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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09   

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https://dejure.org/2009,3570
LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09 (https://dejure.org/2009,3570)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 20.04.2009 - 9 Qs 99/09 (https://dejure.org/2009,3570)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 20. April 2009 - 9 Qs 99/09 (https://dejure.org/2009,3570)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    §§ 406e, 395, 374 StPO; 106 ff UrhG
    Filesharing - Einsicht in Ermittlungsakten erst ab 5 Filmen, 5 Alben oder 50 Musikstücken

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 406e StPO, § 101 UrhG
    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des Verletzten bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet und Voraussetzungen einer die Akteneinsicht ausschließenden Bagatelltat

  • Telemedicus

    Akteneinsicht bei Ermittlungsverfahren wegen Filesharings

  • JurPC

    Akteneinsicht im Rahmen von Filesharing-Verfahren

  • aufrecht.de

    Akteneinsicht bei Filesharing erst ab 5 Filmen, 5 Alben oder 50 Musikstücken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des Verletzten bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet und Voraussetzungen einer die Akteneinsicht ausschließenden Bagatelltat)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 1 Abs. 1, 2 Abs 1, 14 Abs 1 GG

  • kanzlei.biz

    Fünf sind erlaubt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch - IP-Adresse - Kosten - Urheberrechtsschutz

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht wegen P2P-Filesharing erst ab 5 Filmen oder 50 Musikstücken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen durch P2P-Musiktauschbörsen-Filesharing

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 111 (Ls.)
  • MMR 2009, 579 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Anspruch geschädigter

    Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
    Entsprechendes gilt für das Bereithalten von fünf Musikalben oder beim Anbieten von 50 einzelnen Musikstücken eines oder mehrerer Interpreten (Fortführung von LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008 - 9 Qs 490/08 und von LG Darmstadt, Beschluss vom 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 u. a.).

    Zwar kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen grundsätzlich ein Einsichts- und Auskunftsanspruch des verletzten Rechteinhabers in Betracht (LG Darmstadt, Beschl. v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08, GRUR-RR 2009, 13 = MMR 2009, 52 m. zust. Anm. Bär; Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 m. zust. Anm. Sankol; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09; ebenso LG Stralsund, MMR 2009, 63).

    Unbeschadet der Frage, ob die Vorschrift des § 101 UrhG n.F. in die Abwägung nach § 406e StPO einzubeziehen und somit Akteneinsicht allein bei Verletzungshandlungen von "gewerblichem Ausmaß" zu gewähren ist (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08, GRUR-RR 2009, 13, 14 f. = MMR 2009, 52, 53 f.; zur Auslegung dieses Begriffes noch OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008 - 3 W 184/08), ist in jedem Fall dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen.

  • LG Darmstadt, 12.12.2008 - 9 Qs 573/08

    Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen: Recht auf Akteneinsicht und

    Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
    Entsprechendes gilt für das Bereithalten von fünf Musikalben oder beim Anbieten von 50 einzelnen Musikstücken eines oder mehrerer Interpreten (Fortführung von LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008 - 9 Qs 490/08 und von LG Darmstadt, Beschluss vom 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 u. a.).

    Zwar kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen grundsätzlich ein Einsichts- und Auskunftsanspruch des verletzten Rechteinhabers in Betracht (LG Darmstadt, Beschl. v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08, GRUR-RR 2009, 13 = MMR 2009, 52 m. zust. Anm. Bär; Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 m. zust. Anm. Sankol; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09; ebenso LG Stralsund, MMR 2009, 63).

    Wie die Kammer bereits entschieden hat, wird von einer solchen Bagatelle dann auszugehen sein, wenn über die inkriminierte IP-Adresse lediglich ein einziges Musikstück oder ein einziges Filmwerk nachweislich zum Herunterladen angeboten wurde (LG Darmstadt, Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 für einzelne Musikstücke; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09 für einzelne Filmwerke).

  • LG Stralsund, 11.07.2008 - 26 Qs 177/08

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Geschädigten bei Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
    Zwar kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen grundsätzlich ein Einsichts- und Auskunftsanspruch des verletzten Rechteinhabers in Betracht (LG Darmstadt, Beschl. v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08, GRUR-RR 2009, 13 = MMR 2009, 52 m. zust. Anm. Bär; Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 m. zust. Anm. Sankol; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09; ebenso LG Stralsund, MMR 2009, 63).

    Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Schutz von Verkehrsdaten schon deshalb nicht betroffen, weil die (dynamische) IP-Adresse dem Anzeigenden bereits bekannt ist und lediglich noch die Abfrage der beim Provider gespeicherten Daten über die Person des Anschlussinhabers erfolgt (vgl. LG Offenburg, MMR 2008, 480; LG Stralsund, MMR 2009, 63; Bär, MMR 2009, 54, 55).

  • LG Zweibrücken, 29.10.2009 - Qs 98/09
    Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
    Zwar kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen grundsätzlich ein Einsichts- und Auskunftsanspruch des verletzten Rechteinhabers in Betracht (LG Darmstadt, Beschl. v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08, GRUR-RR 2009, 13 = MMR 2009, 52 m. zust. Anm. Bär; Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 m. zust. Anm. Sankol; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09; ebenso LG Stralsund, MMR 2009, 63).

