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   OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08   

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https://dejure.org/2008,5781
OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08 (https://dejure.org/2008,5781)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.06.2008 - 8 W 255/08 (https://dejure.org/2008,5781)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 8 W 255/08 (https://dejure.org/2008,5781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von durch eine Gerichtsstandswahl verursachter Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung einer bestimmten Widerrufsbelehrung unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbsverstoßes vor dem Landgericht; Grundsatz der kostengünstigen Prozessführung bei der Wahl des Prozessgerichtes unter mehreren zuständigen Gerichten; Erstattungsfähigkeit der ...

  • Judicialis

    UWG § 14 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 35; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ; RVG-VV Nr. 7003; ; RVG-VV Nr. 7005

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Pflicht zur kostengünstigen Prozessführung erfasst auch die Auswahl des Gerichts, wenn der Kläger zwischen mehreren zuständigen die Wahl hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 749
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.05.2007 - B 2 U 94/07 B
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08
    Auf Grund des Anerkenntnisurteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 07. Februar 2008, Az. 2 U 94/07, werden die von der Verfügungsbeklagten an den Verfügungskläger zu erstattenden Kosten der ersten und zweiten Instanz festgesetzt auf 2.630,75 Euro.

    In zweiter Instanz erging vor dem 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen die Verfügungsbeklagte am 7. Februar 2008 ein Anerkenntnisurteil, Az. 2 U 94/07, mit dem dieser die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen auferlegt wurden.

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08
    Sie ist jedoch gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (BGH NJW-RR 2005, 1662; GRUR 2005, 84; MDR 2004, 539; NJW 2003, 898).

    Nach der Entscheidung des BGH vom 16. Oktober 2002 (NJW 2003, 898) ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig i. S. v. § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbs. ZPO.

  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08
    Für diese Fallkonstellation hat der BGH (NJW 2003, 901; zuletzt: WuM 2007, 207) gerade die Notwendigkeit der Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts verneint.
  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13

    Reisekostenerstattung: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Wahlrechts unter

    Dies ist bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Anspruch des Klägers auf Erstattung von Prozesskosten typischerweise bereits deshalb zu kürzen ist, weil er nicht den Gerichtsstand gewählt hat, der für den Fall seines Obsiegens die geringsten Kosten für die beklagte Partei verursachen würde (OLG Hamburg, MDR 1999, 638; OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 23; aA OLG Stuttgart, MMR 2008, 749).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 40/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

    Dies ist bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Anspruch des Klägers auf Erstattung von Prozesskosten typischerweise bereits deshalb zu kürzen ist, weil er nicht den Gerichtsstand gewählt hat, der für den Fall seines Obsiegens die geringsten Kosten für die beklagte Partei verursachen würde (OLG Hamburg, MDR 1999, 638; OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris-Rn. 23; aA OLG Stuttgart, MMR 2008, 749).
  • OLG Rostock, 20.07.2009 - 2 W 41/09

    Örtliche Zuständigkeit im Rahmen unlauteren Wettbewerbs: Begehungsort bei

    Auf den Standort des Mediums (z.B. des Internet-Servers) kommt es nicht an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25.01.2008, 5 W 371/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2008, 8 W 255/08; OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007, 10 U 30/07; OLG Hamburg, Urteil vom 9.11.2006, 3 U 58/06 m.w.N.; OLG Düsseldorf, 19.04.2007, I-20 W 13/07; OLG Hamm, 15.10.2007, 4 W 148/07; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 14 Rn. 16 m.w.N. ).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

    Dies ist bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Anspruch des Klägers auf Erstattung von Prozesskosten typischerweise bereits deshalb zu kürzen ist, weil er nicht den Gerichtsstand gewählt hat, der für den Fall seines Obsiegens die geringsten Kosten für die beklagte Partei verursachen würde (OLG Hamburg, MDR 1999, 638; OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 23; aA OLG Stuttgart, MMR 2008, 749).
  • LG München I, 22.03.2013 - 13 T 20183/12

    Reisekostenerstattung bei missbräuchlicher Ausnutzung des fliegenden

    Übt der Kläger das ihm zustehende Recht zur Wahl unter mehreren zuständigen Gerichten gemäß § 35 ZPO dahin aus, dass er nicht im eigenen Gerichtsstand klagt, sondern bei einem auswärtigem Gericht an einem dritten Ort, der auch nicht dem Gerichtsstand des Beklagten entspricht, dann sind die Reisekosten seines Prozessbevollmächtigten anlässlich der Terminswahrnehmung an dem auswärtigen Gerichtsort zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig und eshalb nicht erstattungsfähig gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 Satz 1 ZPO, weil der Kläger bei der Gerichtswahl seiner Pflicht zur kostengünstigen Prozessführung nicht nachgekommen ist (OLG Stuttgart, OLGR 2008, 768).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09

    Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung von Flugreisekosten eines

    Diese Auffassung des Senats stimmt mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur überein (vgl. OLG Köln, JurBüro 1992, 104; OLG München, JurBüro 1994, 477 mit zustimmender Anmerkung Mümmler; OLG Hamburg, JurBüro 1999, 367; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 35 Rn 3; Musielak/Heinrich, 6. Auflage, § 35 Rn 4; Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 14 Rn 19; a.A.: OLG Stuttgart, OLGR 2008, 768 mit ablehnender Anmerkung Schneider, AGS 2008, 625; Zöller/Herget, ZPO, § 91 Rn 13 unter "Wahl des Gerichtsstandes").
  • LG Hamburg, 18.07.2008 - 324 O 1037/07

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten: Kostenungünstige Wahl unter mehreren

    Die von dem Antragsteller geltend gemachten Reisekosten sind nicht erstattungsfähig (OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2008, 8 W 255/08).
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