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   OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07   

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OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07 (https://dejure.org/2008,331)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.02.2008 - 2 U 319/07 (https://dejure.org/2008,331)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 2 U 319/07 (https://dejure.org/2008,331)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Thumbnails & Google-Bildersuche - Zur Zulässigkeit der Umgestaltung und Verwertung von urheberrechtlichgeschützen Bildern in den Ergebnislisten einer Bildersuchmaschine als Thumbnails und zurRechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines diesbezüglichen ...

  • Telemedicus

    Thumbnails bei Suchmaschinen

  • Telemedicus

    Thumbnails bei Suchmaschinen

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit der Anzeige von Thumbnails fremder Werke durch die Google Bildersuche

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 97 Abs. 1 UrhG
    Eigenmächtige Darstellung fremder Fotografien in Form von Thumbnails ist zulässig, wenn Webseiten-Betreiber die Indizierung herausfordert

  • JurPC

    Urheberrechtsschutz von sog. "thumbnails" bei der Bildersuche im Internet

  • aufrecht.de

    Unzulässigkeit von Thumbnails in Google-Bildersuche

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Urheberrechtsverletzung durch Bildersuchmaschine

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgestaltungen i.S.v. § 23 Urhebergesetz ( UrhG) i.F.v. thumbnails als eigene schöpferische Gestaltungshöhe; Belegfunktion von Zitaten zur Erleichterung der geistigen Auseinandersetzung; Trefferliste als unerkannte neue Form der geistigen Auseinandersetzung zur ...

  • kanzlei.biz

    Urheberrechtsverletzungen durch "Thumbnails"

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Bildersuche Suchmaschine Haftung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 23; UrhG § 51 Nr. 1; UrhG § 58
    Verletzung des Urheberrechts an Lichtbildern durch Veröffentlichung von Miniaturansichten (sog. thumbmails)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Google-Bildersuche urheberrechtswidrig

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung)

    Google-Thumbnails können Urheberrechte verletzen

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung)

    Google-Thumbnails können Urheberrechte verletzen

  • heise.de (Pressebericht, 14.04.2008)

    Anzeige von Thumbnails bei Suchmaschinen rechtswidrig

  • heise.de (Pressebericht, 14.04.2008)

    Anzeige von Thumbnails bei Suchmaschinen rechtswidrig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auch "thumbnails" urheberrechtlich geschützt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Google-Bildersuche urheberrechtswidrig, aber u.U. dennoch erlaubt

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Google Bildersuche urheberrechtswidrig?

  • ilex-recht.de (Rechtsprechungsübersicht)

    "Thumbnails" verletzen Urheberrecht, Haftung trotzdem fraglich

  • rechtmedial.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bildersuche von Google verstößt gegen deutsches Urheberrecht

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Herstellung von Thumbnails ohne Zustimmung des Urhebers rechtswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Thumbnails und Bildersuche im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Google-Bildersuche urheberrechtswidrig, aber u.U. dennoch erlaubt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Googles Bildervorschau ist rechtmäßig

Besprechungen u.ä.

  • suchradar.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Urheberrecht im Internet - Oder: Warum darf Google Bilder klauen? (RA Dr. Martin Schirmbacher)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 223
  • GRUR-RR 2010, 408 (Ls.)
  • MMR 2008, 408
  • MIR 2008, Dok. 122
  • K&R 2008, 301
  • ZUM 2008, 522
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07
    cc) Dass die thumbnails gleichzeitig einen - wie die Beweisaufnahme vor dem Landgericht ergeben hat - zulässigen Link zur Ursprungsseite der Klägerin darstellen, der als solcher urheberrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH GRUR 2003, 958 - Paperboy) spielt bei der Beurteilung der Frage, ob und wie in Urheberrechte der Klägerin bei der Gestaltung des "Linkankers" in Rahmen der Trefferliste eingegriffen wird, keine Rolle (so auch Ott ZUM 2007, 119, 126).

