Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 01.07.2005 - 991 Ds 6100 Js 226314/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- archive.org
Online-Demonstration gegen Lufthansa
- opinioiuris.de
Strafbarkeit des Aufrufs zur Online-Demonstration
- hessen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Blockade gegen Lufthansa ist Nötigung
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Online-Blockade gegen Lufthansa ist Nötigung
- rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)
Strafbarkeit einer "Internetblockade"
- beck.de (Leitsatz)
Strafbarkeit einer «Online-Demo»
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Blockade gegen Lufthansa ist Nötigung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Blockade gegen Lufthansa ist Nötigung
Besprechungen u.ä. (2)
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Online-Demo-Fall
§ 111 StGB; Art. 8 GG; § 240 StGB; § 303 a StGB
Nötigung; Gewalt; Versammlungsfreiheit; Datenveränderung; Öffentliche Aufforderung zu Straftaten - jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Virtuelle Zusammenkünfte als grundrechtlich geschützte Versammlung?
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 01.07.2005 - 991 Ds 6100 Js 226314/01
- OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 399
- MMR 2005, 863
- K&R 2005, 472
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.07.2005 - 991 Ds 6100 Js 226314/01
In der Entscheidung des BVerfG vom 10.1.95 (BVerfGE 92, 1) wurde ausdrücklich ausgeführt, dass § 240 StGB als Norm selbst hinreichend bestimmt ist und nicht gegen Art. 103 II GG verstößt.Die Verteidigung hat sich weiterhin auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.1.1995 ( BVerfGE 92, 1) berufen, wonach eine rein geistige Einwirkung keine Gewalt darstelle.
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.07.2005 - 991 Ds 6100 Js 226314/01
Dazu steht nicht in Widerspruch, dass durchaus auch nicht verbale Ausdrucksformen unter den Schutzbereich des Art. 8 GG fallen, vgl. hierzu BVerfGE 69, 315,343. - BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.07.2005 - 991 Ds 6100 Js 226314/01
Allgemeine Gesetze sind solche, die sich weder gegen die Meinungsfreiheit an sich noch eine bestimmte Meinung richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützendes Rechtsgut dienen, vgl. BVerfGE 97, 125,146.
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.07.2005 - 991 Ds 6100 Js 226314/01
Auch in der Entscheidung des BVerfG vom 24.10.01 ( NJW 2002, 1031) wird dies nochmals ausdrücklich klargestellt. - BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.07.2005 - 991 Ds 6100 Js 226314/01
Art. 8 schützt das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung (vgl. BVerwGE 56, 63,69) Die Veranstaltung muss auf Meinungsbildung und Meinungsäußerung in Gruppenform gerichtet sein. - BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.07.2005 - 991 Ds 6100 Js 226314/01
Daraus wird gefolgert, dass der Gewaltbegriff des StGB nicht mit dem der Unfriedlichkeit übereinstimmt, sondern dass lediglich Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen, nicht aber die wenn auch gewollte Behinderung Dritter die Unfriedlichkeit begründen, vgl. BVerfGE 73, 206,248 und 87, 399,406. - OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95
Nötigung durch Ausräumen einer Wohnung; Begriff der Gewaltanwendung bei …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.07.2005 - 991 Ds 6100 Js 226314/01
Als körperlich wird Zwang empfunden, wenn das Opfer ihm gar nicht, nur mit erheblicher Kraftentfaltung oder in unzumutbarer Weise begegnen kann, vgl. OLG Köln NJW 1996, 472f. Dies ist hier der Fall; der Internetnutzer wird hier durch vis absoluta genötigt, er hat keine Wahlmöglichkeit. - BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91
Versammlungsauflösung
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.07.2005 - 991 Ds 6100 Js 226314/01
Daraus wird gefolgert, dass der Gewaltbegriff des StGB nicht mit dem der Unfriedlichkeit übereinstimmt, sondern dass lediglich Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen, nicht aber die wenn auch gewollte Behinderung Dritter die Unfriedlichkeit begründen, vgl. BVerfGE 73, 206,248 und 87, 399,406.