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   LG Bad Kreuznach, 30.01.2008 - 2 O 331/07   

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https://dejure.org/2008,11435
LG Bad Kreuznach, 30.01.2008 - 2 O 331/07 (https://dejure.org/2008,11435)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 30.01.2008 - 2 O 331/07 (https://dejure.org/2008,11435)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 2 O 331/07 (https://dejure.org/2008,11435)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Phishing - Zum bereicherungsrechtlichen Ausgleichsanspruch der (überweisenden) Bank des Phishing-Opfers gegenüber dem Finanzagenten.

  • openjur.de
  • JurPC

    BGB §§ 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative, 818 Abs. 3, 819, 818 Abs. 4, 292, 989
    Bereicherungsanspruch der Bank im Rahmen von Phishing-Attacken

  • aufrecht.de

    Anspruch der Bank bei Pishing-Attacken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlassung einer Gutschrift auf ein Konto ohne Rechtsgrund; Verschärfte Haftung bzgl. einer Entreicherung bei Kenntnis eines Mangels des rechtlichen Grundes; Zurechenbarkeit von Kenntnissen eines Vertreters gegenüber eines Vertretenen; Kenntnis von einem Mangel des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Phishing-Attacke - Ansprüche der Bank gegen Überweisende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rückforderungsanspruch der Bank gegen Phishing-Täter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rückforderungsanspruch der Bank gegen Phishing-Täter

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 421
  • MIR 2008, Dok. 072
  • K&R 2008, 255
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 30.01.2008 - 2 O 331/07
    Darüber hinaus liegt eine Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes bereits dann vor, wenn dem Empfänger die maßgebenden Tatsachen bekannt sind und er sich der daraus ergebenden Einsicht bewusst verschließt (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.1996 - V ZR 117/95 - Textziffer 12 ff, 15 m.w.N. - zitiert nach Juris).

    Der Bereicherungsschuldner, der sich bewusst der Einsicht verschließt, dass die eingehende Zahlung rechtsgrundlos sein muss, verdient ebensowenig Schutz wie derjenige, der sich dieser Einsicht öffnet (BGH, Urteil vom 12.07.1996, a.a.O., Rdnr. 15).

  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 30.01.2008 - 2 O 331/07
    Sie enthält einen allgemeinen Rechtsgedanken, wonach derjenige, der sich, unabhängig von einem Vertretungsverhältnis, eines anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten bedient, das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen muss (vgl. nur BGH, Urteil vom 25.03.1982 - VII ZR 60/81 - NJW 1982, 1585, 1586 m.w.N.; BGH, NJW-RR 2001, 127; Schramm in Münchener Kommentar, BGB, § 166 Rdnr. 41; Lieb in Münchener Kommentar BGB, § 819 Rdnr. 6).
  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 220/99

    Rückbelastung eines zum Inkasso hereingenommenen Orderschecks

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 30.01.2008 - 2 O 331/07
    Sie enthält einen allgemeinen Rechtsgedanken, wonach derjenige, der sich, unabhängig von einem Vertretungsverhältnis, eines anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten bedient, das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen muss (vgl. nur BGH, Urteil vom 25.03.1982 - VII ZR 60/81 - NJW 1982, 1585, 1586 m.w.N.; BGH, NJW-RR 2001, 127; Schramm in Münchener Kommentar, BGB, § 166 Rdnr. 41; Lieb in Münchener Kommentar BGB, § 819 Rdnr. 6).
  • OLG Dresden, 20.07.2021 - 8 U 840/21

    Stellt ein Kontoinhaber einer ihm unbekannten Person sein Girokonto mittels

    Ein solcher berechtigt ihn nicht zum Empfang und zum Behalten der zugeflossenen Gelder (vgl. BGH, NJW 2018, 1602; siehe auch LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421).

    Ausgehend hiervon entspricht es der Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Kontoinhaber unter Übergehung gesetzlicher oder vertraglicher, einschließlich AGB-mäßiger Beschränkungen der Konto- bzw. Zahlungsinstrumentenutzung (vgl. etwa § 675l Abs. 1 BGB) einer dritten Person Kontovollmacht erteilt oder dieser sonst konkludent die Verfügungsbefugnis über das Konto und die abzuwickelnden Zahlungsvorgänge einräumt, ein analoger Rückgriff auf § 166 Abs. 1 BGB eröffnet sein kann (OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421; LG Itzehoe, Urteil vom 04.11.2010 - 7 O 16/10, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris; vgl. KG, ZIP 2009, 2331; LG Krefeld, BKR 2016, 524; offenlassend OLG Karlsruhe, WM 2008, 632).

    Die Abwicklung eines Onlinehandels über Konten fremder Personen stellt überdies eine im Geschäftsverkehr nicht nur untypische Praxis, sondern ein auffällig unseriöses und missbrauchsanfälliges Gebaren dar (vgl. LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421).

  • OLG Dresden, 13.08.2021 - 8 U 840/21

    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 8 U 840/21 v. 20.07.2021

    Ein solcher berechtigt ihn nicht zum Empfang und zum Behalten der zugeflossenen Gelder (vgl. BGH, NJW 2018, 1602; siehe auch LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421).

    Ausgehend hiervon entspricht es der Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Kontoinhaber unter Übergehung gesetzlicher oder vertraglicher, einschließlich AGB-mäßiger Beschränkungen der Konto- bzw. Zahlungsinstrumentenutzung (vgl. etwa § 675l Abs. 1 BGB) einer dritten Person Kontovollmacht erteilt oder dieser sonst konkludent die Verfügungsbefugnis über das Konto und die abzuwickelnden Zahlungsvorgänge einräumt, ein analoger Rückgriff auf § 166 Abs. 1 BGB eröffnet sein kann (OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421; LG Itzehoe, Urteil vom 04.11.2010 - 7 O 16/10, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris; vgl. KG, ZIP 2009, 2331; LG Krefeld, BKR 2016, 524; offenlassend OLG Karlsruhe, WM 2008, 632).

    Die Abwicklung eines Onlinehandels über Konten fremder Personen stellt überdies eine im Geschäftsverkehr nicht nur untypische Praxis, sondern ein auffällig unseriöses und missbrauchsanfälliges Gebaren dar (vgl. LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421).

  • LG Itzehoe, 04.11.2010 - 7 O 16/10

    Zur Haftung des Kontoinhabers, der mit Phishingattacken umgeleitete Guthaben

    Sie enthält einen allgemeinen Rechtsgedanken, wonach derjenige, der sich, unabhängig von einem Vertretungsverhältnis, eines anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten bedient, das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen muss (vgl. LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421).
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