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   KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02   

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https://dejure.org/2003,2458
KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02 (https://dejure.org/2003,2458)
KG, Entscheidung vom 04.04.2003 - 5 U 335/02 (https://dejure.org/2003,2458)
KG, Entscheidung vom 04. April 2003 - 5 U 335/02 (https://dejure.org/2003,2458)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Kennzeichenschutz einer Internet-Domain-"arena-berlin.de"; Wettbewerber auf dem Veranstaltungsmarkt in Berlin; Freihaltungsbedürftigkeit einer Make, die den Ort der Erbringung der Dienstleistungen beschreibt; Voraussetzungen einer Verwechselungsgefahr ; Treuwidrigkeit ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 5 Abs. 2 Satz 1; ; MarkenG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Ziff. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kennzeichenschutz einer Internet-Domain-"arena-berlin.de"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Arena-berlin.de

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1405
  • GRUR-RR 2003, 370
  • MMR 2004, 40
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02
    Ist dies zu bejahen, kommt es nicht mehr darauf an, ob die fragliche Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenbestandteil in Alleinstellung verwendet worden ist und ob sie sich im Verkehr durchgesetzt hat (vgl. BGH, GRUR 1997, 468, 469 - NetCom; GRUR 2001, 1161 - CompuNet/ComNet; GRUR 2002, 898 - defacto).

    aa) Die Unterscheidungskraft einer Geschäftsbezeichnung ist gegeben, wenn sie aufgrund ihrer Eigenart und ihres durch Benutzung erlangten Bekanntheitsgrades geeignet ist, sich dem Verkehr als Name des Unternehmensträgers einzuprägen (BGH, GRUR 2002, 898, 899 - defacto m. w. N.).

    Ebenso wenig darf der Begriff in sonstigen Zusammenhängen allein als beschreibend (und nicht als Unterscheidung von Unternehmensträgern) verstanden werden (vgl. BGH, GRUR 2000, 231, 232 - Fünfer, GRUR 2001, 735, 736 - Test it; GRUR 2002, 261, 262 - AC; EuGH, GRUR 2001, 1145 - Baby-dry zum Markenrecht; BGH, GRUR 2002, 898 - defacto zum Firmenrecht).

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02
    Verwendet wird allein der den Ort der Veranstaltung beschreibende Gattungsbegriff (vgl. BGH, GRUR 2002, 814, 815 - Festspielhaus).

    Ihr Hinweis auf die "Arena" ist daher kein solcher auf den Unternehmensträger der Veranstaltung, sondern nur ein - nicht kennzeichenmäßiger - Hinweis auf den Ort ihrer Veranstaltung (vgl. BGH, GRUR 2002, 814, 815 - Festspielhaus; Senat, KG-Report 1998, 338).

  • OLG Stuttgart, 03.02.1998 - 2 W 77/97
    Auszug aus KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02
    Bestehen sie erkennbar aus Namen, Firmenbezeichnungen, Markenwörtern oder entsprechenden Abkürzungen, so stellt ihre Wiedergabe auf Bildschirmen oder in schriftlicher Form einen kennzeichenmäßigen Gebrauch im herkömmlichen Sinne dar, da sie der Verkehr ohne weiteres als Bezeichnung des über die Internetadresse erreichbaren Unternehmens verstehen wird (OLG München, ZUM 2000, 71, 72 - tnet, rechtskräftig durch Beschluss des BGH zur Nichtannahme der Revision vom 24. Mai 2000, I ZR 269/99; Senat, NJW 1997, 3321, 3322; OLG Stuttgart, MMR 1998, 543; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 909; OLG Hamburg, MD 2001 315, 320; so nunmehr auch Fezer, Arbeitsunterlage zum Vortrag "Grundlage und Entwicklungstendenzen bei der Zuordnung von Internetadressen", Hamburg, 19. bis 21. September 2001, Dritte Jahresarbeitstagung Wirtschaftsrecht, AG 45).
  • KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97