    Dass Suchmaschinen auch vom Bundesgerichtshof im Übrigen grundsätzlich für sinnvoll oder unentbehrlich gehalten werden (vgl. jeweils in anderem rechtlichen Zusammenhang BGH GRUR 2003, 958 - Paperboy und OLG Hamburg MMR 2007, 315), weist der Beklagten bei der Bewertung der Widerrechtlichkeit von Verwertungshandlungen keine an ein Allgemeininteresse geknüpfte Sonderrolle zu.

  • OLG Hamburg, 20.02.2007 - 7 U 126/06

    Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07
    Die Überlegung, dass Art. 5 GG zugunsten eines Suchmaschinenbetreibers streiten könnte (vgl. OLG Hamburg MMR 2007, 315, 316), kann im Rahmen einer Gesamtabwägung nicht durchdringen.

    Dass Suchmaschinen auch vom Bundesgerichtshof im Übrigen grundsätzlich für sinnvoll oder unentbehrlich gehalten werden (vgl. jeweils in anderem rechtlichen Zusammenhang BGH GRUR 2003, 958 - Paperboy und OLG Hamburg MMR 2007, 315), weist der Beklagten bei der Bewertung der Widerrechtlichkeit von Verwertungshandlungen keine an ein Allgemeininteresse geknüpfte Sonderrolle zu.

  • OLG Hamburg, 15.03.2001 - 3 U 169/99
    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07
    Eine Einwilligung hat grundsätzlich in Zusammenhang mit der Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts zu erfolgen (so statt vieler: Schricker/Loewenheim § 23 UrhG Rn. 19; HK/Dreyer § 23 UrhG Rn. 24; Wandtke/Bullinger § 23 UrhG Rn. 8; offen gelassen von OLG Hamburg ZUM 2001, 507; a.A. Fromm/Nordemann/Vinck § 23 UrhG Rn. 3).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07
    Zwar wirken die Grundrechte insbesondere bei der Auslegung von Generalklauseln auch in das Privatrecht hinein (vgl. z.B. BVerfG NJW 1999, 1322).
  • BGH, 20.09.1995 - VIII ZR 52/94

    Die Bundesrepublik kann "Zwangsvertreter" -Provisionen nicht geltend machen

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07
    Dabei kann dahinstehen, ob - wozu der Senat neigt - ein treuwidriges Verhalten der Klägerin allein in der Einnahme eines Rechtsstandpunktes liegt, der mit ihrem eigenen früheren Verhalten in unlösbarem Widerspruch steht (BGHZ 130, 371) oder ob sie durch die Ausnutzung der Suchmaschinenoptimierung bei der Beklagten als Suchmaschinenbetreiberin ein - vom Senat für fraglich gehaltenes - schutzwürdiges Vertrauen geweckt hat, das darin besteht, dass jedenfalls von demjenigen, der mit den Suchmaschinen-robots "kommuniziert" auch die möglichen Programmierungen in Bezug auf die Blockierung von Suchmaschinenindexierungen von Bildern erwartet werden.
  • LG Hamburg, 05.09.2003 - 308 O 449/03

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Unterlassungsansprüche einer deutschen

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07
    Die abweichende Auffassung des Landgerichts, die auch in der Literatur angesprochen wird (vgl. Berberich MMR 2005, 145, 147; Braun jurisPR-ITR 6/2006 Anm. 4 als Anm. zu LG Bielefeld, Urt. v. 08.11.2005; mit Einschränkungen: Ott ZUM 2007, 119, 126 f., sehr weit gehend auch Schricker/Wild § 97 UrhG Rn. 40 m), vermag den Senat nicht zu überzeugen (so auch LG Hamburg MMR 2004, 558, 561 f.; Schack GRUR 2007, 639, 643; Gehrcke MMR 2005, 557, 558; Schrader/Rautenstrauch UFITA 2007, 761, 776 ff.).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88

    Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07
    Ein derartiges Schweigen im Rechtsverkehr kann nicht die Bedeutung einer konkludenten Einwilligung haben, weil der insoweit Schweigende nach Treu und Glauben nicht verpflichtet gewesen wäre, eine Erklärung abzugeben und die Beklagte dies auch nicht einschränkungslos, also für alle Internetseitenbetreiber gleich, erwarten durfte (BGH NJW 1990, 1601).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07
    Dagegen kann die Einräumung von über den Vertragszweck hinausgehenden Nutzungsrechten nur angenommen werden, wenn ein entsprechender Parteiwille - und sei es nur auf Grund der Begleitumstände und des schlüssigen Verhaltens der Beteiligten - unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (BGH GRUR 2004, 938, 939 - Comic Übersetzungen III).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07
    Auch wenn die objektive Bedeutung eines Verhaltens aus Sicht des Erklärungsempfängers maßgeblich ist und ggf. Vorrang vor einem abweichenden subjektiven Willen des Erklärenden haben kann (so BGH WM 2005, 1089, 1091), so werden bei konkludente Willenserklärungen im Sinne von Genehmigungen oder Einwilligungen grundsätzlich subjektive Mindestanforderungen gestellt (Staudinger/Singer v. § 116 BGB Rn. 44 ff.), die darin bestehen, dass der Erklärende mit der seinem Handeln beigelegten Bedeutung wenigstens rechnet.
  • OLG Hamburg, 22.02.2001 - 3 U 247/00

    Unzulässige Verlinkung auf ein Lexikon so, dass diese in der eigenen Webseite

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07
    Technisch mögliche Sperren können dienlich sein, ihr Fehlen kann aber nicht als Freigabe für jede beliebige Form gewerblicher Drittnutzung verstanden werden (OLG Hamburg GRUR 2001, 831).
  • BGH, 28.11.1985 - I ZR 104/83

    Oberammergauer Passionsspiele; Schutzfähigkeit eines Bühnenbildes; Einräumung

  • OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 86/07

    Eingeschränkte Prüfungspflichten von Rapidshare.com

  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • LG Erfurt, 15.03.2007 - 3 O 1108/05

    Zur Zulässigkeit der Google-Bildersuche und der Benutzung von Thumbnails von

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99

    Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag

  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 175/00

    Sender Felsberg

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 124/91

    Rundfunksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten

  • BGH, 23.05.1985 - I ZR 28/83

    Geistchristentum; Zulässigkeit von Zitaten aus Werken

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

  • OLG München, 15.02.1990 - 29 U 5500/89

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für einen auf ein

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Jena GRUR-RR 2008, 223).
  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 248/07

    Haftung für Thumbnails

    An diesen Ausführungen hält die Kammer fest (zustimmend Ott, ZUM 2007, 112, 125; Schack, Anmerkungen zu OLG Jena, MMR 2008, 141, der allerdings in der bloßen Verkleinerung des Werkes keine Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG erblickt; im Ergebnis mit abweichender Begründung ebenso OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 224, wonach die Anzeige der thumbnails nicht ein öffentliches Zugänglichmachen des Originalwerkes im Sinne des § 19a UrhG, sondern einen Eingriff in ein unbenanntes Verwertungsrecht nach § 15 Abs. 2 UrhG darstelle, vgl. zur entsprechenden Wertung im US-amerikanischen Recht Perfect 10 v. Amazon.com , Fd 3d., 701 ff. (9th Cir. 2007): thumbnails als " direct infringement ").

    Insofern ist eine (konkludente) Einwilligung in die streitgegenständliche Nutzung schon nicht denkbar (vgl. den insoweit abweichen Sachverhalt OLG Jena GRUR-RR 2008, 223 ff. - Thumbnails).

    Voraussetzung der Privilegierung nach § 51 Nr. 2 UrhG ist zunächst, dass es sich bei dem zitierenden Werk um ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk im Sinne der §§ 1, 2 Abs. 1 und 2 UrhG handelt (vgl. BGH GRUR 2002, 313 - Übernahme nicht genehmigter Zitate ; Schricker in Schricker UrhG, 3. Aufl. § 51 Rn. 20; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, § 51 Rn. 6; anders nunmehr OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 225; dagegen Schack MMR 2008, 414.).

