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   OLG Hamburg, 09.09.2002 - 3 W 60/02   

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https://dejure.org/2002,3387
OLG Hamburg, 09.09.2002 - 3 W 60/02 (https://dejure.org/2002,3387)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.09.2002 - 3 W 60/02 (https://dejure.org/2002,3387)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. September 2002 - 3 W 60/02 (https://dejure.org/2002,3387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LawCommunity.de

    Umfang der Unterlassungspflicht bei rechtsverletzenden Metatags

  • JurPC

    Umfang der Löschungspflicht bei Verbot einer Website

  • aufrecht.de

    Zur Löschungspflicht bei Webseiten

Kurzfassungen/Presse

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 279
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts;

    Zwar wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass der Unterlassungsschuldner nicht verpflichtet sei, einen ihm verbotenen Suchbegriff bei sämtlichen Suchmaschinen einzugeben und/oder die Betreiber von Suchmaschinen ohne konkrete Anhaltspunkte zwecks Erreichung der Löschung anzuschreiben; dies sei schon angesichts der Vielzahl von Suchmaschinen unzumutbar, so dass sich der Schuldner grundsätzlich auf eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbanken der Suchmaschinen verlassen dürfe ( OLG Hamburg, Beschluss vom 09.09.2002 - 3 W 60/02 - MMR 2003, 279; ähnlich OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2001 - 6 W 25/01 - MMR 2001, 695 ).
  • OLG Köln, 25.04.2007 - 6 W 40/07

    Herabsetzung des Ordnungsgeldes bei fehlendem Nachweis schuldhafter

    Eine entfernte Parallele zu dem vom Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 09.09.2002 - 3 W 60/02 - behandelten Fall, wo der Schuldner damit rechnete, aus einer Suchmaschine werde der Hinweis auf eine gelöschte eigene Seite bei der nächsten automatischen Aktualisierung entfernt, besteht hier insoweit, als die Schuldner im Streitfall davon ausgehen konnten, dass letztlich kein Ticketanbieter ein Interesse daran hat, eine Veranstaltung unter einem anderen als dem vom Veranstalter benannten Titel anzubieten, so dass die Übernahme der den kooperierenden Vorverkaufsstellen mitgeteilten Titeländerung durch die "wilden" Ticketanbieter allenfalls eine Frage der Zeit sein werde.
  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 348/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von

    Der Beklagten ist insoweit zuzustimmen, dass sie nicht jede Suchmaschine überprüfen kann (vgl. OLG Hamburg MMR 2003, 279).
  • OLG Zweibrücken, 28.01.2005 - 3 W 261/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung

    Die in der Akte enthaltene und damit vom Senat zu würdigende (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 26. März 2002 - 3 W 60/02 - Keidel/Meyer-Holz aaO § 27 Rdnr. 42) Verfügung vom 16. September 2004 wonach "die Beschwerde nach Aktenlage nicht Erfolg versprechend erscheint", belegt, dass das Rechtsmittel nicht offensichtlich unbegründet war.
  • OLG Rostock, 17.02.2004 - 3 U 269/03

    Zum Anspruch auf Einlösung einer Gewinnzusage im Rahmen einer Werbebriefsendung

    bb) Maßgeblich ist, ob der durchschnittliche Verbraucher aus seiner Sicht nach einem generell - abstrakten Maßstab ohne nähere Prüfung den Eindruck hat, einen Preis gewonnen zu haben (OLG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2002, MDR 2003, 350 f; OLG Koblenz, Urteil vom 26.09.2002, MDR 2002, 1359 ff; OLG Braunschweig, Urteil vom 09.09.2002, OLG-Report 2003, 47 ff).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach der

    Die Gesamtheit dieser vorstehend dargelegten Umstände, die der Senat als Gericht der weiteren Beschwerde als sich eindeutig aus dem Akteninhalt ergebende Tatsachen seiner Entscheidung zugrunde legen und auch selbst würdigen kann (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 26. März 2002 - 3 W 60/02 - KG OLGZ 1983, 429, 431; BayObLGZ 1984, 178, 180; 1985, 63, 66; 1990, 63, 70 und NJW-RR 1989, 1092; 1994, 781, 782; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnrn. 42, 59) rechtfertigt die Bejahung der Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG (vgl. insoweit BGH FGPrax 2000, 130).
  • LG Stade, 17.02.2014 - 5 O 325/14

    Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Verpflichtung zur Unterlassung der

    20 Wenn nun der Beklagte seine Homepage der Unterlassungsverpflichtung entsprechend anpasst und die Ferienobjekte der Klägerin löscht, kann er sich grundsätzlich auch auf eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbanken der Suchmaschinen verlassen und muss nicht damit rechnen, dass sich eine von ihm bereits gelöschte Seite für längere Zeit weiterhin im Speicher eines dritten Servers befindet und dort noch aufgerufen werden kann (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 09.09.2002 - Az. 3 W 60/02 - juris ).
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