    Zum Tatort der Verletzung von Firmen- und Namensrechten durch Verwendung von

    Auszug aus KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02
    Bestehen sie erkennbar aus Namen, Firmenbezeichnungen, Markenwörtern oder entsprechenden Abkürzungen, so stellt ihre Wiedergabe auf Bildschirmen oder in schriftlicher Form einen kennzeichenmäßigen Gebrauch im herkömmlichen Sinne dar, da sie der Verkehr ohne weiteres als Bezeichnung des über die Internetadresse erreichbaren Unternehmens verstehen wird (OLG München, ZUM 2000, 71, 72 - tnet, rechtskräftig durch Beschluss des BGH zur Nichtannahme der Revision vom 24. Mai 2000, I ZR 269/99; Senat, NJW 1997, 3321, 3322; OLG Stuttgart, MMR 1998, 543; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 909; OLG Hamburg, MD 2001 315, 320; so nunmehr auch Fezer, Arbeitsunterlage zum Vortrag "Grundlage und Entwicklungstendenzen bei der Zuordnung von Internetadressen", Hamburg, 19. bis 21. September 2001, Dritte Jahresarbeitstagung Wirtschaftsrecht, AG 45).
  • OLG Hamm, 13.01.1998 - 4 U 135/97

    Verwendung eines Firmenschlagwortes als Internet-Domain-Adresse durch einen

    Auszug aus KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02
    Bestehen sie erkennbar aus Namen, Firmenbezeichnungen, Markenwörtern oder entsprechenden Abkürzungen, so stellt ihre Wiedergabe auf Bildschirmen oder in schriftlicher Form einen kennzeichenmäßigen Gebrauch im herkömmlichen Sinne dar, da sie der Verkehr ohne weiteres als Bezeichnung des über die Internetadresse erreichbaren Unternehmens verstehen wird (OLG München, ZUM 2000, 71, 72 - tnet, rechtskräftig durch Beschluss des BGH zur Nichtannahme der Revision vom 24. Mai 2000, I ZR 269/99; Senat, NJW 1997, 3321, 3322; OLG Stuttgart, MMR 1998, 543; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 909; OLG Hamburg, MD 2001 315, 320; so nunmehr auch Fezer, Arbeitsunterlage zum Vortrag "Grundlage und Entwicklungstendenzen bei der Zuordnung von Internetadressen", Hamburg, 19. bis 21. September 2001, Dritte Jahresarbeitstagung Wirtschaftsrecht, AG 45).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

    Auszug aus KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02
    An die Ingebrauchnahme einer Geschäftsbezeichnung sind ohnehin insoweit nur geringe Anforderungen zu stellen (BGH, GRUR 1995, 825, 826 - Torres; GRUR 1993, 404, 405 - Columbus; GRUR 1980, 114, 116 - Concordia).
  • OLG München, 16.09.1999 - 29 U 5973/98

    tnet.de / t-net.de - §§ 5, 14 MarkenG

    Auszug aus KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02
    Bestehen sie erkennbar aus Namen, Firmenbezeichnungen, Markenwörtern oder entsprechenden Abkürzungen, so stellt ihre Wiedergabe auf Bildschirmen oder in schriftlicher Form einen kennzeichenmäßigen Gebrauch im herkömmlichen Sinne dar, da sie der Verkehr ohne weiteres als Bezeichnung des über die Internetadresse erreichbaren Unternehmens verstehen wird (OLG München, ZUM 2000, 71, 72 - tnet, rechtskräftig durch Beschluss des BGH zur Nichtannahme der Revision vom 24. Mai 2000, I ZR 269/99; Senat, NJW 1997, 3321, 3322; OLG Stuttgart, MMR 1998, 543; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 909; OLG Hamburg, MD 2001 315, 320; so nunmehr auch Fezer, Arbeitsunterlage zum Vortrag "Grundlage und Entwicklungstendenzen bei der Zuordnung von Internetadressen", Hamburg, 19. bis 21. September 2001, Dritte Jahresarbeitstagung Wirtschaftsrecht, AG 45).
  • BGH, 18.12.1985 - I ZR 122/83

