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   LG Berlin, 26.09.2006 - 9 O 355/06   

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https://dejure.org/2006,9400
LG Berlin, 26.09.2006 - 9 O 355/06 (https://dejure.org/2006,9400)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.09.2006 - 9 O 355/06 (https://dejure.org/2006,9400)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. September 2006 - 9 O 355/06 (https://dejure.org/2006,9400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Tschechischen Republik auf Unterlassen der Nutzung des Namens "tschechische-republik" im Rahmen von Internet-Domains; Schutzrecht eines Staates an seinem eigenen Namen; Rechtmäßigkeit der Nutzung eines fremden Namens im Rahmen eines Domaingrabbings zur ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 12 BGB

  • online-und-recht.de
  • mzv.cz PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mzv.eu (Pressemitteilung)

    Tschechische Republik erfolgreich gegen Domain-Piraten

  • beck.de (Leitsatz)

    Nutzung eines (übersetzten) Staatsnamens mit unterschiedlichen TLDs - tschechische-republik.at/.ch/.com

  • 123recht.net (Kurzinformation, 2.11.2006)

    Auch Staaten haben ein Namensrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 60
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04

    Wahrung der Vollziehungsfrist für eine einstweilige Verfügung: Zustellung einer

    Auszug aus LG Berlin, 26.09.2006 - 9 O 355/06
    Dieser Gedanke wird ebenfalls vertreten in der Entscheidung des Kammergerichts vom 10. Februar 2005 - 9 U 166/04 -.
  • OLG Köln, 10.01.2005 - 6 W 117/04

    Vertretungsauftrag im Abmahnverfahren ohne Vollmacht für Zustellungen

    Auszug aus LG Berlin, 26.09.2006 - 9 O 355/06
    Dieser Wertung steht auch nicht die Entscheidung des OLG Köln vom 10. Januar 2005 - 6 W 117/04 - entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 43/03

    solingen.info

    Auszug aus LG Berlin, 26.09.2006 - 9 O 355/06
    Soweit das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 20 U 43/03 - zwar ausgeführt hat, dass beispielsweise Karlsruhe.at im Verkehr eine widersprüchliche Domain sein könnte, weil Karlsruhe in Deutschland liegt und der Zusatz "at" offensichtlich auf Österreich verweist, gilt dies vorliegend nicht.
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus LG Berlin, 26.09.2006 - 9 O 355/06
    Benutzt ein Nichtberechtigter einen fremden Namen - ohne jeden Zusatz - als Domain, so geht der Verkehr im allgemeinen davon aus, dass es sich um die Domain des Namensinhabers handelt; es tritt mithin eine Zuordnungsverwirrung ein (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NJW-RR 2002, 1401 - Düsseldorfer Staatswappen; OLG Düsseldorf WRP 2002, 1085 - ; zu einer Zuordnungsverwirrung bei Domains siehe auch BGH NJW 2002, 2031 unter II.2. b) bb) - ).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 20 U 76/01

    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Unterlassung der Verwendung

    Auszug aus LG Berlin, 26.09.2006 - 9 O 355/06
    Benutzt ein Nichtberechtigter einen fremden Namen - ohne jeden Zusatz - als Domain, so geht der Verkehr im allgemeinen davon aus, dass es sich um die Domain des Namensinhabers handelt; es tritt mithin eine Zuordnungsverwirrung ein (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NJW-RR 2002, 1401 - Düsseldorfer Staatswappen; OLG Düsseldorf WRP 2002, 1085 - ; zu einer Zuordnungsverwirrung bei Domains siehe auch BGH NJW 2002, 2031 unter II.2. b) bb) - ).
  • BGH, 28.03.2002 - I ZR 235/99

    "Düsseldorfer Stadtwappen"; Verletzung des Namensrechts einer Großstadt durch

    Auszug aus LG Berlin, 26.09.2006 - 9 O 355/06
    Benutzt ein Nichtberechtigter einen fremden Namen - ohne jeden Zusatz - als Domain, so geht der Verkehr im allgemeinen davon aus, dass es sich um die Domain des Namensinhabers handelt; es tritt mithin eine Zuordnungsverwirrung ein (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NJW-RR 2002, 1401 - Düsseldorfer Staatswappen; OLG Düsseldorf WRP 2002, 1085 - ; zu einer Zuordnungsverwirrung bei Domains siehe auch BGH NJW 2002, 2031 unter II.2. b) bb) - ).
  • KG, 29.05.2007 - 5 U 153/06

    Namensanmaßung: Nutzung eines übersetzten Staatsnamens als Internet-Domain mit

    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 26. September 2006 verkündete Urteil der Zivilkammer 9 des Landgerichts Berlin - 9 O 355/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, .

    Der Senat stimmt der angefochtenen Entscheidung (LG Berlin MMR 2007, 60) und ihrer Begründung in allen Punkten zu (ebenso Roggenkamp, jurisPR-ITR 2/2007, Anm. 4), soweit aus dem nachfolgend unter I 3 Ausgeführten nichts Gegenteiliges folgt.

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