Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
Keine "pro-aktiven" Überwachungspflichten des Forenbetreibers - Der Betreiber eines Internetforums ist nicht verpflichtet anlassunabhängig auf der eigenen Internetplattform nach Rechtsverletzungen zu suchen. Eine allgemeine Überwachungspflicht besteht nicht.
- openjur.de
- Telemedicus
Prüfungspflichten eines Forenbetreibers
- JurPC
Zur Urheberrechtsverletzung durch Foren- bzw. Plattformbetreiber im Internet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urheberrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines Fotos auf einer Internetseite; Entstehen und Umfang der Prüfpflichten und Kontrollpflichten des Betreibers einer Internetplattform hinsichtlich eines von einem Benutzer bereitgestellten Fotos; Haftung eines ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- info-it-recht.de
Keine Überwachungspflichten für Forenbetreiber
- Judicialis
TMG § 7; ; TMG § ... 7 Abs. 1; ; TMG § 7 Abs. 2 Satz 1; ; TMG § 7 Abs. 2 Satz 2; ; TMG § 8; ; TMG § 9; ; TMG § 10; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; UrhG § 19 a; ; UrhG § 72 Abs. 1; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; ZPO § 91
- ra.de
- kanzlei.biz
Keine "pro-aktive" Prüfpflicht
- presserecht-aktuell.de
Keine allgemeine Überwachungspflicht für Forenbetreiber hinsichtlich von Dritten eingestellter urheberrechtlich geschützter Beiträge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TMG § 7 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
Haftung des Betreibers einer Internet-Community zur Bewertung und kommerziellen Verwertung von Lichtbilden haftet nicht für Urheberrechtsverstöße durch einzelne Nutzer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, §§ 19a, 97 UrhG, § 7 TMG
Zu den rechtlichen Prüfungspflichten eines Forumbetreibers bei Urheberrechtsverstößen - webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Foren-/Blogbetreiber - Fotografien - Providerhaftung - Urheberrechtsschutz
- offenenetze.de (Kurzinformation)
Keine proaktiven Überwachungspflichten des Forenbetreibers
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verantwortlichkeit des Plattformbetreibers
- dr-bahr.com (Kurzinformation und -anmerkung)
Keine Störerhaftung des Betreibers eines Internet-Forums für rechtswidrige Beiträge Dritter
- 123recht.net (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)
Forenbetreiber entgeht Haftung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Internetforum als Plattform für Bildrechtsverletzungen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Haftung eines Forenbetreibers für rechtswidrige Veröffentlichung von Fotos
Besprechungen u.ä. (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und -anmerkung)
Keine Störerhaftung des Betreibers eines Internet-Forums für rechtswidrige Beiträge Dritter
- 123recht.net (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)
Forenbetreiber entgeht Haftung
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Haftung eines Forenbetreibers für rechtswidrige Veröffentlichung von Fotos durch Forennutzer
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 08.07.2008 - 6 O 162/08
- OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08
Papierfundstellen
- MMR 2009, 541
- MIR 2009, Dok. 120
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08
Hierzu ist es der Ansicht, dass es für die Begründung dieser Störerhaftung auf eine Erstverletzung nicht ankomme und beruft sich dafür auf die gegenständliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH WRP 2004, 1287 - "Internetversteigerung I"; BGH GRUR 2007, 708 - "Internetversteigerung II").Der Bundesgerichtshof hat auch in seinen hier einschlägigen Entscheidungen den Provisionsanspruch des Foren- bzw. Plattformbetreibers nicht als Grund für die Anwendung von § 7 Abs. 1 TMG bewertet (BGH WRP 2004, 1287 - "Internetversteigerung I"; BGH GRUR 2007, 708 - "Internetversteigerung II").
4. Die Beklagte ist auch nicht Störer i. S. d. §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet als Störer derjenige auf Unterlassung, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (BGH WRP 2007, 964 ff).
Danach brauche bei einer bereits drohenden Gefährdung nicht erst abgewartet zu werden, bis der erste Eingriff in ein Rechtsgut erfolgt ist (BGH WRP 2007, 964 - "Internetversteigerung II").
Da die Gemeinschaftsmarke mit der nationalen und der international registrierten Marke der Klägerin übereinstimmte und der Verletzungstatbestand des Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit. a, Abs. 2 lit. b GMV mit dem nationalen Verletzungstatbestand identisch ist, unterstellte der BGH ohne weiteres die Vermutung, dass die Klagemarke künftig in gleicher Weise wie die nationalen Marken der Klägerin verletzt werden würden (vgl. BGH, I ZR 35/04, Gründe C. III. 1b.).