    Privilegiert ist durch § 58 Abs. 1 UrhG allein der Veranstalter der Ausstellung oder Versteigerung bzw. der Verkäufer, nicht jedoch ein Dritter wie die Beklagte (ebenso OLG Jena, GRUR-RR 2008, 223, 225; Schrader/Rautenstrauch, Urheberrechtliche Verwertung von Bildern durch Anzeige von Vorschaugrafiken (sog. "thumbnails") bei Internetsuchmaschinen, UFITA 2007, 761, 771 f.; Schack, Anmerkung zu OLG Jena, MMR 2008, 414, 415).

    Dies sind gewichtige Gründe, die nicht ohne weiteres hinter das Interesse der Allgemeinheit am Zugang zu den im Netz befindlichen Bildern gerade über den streitgegenständlichen Dienst der Beklagten zurücktreten (ebenso OLG Jena, GRUR-RR 2008, 223 ff. - Thumbnails; zum entgegengesetzten Ergebnis im US-amerikanischen Recht vgl. Perfect 10 v. Amazon.com , Fd 3d., 701 ff. (9th Cir. 2007), zumal bezweifelt werden kann, ob die Bildersuche gleichermaßen unabdingbar für eine strukturierte Internetnutzung ist wie die von der Beklagten angebotene (allgemeine) Websuche.

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06

    Bildersuche von Google verletzt Urheberrechte

    An diesen Ausführungen hält die Kammer fest (zustimmend Ott, ZUM 2007, 112, 125; Schack, Anmerkungen zu OLG Jena, MMR 2008, 141, der allerdings in der bloßen Verkleinerung des Werkes keine Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG erblickt; im Ergebnis mit abweichender Begründung ebenso OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 224, wonach die Anzeige der thumbnails nicht ein öffentliches Zugänglichmachen des Originalwerkes im Sinne des § 19a UrhG, sondern einen Eingriff in ein unbenanntes Verwertungsrecht nach § 15 Abs. 2 UrhG darstelle, vgl. zur entsprechenden Wertung im US-amerikanischen Recht Perfect 10 v. Amazon.com , Fd 3d., 701 ff. (9th Cir. 2007): thumbnails als " direct infringement ").

    Da er die Werke weder selbst im Internet öffentlich zugänglich gemacht noch Dritten das Recht zum öffentlichen Zugänglichmachen eingeräumt hat, ist eine (konkludente) Einwilligung in die streitgegenständliche Nutzung schon nicht denkbar (vgl. den insoweit abweichen Sachverhalt OLG Jena GRUR-RR 2008, 223 ff. - Thumbnails).

    Voraussetzung der Privilegierung nach § 51 Nr. 2 UrhG ist zunächst, dass es sich bei dem zitierenden Werk um ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk im Sinne der §§ 1, 2 Abs. 1 und 2 UrhG handelt (vgl. BGH GRUR 2002, 313 - Übernahme nicht genehmigter Zitate ; Schricker in Schricker UrhG, 3. Aufl. § 51 Rn. 20; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, § 51 Rn. 6; anders nunmehr OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 225; dagegen Schack MMR 2008, 414).

    Privilegiert ist durch § 58 Abs. 1 UrhG allein der Veranstalter der Ausstellung oder Versteigerung bzw. der Verkäufer, nicht jedoch ein Dritter wie die Beklagte (ebenso OLG Jena, GRUR-RR 2008, 223, 225; Schrader/Rautenstrauch, Urheberrechtliche Verwertung von Bildern durch Anzeige von Vorschaugrafiken (sog. "thumbnails") bei Internetsuchmaschinen, UFITA 2007, 761, 771 f.; Schack, Anmerkung zu OLG Jena, MMR 2008, 414, 415).

