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   OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03   

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https://dejure.org/2004,4732
OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03 (https://dejure.org/2004,4732)
OLG München, Entscheidung vom 12.02.2004 - 8 U 4223/03 (https://dejure.org/2004,4732)
OLG München, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 8 U 4223/03 (https://dejure.org/2004,4732)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    GG Art. 21; BGB §§ 1004, 823
    Parteienwahlwerbung per E-Card

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausführungen zur Zulässigkeit von Werbung durch elektronische Medien; Einstweilige Verfügung auf Untersagung von Werbeemails; Androhung eines Ordnungsgeldes

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 21 GG

  • kanzlei.biz

    Unerwünschte E-Mail-Werbung per E-Card

  • online-und-recht.de
  • doerre.com PDF

    Mitstörerhaftung bei eCards

  • aufrecht.de

    Mitstörerhaftung bei unverlangter Zusendung von e-Cards

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 1004 Abs. 1
    Eingriff in den eingerichtet und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte Übersendung von e-Mail-Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressebericht, 13.02.2004)

    Unerwünschte E-Mail-Werbung auch für Parteien unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung bei E-Cards

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Politische Wahlwerbung per E-Cards ist wettbewerbsrechtlich wie kommerzielle E.Mail-Werbung zu behandeln

  • beck.de (Leitsatz)

    Unerwünschte E-Mail-Werbung per E-Card

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung bei E-Cards

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 324
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 08.02.1993 - 29 W 671/93

    Telefaxwerbung stellt als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
    Zum anderen stellt angesichts der allgemeinen (also nicht nur von der Beklagten ausgehenden) Gefahr des Ausuferns und des Überhandnehmens von e-Mail-Werbeschreiben bereits das erstmalige unerwünschte Zusenden einen relevanten Eingriff dar; dies hat etwa für das Kommunikationsmedium "Btx-Mitteilungsdienst" der BGH in NJW 1988, 1670, 1671 rechte Spalte unten bzw. für den Telefaxbereich das OLG München in NJW-RR 1994, 1054, 1055 rechte Spalte oben entschieden und entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung zum erstmaligen Zusenden nicht verlangter Werbe-e-Mails.
  • BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01

    Verpflichtung einer politischen Partei, den Einwurf unerwünschter

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
    Gemäß der in NJW 2002, 2938 veröffentlichten Entscheidung des BVerfG bestehen - wie auch schon das Landgericht unter IV seiner Entscheidungsgründe ausgeführt hat - keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, die Zusendung politischer Information der Zusendung kommerzieller Werbung gleichzustellen.
  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85

    Btx-Werbung; Belästigende Werbung im Btx-Mitteilungsdienst

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
    Zum anderen stellt angesichts der allgemeinen (also nicht nur von der Beklagten ausgehenden) Gefahr des Ausuferns und des Überhandnehmens von e-Mail-Werbeschreiben bereits das erstmalige unerwünschte Zusenden einen relevanten Eingriff dar; dies hat etwa für das Kommunikationsmedium "Btx-Mitteilungsdienst" der BGH in NJW 1988, 1670, 1671 rechte Spalte unten bzw. für den Telefaxbereich das OLG München in NJW-RR 1994, 1054, 1055 rechte Spalte oben entschieden und entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung zum erstmaligen Zusenden nicht verlangter Werbe-e-Mails.
  • LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02

    Unzulässige Werbe-E-Mail an einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
    Hinsichtlich der erforderlichen (und vorhandenen) Möglichkeit der Beklagten, diese Störung zu verhindern, verweist der Senat über die vom Landgericht auf Blatt 9 ganz unten erwähnte Möglichkeit hinaus auf die vom Landgericht Berlin in NJW 2002, 2569, 2571 rechte Spalte ganz unten dargelegte Gestaltungsvariante.
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung und ein Teil des Schrifttums bejahen dagegen auch bei einer einmaligen E-Mail-Versendung eine entsprechende Rechtsverletzung (KG MMR 2002, 685; GRUR-RR 2005, 66; OLG München MMR 2004, 324 ; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 ; OLG Bamberg MMR 2006, 481 ; OLG Naumburg DB 2007, 911; LG Berlin NJW 2002, 2569 ; Fezer/Mankowski, UWG, § 7 Rdn. 97; Koch in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 7 Rdn. 189).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04

    Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

    Der Senat folgt insoweit den zutreffenden und sorgfältig begründeten Ausführungen des Ersturteils und merkt lediglich Folgendes ergänzend an: Die bislang in der Rechtsprechung vorgenommene Bewertung bereits der Übersendung einer einzigen Werbenachricht als unterlassungsrelevanter Eingriff in die Rechte des Empfängers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (OLG München MMR 2004, 324 ff. ) findet ihre Bestätigung jetzt auch in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG in der seit 8.7.2004 geltenden Fassung )dazu Köhler, NJW 2004, 2121, 2125).

    Der Anteil von Werbe-E-Mails lag weltweit jedoch etwa im Februar 2004 nach einer Studie bei 62% des gesamten E-Mail-Verkehrs (Heidrich, Anmerkung zu OLG München, MMR 2004, 324, 325).

  • OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06

    Rechtswidriger Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bereits

    Unerwünschte Werbezusendungen stellen wegen ihres besonders belästigenden Charakters in der Regel einen unterlassungsrelevanten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des E-Mail-Empfängers dar, dies gilt selbst dann, wenn allein die Übersendung einer einzigen Werbenachricht in Rede steht (vgl. OLG München MMR 2004, 324 ff zitiert nach juris; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris; Thüringer OLG WRP 2006, 611 zitiert nach juris).
  • AG München, 30.11.2006 - 161 C 29330/06

    E-Mail Double-Opt-In-Verfahren ist kein Spam

    Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung, auch der der Obergerichte (vgl. statt vieler OLG München, Urteil vom 12.2. 2004, 8 U 4223/03, das hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen auf LG Berlin, Urteil vom 16.5. 2002, 16 O 4/02, Bezug nimmt) ist anerkannt, dass das sog. Double-Opt-In-Verfahren geeignet ist und ausreicht, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern.
  • LG Oldenburg, 07.02.2005 - 5 O 284/05

    Abmahnung; Aufwand; Bagatelle; Beeinträchtigung; Dringlichkeit; E-Mail;

    Dem steht das vom Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 06.02.2005 zitierte Urteil des OLG Düsseldorf (I-15 U 41/04, Urt. v. 22.09.2004) als auch die Entscheidung des OLG München (MMR 2004, 324) nicht entgegen.
  • AG Altötting, 20.05.2008 - 2 C 108/08

    Abmahnung bei unverlangter E-Mail-Werbung – Kostenersatz

    Dabei genügte bereits die einmalige Übersendung einer unerwünschten E-Mail-Werbung, um einen rechtswidrigen Eingriff anzunehmen ( OLG München, Urt. v. 12.02.2004 - 8 U 4223/03 ).
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