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   OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06   

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https://dejure.org/2006,3547
OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06 (https://dejure.org/2006,3547)
OLG München, Entscheidung vom 21.09.2006 - 29 U 2612/06 (https://dejure.org/2006,3547)
OLG München, Entscheidung vom 21. September 2006 - 29 U 2612/06 (https://dejure.org/2006,3547)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Pay-TV Verträge

    Zur Abgrenzung von Leistungsbeschreibungs- und Leistungsänderungsklauseln und zur Unwirksamkeit einer Leistungsänderungsklausel in AGB eines Bezahlfernsehen- Abonnementvertrags. Zur Kompensation einer unangemessenen Preisänderungsklausel in AGB eines Bezahlfernsehen- ...

  • JurPC

    AGB bei Bezahlfernsehen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Preisanpassungen (Premiere)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Leistungsbeschreibungsklauseln und Leistungsänderungsklauseln; Unwirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen aufgrund eines Änderungsvorbehalts; Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung; Zulässigkeit einer Preisänderungsklausel; Beachtung des ...

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 3; ; BGB § 308 Nr. 4; ; BGB § 308 Nr. 5

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 § 308; UKlaG § 1 § 3
    Zur Unwirksamkeit einer Klausel betreffend die Befugnis zu Änderungen von Programmleistungen in den AGB eines Bezahlfernsehen-Abonnementvertrags; Preisänderungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Preisanpassungs-Klausel bei PayTV-Sender rechtmäßig

  • beck.de (Leitsatz)

    Bezahlfernsehen

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Preisanpassungs-Klausel bei PayTV-Sender rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 50
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06
    Eine Befugnis zur einseitigen Änderung wesentlicher Vertragsbestimmungen kann nur dann formularmäßig begründet werden, wenn schwerwiegende Gründe dies rechtfertigen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1496 [1501] m. w. N.).

    Erforderlich ist weiterhin, dass die Voraussetzungen und der Umfang des Leistungsbestimmungsrechts tatbestandlich hinreichend konkretisiert sind (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1496 [1501] m. w. N.).

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06
    aa) Diese Regelung ist eine Preisänderungsklausel und unterliegt - nicht allein im Hinblick auf ihre Transparenz (vgl. § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB) - gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, 2 BGB (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1717 m. w. N.).

    Die Schranke des § 307 BGB wird nicht eingehalten, wenn die Preisanpassungsklausel es dem Verwender ermöglicht, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne jede Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1717 m. w. N.).

  • BGH, 28.06.1995 - IV ZR 19/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer fünfjährigen Laufzeit für eine

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06
    Das verstößt gegen § 308 Nr. 5 BGB (vgl. BGH NJW 1995, 2710 [2712]).
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 18/02

    Ausserordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen Einstellung des

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06
    Für die Frage der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses gilt, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich nicht auf Umstände gestützt werden kann, die im Risikobereich des Kündigenden liegen (vgl. BGH NJW 2005, 1360 [1361] m. w. N.).
  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06
    Deshalb verstoßen Anpassungsklauseln, die dem Verwender ein uneingeschränktes Änderungsrecht vorbehalten, ohne dass der Kunde vorhersehen kann, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ihn höhere oder weitere Zahlungspflichten treffen, gegen das Transparenzgebot und sind unwirksam; auch einseitige Bestimmungsvorbehalte können nur hingenommen werden, soweit sie bei unsicherer Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sind und den Anlass, aus dem das Bestimmungsrecht entsteht, sowie die Richtlinien und Grenzen seiner Ausübung möglichst konkret angeben (vgl. BGH NJW 2000, 651 [652] m. w. N.).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 200/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Änderung der Bauausführung in einem

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06
    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt; im Hinblick auf die gebotene Klarheit und Verständlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es unverzichtbar, dass die Klausel die triftigen Gründe für das einseitige Leistungsänderungsrecht nennt und in ihren Voraussetzungen und Folgen erkennbar die Interessen des Vertragspartners angemessen berücksichtigt (vgl. BGH NJW 2005, 3420 [3421] m. w. N.; vgl. auch Ziff. 1. k] des Anhangs der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen [Abl. Nr. L 95, S. 29 v. 21. April 1993]).
  • BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 153/83