    Dies sind gewichtige Gründe, die nicht ohne weiteres hinter das Interesse der Allgemeinheit am Zugang zu den im Netz befindlichen Bildern gerade über den streitgegenständlichen Dienst der Beklagten zurücktreten (ebenso OLG Jena, GRUR-RR 2008, 223 ff. - Thumbnails; zum entgegengesetzten Ergebnis im US-amerikanischen Recht vgl. Perfect 10 v. Amazon.com , Fd 3d., 701 ff. (9th Cir. 2007), zumal bezweifelt werden kann, ob die Bildersuche gleichermaßen unabdingbar für eine strukturierte Internetnutzung ist wie die von der Beklagten angebotene (allgemeine) Websuche.

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 115/06
    An diesen Ausführungen hält die Kammer fest (zustimmend Ott, ZUM 2007, 112, 125; Schack, Anmerkungen zu OLG Jena, MMR 2008, 141, der allerdings in der bloßen Verkleinerung des Werkes keine Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG erblickt; im Ergebnis mit abweichender Begründung ebenso OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 224, wonach die Anzeige der thumbnails nicht ein öffentliches Zugänglichmachen des Originalwerkes im Sinne des § 19a UrhG, sondern einen Eingriff in ein unbenanntes Verwertungsrecht nach § 15 Abs. 2 UrhG darstelle, vgl. zur entsprechenden Wertung im US-amerikanischen Recht Pcrfect 10 v. Amazon.com, Fd 3d., 701 ff. (9th Gr. 2007).

    Da er die Werke weder selbst im Internet öffentlich zugänglich gemacht noch Dritten das Recht zum öffentlichen Zugänglichmachen eingeräumt hat, ist eine (konkludente) Einwilligung in die streitgegenständliche Nutzung schon nicht denkbar (vgl den insoweit abweichen Sachverhalt OLG Jena GRUR-RR 2008, 223 ff. Thumbnails), 308 O 115/06 23.

    cc) Die Wiedergabe der thumbnails unterfallt nicht dem Zitatrecht gemäß § 51 Nr. 2 UrhG Nach dieser Vorschrift ist die Vervielfältigung und Verbreitung zulässig, wenn Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden Die Entlehnungsfreiheit des § 51 UrhG dient der Freiheit der geistigen Auseinandersetzung (BGH GRUR 1986, 59; 60 - Geistchristentum) Voraussetzung der Privilegierung nach § 51 Nr. 2 UrhG ist zunächst, dass es sich bei dem zitierenden Werk um ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk im Sinne der §§ 1,2 Abs. 1 und 2 UrhG handelt (vgl BGH GRUR 2002, 313 - Übernahme nicht genehmigter Zitate; Schricker in Schricker UrhG, 3 Aufl. § 51 Rn 20; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, § 51 Rn. 6; anders nunmehr OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 225, dagegen Schack MMR 2008, 414) Darüber hinaus muss das zitierte Werk überhaupt 308 O 115/06 25.

    (1) Nach § 58 Abs. 1 UrhG ist die Vervielfältigung, Verbreitung und das öffentliche Zugänglichmachen von öffentlich ausgestellten oder zur öffentlichen Ausstellung oder zum öffentlichen Verkauf bestimmten Werken der bildenden Künste und Lichtbildwerken durch den Veranstalter zur Werbung zulässig, soweit dies zur Förderung der Veranstaltung erforderlich ist Privilegiert ist durch § 58 Abs. 1 UrhG allein der Veranstalter der Ausstellung oder Versteigerung bzw. der Verkäufer, nicht jedoch ein Dritter wie die Beklagte (ebenso OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 225; Schrader/Rautenstrauch, Urheberrechtliche Verwertung von Bildern durch Anzeige von Vorschaugrafiken (sog "thumbnails") bei Internetsuchmaschinen, Ul ITA 2007, 761, 771 f., Schack, Anmerkung zu OLG Jena, MMR 2008, 414, 415).

