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   AG Erfurt, 14.09.2001 - 28 C 2354/01   

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https://dejure.org/2001,2917
AG Erfurt, 14.09.2001 - 28 C 2354/01 (https://dejure.org/2001,2917)
AG Erfurt, Entscheidung vom 14.09.2001 - 28 C 2354/01 (https://dejure.org/2001,2917)
AG Erfurt, Entscheidung vom 14. September 2001 - 28 C 2354/01 (https://dejure.org/2001,2917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LawCommunity.de

    Identitätsnachweis bei Internetauktion

  • JurPC

    BGB §§ 433 Abs. 2, 145 ff.
    Internet-Versteigerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung des Kaufpreises für den Kauf eines Diamantringes im Rahmen einer Internetversteigerung; Freischaltung einer Angebotsseite im Rahmen einer Online-Auktion bei eBay als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages oder als sogenannte invitatio ad offerendum; ...

  • Wolters Kluwer
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetauktion - Bestreiten der Angebotsabgabe - Kein Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Passwort-Schutz auf eBay + rechtliche Konsequenzen

  • beck.de (Leitsatz)

    Nachweis der Authentizität bei Internettransaktionen

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 134 BGB; § 286 ZPO
    Wird bei einer Internetauktion die Mailadresse und das Passwort angegeben, erbringt dies noch nicht den Beweis, dass der Account-Inhaber tatsächlich auch an der Versteigerung teilgenommen hat

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 127
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.12.2000 - 2 U 58/00

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus AG Erfurt, 14.09.2001 - 28 C 2354/01
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Freischaltung der Angebotsseite durch den Kläger für die hier streitige Auktion nicht lediglich eine "invitatio ad offerendum" darstellt, sondern bereits das rechtsverbindliche Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages über den streitgegenständlichen Ring ( OLG Hamm, NJW 2001, 1142 ).
  • LG Bonn, 19.12.2003 - 2 O 472/03

    Keine tatsächliche Vermutung und ken Anscheinsbeweis für die für die Identität

    Eine von der Grundregel abweichende Verteilung der Beweislast aus Billigkeitsgesichtspunkten ist auch im Hinblick auf die dem Vertragsschluss im Rahmen einer Internetauktion zugrunde liegenden Gefahrenbereiche nicht geboten (OLG Köln, Urteil vom 06.09.2002, 19 U 16/02, CR 2003, 55 = MMR 2002, 813; LG Bonn, Urteil - der erkennenden Kammer - vom 07.08.2001, 2 O 450/00, CR 2002, 293 = MMR 2002, 255; LG Konstanz, Urteil vom 19.04.2002, 2 O 141/01 A, CR 2002, 609 = MMR 2002, 835; AG Erfurt, Urteil vom 14.09.2001, MMR 2002, 127).
  • OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02

    Computerrecht: Vertragsschlüsse im Internet

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Begründung des angefochtenen Urteils, der er sich vollinhaltlich anschließt, Bezug (zustimmend ebenfalls Wiebe, MMR 2002, 257; Boere, TR 2002, 295; in einem gleichgelagerten Fall hat das AG Erfurt ebenso entschieden, MMR 2002, 127).
  • LG Magdeburg, 21.10.2003 - 6 O 1721/03

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Allein das Unterhalten eines Kontos bei einem Internet-Auktionshaus führt noch nicht dazu, dass der Inhaber die Missbrauchsgefahr zu tragen hat (vgl. OLG Köln, Urt. v. 06.09.2002 [- 19 U 16/02], VersR 2002, 1565 f.; LG Konstanz, Urt. v. 19.04.2002 [- 2 O 141/01 A], MMR 2002, 835 f.; AG Erfurt, Urt. v. 14.09.2001 [- 28 C 2354/01], MMR 2002, 127 f.).
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