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   OLG Hamm, 17.10.2003 - 34 U 104/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5476
OLG Hamm, 17.10.2003 - 34 U 104/02 (https://dejure.org/2003,5476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2003 - 34 U 104/02 (https://dejure.org/2003,5476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 34 U 104/02 (https://dejure.org/2003,5476)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Beweislast bei hoher Telefon-Rechnung

  • beck.de (Leitsatz)

    Beweislast für die Dauer eines Telefonats

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast bei hoher Telefon-Rechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    TKG § 16 Abs. 1, 2
    Darlegungs- und Beweislast für die Dauer von Telekommunikationsverbindungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 337
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 23.10.1997 - 18 U 11/95

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Telefonkosten nebst Verzugszinsen sowie

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2003 - 34 U 104/02
    Um diesen Beweisschwierigkeiten Rechnung zu tragen, geht die herrschende Meinung, der sich der Senat anschließt, davon aus, daß in Fällen, in denen die nach § 16 Abs. 1 TKV vorgeschriebene technische Prüfung durchgeführt worden ist und diese keine Mängel ergeben hat und konkrete Anhaltspunkte für Manipulationen Dritter fehlen, ein Anscheinsbeweis dafür spricht, daß die in Rechnung gestellten Telefoneinheiten vom Anschluß des Kunden verursacht und verbraucht worden sind (OLG Hamm, OLG-Report 3/2003, S. 41; OLG Celle NJW-RR 1997, 568; OLG Köln NJW-RR 1998, 1363; OLG Düsseldorf CR 1999, 28; OLG München, ArchivPT 1997, 54).
  • OLG München, 04.12.1996 - 15 U 3562/96
    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2003 - 34 U 104/02
    Um diesen Beweisschwierigkeiten Rechnung zu tragen, geht die herrschende Meinung, der sich der Senat anschließt, davon aus, daß in Fällen, in denen die nach § 16 Abs. 1 TKV vorgeschriebene technische Prüfung durchgeführt worden ist und diese keine Mängel ergeben hat und konkrete Anhaltspunkte für Manipulationen Dritter fehlen, ein Anscheinsbeweis dafür spricht, daß die in Rechnung gestellten Telefoneinheiten vom Anschluß des Kunden verursacht und verbraucht worden sind (OLG Hamm, OLG-Report 3/2003, S. 41; OLG Celle NJW-RR 1997, 568; OLG Köln NJW-RR 1998, 1363; OLG Düsseldorf CR 1999, 28; OLG München, ArchivPT 1997, 54).
  • OLG Celle, 28.08.1996 - 20 U 67/95
    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2003 - 34 U 104/02
    Um diesen Beweisschwierigkeiten Rechnung zu tragen, geht die herrschende Meinung, der sich der Senat anschließt, davon aus, daß in Fällen, in denen die nach § 16 Abs. 1 TKV vorgeschriebene technische Prüfung durchgeführt worden ist und diese keine Mängel ergeben hat und konkrete Anhaltspunkte für Manipulationen Dritter fehlen, ein Anscheinsbeweis dafür spricht, daß die in Rechnung gestellten Telefoneinheiten vom Anschluß des Kunden verursacht und verbraucht worden sind (OLG Hamm, OLG-Report 3/2003, S. 41; OLG Celle NJW-RR 1997, 568; OLG Köln NJW-RR 1998, 1363; OLG Düsseldorf CR 1999, 28; OLG München, ArchivPT 1997, 54).
  • BGH, 07.02.2013 - III ZR 200/11

    Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter über die

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur wird allerdings überwiegend vertreten, dass zugunsten des Diensteanbieters ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Telefonrechnung eingreifen kann (z.B. OLG Bremen MMR 2012, 93; OLG Hamm MMR 2004, 337, 338; LG Trier, Urteil vom 26. Juli 2005 - 1 S 40/05, juris Rn. 6; AG Bonn MMR 2008, 67; AG Leer MMR 2007, 473, 474; Kessel aaO Rn. 62 ff; Schlotter aaO Rn. 28; zu § 16 TKV siehe Nießen in Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, Stand Juli 2003, C § 41/§ 16 TKV Rn. 36 ff m. umfangr.
  • LG Bonn, 12.03.2014 - 5 S 180/13

    Nachweispflichten in Rechnung gestellter Internetverbindungen

    Allerdings ist prima facie davon auszugehen, dass die Rechnung das Verbindungsaufkommen zutreffend wiedergibt, wenn der Anbieter ein zertifiziertes Abrechnungssystem nutzt (vgl. BGH, NJW 2013, 1092 (1095)) und nach einer fristgerechten Beanstandung durch den Kunden eine technische Vollprüfung durchgeführt und diese keine Mängel hervorgebracht hat oder es schon an einer fristgerechten Beanstandung fehlt (vgl. zum Anscheinsbeweis zugunsten des Diensteanbieters in diesen Fällen neben den umfangreichen Nachweisen bei BGH, NJW 2013, 1092 (1095) auch OLG Bremen, MMR 2012, 93; OLG Hamm, MMR 2004, 337 (338)).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 11.04.2006 - 8 C 457/05

    Telekommunikation: Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises bei

    Ein Beweis des ersten Anscheins, gestützt auf einen Einzelverbindungsnachweis ist jedoch auch im Bereich der zeitabhängig abgerechneten Festnetztelefondienstleistungen nur anzunehmen, sofern gegen den Einzelverbindungsnachweis nicht rechtzeitig Einwendungen erhoben wurden oder auf rechtzeitige Einwendungen hin der Anschluß gem. § 16 TKV überprüft wurde, vgl. etwa LG Wuppertal NJW-RR 1997 S. 701, LG Oldenburg NJW-RR 1998, S. 1365, OLG Hamm MMR 2004 S. 337, AG Starnberg MMR 2005 S. 332.
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