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   OLG Düsseldorf, 27.12.2007 - I-20 W 157/07   

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https://dejure.org/2007,1038
OLG Düsseldorf, 27.12.2007 - I-20 W 157/07 (https://dejure.org/2007,1038)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.12.2007 - I-20 W 157/07 (https://dejure.org/2007,1038)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Dezember 2007 - I-20 W 157/07 (https://dejure.org/2007,1038)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • LawCommunity.de

    Störerhaftung durch Betrieb eines ungesicherten WLAN-Netzes

  • Telemedicus

    Haftung des WLAN-Betreibers bei Filesharing

  • Telemedicus

    Haftung des WLAN-Betreibers bei Filesharing

  • JurPC

    BGB § 1004 (analog)
    Störerhaftung im Rahmen des Filesharing

  • aufrecht.de

    Keine Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht bei Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung als Voraussetzung eines Prozesskostenhilfeanspruchs; Vorliegen einer zurechenbaren schuldhaften Urheberrechtsverletzung durch Schaffung eines Internetzugangs für Dritte durch WLAN; Unterlassung zumutbarer ...

  • kanzleischroeder-kiel.de

    Störerhaftung durch Betrieb eines ungesicherten WLAN-Netzes

  • online-und-recht.de
  • webhosting-und-recht.de

    Haftung für unverschlüsseltes WLAN

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UrhG § 97
    Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzung durch Dritte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 97; ZPO § 114; ZPO § 127 Abs. 4
    PKH: Störerhaftung bei Internet-Zugriff über ungesichertes WLAN-Netz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen, die ein unbekannter Dritter über seinen ungesicherten W-LAN Anschluss begeht

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen, die ein unbekannter Dritter über seinen ungesicherten W-LAN Anschluss begeht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang

  • pcwelt.de (Pressemeldung, 26.02.2008)

    Störerhaftung: Gericht verpflichtet jeden zur WLAN-Verschlüsselung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Haftung bei ungesichertem WLAN-Anschluss

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Internetzugang gegen Störer absichern

  • beck.de (Leitsatz)

    Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen bei ungesichertem WLAN

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen berechtigt? - Haftung des Internetanschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen in Filesharingsystemen durch Dritte.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen berechtigt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für ungeschütztes WLAN (Privates Netzwerk und öffentliche Hot Spots)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1221
  • MMR 2008, 256
  • MIR 2008, Dok. 056
  • K&R 2008, 254
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2007 - 20 W 157/07
    Störer ist, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Guts beigetragen und zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat (BGH, NJW 2004, 3102, 3205 - Internetversteigerung).
  • OLG Hamburg, 11.10.2006 - 5 W 152/06

    Eltern haften für Filesharing durch Kinder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2007 - 20 W 157/07
    Der Senat teilt die von den Oberlandesgerichten Köln (B. v. 8. Mai 2007, Az.: 6 U 244/06) und Hamburg (B. v. 11. Okt. 2006, Az.: 5 W 152/06) vertretene Auffassung.
  • OLG Köln, 08.05.2007 - 6 U 244/06

    Persönliche Haftung eines GmbH-Geschäftsführers nach Abgabe einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2007 - 20 W 157/07
    Der Senat teilt die von den Oberlandesgerichten Köln (B. v. 8. Mai 2007, Az.: 6 U 244/06) und Hamburg (B. v. 11. Okt. 2006, Az.: 5 W 152/06) vertretene Auffassung.
  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

    b) Dieselben Pflichten sollen auch den Inhaber eines Internet-Anschlusses treffen, der eine unverschlüsselte WLAN-Verbindung betreibt (LG Hamburg, CR 2006, 780; LG Mannheim, MMR 2007, 537 sowie OLG Karlsruhe, Beschluss v.11.06.2007 - 6 W 20/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.12.2007, I-20 W 157/07, zitiert nach Juris, OLG Hamburg, Beschluss v. 11.10.2006Az.: 5 W 152/06; OLG Köln, Beschluss v. 08.05.2007, Az.: 6 U 244/06).
  • LG Düsseldorf, 26.08.2009 - 12 O 594/07

    Überwachungs- und Verhinderungspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für

    In Betracht kommt etwa das Anlegen separater Benutzerkonten mit eigenem Passwort, damit nicht andere Nutzer sich hinter ihm "verstecken" können (OLG Düsseldorf I-20 W 157/07 = 12 O 302/07 LG Düsseldorf).