    Fernschreibkennung; Kennzeichenmäßiger Gebrauch einer Fernschreibkennung

    Auszug aus KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02
    Ein Unterschied zu den in der Rechtsprechung bereits in diesem Sinne behandelten Telegrammadressen (vgl. BGH, GRUR 1986, 475, 476 -Fernschreibkennung) ist nicht erkennbar.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02
    Gerade Unternehmen nutzen die bei Internet-Anwendern häufig gewählte Suchmethode der Direkteingabe von naheliegenden Begriffen und Kennzeichen (vgl. BGH, GRUR 2001, 1038 - Mitwohnzentrale), um über geschickt gewählte Internet-Domains Kontakt zu Kunden zu erhalten.
  • BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90

    Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei

    Auszug aus KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02
    An die Ingebrauchnahme einer Geschäftsbezeichnung sind ohnehin insoweit nur geringe Anforderungen zu stellen (BGH, GRUR 1995, 825, 826 - Torres; GRUR 1993, 404, 405 - Columbus; GRUR 1980, 114, 116 - Concordia).
  • OLG Frankfurt, 13.02.1997 - 6 W 5/97

    Wirtschaft-online.de

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77

    Concordia

  • BGH, 30.03.1995 - I ZR 60/93

    "City-Hotel"; Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Wortes "City" in einer

  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

  • BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97

    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten

  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77

    Buchstabenzusammenstellungen als Firmen- und Warenkennzeichnung

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

  • OLG Hamburg, 28.10.2010 - 3 U 206/08

    Patmondial - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Kennzeichenmäßige

    b.) Nach ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung kann Telefonnummern, Fernschreibkennungen, E-Mail-Adressen und auch Domainnamen Kennzeichenschutz zukommen, wenn die Voraussetzungen eines Gebrauchs als Geschäftskennzeichen erfüllt sind (vgl. etwa BGH NJW 1953, 900; BGH GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube ; BGH WRP 2005, 338 - soco.de ; OLG Hamburg GRUR 1983, 191 - Fernschreiberkennung ; KG GRUR-RR 2003, 370 - arena-berlin.de ; Senat GRUR-RR 2005, 381 - abebooks ).
  • KG, 18.08.2006 - 5 W 190/06

    Markenrechtsverletzung durch Internet-Werbung: Verantwortlichkeit des Werbenden

    Bestehen Domain-Namen erkennbar aus Firmenbezeichnungen, Markenwörtern oder entsprechenden Abkürzungen prägender Bestandteile, so stellt ihre Wiedergabe auf Bildschirmen einen kennzeichenmäßigen Gebrauch im herkömmlichen Sinne dar, da sie der Verkehr ohne weiteres als Bezeichnung des über die Internetadresse erreichbaren Unternehmens verstehen wird (Senat, MMR 2004, 40; NJW 1997, 3321, 3322; OLG München, ZUM 2000, 71, 72, rechtskräftig durch Beschluss des BGH zur Nichtannahme der Revision vom 24. Mai 2000 - I ZR 269/99; OLG Stuttgart, MMR 1998, 543; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 909; OLG Hamburg, MD 2001, 315, 320; vgl. auch BGH, GRUR 1986, 495, 496 - Fernschreibkennung).
  • LG Berlin, 21.04.2011 - 91 O 32/11

    Einstweilige Verfügung in Sachen Berlin Tattoo erlassen

    Deshalb kann bei einer Kombination aus einem Gattungsbegriff mit einer Ortsbezeichnung Kennzeichnungskraft zu bejahen sein (vgl. BGH in GRUR 2009, Seite 772 - Augsburger Puppenkiste : erst die Kombination mit der Ortsangabe "Augsburger" verleiht der Geschäftsbezeichnung durchschnittliche Kennzeichnungskraft; BGH in GRUR 1995, Seiten 507, 508 - City-Hotel ; KG in GRUR-RR 2003, Seiten 370, 372 - arena-berlin.de ; LG Hamburg in NJOZ 2009, Seiten 4694, 4995 - Stadtwerke , zu § 12 BGB ).
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