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   OLG Dresden, 07.03.2006 - 14 U 2293/05   

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https://dejure.org/2006,6056
OLG Dresden, 07.03.2006 - 14 U 2293/05 (https://dejure.org/2006,6056)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.03.2006 - 14 U 2293/05 (https://dejure.org/2006,6056)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. März 2006 - 14 U 2293/05 (https://dejure.org/2006,6056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "kettenzüge.de"

    Ein Begriff der lediglich beschreibend genutzt wird, aber für ein Unternehmen nicht kennzeichnend sein kann, stellt kein Unternehmenskennzeichen i.S.d § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG dar. Die Nichtverfügbarkeit einer .de - Top-Level-Domain stellt grundsätzlich keinen ...

  • JurPC

    Kettenzüge.de

  • aufrecht.de

    Zulässigkeit von Domain-Grabbing

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzfähigkeit des Begriffs "Kettenzüge"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Domain

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umlaut-Domain-Entscheidung "kettenzüge.de"

  • beck.de (Leitsatz)

    "Kettenzüge.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umlaut-Domain-Entscheidung "kettenzüge.de"

  • 123recht.net (Kurzinformation, 16.3.2006)

    Kettenzüge.de - ist Umlaut-Grabbing legitim?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 685
  • K&R 2006, 472
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Leipzig, 24.11.2005 - 5 O 2142/05

    Zulässigkeit von Domain-Grabbing

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2006 - 14 U 2293/05
    Wegen des Tatbestandes wird auf die tatsächlichen Feststellungen des angegriffenen Urteils des Landgerichts Leipzig vom 24.11.2005, Az.: 5 O 2142/05, verwiesen (§ 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO ).

    Das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 24.11.2005, Az.: 5 O 2142/05, wird aufgehoben.

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 22 U 44/96

    Deutsche Telekom AG; Gelbe Seiten; Telefonkunde; Eintragung; Herausgeber;

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2006 - 14 U 2293/05
    Zu einer solchen mittelbaren Beeinträchtigung zählt etwa die Nichteintragung des Betriebs in ein Branchentelefonbuch (OLG Düsseldorf VersR 1997, 589).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04

    Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2006 - 14 U 2293/05
    Der Eingriff muss unmittelbar betriebsbezogen sein, d.h. sich spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit und nicht nur gegen vom Betrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter richten (vgl. BGH NJW 2003, 1040 ; 2004, 356 ; BGH NJW-RR 2005, 673 ).
  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81

    Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2006 - 14 U 2293/05
    Nach diesen Vorschriften ist der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb geschützt gegen eine unmittelbare Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs als solchen (BGHZ 86, 152 ).
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2006 - 14 U 2293/05
    Der Eingriff muss unmittelbar betriebsbezogen sein, d.h. sich spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit und nicht nur gegen vom Betrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter richten (vgl. BGH NJW 2003, 1040 ; 2004, 356 ; BGH NJW-RR 2005, 673 ).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2006 - 14 U 2293/05
    Der Eingriff muss unmittelbar betriebsbezogen sein, d.h. sich spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit und nicht nur gegen vom Betrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter richten (vgl. BGH NJW 2003, 1040 ; 2004, 356 ; BGH NJW-RR 2005, 673 ).
  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02

    mho. de

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2006 - 14 U 2293/05
    aa) Ein den Ansprüchen aus dem UWG und dem Namensrecht nach § 12 BGB vorgehender Anspruch aus § 15 Abs. 4 i.V.m. § 5 und § 14 Abs. 5 i.V.m. §§ 3, 4 MarkenG besteht nicht (vgl. zum Vorrang die Nachweise bei Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. 2006, § 4 UWG Rn. 1077 sowie BGH GRUR 2005, 430 ).
  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2006 - 14 U 2293/05
    Die frühere Rechtsprechung des BGH, nach der der (vermeintliche) Kennzeichenverletzer zum (vermeintlichen) Kennzeicheninhaber insoweit im Wettbewerb um die wirtschaftliche Verwertung eines Kennzeichens steht, als er durch den Gebrauch der fremden Kennzeichnung deren wirtschaftlich verwertbaren Ruf für sich ausnutze, ist überholt, weil das Markengesetz diese Fälle abschließend regelt (vgl. BGH WRP 1998, 1181; Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. 2006, § 2 UWG Rn. 62).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80

    Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2006 - 14 U 2293/05
    Mittelbare Beeinträchtigungen des Betriebes durch Ereignisse, die außerhalb des Betriebs einzutreten drohen und die mit der Wesenseigentümlichkeit des Betriebs nicht in Beziehung stehen, genügen daher nicht (vgl. BGH BB 1983, 464 ).
  • OLG Dresden, 15.11.2010 - 13 W 890/10

    Firma; Unterscheidungkraft; Internetdomaine

    Es trifft insoweit zwar zu, dass hinsichtlich des Schutzes von Domainnamen selbst grundsätzlich ausschließlich auf die Second-Level-Domain abzustellen ist (OLG Dresden MMR 2006, 685; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., Einleitung G Rn. 78 m.w.N.).
  • LG Köln, 08.02.2008 - 88 T 4/08

    Gattungsbezeichnung auch mit Zusatz ".de" keine zulässige Firma

    Dass die Verwendung von Internet-Domains nicht zu einer Unterscheidbarkeit führt, wird auch für die parallel gelagerte markenrechtliche Beurteilung gemäß § 3 Abs. 1 MarkenG vertreten (vgl. OLG Dresden, MMR 2006, 685 zu "www.#####.de"; LG F, MMR 2005, 121 zu "#######.de").
  • LG Köln, 08.02.2008 - 8 T 4/08
    Dass die Verwendung von Internet-Domains nicht zu einer Unterscheidbarkeit führt, wird auch für die parallel gelagerte markenrechtliche Beurteilung gemäß § 3 Abs. 1 MarkenG vertreten (vgl. OLG Dresden, MMR 2006, 685 zu "www.#####.de"; LG F, MMR 2005, 121 zu "#######.de").
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