Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 BGB, § 1004 BGB, § 22 KunstUrhG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
Unterlassung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten Straftäters auf Unterlassung der Bereithaltung eines Archivbeitrags im Internet - aufrecht.de
Grundsätzlich keine Löschungspflichten für Online-Archive
- kanzlei.biz
Zur Löschungspflicht in einem Online-Archiv
- suchmaschinen-und-recht.de
Löschungspflichten aus Online-Archiven
- datenschutz.eu
Löschungspflichten aus Online-Archiven
- Judicialis
- sewoma.de
Internet-Archive
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 § 1004; KUG § 22
Unterlassungsanspruch eines rechtskräftig verurteilten Straftäters gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen eine identifizierende Berichterstattung über einen Mordfall in einem Online-Archiv; Schutz verurteilter Straftäter vor einer zeitlich unbeschränkten Berichterstattung durch die Medien; Beeinträchtigung der ...
- dr-bahr.com (Leitsatz)
Keine Löschungspflichten für Online-Archiv
- beck.de (Leitsatz)
Löschungspflichten aus Onlinearchiven
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Löschungspflichten für Online-Archiv
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.11.2006 - 3 O 375/06
- OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
Papierfundstellen
- MMR 2008, 182
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- KG, 19.10.2001 - 9 W 132/01
Grenzen der Bild- und Wortberichterstattung unter Identifizierung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01;OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).Allein durch die Bereithaltung eines zu einem früheren Zeitpunkt erschienenen, zulässigen Artikels in einem Archiv wird der Betroffene nicht erneut "an das Licht der Öffentlichkeit" gezerrt, da sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit zulässige Berichterstattung erschöpft ( KG, Beschl. V. 19.10.2001, 9 W 132/01;… OLG Frankfurt a.a.O. ).
- OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05
Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
Erst recht ist die Breitenwirkung eines in einem Online - Archiv zum Abruf bereit gehaltenen kurzen Artikels in der Regel nicht mit derjenigen einer öffentlichen Berichterstattung vergleichbar ( so auch OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 Az: 15 W 60/05, Anlage Ag 4 ).Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01;OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
Entscheidend ist aber stets, in welchem Maß eine Berichterstattung die Persönlichkeitsentfaltung beeinträchtigen kann ( BVerfGE 97, 391; BVerfG NJW 2000, 1860 ).
- OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 54/06
Kriminalberichterstattung in der Presse: Überwachungs- und Löschungspflichten für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01;OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
Im Lebach - Urteil hat das Bundesverfassungsgericht lediglich festgestellt, dass das Persönlichkeitsrecht vor einer zeitlich unbeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre Schutz bietet (BVerfGE 35, 202). - OLG Hamburg, 06.03.1986 - 3 U 187/85
Marianne Bachmeier
- OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07
Identifizierende Berichterstattung in Online-Zeitungsarchiven
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
Bei dem Beschluss vom 28.03.2007 ( Az: 7 W 9/07 ) handelt es sich zudem um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem Verhältnis von Informationsfreiheit und Nutzbarkeit von Online - Archiven um eine schwierige und relativ neue Rechtsfrage handelt, die nicht abschließend im PKH -Verfahren entschieden werden könne. - OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 55/06
Identifizierende Berichterstattung in Zeitungsarchiv zulässig
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01;OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ). - LG Hamburg, 07.11.2006 - 324 O 521/06
Archiv-Privileg gilt nicht für Online-Archive
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des LG Hamburg v. 01.11.2006 bezieht (Az: 324 O 521/06), ist der dort zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar. - OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06
Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06
Der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt hat es für zulässig angesehen, wenn über "einen der spektakulären Kriminalfälle der jüngeren Geschichte" fünf Jahre nach Rechtskraft des Urteils über den Antragsteller noch mit voller Namensnennung berichtet wird ( Beschluss v. 20.09.2006, 16 W 56/06 ).
- OLG Bremen, 30.11.2009 - 3 W 33/09
Löschungspflichten aus Onlinearchiven
Zwar ist anerkannt, dass sich ein Unterlassungsanspruch gegen eine identifizierende Berichterstattung grundsätzlich aus §§ 1004, 823 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG ergeben kann, weil auch bei verurteilten Straftätern das Persönlichkeitsrecht Schutz vor einer zeitlich unbeschränkten Berichterstattung durch die Medien gewährt (OLG Frankfurt/M, MMR 08, 182 ff, 182). - LG Nürnberg-Fürth, 06.07.2009 - 11 O 10177/07 Hinsichtlich des Berichts über ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 11 U 72/06) wird lediglich eine Fernsehsendung "Walter Sedlmayr" wobei offenbar das Wort "Mord" bewusst weggelassen wurde und durch "..." ersetzt wurde, Auch hier ist ein somit Hinweis auf den Mord an Walter Sedlmayr nicht enthalten.