Rechtsprechung
   BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2219
BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99 (https://dejure.org/2006,2219)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99 (https://dejure.org/2006,2219)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 1 BvR 1811/99 (https://dejure.org/2006,2219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Ausstrahlungswirkung des Fernmeldegeheimnisses bei einer auch nur kurzfristigen Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten

  • JurPC

    GG Art. 10 Abs. 1, TKV § 16 Abs. 2
    Löschung von Telekommunikations-Verkehrsdaten

  • Wolters Kluwer

    Rechtmässigkeit der Speicherung von Verbindungsdaten durch einen Mobilfunkanbieter bei Nutzung eines Mobiltelefons mit einer Prepaid-Karte; Anspruch eines Mobilfunkkunden gegen einen Mobilfunkanbieter auf sofortige Löschung von Telekommunikationsdaten nach Ende der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Prepaid-Handy / Prepaid Handy

    Art. 10 Abs. 1 GG

  • kanzlei.biz

    Pflicht für Prepaid-Karten-Anbieter zur Löschung von Verkehrsdaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKV § 16 Abs. 2; GG Art. 10 Abs. 1
    Recht Inhabers einer Prepaid-Karte auf sofortige Löschung der Verbindungsdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Löschungspflicht von Prepaid-Kartenanbieter

  • beck.de (Leitsatz)

    Löschung von Verkehrsdaten bei Prepaid-Handy

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Löschungspflicht von Prepaid-Kartenanbieter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 399
  • NJW 2007, 3055
  • MMR 2007, 308
  • K&R 2007, 263
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99
    Dieses Grundrecht schützt nicht nur die Kommunikationsinhalte, sondern auch Informationen über Ort, Zeit sowie Art und Weise der Kommunikation (vgl. BVerfGE 67, 157 [172]; - 85, 386 [396]; - 100, 313 [358]).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99
    Insbesondere erstreckt sich der Grundrechtsschutz auf Telekommunikations-Verkehrsdaten, die Aufschluss über die an der Kommunikation beteiligten Personen und die Umstände der Kommunikation geben (vgl. BVerfGE 107, 299 [312 ff.]; - 113, 348 [365]; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, NJW 2006, S. 976 [978]).
  • BGH, 24.06.2004 - III ZR 104/03

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99
    Nach § 16 Abs. 2 TKV ist der Anbieter vom Nachweis der Herstellung der berechneten Einzelverbindungen entlastet, wenn die Verkehrsdaten aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden nicht gespeichert oder solche Daten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden (vgl. BGH, Urteil - vom 24. Juni 2004 - III ZR 104/03 -, NJW 2004, S. 3183 [3184]).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99
    Dieses Grundrecht schützt nicht nur die Kommunikationsinhalte, sondern auch Informationen über Ort, Zeit sowie Art und Weise der Kommunikation (vgl. BVerfGE 67, 157 [172]; - 85, 386 [396]; - 100, 313 [358]).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99
    Dieses Grundrecht schützt nicht nur die Kommunikationsinhalte, sondern auch Informationen über Ort, Zeit sowie Art und Weise der Kommunikation (vgl. BVerfGE 67, 157 [172]; - 85, 386 [396]; - 100, 313 [358]).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99
    Insbesondere erstreckt sich der Grundrechtsschutz auf Telekommunikations-Verkehrsdaten, die Aufschluss über die an der Kommunikation beteiligten Personen und die Umstände der Kommunikation geben (vgl. BVerfGE 107, 299 [312 ff.]; - 113, 348 [365]; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, NJW 2006, S. 976 [978]).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99
    Verfehlt der Richter den Schutzgehalt des Art. 10 Abs. 1 GG und beruht sein Urteil auf der Außerachtlassung dieses verfassungsrechtlichen Einflusses auf das Privatrecht, so liegt darin ein Grundrechtsverstoß (vgl. im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung BVerfGE 84, 192 [194 ff.]).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99
    Insbesondere erstreckt sich der Grundrechtsschutz auf Telekommunikations-Verkehrsdaten, die Aufschluss über die an der Kommunikation beteiligten Personen und die Umstände der Kommunikation geben (vgl. BVerfGE 107, 299 [312 ff.]; - 113, 348 [365]; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, NJW 2006, S. 976 [978]).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99
    b) Art. 10 Abs. 1 GG begründet nicht nur ein Abwehrrecht gegen die Kenntnisnahme des Inhalts und der näheren Umstände der Telekommunikation durch den Staat, sondern auch einen Auftrag an den Staat, Schutz insoweit vorzusehen, als private Dritte sich Zugriff auf die Kommunikation verschaffen (vgl. BVerfGE 106, 28 [37]).
  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 1010/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht der Gerichte bestätigt zu prüfen, ob im Sinne einer Abwägung der betroffenen Belange, hier zwischen dem Verwendungsinteresse des Arbeitgebers und dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, eine Erlaubnis erforderlich ist, und wenn ja, in welcher Form (BVerfG 27. Oktober 2006 - 1 BvR 1811/99 - BVerfGK 9, 399; 11. Juni 1991 - 1 BvR 239/90 - BVerfGE 84, 192; zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundlegend: BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - BVerfGE 65, 1) .
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1011/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht der Gerichte bestätigt, zu prüfen, ob im Sinne einer Abwägung der betroffenen Belange, hier zwischen dem Verwendungsinteresse des Arbeitgebers und dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, eine Erlaubnis erforderlich ist, und wenn ja, in welcher Form (BVerfG 27. Oktober 2006 - 1 BvR 1811/99 - BVerfGK 9, 399; 11. Juni 1991 - 1 BvR 239/90 - BVerfGE 84, 192; zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundlegend: BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - BVerfGE 65, 1) .
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Hingegen waren die Diensteanbieter nach der bisherigen Rechtslage nicht verpflichtet oder auch nur berechtigt, Verkehrsdaten unabhängig von ihrem eigenen Bedarf zu öffentlichen Zwecken wie der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr zu speichern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2006 - 1 BvR 1811/99 -, NJW 2007, S. 3055 ).
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 146/10

