Rechtsprechung
LG Stralsund, 22.02.2006 - 1 S 237/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- MIR - Medien Internet und Recht
Es besteht kein Zahlungsanspruch eines Netzbetreibers gegen einen Netzteilnehmer, wenn dessen persönliche Zugangsdaten von einem Backdoor-Trojaner ausgespäht und von einem Dritten zur Anwahl von Mehrwertdienstenummern ohne Wissen des Teilnehmers missbraucht wurden. § 16 ...
- JurPC
Anscheinsbeweis für Richtigkeit der Telekommunikationsentgeltforderung bei Vorhandensein von Schadsoftware
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Anspruch auf Telefon-Entgelte bei Backdoor-Trojaner
- beck.de (Leitsatz)
Backdoor-Trojaner
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Anspruch auf Telefon-Entgelte bei Backdoor-Trojaner
Verfahrensgang
- AG Stralsund, 08.08.2005 - 91 C 114/04
- LG Stralsund, 22.02.2006 - 1 S 237/05
- BGH, 23.11.2006 - III ZR 65/06
Papierfundstellen
- MMR 2006, 487
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.11.2006 - III ZR 65/06
Darlegungs- und Beweislast bei Schäden durch ein sogenanntes Dialer-Programm
Dieses hat in seiner in MMR 2006, 487 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt, der Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Rechnung der Klägerin sei erschüttert.