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   OLG Saarbrücken, 29.10.2007 - 1 W 232/07 - 49   

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https://dejure.org/2007,2103
OLG Saarbrücken, 29.10.2007 - 1 W 232/07 - 49 (https://dejure.org/2007,2103)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.10.2007 - 1 W 232/07 - 49 (https://dejure.org/2007,2103)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - 1 W 232/07 - 49 (https://dejure.org/2007,2103)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Störerhaftung - Urheberrechtlicher Schutz vor einer unberechtigten Verbreitung eines Gedichts in einemInternetportal - Entfernung nach 22 Tagen kann noch "unverzüglich" sein

  • openjur.de

    Urheberrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Internetportals im Zusammenhang mit einem Gedicht im Userprofil von Nutzern

  • Telemedicus

    Keine Wiederholungsgefahr bei "unverzüglicher" Löschung

  • Telemedicus

    Keine Wiederholungsgefahr bei "unverzüglicher" Löschung

  • JurPC

    UrhG § 97
    Verbreitung eines Gedichts in einem Internetportal

  • aufrecht.de

    Haftung von Internetportalen für fremde Inhalte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Verbreitung eines Gedichtes im Internet; Anspruch auf Erstattung vorgerichtlich entstandener Anwaltskosten; Voraussetzungen für die Haftung als Störer einer ungenehmigten Vervielfältigung

  • foren-und-recht.de
  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UrhG § 97 Abs. 1 S. 1; ; UrhG § 97 Abs. 1 S. 1 Alt. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569; ; TMG § 10; ; TMG § 10 Nr. 2; ; UrhG § 97 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 683; ; GKG § 22

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 1 S. 1 Alt. 2
    Urheberrechtlicher Schutz vor einer unberechtigten Verbreitung eines Gedichts in einem Internetportal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    (Störer-)haftung eines Portalbetreibers bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    (Störer-)haftung eines Portalbetreibers bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine fremden Gedichte in Internetportal

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Internet-Portalbetreiber haftet erst ab Kenntnis für fremde Inhalte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Internet-Portalbetreiber haftet erst ab Kenntnis für fremde Inhalte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 343
  • MIR 2007, Dok. 428
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2007 - 1 W 232/07
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH finden die Haftungsprivilegien der §§ 10 TMG bzw. 11 TDG zwar keine unmittelbare Anwendung auf den urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch; zur Begründung einer die Störereigenschaft begründenden Garantenstellung nach Kenntnis von einer rechtswidrigen Handlung wird jedoch die in §§ 10 Nr. 2 TMG bzw. 11 Nr. 2 TDG normierte Pflicht zu unverzüglichem Handeln herangezogen (statt vieler BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet I).
  • LG Saarbrücken, 15.01.2014 - 7 O 82/13

    Unterlassungsanspruch gegenüber dem Anbieter von Dienstleistungen im Internet als

    Nachdem auf die Weiterleitung des Schreibens vom 07.08.2013 keinerlei Reaktion des Registranten erfolgt war, war von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und die streitgegenständliche Domain zu suspendieren (BGH, a. a. O., OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.10.2007 - Az.: 1 W 232/07 - 49;OLG Karlsruhe, Az.: 6 U 112/03, Tz 28, zitiert nach Juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.01.2010 - 3 O 3692/09

    Zum Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung des Erfahrungsberichtes eines

    Zur Begründung einer die Störereigenschaft begründenden Garantenstellung nach Kenntnis von einer rechtswidrigen Handlung wird jedoch die in § 10 Nr. 2 TMG normierte Pflicht zum unverzüglichen Handeln herangezogen (OLG Saarbrücken, MMR 2008, 343).
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