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   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 13 A 1618/01   

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https://dejure.org/2003,4148
OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 13 A 1618/01 (https://dejure.org/2003,4148)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.08.2003 - 13 A 1618/01 (https://dejure.org/2003,4148)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. August 2003 - 13 A 1618/01 (https://dejure.org/2003,4148)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung von Netzzusammenschaltungen; Festsetzung von Verbindungsentgelten auf der Grundlage der Vergleichsmarktbetrachtung; Anerkennung von Anschlussdefiziten und Mindestverkehrsentgelten im Rahmen von Zusammenschaltungsentgelten; Preisentscheidung mit Bindungswirkung ...

  • beck.de (Leitsatz)

    Verbindungsentgelte

Verfahrensgang

  • VG Köln - 1 K 9221/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 13 A 1618/01

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 204
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2002 - 13 B 1636/01

    Zusammenschaltungsentgelte der Telekom

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 13 A 1618/01
    im Ergebnis ebenso OVG NRW, Beschluss vom 8.5.2002 - 13 B 1636/01 -, zur Anfechtung von Teilen der neuen EBC-Entgeltstruktur.
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 13 A 1618/01
    hierzu BVerwG, Urteil vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 429 m.w.N., Redeker/v. Oertzen, VwGO, 13. Aufl., § 113 Rdn. 6, nur möglich, wenn 1. der abtrennbar selbstständige Teil des Verwaltungsakts rechtswidrig ist, 2. der Verwaltungsakt bei Aufhebung des rechtswidrigen Teils in seinem restlichen Teil als selbstständiger Verwaltungsakts bestehen bleiben kann und 3. die Erlassbehörde erkennbar den Verwaltungsakt auch mit dem unangegriffenen Teil erlassen hätte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2000 - 13 B 112/00
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 13 A 1618/01
    hierzu OVG NRW, Beschluss vom 24.8.2000 - 13 B 112/00 -, NVwZ 2001, 696.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00

    Genehmigung der von einem marktbeherrschenden Unternehmen beantragten Entgelte

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 13 A 1618/01
    OVG NRW, Beschluss vom 4.10.2001 - 13 A 5146/00 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2003 - 13 A 2773/01

    Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Entgeltgenehmigung ;

    Das BMPT als Regulierungsbehörde war im zeitgleich laufenden von der Firma B. eingeleiteten Zusammenschaltungsverfahren - Az. 223a -, das Gegenstand des Verfahrens OVG NRW 13 A 1618/01 ist, im Wege der Vergleichsmarktbetrachtung zu einem bestimmten Teilentgelt für die Verbindungsleistungen DTAG- B.1 und -B.2 gelangt.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 1. August 2003 - 13 A 1618/01 - ausgeführt, dass das Anschlussdefizit ausgehend von den Regelungen der Telekommunikations- Entgeltregulierungsverordnung nicht zu den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung der Verbindungsleistung DTAG-B.1 und -B.2 zählt und auch keine neutralen Aufwendungen im Sinne des § 3 Abs. 4 Satz 2 TEntgV darstellet.

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2006 - 10 LB 7/06

    Isolierte Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Asylantrags; Iisolierte

    Ihr materielles Klageziel, diese Befugnis des Bundesamtes auszuschließen, können sie allein mit einer isolierten Anfechtungsklage erreichen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2003, - 13 A 1618/01 -, NWVBl 2004, 316-320); die Verpflichtungsklage stellt insoweit keine effektivere Klageart dar, da die Kläger derzeit nicht am Erlass eines ein Asylverfahren abschließenden Verwaltungsaktes interessiert sind (vgl. v. Albedyll, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Auflage 2005, § 42 Rn. 33).
  • VG Köln, 03.11.2005 - 1 K 3335/03

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Betreibers eines öffentlichen

    Dabei kann dahinstehen, ob das Grundangebot mangels Regelungsgehalts schon keinen Verwaltungsakt darstellt, so: OVG NRW, Beschluss vom 01. August 2003 - 13 A 1618/01 -, oder ob man aufgrund des Umstandes, dass die durch das Grundangebot in Allgemeine Geschäftsbedingungen überführten einzelvertraglich vereinbarten Entgelte verwendet werden dürfen, ohne dass es einer weiteren Genehmigung bedarf, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2003 - 6 C 19.02 -, UA Seite 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 13 A 1499/01

    Isolierte Anfechtbarkeit nicht zuerkannter höherer Entgeltbeträge im Rahmen der

    Weitere erfolglose Zusammenschaltungsverhandlungen der Klägerin mit anderen Netzbetreibern führten zu Zusammenschaltungsanordnungen im wesentlichen gleichen Inhalts wie im vorliegenden Verfahren, die Gegenstand der Verfahren 1 K 11046/97 VG - 13 A 1617/01 OVG, 1 K 9221/97 VG - 13 A 1618/01 OVG und 1 K 9803/97 VG - 13 A 1621/01 OVG sind.
  • VG Köln, 11.04.2005 - 1 L 277/05

    Entgelte für Zusammenschaltung II

    Soweit die Beigeladene zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhrein-Westfalen vom 01.August 2003 - 13 A 1618/01 - , abgedruckt in MMR 2004, 204, hingewiesen hat, betrifft diese eine mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbare Konstellation, da in dem vom Oberverwaltungsgericht zu entscheidenden Fall nicht die teilweise Aufhebung einer Entgeltfestsetzung, sondern die Aufhebung einer nicht erfolgten Festsetzung eines den zuerkannten Entgeltbetrag unbeziffert überschießenden Betrages begehrt war.
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