    Dies sind gewichtige Gründe, die nicht ohne weiteres hinter das Interesse der Allgemeinheit am Zugang zu den im Netz befindlichen Bildern gerade über den streitgegenständlichen Dienst der Beklagten zurücktreten (ebenso OLG Jena, GRUR-RR 2008, 223 ff. - Thumbnails; zum entgegengesetzten Ergebnis im US-amerikanischen Recht vgl. Perfect 10 v. Amazon.com, Fd 3d , 701 ff. (9th Cir. 2007), zumal bezweifelt werden kann, ob die Bildersuche gleichermaßen unabdingbar für eine strukturierte Internetnutzung ist wie die von der Beklagten angebotene (allgemeine) Websuche.

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06
    An diesen Ausführungen ist festzuhalten (zustimmend Ott, ZUM 2007, 112, 125; Schack, Anmerkungen zu OLG Jena, MMR 2008, 141, der allerdings in der bloßen Verkleinerung des Werkes keine Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG erblickt; im Ergebnis mit abweichender Begründung ebenso OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 224, wonach die Anzeige der thumbnails nicht ein öffentliches Zugänglichmachen des Originalwerkes im Sinne des § 19a UrhG, sondern einen Eingriff in ein unbenanntes Verwertungsrecht nach § 15 Abs. 2 UrhG darstelle, vgl. zur entsprechenden Wertung im US-amerikanischen Recht Perfect 10 v. Amazon.com, Fd 3d., 701 ff. (9th Cir. 2007).

    "a) Der Kläger hat gegenüber der Beklagten seine Zustimmung zur Nutzung der streitgegenständlichen Werke nicht erteilt Da er die Werke weder selbst im Internet öffentlich zugänglich gemacht noch Dritten das Recht zum öffentlichen Zugänglichmachen eingeräumt hat, ist eine (konkludente) Einwilligung in die streitgegenständliche Nutzung schon nicht denkbar (vgl. den insoweit abweichen Sachverhalt OLG Jena GRUR-RR 2008, 223 ff. -Thumbnails).

    cc) Die Wiedergabe der thumbnails unterfällt nicht dem Zitatrecht gemäß § 51 Nr. 2 UrhG Nach dieser Vorschrift ist die Vervielfältigung und Verbreitung zulässig, wenn Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden Die Entlehnungsfreiheit des § 51 UrhG dient der Freiheit der geistigen Auseinandersetzung (BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum) Voraussetzung der Privilegierung nach § 51 Nr. 2 UrhG ist zunächst, dass es sich bei dem zitierenden Werk um ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk im Sinne der §§ 1,2 Abs. 1 und 2 UrhG handelt (vgl BGH GRUR 2002 313 - Übernahme nicht genehmigter Zitate; Schricker in Schricker UrhG, 3 Aufl. § 51 Rn 20, Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, § 51 Rn 6; anders nunmehr OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 225; dagegen Schack MMR 2008.414) Darüber hinaus muss das zitierte Werk überhaupt zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h dass die Werknutzung als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken herstellt (vgl BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum.

    Privilegiert ist durch § 58 Abs. 1 UrhG allein der Veranstalter der Ausstellung oder Versteigerung bzw. der Verkäufer, nicht jedoch ein Dritter wie die Beklagte (ebenso OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 225; Schrader/Rautenstrauch, Urheberrechtliche Verwertung von Bildern durch Anzeige von Vorschaugrafiken (sog. "thumbnails") bei Internetsuchmaschinen, UFITA 2007, 761, 771 f.; Schack, Anmerkung zu OLG Jena, MMR 2008, 414, 415) § 58 Abs. 1 UrhG wurde in Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 lit j) der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft neu gefasst (vgl. Vogel in Schricker, UrhG, § 58 Rz. 4) Ziel der Richtlinie ist die Förderung von Ausstellungen von Kunstwerken sowie von öffentlichen Verkäufen, allerdings "unter Ausschluss jeglicher anderer kommerzieller Nutzung" Diese weitere Voraussetzung ist vorliegend ebenfalls nicht erfüllt, da die Beklagte allein durch die Lizenzierung der Bildersuche eigenständige kommerzielle Interessen bei der Werknutzung verfolgt.