    Speicherung dynamischer IP-Adressen

    Insbesondere Art. 10 Abs. 1 GG begründet nicht nur ein Abwehrrecht gegen den Staat, sondern auch einen Auftrag an diesen, Schutz insoweit vorzusehen, als Private sich Zugriff auf Kommunikationsdaten verschaffen (BVerfG NJW 2007, 3055 Rn. 13).
  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen

    Der Grundrechtsschutz erstreckt sich daher auch auf die Verkehrsdaten der Telekommunikation, die Aufschluss über die an der Kommunikation beteiligten Personen und die Umstände der Kommunikation geben (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 1 BvR 1811/99, NJW 2007, 3055 mwN; Maunz/Dürig/Durner, 78. EL, GG Art. 10 Rn. 86).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2010 - 13 U 105/07

    Kein Anspruch gegen den Provider auf sofortige Löschung von IP-Adressen

    Der Kläger wiederholt und vertieft sein erstinstanzliches Vorbringen und macht - unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.06.2006 zum Aktz. 1 BvR 1811/99 (abgedruckt in NJW-2007, 3055 = MMR 2007, 308), die sich mit der Speicherung von Verkehrsdaten befasst, die nach der Nutzung eines mittels einer Prepaid-Karte genutzten Mobiltelefons gespeichert wurden - geltend, die sofortige Löschung der IP-Adresse sei für die Beklagte sowohl technisch möglich als auch praktikabel.
  • OLG Frankfurt, 19.11.2020 - 1 U 289/19

    AGB eines Paketdienstleisters in der Klauselkontrolle

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist aber der grundrechtliche Schutzgehalt der Regelung bei gerichtlichen Entscheidungen auch in privatrechtlichen Rechtsstreiten zu beachten (vgl. Hömig/Wolff, GG. 12. Aufl. 2018, Art. 10 RN 9, Lampe in: Erbs/Kohlhaas/ Strafrechtliche Nebengesetze, 231. EL Juli 2020, § 39 PostG Rn. 2; vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99 zur Löschung von Telekommunikationsverkehrsdaten).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-275/06

    Promusicae - Informationsgesellschaft - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -

    34 - Für das Fernmeldegeheimnis geht das deutsche Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 9. Oktober 2002 (1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98, BVerfGE 106, 28 [37], Randnr. 21 der Fassung auf www.bundesverfassungsgericht.de) und vom 27. Oktober 2006 (1 BvR 1811/99, Multimedia und Recht 2007, 308, Randnr. 13 der Fassung auf www.bundesverfassungsgericht.de) sogar von einer entsprechenden Schutzpflicht des Staates aus.
  • AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 1605/09

    Nachweispflicht eines Postdienstleisters für die geschuldeten

    Auch der Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung erfordert nicht die Erhebung von Daten über die näheren Umstände postalischer Kommunikation, weil der Postdienstleister - wie noch auszuführen sein wird - von der Beweislast befreit ist (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3055).

    Die mit einer solchen Vorratsdatenspeicherung verbundenen Gefahren für die Unbefangenheit des vertraulichen Briefverkehrs überwiegen das mögliche Interesse der Absender an einer solchen Dokumentation bei weitem (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3055).

  • BGH, 26.01.2017 - StB 28/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen bereits erledigte verdeckte polizeiliche

    Der Grundrechtsschutz erstreckt sich daher auch auf die Verkehrsdaten der Telekommunikation, die Aufschluss über die an der Kommunikation beteiligten Personen und die Umstände der Kommunikation geben (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 1 BvR 1811/99, NJW 2007, 3055 mwN; Maunz/Dürig/Durner, 78. EL, GG Art. 10 Rn. 86).
  • VG Regensburg, 20.04.2017 - RO 5 K 16.278

    Herausgabe von Sendungsverfolgungsdaten eines Paketdienstleisters

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht