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   LG Berlin, 16.08.2005 - 15 O 321/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27908
LG Berlin, 16.08.2005 - 15 O 321/05 (https://dejure.org/2005,27908)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.08.2005 - 15 O 321/05 (https://dejure.org/2005,27908)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. August 2005 - 15 O 321/05 (https://dejure.org/2005,27908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung des Merchant für Affiliates

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 118
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88

    Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers

    Auszug aus LG Berlin, 16.08.2005 - 15 O 321/05
    Auch ein rechtlich selbständiges anderes Unternehmen kann als Beauftragter in Betracht kommen, wenn dieses Drittunternehmen im Rahmen der vom Unternehmen ausgeübten gewerblichen Tätigkeit bleibt und der Betrieb auf den Dritten anhand vertraglicher oder anderer Beziehungen bestimmenden Einfluss nehmen kann, so dass eine Zugehörigkeit des Dritten zu dem betrieblichen Organismus begründet wird (s. nur BGH GRUR 1990, 1039 ff. mwNw.).

    Das Verhältnis zwischen beiden ist auch nicht mit dem eines Zeitungsunternehmens zu dem Unternehmen, das eine Werbeanzeige zur Veröffentlichung bringen will (BGH GRUR 1990, 1039 ff.), vergleichbar.

  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 259/91

    Warnhinweis - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus LG Berlin, 16.08.2005 - 15 O 321/05
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage im Verhältnis einer Werbeagentur zum werbenden Unternehmen (GRUR 1994, 219, 220) und im Verhältnis eines mit Werbeaufgaben für das Unternehmen befassten Handelsvertreters (GRUR 1971, 119, 120) bejaht.
  • BGH, 25.09.1970 - I ZR 47/69

    Anweisung eines Unternehmers an einen Handelsvertreter als interner Vorgang - Zur

    Auszug aus LG Berlin, 16.08.2005 - 15 O 321/05
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage im Verhältnis einer Werbeagentur zum werbenden Unternehmen (GRUR 1994, 219, 220) und im Verhältnis eines mit Werbeaufgaben für das Unternehmen befassten Handelsvertreters (GRUR 1971, 119, 120) bejaht.
  • KG, 18.04.2006 - 5 U 111/05
    Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 16. August 2005 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin - 15 O 321/05 - geändert:.

    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 25. Mai 2005 - 15 O 321/05 - wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.

  • LG Potsdam, 12.12.2007 - 52 O 67/07

    Haftung des Merchants für Spam eines Affiliates

    Die Kammer teilt die Auffassung, daß auch bei Affiliates, jedenfalls wenn das Verhältnis zum Händler wie im vorliegenden Fall ausgestaltet ist, die erforderliche, aber auch ausreichende Zugehörigkeit zum betrieblichen Organismus des Händlers zu bejahen ist, zumal sich bei anderer Betrachtung der Händler bei Verstößen des Affiliates im Wettbewerb, der schließlich ihm zugute kommen soll, hinter diesem verstecken könnte; das von der Beklagten prognostizierte Aus dieses Geschäftsmodells braucht nicht weiter hinterfragt zu werden, da auch dies ein anderes Ergebnis nicht rechtfertigen würde (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.05.2006, Az. 6 U 200/05; LG Berlin, MMR 2006, 118 f.).
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