    Das sind gewichtige Gründe, die nicht ohne weiteres hinter das Interesse der Allgemeinheit am Zugang zu den im Netz befindlichen Bildern gerade über den streitgegenständlichen Dienst der Beklagten zurücktreten (ebenso OLG Jena, GRUR-RR 2008, 223 ff - Thumbnails: zum entgegengesetzten Ergebnis im US-amerikanischen Recht vgl Perfect 10 v. Amazon com, Fd 3d , 701 ff (9th Cir. 2007), zumal bezweifelt werden kann, ob die Bildersuche gleichermaßen 308 O 113/06 29.

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06

    Internet-Service-Provider haften für Urheberrechtsverletzungen durch

    An diesen Ausführungen hält die Kammer fest (zustimmend Ott, ZUM 2007, 112, 125; Schack, Anmerkungen zu OLG Jena, MMR 2008, 141, der allerdings in der bloßen Verkleinerung des Werkes keine Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG erblickt; im Ergebnis mit abweichender Begründung ebenso OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 224, wonach die Anzeige der thumbnails nicht ein öffentliches Zugänglichmachen des Onginalwerkes im Sinne des § 19a UrhG, sondern einen Eingriff in ein unbenanntes Verwertungsrecht nach § 15 Abs. 2 UrhG darstelle, vgl. zur entsprechenden Wertung im US-amerikanischen Recht Perfect 10 v. Amazon.com, Fd 3d., 701 ff. (9th Cir. 2007): thumbnails als "direct infringement").

    "a) Der Kläger hat gegenüber der Beklagten seine Zustimmung zur Nutzung der streitgegenständlichen Werke nicht erteilt Da er die Werke weder selbst im Internet öffentlich zugänglich gemacht noch Dritten das Recht zum öffentlichen Zugänglichmachen eingeräumt hat, ist eine (konkludente) Einwilligung in die streitgegenständliche Nutzung schon nicht denkbar (vgl den insoweit abweichen Sachverhalt OLG Jena GRUR-RR 2008, 223 ff -Thumbnails).

    Privilegiert ist durch § 58 Abs. 1 UrhG allein der Veranstalter der Ausstellung oder Versteigerung bzw. der Verkäufer, nicht jedoch ein Dritter wie die Beklagte (ebenso OLG Jena, GRUR-RR 2008, 223, 225; Schrader/Rautenstrauch, Urheberrechtliche Verwertung von Bildern durch Anzeige von Vorschaugrafiken (sog. "thumbnails") bei Internetsuchmaschinen.

    Dies sind gewichtige Gründe, die nicht ohne weiteres hinter das Interesse der Allgemeinheit am Zugang zu den im Netz befindlichen Bildern gerade über den streitgegenständlichen Dienst der Beklagten zurücktreten (ebenso OLG Jena, GRUR-RR 2008, 223 ff. - Thumbnails; zum entgegengesetzten Ergebnis im US-amerikanischen Recht vgl. Perfect 10 v. Amazon.com, Fd 3d., 701 ff. (9th Cir 2007), zumal bezweifelt werden kann, ob die Bildersuche gleichermaßen unabdingbar für eine strukturierte Internetnutzung ist wie die von der Beklagten angebotene (allgemeine) Websuche.

  • LG Köln, 17.06.2009 - 28 O 662/08

    Unterlassungsanspruch bei Fotoveröffentlichung durch Personensuchmaschine

    Im Unterschied zu dem Fall des OLG Jena (MMR 2008, 408, 411 ff.), ist der Kläger nicht selber Hostprovider.

    Die Beklagten können sich auch nicht auf einen Rechtsmissbrauch seitens des Klägers stützen, den sie aus der Entscheidung des OLG Jena (MMR 2008, 408 ff.) ableiten.

  • OLG Jena, 10.02.2010 - 2 U 778/09
    Denn jedenfalls liegt eine sonstige Umgestaltung im Sinne von § 23 UrhG vor, die ebenfalls nicht ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden darf (vgl. Senat GRUR-RR 2008, 223 - thumbnails).
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