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   LG München I, 18.03.2004 - 17 HK O 16815/03   

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https://dejure.org/2004,12836
LG München I, 18.03.2004 - 17 HK O 16815/03 (https://dejure.org/2004,12836)
LG München I, Entscheidung vom 18.03.2004 - 17 HK O 16815/03 (https://dejure.org/2004,12836)
LG München I, Entscheidung vom 18. März 2004 - 17 HK O 16815/03 (https://dejure.org/2004,12836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    MarkenG §§ 14, 15 ; UWG §§ 1, 3 (a.F.), BGB § 12
    Sexquisit.de

  • stroemer.de

    Sexquisit.de

  • info-it-recht.de

    Die bloße Registrierung einer Domain ohne Adressierung eines Internetangebots ist kein Handeln im geschäftlichen Verkehr; somit keine Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG, 12 BGB, 1, 3 UWG. Dies gilt auch bei Vorratshaltung einer Domain - sexquisit.de

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Domain-Konnektierung = geschäftlicher Verkehr ?

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Freigabe eines Domain-Namens, der berechtigt registriert wurde, kann nicht durch spätere gleichnamige Geschäftsbezeichnung erzwungen werden

  • beck.de (Leitsatz)

    Sexquisit.de

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Domain-Konnektierung = geschäftlicher Verkehr ?

  • 123recht.net (Kurzinformation, 6.5.2004)

    Sexquisit.de - Domain-Baustelle ohne Verkehr

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 771
  • ZUM 2004, 683
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus LG München I, 18.03.2004 - 17 HKO 16815/03
    Wenn mehrere Personen als berechtigte Namensträger für einen Domain Namen in Betracht kommen, gilt für sie hinsichtlich der Registrierung ihres Namens als Internetadresse grundsätzlich das Prinzip der Priorität (vgl. BGH, NJW 2002, 2031, 2034 shell de).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Die Revision macht demgegenüber zu Recht geltend, dass die Registrierung eines zum Zeitpunkt der Registrierung in keinerlei Rechte eingreifenden Domainnamens im Hinblick auf die eigentumsfähige, nach Art. 14 GG geschützte Position des Domaininhabers nicht ohne weiteres wegen später entstandener Namensrechte als unrechtmäßige Namensanmaßung qualifiziert werden kann (vgl. LG München I MMR 2004, 771, 772).
  • OLG Hamburg, 24.09.2009 - 3 U 43/09

    Missbräuchliche Domainregistrierung

    Die Registrierung eines im Registrierungszeitpunkt in keinerlei Rechte eingreifenden Domainnamens dürfe als eigentumsfähige, nach Art. 14 GG geschützte Position nicht ohne Weiteres wegen später entstandener Namensrechte als unrechtmäßige Namensanmaßung angesehen werden (BGH GRUR 2008, 1099, 1101f. - afilias.de - unter Hinweis auf LG München I, MMR 2004, 771, 772).
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