    Da er aber derjenige ist, der eine neue Gefahrenquelle geschaffen hat, die nur er überwachen kann, und er es Dritten ermöglicht hat, sich durch Nutzung seines Passwortes hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität jedenfalls zunächst einmal ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können (OLG Düsseldorf MMR 2008, 256 bis 257), erscheint es gerechtfertigt ihm auch das Verhalten von Besuchern zuzurechnen.

  • LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 O 134/09

    Störerhaftung des Internetanschlussinhabers für Handlungen volljähriger

    Hierfür genügt es, dass der Antragsgegner den objektiv für Dritte nutzbaren Internet-Zugang vorgehalten und dem Verletzer zur Verfügung gestellt hat (OLG Düsseldorf MMR 2008, 256-257).

    Da er derjenige ist, der eine neue Gefahrenquelle geschaffen hat, die nur er überwachen kann, und er es somit Dritten ermöglicht, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität jedenfalls zunächst einmal ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können (OLG Düsseldorf MMR 2008, 256-257), erscheint es gerechtfertigt ihm auch das Verhalten volljähriger Familienangehöriger zuzurechnen .

  • LG Düsseldorf, 16.07.2008 - 12 O 195/08

    Störerhaftung bei ungesichertem WLAN

    Die Schaffung des Internetzugangs ist folglich für die Rechtsverletzung in jedem Fall kausal (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.12.2007, Az. I-20 W 157/07 m.w.N.).
  • LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des

    Dass die Störerhaftung im Einzelfall möglicherweise von der Verletzung der dem Anschlussinhaber obliegenden Überwachungs- und Aufsichtspflichten abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 603; MMR 2008, 169; LG Frankenthal, Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08), steht - anders als die Staatsanwaltschaft meint - der Bejahung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht nicht entgegen.
  • LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Anspruch geschädigter

    Denn ein solches Interesse lässt sich ebenso aus bürgerlich-rechtlichen Ansprüchen herleiten (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 406 e Rn. 3) und kommt hier vor dem Hintergrund einer verschuldensunabhängigen Störerhaftung des Anschlussinhabers aus § 97 UrhG, § 1004 BGB in Betracht (dazu OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a. M., MMR 2008, 603; OLG Köln, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 U 244/06; Stang/Hühner, GRUR-RR 2008, 273).
  • LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 51/10

    Drittunterwerfung im Urheberrecht

    Hierfür genügt es, dass die Antragsgegner den objektiv für Dritte nutzbaren Internet-Zugang vorgehalten und damit einem unmittelbaren Verletzer zur Verfügung gestellt haben (OLG Düsseldorf MMR 2008, 256 [256f.]).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2009 - 20 W 146/08

    Störerhaftung des Inhabers eines ungesicherten WLAN-Anschlusses

    Der erkennende Senat hat in der vom Landgericht bereits angeführten Entscheidung zur Haftung des Inhabers eines nicht gesicherten WLAN-Anschlusses für einen Missbrauch durch unberechtigte Dritte folgendes ausgeführt (Beschluss vom 27.12.2007 - I-20 W 157/07):.
  • LG Leipzig, 08.02.2008 - 5 O 383/08

    Eltern haften bei Filesharing-Abmahnungen für ihre Kinder sofern

    Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (Az.: 1-20 W 157/07, Beschluss vom 27.12.2007) und des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (Az.: 5 W 152/06, Beschluss vom 11.10.2006) an.
  • LG Düsseldorf, 16.07.2008 - 12 O 232/08

    Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem

    Die Kammer teilt die von den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschluss vom 27.12.2007, Az.: I - 20 W 157/07), Köln (Beschluss vom 08.05.2007, Az.: 6 U 244/06) und Hamburg (Beschluss vom 11.10.2006, Az.: 5 W 152/06) vertretene Auffassung.
  • LG Düsseldorf, 16.07.2008 - 12 O 229/08

    Haftung für offenes WLAN

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