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   BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 256/08 (1)   

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BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 256/08 (1) (https://dejure.org/2008,445)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.2008 - 1 BvR 256/08 (1) (https://dejure.org/2008,445)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 (1) (https://dejure.org/2008,445)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 32 Abs. 1 BVerfGG; § ... 90 BVerfGG; Art. 10 Abs. 1 GG; § 113a TKG; § 113b TKG; § 100a StPO; § 100g StPO; Art. 34b Abs. 2 und 3 BayPAG; § 34a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürPAG; § 34a Abs. 3 ThürPAG; § 1 Abs. 1 G-10; § 3 G-10; § 4 Abs. 4 G-10.
    Wiederholung der einstweiligen Anordnung betreffend die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (Folgenabwägung); Voraussetzungen für ein Auskunftsersuchen beim Telekommunikationsanbieter für Zwecke der Gefahrenabwehr, des Verfassungsschutzes, des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erweiterter Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" hat zum Teil Erfolg

  • Telemedicus

    Einstweiliger Rechtsschutz Vorratsdatenspeicherung III

  • Telemedicus

    Einstweiliger Rechtsschutz Vorratsdatenspeicherung III

  • JurPC

    TKG § § 113a, 113b (
    Vorratsdatenspeicherung II

  • aufrecht.de

    Erweiterter Eilantrag gegen "Vorratsdatenspeicherung" zum Teil erfolgreich

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die §§ 113a, 113b Telekommunikationsgesetz (TKG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG; Rechtmäßigkeit der Verpflichtung ...

  • kanzlei.biz

    Einstweilige Anordunung zur Aussetzung der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

  • Judicialis

    TKG § 96 Abs. 1; ; TKG § ... 96 Abs. 1 Nr. 1; ; TKG § 96 Abs. 1 Nr. 2; ; TKG § 96 Abs. 1 Nr. 3; ; TKG § 96 Abs. 1 Nr. 4; ; TKG § 97 Abs. 1 Satz 1; ; TKG § 113; ; TKG § 113a; ; TKG § 113a Abs. 1 Satz 1; ; TKG § 113b; ; TKG § 113b Satz 1 Nr. 1; ; TKG § 113b Satz 1 Nr. 2; ; TKG § 113b Satz 1 Nr. 3; ; TKG § 113b Satz 1 Halbsatz 2; ; TKG § 150 Abs. 12b; ; TKG § 150 Abs. 12b Satz 2; ; StPO § 53; ; StPO § 53a; ; StPO § 100a Abs. 1; ; StPO § 100a Abs. 2; ; StPO § 100g; ; StPO § 100g Abs. 1; ; G 10 § 1 Abs. 1; ; G 10 § 3; ; G 10 § 4 Abs. 4; ; ThürPAG § 34a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; ThürPAG § 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 3; ; BayPAG Art. 34a; ; BayPAG Art. 34a Abs. 1 Satz 1; ; BayPAG Art. 34a Abs. 3 Satz 1; ; BayPAG Art. 34b; ; BayPAG Art. 34b Abs. 1; ; BayPAG Art. 34b Abs. 2; ; BayPAG Art. 34b Abs. 3; ; BayVSG Art. 3; ; BayVSG Art. 3 Abs. 1; ; BayVSG Art. 6c; ; BayVSG Art. 6c Abs. 2; ; BayVSG Art. 6c Abs. 2 Satz 1; ; BayVSG Art. 6c Abs. 2 Satz 2; ; BayVSG Art. 6c Abs. 3; ; BayVSG Art. 6c Abs. 3 Nr. 1; ; GG Art. 10; ; GG Art. 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 113a § 113b; StPO § 100a
    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten; Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erweiterter Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" hat zum Teil Erfolg

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Erneuter Schlag gegen Vorratsdatenspeicherung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erneuter Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Erweiterter Eilantrag in Sachen Vorratsdatenspeicherung hat zum Teil Erfolg

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Erweiterter Eilantrag in Sachen Vorratsdatenspeicherung hat zum Teil Erfolg

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung wird verlängert und erweitert

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    EuGH soll unter Gesichtspunkt des Grundrechtsschutzes über Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie entscheiden

  • heise.de (Pressebericht, 06.11.2008)

    Karlsruhe begrenzt erneut den Zugriff auf TK-Vorratsdaten

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    BVerfG schränkt Vorratsdatenspeicherung weiter ein

  • wb-law.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Erweiterterter Eilantrag i.S. "Vorratsdatenspeicherung" hat teilweise Erfolg

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Erweiterterter Eilantrag i.S. "Vorratsdatenspeicherung" hat teilweise Erfolg

  • 123recht.net (Pressebericht, 6.11.2008)

    Karlsruhe erschwert erneut Zugriff auf Telefondaten // Einschränkungen für Nachrichtendienste und Länderbehörden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 122, 120
  • NVwZ 2009, 96
  • WM 2008, 2312
  • MMR 2009, 29
  • DVBl 2008, 1569
  • DÖV 2009, 82
  • ZUM 2009, 279
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06

    Hufbeschlaggesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 256/08
    Maßgeblich ist vorliegend eine Folgenabwägung, bei der die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, abzuwägen sind gegen die Nachteile, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 117, 126 ).

    Lassen sich danach aber weder die Nachteile, die sich für die Diensteanbieter ergäben, wenn sie ab 1. Januar 2009 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet wären und sich § 113a TKG im Hauptsacheverfahren als verfassungswidrig erweisen sollte, noch die Nachteile, die es mit sich brächte, wenn eine Verkehrsdatenspeicherung nach dieser Vorschrift unterbliebe, obwohl sie sich als verfassungsgemäß herausstellen sollte, verlässlich bewerten, so kann auch nicht festgestellt werden, dass erstere in Ausmaß und Schwere letztere so deutlich überwögen, wie es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG Voraussetzung wäre, mit der die Anwendung einer vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber statuierten Regelung bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde hinausgeschoben werden soll (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 117, 126 ; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 -, B II 1 a, JURIS, Rn. 140; stRspr).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 256/08
    Auch reichen für den Datenabruf schon "tatsächliche Anhaltspunkte" aus, die nicht mit bestimmten Tatsachen gleichzusetzen sind, sondern geringere Anforderungen an die erforderliche Tatsachengrundlage stellen (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 256/08
    Ebenso liegen dem Bundesverfassungsgericht keine verlässlichen Erkenntnisse darüber vor, wie viele Unternehmen es gibt, deren Leistungsfähigkeit der zu tragende Aufwand übersteigt und sie deshalb zur Einstellung ihrer Dienstleistung zwingt, obwohl eine Überwälzung der Kosten auf die Kunden in Betracht kommt (vgl. BTDrucks 16/5846, S. 5; BVerfGE 30, 292 ).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 256/08
    Lassen sich danach aber weder die Nachteile, die sich für die Diensteanbieter ergäben, wenn sie ab 1. Januar 2009 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet wären und sich § 113a TKG im Hauptsacheverfahren als verfassungswidrig erweisen sollte, noch die Nachteile, die es mit sich brächte, wenn eine Verkehrsdatenspeicherung nach dieser Vorschrift unterbliebe, obwohl sie sich als verfassungsgemäß herausstellen sollte, verlässlich bewerten, so kann auch nicht festgestellt werden, dass erstere in Ausmaß und Schwere letztere so deutlich überwögen, wie es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG Voraussetzung wäre, mit der die Anwendung einer vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber statuierten Regelung bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde hinausgeschoben werden soll (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 117, 126 ; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 -, B II 1 a, JURIS, Rn. 140; stRspr).
  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 550/52

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von "Unzucht zwischen Männern"

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 256/08
    Denn die Erneuerung eines abgelehnten Antrags ist dann zulässig, wenn sie nicht nur in dessen bloßer Wiederholung besteht, sondern auf neue Gründe gestützt ist (vgl. BVerfGE 4, 110 ).
  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 256/08
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 112, 284 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 hat es diese einstweilige Anordnung dahingehend erweitert, dass auch von § 113b Satz 1 Nr. 2 und 3 TKG bis zur Hauptsacheentscheidung nur mit Einschränkungen Gebrauch gemacht werden konnte (vgl. BVerfGE 122, 120).

    Den Datenzugriff unter Bezugnahme auf Kataloge von bestimmten Straftaten zu eröffnen, deren Verhinderung die Datenverwendung dienen soll (vgl. BVerfGE 122, 120 ), ist hier keine geeignete Regelungstechnik.

    Die Abwägung zwischen dem Gewicht des in der Datenspeicherung und Datenverwendung liegenden Eingriffs und der Bedeutung einer wirksamen Gefahrenabwehr führt dazu, dass ein Abruf der vorsorglich gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten nur zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr zugelassen werden darf (vgl. BVerfGE 122, 120 ).

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

    Sie haben mannigfaltige Bestrebungen auf ihr Gefahrenpotenzial hin allgemein zu beobachten und sie gerade auch unabhängig von konkreten Gefahren in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 122, 120 ).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Mit Urteil vom 2. März 2010 (- 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 -, BVerfGE 125, 260) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die §§ 113a und 113b TKG sowie § 100g Abs. 1 Satz 1 StPO, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a TKG erhoben werden durften, jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, wegen Verstoßes gegen Art. 10 Abs. 1 GG für nichtig erklärt.

    Ihre Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in den Verfahren 2 BvR 236/08 und 2 BvR 237/08 haben die Beschwerdeführer insoweit für erledigt erklärt, als vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem Parallelverfahren über ein gleichlautendes Begehren entschieden wurde (Beschluss vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 -, BVerfGE 121, 1; wiederholt durch Beschluss vom 1. September 2008, BVerfGE 121, 391; erweitert durch Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 -, BVerfGE 122, 120; wiederholt mit Beschlüssen vom 22. April 2009, BGBl I S. 1139 und 15. Oktober 2009, BGBl I S. 3704); im Übrigen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 15. Oktober 2008 (BVerfGE 122, 63) die Eilanträge der Beschwerdeführer abgelehnt.

  • BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

    Es bleibt den Beschwerdeführern unbenommen, bei einer erheblichen Änderung der tatsächlichen Umstände einen erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen (vgl. BVerfGE 91, 83 ; 122, 120 ).
  • BVerfG, 13.11.2010 - 2 BvR 1124/10

    Auskunftsanspruch von Strafverfolgungsbehörden bei IP-Adressen

    Zuvor waren die Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Speicherung der Daten verpflichtet; allerdings wurde die Pflicht zur Übermittlung an die ersuchenden Behörden vom Bundesverfassungsgericht ab dem 11. März 2008 einstweilen ausgesetzt (einstweilige Anordnung vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08, BGBl I S. 659; wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008, BGBl I S. 2239; zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009, BGBl I S. 3704).
  • BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21

    Unzulässiger Eilantrag gegen die Verweigerung der Beantwortung einer

    In diesem Fall wäre er nicht gehindert, einen erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen (vgl. BVerfGE 4, 110 ; 91, 83 ; 122, 120 ; 140, 211 ).
  • VerfGH Bayern, 07.03.2019 - 15-VII-18

    Keine einstweilige Anordnung auf Popularklage gegen Verschärfung des bayrischen

    Diese sind naturgemäß mit Unsicherheiten und eventuellen Fehleinschätzungen belastet, wodurch sich die Möglichkeit eines von den Betroffenen nicht veranlassten, unberechtigten Grundrechtseingriffs noch erhöht (vgl. BVerfG vom 28.10.2008 BVerfGE 122, 120/141 zur Vorratsdatenspeicherung).
  • VG Köln, 11.12.2008 - 21 L 1398/08

    Auskunftspflicht der Provider gegenüber Sicherheitsbehörden bei dynamischen

    Entsprechende Zweifel scheint auch das Bundesverfassungsgericht anzumelden, wenn es darauf hinweist, dass § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG prüfungsbedürftige Rechtsfragen aufwerfe, BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 -, Juris, Rn. 86, über die in dem dem genannten Beschluss zugrunde liegenden einstweiligen Anordnungsverfahren nicht entschieden worden ist.

    vgl. zu den vorstehend aufgeführten Abwägungsgesichtspunkten: BVerfG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 -, MMR 2008, 303 (305).

    vgl. Beschlüsse vom 11. März 2008 und 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 -, a.a.O.

  • BVerwG, 31.05.2022 - 6 C 2.20

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Datenerhebung nach PolG NRW a. F.

    Allerdings sieht der Senat in der Verwendung eines Straftatenkatalogs im Bereich der gefahrenabwehrrechtlichen Befugnisse für sich genommen noch keinen Bestimmtheitsverstoß, obschon dies in der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gelegentlich anklingt (siehe BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 u. a. - BVerfGE 125, 260 "keine geeignete Regelungstechnik", in diesem Sinne schon BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 - BVerfGE 122, 120 und erneut BVerfG, Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 - BVerfGE 154, 152 Rn. 221; anders hingegen Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 1999 - 3/98 - juris Rn. 84 f. sowie Sächsischer VerfGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - Vf. 44-II-94 - juris Rn. 231 ff.) und auch im Schrifttum Straftatenkataloge im Bereich des Gefahrenabwehrrechts abgelehnt werden (etwa Kießling, VerwArch 2017, 282 ).
  • VerfGH Thüringen, 21.11.2012 - VerfGH 19/09

    Thüringer Polizeiaufgabengesetz

    VerfGH 19/09 41 beziehen lassen (BVerfGE 125, 260 [329]; Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 - Vorratsdatenspeicherung, = BVerfGE 122, 120 [142]; BVerfGE 110, 33 [58 f.]).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 663/10

    Verwertbarkeit von Telekommunikationsdaten nach der einstweiligen Anordnung des

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 256/08

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs. 6 BVerfGG)

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 256/08

    Pflicht zum erneuten Berichten der Bundesregierung an das

  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 4 W 119/10

    § 101 UrhG - Keine Speicherung auf Zuruf

  • BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15

    Kein Rechtsschutzinteresse bei bloßer Wiederholung eines Antrags auf Erlass einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 B 33/09

    Auskunft über dynamische IP-Adressen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2009 - 13 B 1392/09

    HanseNet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

  • LG Kiel, 06.05.2009 - 2 O 112/09

    Urheberechtsverletzung: richterliche Anordnung hinsichtlich der Verwendung von

  • LG Köln, 04.05.2009 - 9 OH 197/09

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Auskunftsanspruch nach Ablauf der Speicherfrist

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