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08
Hierzu ist es der Ansicht, dass es für die Begründung dieser Störerhaftung auf eine Erstverletzung nicht ankomme und beruft sich dafür auf die gegenständliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH WRP 2004, 1287 - "Internetversteigerung I"; BGH GRUR 2007, 708 - "Internetversteigerung II").Der Bundesgerichtshof hat auch in seinen hier einschlägigen Entscheidungen den Provisionsanspruch des Foren- bzw. Plattformbetreibers nicht als Grund für die Anwendung von § 7 Abs. 1 TMG bewertet (BGH WRP 2004, 1287 - "Internetversteigerung I"; BGH GRUR 2007, 708 - "Internetversteigerung II").
Dies folgt auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der den Plattformbetreiber - auch ohne ausdrückliche Bezugnahme auf § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG - nicht zu einer vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichten will (vgl. BGH, WRP 2004, 1287, 1292).
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08
Eine einschränkungslose Prüfpflicht kommt lediglich in solchen Fällen in Betracht, in denen das konkrete Geschäftsmodell des Plattformbetreibers von der Rechtsordnung nicht mehr zu billigen ist (BGHZ 173, 188 - jugendgefährdende Medien bei ebay). - OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07
Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - bundesligaforen.de
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08
Ein Anspruch gegen den Forenbetreiber, von vornherein durch entsprechende technische Vorkehrungen die Möglichkeit zu unterbinden, Bilder in das Forum einzustellen, durch deren Veröffentlichung die Rechte von Dritten verletzt werden, oder dies nach einer einmaligen Rechtsverletzung durch einen Nutzer zu tun, ist nicht anzuerkennen (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Hamburg, Urteil vom 04.02.2009 - 5 U 180/07 - Long Island Ice Tea, veröffentlicht in juris sowie in OLGR Hamburg 2009, 315, MD 2009, 451 und ZUM 2009, 417). - OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07
Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn massenhaft eine völlig anonyme Nutzung der jeweiligen Internet-Plattform zu rechtswidrigen Zwecken vom Betreiber ermöglicht wird (vgl. OLG Hamburg, MMR 2008, 823).
- OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 20 U 42/11
Haftung für embedded content
Ein Anspruch gegen die Beklagte zu 2., von vornherein durch entsprechende technische Vorkehrungen die Möglichkeit zu unterbinden, Bilder in das Forum einzustellen, durch deren Veröffentlichung die Rechte von Dritten verletzt werden, oder dies nach einer einmaligen Rechtsverletzung durch einen Nutzer zu tun, ist nicht anzuerkennen (ähnlich allgemein OLG Zweibrücken, MMR 2009, 541; OLG München, K&R 2007, 104). - LG München I, 20.01.2010 - 21 T 21546/09
Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung für eine …
OLG Zweibrücken 4 U 139/08 (BeckRS 2009, 12896), in der ein professionelles Foto eines Fotomodells in einer offensichtlich mit hohen Aufwand zustande gekommenen Pose auf einer Internetplattform mit 500.000 Mitgliedern mit einem Streitwert von 3.000,00 Euro für den Unterlassungsanspruch bewertet wurde. - LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10
Blog-Hosting-Provider haftet für rechtswidrige Subdomains erst ab Kenntnis
(a) Auch wenn §§ 10 ff TMG der Auferlegung einer Störerverantwortlichkeit nicht grundsätzlich entgegen stehen, entnimmt die neuere Rechtsprechung der in § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG getroffenen Regelungen, dass im Anwendungsbereich dieser Vorschriften nur die Auferlegung repressiver Prüfungspflichten in Betracht kommt, während ein weiter Gehender, an die Verletzung der Rechtsverletzung vorgelagerter ("proaktiver", "präventiver") Prüfungspflichten anknüpfender Unterlassungsanspruch ausgeschlossen bleiben soll (…vgl. BGH I ZR 121/08 vom 12. Mai 2010, JURIS, Rn. 24, wo die Zulässigkeit der dort aufgestellten präventiven Prüfungspflicht - Verpflichtung, einen WLAN-Anschluss mit Passwort zu sichern - ausdrücklich darauf gestützt ist, dass der Störer nicht in den Privilegierungsbereich des TMG falle, wenn es sich um einen privaten Einzelnen handele; vgl. ferner OLG Zweibrücken 4 U 139/08 vom 14.05.2009, MIR 05/2009, bei 3. der Gründe).Die Unzulässigkeit einer solchen Prüfungsobliegenheit folgt dabei auch daraus, dass zwar Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG eine Inanspruchnahme aus Unterlassung nicht grundsätzlich ausschließt, aber auch insoweit nach Art. 15 der Richtlinie jedenfalls keine allgemeinen Überwachungspflichten aufgestellt werden dürfen (vgl. OLG Zweibrücken 4 U 139/08 vom 14.05.2009 MIR 5/2009, bei 3. der Gründe).
- OLG Jena, 10.02.2010 - 2 U 778/09 Daher ist ein gegenüber der veröffentlichten Entscheidung des OLG Zweibrücken (MMR 2009, 541 [OLG Zweibrücken 14.05.2009 - 4 U 139/08] ) deutlich niedrigerer Streitwert anzunehmen, der mit EUR 1.500,00 ausreichend bemessen ist.