Rechtsprechung
LG Köln, 04.12.2002 - 28 O 627/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
BGB §§ 823 Abs. 1, 1004; TDG §§ 8 Abs. 2 S. 1, 9-11
Haftung eines Forenanbieters für eingestellte Inhalte
- aufrecht.de
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- stroemer.de
Mobilfunk-Forum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- foren-und-recht.de
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Internetforum - Beiträge grob geschäftsschädigenden Inhaltes - Beseitigungsanspruch
- rewis.io
- lehrer-online.de (Kurzinformation und Volltext)
Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§§ 823, 1004 BGB; §§ 8 Abs. 2 S. 1, 11 Nr. 1 TDG
Webbetreiber von Meinungsforen sind für rechtswidrige Äußerungen von Dritten nicht verantwortlich
Papierfundstellen
- MMR 2003, 601
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04
Haftung des Admin-C für rechtswidrige Inhalte
Die in der Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen (OLG Hamburg, Urteil vom 04.11.1999, 3 U 274/98, zitiert nach juris; LG Köln, Urteil vom 04.12.2002, 28 O 627/02, zitiert nach "nrw-e"; LG Bielefeld, Urteil vom 14.05.2004, 16 O 44/04, zitiert nach Beck-online), die von einer Anwendbarkeit der §§ 9-11 TDG ausgehen sollen, sprechen nicht gegen die vorstehende Rechtsauffassung, da die diesen Entscheidungen zu Grunde liegenden Sachverhalte nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar sind. - LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07
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In ähnlicher Weise haben der BGH (NJW 2007, 2558, 2559) und zuvor bereits die Kammer (Urteil vom 4.12.2002 - 28 O 627/02, teilweise abgedruckt in MMR 2003, 601) angenommen, dass im Falle von Meinungsforen im Internet lediglich ein Verbreiten von Äußerungen durch den Betreiber des Forums gegeben ist.