19987, 540 freundin.de; LG Hamburg CR 1999, 47 -eltern.de; Fezer "Die Kennzeichenfunktion von Domainnamen, WRP 2000, 669, 674; Apel/Groß-Ruse, Markenrecht versus Domainrecht, WRP 2000, 816, 818).

    Die Homepage als solche ist weder die eigentlich relevante Ware noch eine Dienstleistung im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, sondern lediglich ein Mittel, die dahinter stehenden Waren bzw. Dienstleistungen anzubieten (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 126, 129 - Intershop).

  • OLG München, 12.08.1999 - 6 U 4484/98

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen des sog. Domain-Grabbing

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01
    Anhaltspunkte dafür, daß es sich um ein Firmenschlagwort mit überragender Verkehrsgeltung handeln könnte, was zu einer anderen Beurteilung führen könnte (OLG München GRUR 2000, 519, 520 - rolls-royce.de; OLG Hamm NJW-RR 1998, 90 - krupp.de), bestehen nicht.
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01
    Maßgebend für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Rahmen von § 15 Abs. 2 MarkenG sind neben der Zeichenähnlichkeit auch die Kennzeichnungskraft der älteren Bezeichnung und die Branchennähe der Parteien (vgl. BGH GRUR 1975, 604, 605 Effecten-Spiegel; BGH GRUR 1992, 547, 549 -Morgenpost; BGH GRUR 1999, 235, 237 -Wheels Magazine).
  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 103/90

    Verwechselungsgefahr bei Zeitungstiteln - Morgenpost

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01
    Maßgebend für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Rahmen von § 15 Abs. 2 MarkenG sind neben der Zeichenähnlichkeit auch die Kennzeichnungskraft der älteren Bezeichnung und die Branchennähe der Parteien (vgl. BGH GRUR 1975, 604, 605 Effecten-Spiegel; BGH GRUR 1992, 547, 549 -Morgenpost; BGH GRUR 1999, 235, 237 -Wheels Magazine).
  • OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 11 U (Kart) 40/97

    Zu einem Antrag auf einstweilige Verfügung; Strengere Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01
    Da bei World Wide Web-Adressen die Domains im Rahmen des Domain Name Servers (DNS) regelmäßig mit den Zeichen "http://www." beginnen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 48, 49 - *WWW# in TOnline), führt der Umstand, daß die Klägerin die streitgegenständliche Domain in dem insbesondere-Teil des Unterlassungsantrages zu I. 1. um den Hostnamen "www." ergänzt hat, nicht zu dem Schluß, daß damit eine andere Domain bezeichnet worden wäre.
  • BGH, 30.05.1975 - I ZR 37/74

    Verkehrsgeltung des Zeitschriftentitels "DER SPIEGEL" - Verwechselungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01
    Maßgebend für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Rahmen von § 15 Abs. 2 MarkenG sind neben der Zeichenähnlichkeit auch die Kennzeichnungskraft der älteren Bezeichnung und die Branchennähe der Parteien (vgl. BGH GRUR 1975, 604, 605 Effecten-Spiegel; BGH GRUR 1992, 547, 549 -Morgenpost; BGH GRUR 1999, 235, 237 -Wheels Magazine).
  • OLG Hamburg, 13.07.1999 - 3 U 58/98

    Verwendung nicht unterscheidungskräftiger Internet-Domain-Bezeichnungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01
    Der Verkehr ist daran gewöhnt, daß Leerzeichen, welche in einer Domainbezeichnung nicht zulässig sind, durch Zusammenschreibungen (oder Bindestriche) ersetzt werden (OLG Hamburg CR 1999, 779, 782 -Mitwohnzentrale.de).
  • KG, 16.02.2001 - 5 U 9865/00

    Zur internationalen Zuständigkeit und fehlenden Zeichenidentität trotz mangelnder

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01
    Im Rahmen der Beurteilung der Branchennähe ist auch maßgeblich auf die unter der Internet-Adresse angebotenen Waren und Dienstleistungen abzustellen (so KG GRUR-RR 2001, 180, 181 -CHECK IN/checkin.com; OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 126, 129 -Intershop; OLG Frankfurt WRP 2000, 772 -alcon.de; OLG Hamm NJW-RR 1999.631 -pizza.direkt.de; LG München 1 CR 19987, 540 freundin.de; LG Hamburg CR 1999, 47 -eltern.de; Fezer "Die Kennzeichenfunktion von Domainnamen, WRP 2000, 669, 674; Apel/Groß-Ruse, Markenrecht versus Domainrecht, WRP 2000, 816, 818).
  • LG Düsseldorf, 04.04.1997 - 34 O 191/96

    Epson.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01
    Soweit die Beklagte demgegenüber unter Berufung auf das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf CR 1998, 165 -epson.de) die Ansicht vertritt, daß bereits die Homepage selbst die verwechslungsfähige Ware oder Dienstleistung darstelle, verkennt sie, daß auch insoweit die allgemeinen Grundsätze des Kennzeichenrechts anzuwenden sind.
  • OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05

    Ahd.de

    Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Urteil vom 29.03.2001, 3 U 256/00 - Pizza-Connection; Urteil vom 02.05.2002, 3 U 216/01 - Siehan.de; GRUR-RR 2001, 126, 129 - Intershop).
  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02

    Verletzung der Rechte am Werktitel der Zeitschrift "Eltern" durch die

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass die Zeichenidentität und -ähnlichkeit eines Domainnamens mit einem Kennzeichen anhand der Second-Level-Domain (vorliegend: eltern-online) unabhängig von der Top-Level-Domain (hier: de) zu bestimmen ist, denn in der Endung "de" erkennt der Nutzer lediglich einen Hinweis darauf, welcher geografischen Herkunft - hier: Deutschland - das Angebot ist (OLG Hamburg MMR 02, 682, 683 - siehan.de; OLG Hamburg MMR 02, 825, 826 - motorradmarkt.de; OLG Hamburg GRUR-RR 02, 100, 102 - Derrick.de; OLG Hamburg GRUR 01, 838, 840 -1001 buecher.de).
  • OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 163/05

    Rechtsverletzung durch unberechtigten Dispute-Eintrag

    Im Rahmen der Beurteilung der Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit ist bei einer Domain maßgeblich auf die unter der Internetadresse angebotenen Waren und Dienstleistungen abzustellen (OLG Hamburg MMR 2002, 682, 683 - siehan.de m.w.Nachw.).
  • OLG Hamburg, 24.07.2003 - 3 U 154/01

    "Schuhmarkt.de"

    Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Urteil vom 29.03.2001, 3 U 256/00 - Pizza-Connection; Urteil vom 02.05.2002, 3 U 216/01 - Siehan.de; GRUR-RR 2001, 126, 129 - Intershop).
  • LG Koblenz, 28.08.2007 - 4 HKO 83/07
    Aufgrund der erheblichen Unterschiede in den gewerblichen Angeboten der Parteien wird auch nicht der unrichtige Eindruck hervorgerufen, die Klägerin habe dem Gebrauch ihres Namens durch die Beklagte zugestimmt (vgl. OLG Hamburg, MMR 2002, 682 f.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 547 f. = MMR 2000, 486 f.).
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