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06
    Der Unangemessenheit eines deshalb notwendigerweise allgemein gehaltenen Preisänderungsvorbehalts kann jedoch dadurch begegnet werden, dass dem Vertragspartner eine Möglichkeit der Lösung vom Vertrag eingeräumt wird (vgl. BGH NJW-RR 1988, 819 [821]; NJW 1986, 3134 [3135]; 1985, 853 f.; 1982, 331 [332]; 1980, 2518 [2519], Heinrichs in: Palandt, BGB, 65. Aufl. 2006, § 309 Rz. 8; Coester-Waltjen in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2006, § 309 Nr. 1 Rz. 21 f.; Hensen in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl. 2006, § 309 Nr. 1 Rz. 12 ff.; Graf v. Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke (Stand März 2005), Kapitel 21 Rz. 35 ff.; Basedow in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2003, § 309 Rz. 21).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 247/84

    Wirksamkeit von Klauseln in einem Wartungsvertrag für Video-Geräte -

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06
    Der Unangemessenheit eines deshalb notwendigerweise allgemein gehaltenen Preisänderungsvorbehalts kann jedoch dadurch begegnet werden, dass dem Vertragspartner eine Möglichkeit der Lösung vom Vertrag eingeräumt wird (vgl. BGH NJW-RR 1988, 819 [821]; NJW 1986, 3134 [3135]; 1985, 853 f.; 1982, 331 [332]; 1980, 2518 [2519], Heinrichs in: Palandt, BGB, 65. Aufl. 2006, § 309 Rz. 8; Coester-Waltjen in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2006, § 309 Nr. 1 Rz. 21 f.; Hensen in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl. 2006, § 309 Nr. 1 Rz. 12 ff.; Graf v. Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke (Stand März 2005), Kapitel 21 Rz. 35 ff.; Basedow in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2003, § 309 Rz. 21).
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06
    Nach dem im Verbandsprozess nach § 1, § 3 UKlaG geltenden Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGH NJW 2005, 3567 [3568] m. w. N.) ist davon auszugehen, dass die Klausel der Beklagten nicht nur die Befugnis zu Ergänzungen und Erweiterungen einräumt, die den Bestand des Angebot bei Vertragsschluss unberührt lassen, sondern auch sonstige Änderungen jeglicher Art. Damit wird insbesondere auch ein Austausch von Angebotsinhalten gestattet, der dazu führt, dass dem Abonnenten die Inhalte, die ihm bei Abschluss des Vertrags zugänglich waren, entzogen und durch andere ersetzt werden.
  • BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 174/79

    Zulässigkeit von Preiserhöhungsklauseln beim Zeitschriftenabonnement - Verwendung

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06
    Der Unangemessenheit eines deshalb notwendigerweise allgemein gehaltenen Preisänderungsvorbehalts kann jedoch dadurch begegnet werden, dass dem Vertragspartner eine Möglichkeit der Lösung vom Vertrag eingeräumt wird (vgl. BGH NJW-RR 1988, 819 [821]; NJW 1986, 3134 [3135]; 1985, 853 f.; 1982, 331 [332]; 1980, 2518 [2519], Heinrichs in: Palandt, BGB, 65. Aufl. 2006, § 309 Rz. 8; Coester-Waltjen in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2006, § 309 Nr. 1 Rz. 21 f.; Hensen in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl. 2006, § 309 Nr. 1 Rz. 12 ff.; Graf v. Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke (Stand März 2005), Kapitel 21 Rz. 35 ff.; Basedow in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2003, § 309 Rz. 21).
  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 218/85

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Zeitschriften-Abonnement-Vertrag;

  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80

    Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung

  • LG München I, 23.02.2006 - 12 O 17192/05

    Zur Wirksamkeit von Änderungsvorbehalten und Preiserhöhungsregelungen in

  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht (MMR 2007, 50 = Magazindienst 2006, 1390) die Klage hinsichtlich der Klausel Nummer 3.6 Satz 1 und 3 abgewiesen und im Übrigen die Berufung zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19

    Widerspruchsrecht von Mobilfunkkunden unabhängig von Höhe angekündigter

    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte für ihre Auffassung, dass nur wesentliche Preisänderungen ein Widerrufsrecht begründen können, auf die Entscheidung des OLG München vom 21. September 2006 - 29 U 2612/06.
  • LG München I, 17.01.2019 - 12 O 1982/18

    Zur Unwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Pay-TV-Anbieters

    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich von Regelungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. OLG München, Urteil vom 21.09.2006 -29 U 2612/06 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 12.06.2001 - XI ZR 274/100).
  • LG Leipzig, 14.03.2008 - 8 O 2406/07
    Anders als in dem von den Beklagtenvertretern zitierten Urteil des OLG München vom 21.09.2006 (Az.: 29 U 2612/06 , zitiert nach Juris) gibt die vorliegende Klausel dem Kunden nicht bereits bei einer jährlichen Erhöhung von 5 Prozent das Recht zur Kündigung.
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