    Wie die Kammer bereits entschieden hat, wird von einer solchen Bagatelle dann auszugehen sein, wenn über die inkriminierte IP-Adresse lediglich ein einziges Musikstück oder ein einziges Filmwerk nachweislich zum Herunterladen angeboten wurde (LG Darmstadt, Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 für einzelne Musikstücke; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09 für einzelne Filmwerke).

  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

    Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
    Dass die Störerhaftung im Einzelfall möglicherweise von der Verletzung der dem Anschlussinhaber obliegenden Überwachungs- und Aufsichtspflichten abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 603; MMR 2008, 169; LG Frankenthal, Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08), steht - anders als die Staatsanwaltschaft meint - der Bejahung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht nicht entgegen.
  • LG München I, 12.03.2008 - 5 Qs 19/08

    Akteneinsichtsantrag des Urheberrechteinhabers in Ermittlungsakten: Fehlendes

    Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
    Denn ein berechtigtes Interesse an der begehrten Akteneinsicht kann sich auch auf bürgerlich-rechtliche Ansprüche stützen (s. BVerfG, NJW 2007, 1052 f.; Meyer-Goßner, § 406e Rdnr. 3, jew. m.w.N.; a.A. wohl LG München I, MMR 2008, 561).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

    Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
    Dass die Störerhaftung im Einzelfall möglicherweise von der Verletzung der dem Anschlussinhaber obliegenden Überwachungs- und Aufsichtspflichten abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 603; MMR 2008, 169; LG Frankenthal, Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08), steht - anders als die Staatsanwaltschaft meint - der Bejahung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht nicht entgegen.
  • LG Frankenthal, 15.09.2008 - 6 O 325/08

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Tauschbörse: Auskunftsanspruch des

    Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
    Dass die Störerhaftung im Einzelfall möglicherweise von der Verletzung der dem Anschlussinhaber obliegenden Überwachungs- und Aufsichtspflichten abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 603; MMR 2008, 169; LG Frankenthal, Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08), steht - anders als die Staatsanwaltschaft meint - der Bejahung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 27.12.2007 - 20 W 157/07

    Haftung des WLAN-Betreibers bei Filesharing

    Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
    Dass die Störerhaftung im Einzelfall möglicherweise von der Verletzung der dem Anschlussinhaber obliegenden Überwachungs- und Aufsichtspflichten abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 603; MMR 2008, 169; LG Frankenthal, Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08), steht - anders als die Staatsanwaltschaft meint - der Bejahung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht nicht entgegen.
  • LG Offenburg, 17.04.2008 - 3 Qs 83/07

    Kundendaten zur IP-Adresse sind Bestandsdaten

    Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
    Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Schutz von Verkehrsdaten schon deshalb nicht betroffen, weil die (dynamische) IP-Adresse dem Anzeigenden bereits bekannt ist und lediglich noch die Abfrage der beim Provider gespeicherten Daten über die Person des Anschlussinhabers erfolgt (vgl. LG Offenburg, MMR 2008, 480; LG Stralsund, MMR 2009, 63; Bär, MMR 2009, 54, 55).
  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

  • AG Halle/Saale, 24.11.2009 - 95 C 3258/09

    Einfluss von § 97a Abs. 2 UrhG auf die Streitwertbemessung

    Damit liegt lediglich eine bagatellartige Rechtsverletzung vor, die einen Streitwert in Höhe von 10.000 EUR nicht rechtfertigen kann (vergleiche LG Darmstadt vom 20.04.2009, 9 Qs 99/09, das eine Bagatelle selbst bei zwei Filmwerken annimmt).
  • LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09

    Zum Recht auf Akteneinsicht in die Strafakten bei Urheberrechtsverletzungen

    Eine bagatellartige Rechtsverletzung ist bejaht worden, wenn bis zu fünf Filme oder 50 einzelne Musikstücke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden (vgl. z. B. LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az.: 9 Qs 99/09; LG Darmstadt, MMR 2009, 290).
  • LG Duisburg, 30.11.2009 - 34 AR 3/09

    Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, im Rahmen der Interessenabwägung sei die Stärke des Tatverdachts zu berücksichtigen (vgl. LG Darmstadt, MMR 2009, 579; LG Saarbrücken, MMR 2009, 639), kann dem nach Ansicht der Kammer nicht gefolgt werden.
  • LG Duisburg, 27.11.2009 - 34 AR 4/09

    Strafprozessualer Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, im Rahmen der Interessenabwägung sei die Stärke des Tatverdachts zu berücksichtigen (vgl. LG Darmstadt, MMR 2009, 579; LG Saarbrücken, MMR 2009, 639), führt dies jedenfalls im vorliegenden Fall zu keiner anderen Bewertung.
  • LG Saarbrücken, 26.08.2009 - 2 Qs 33/09

    Bei Filesharing-Bagatellfällen sprechen überwiegende schutzwürdige Interessen

    Eine bagatellartige Rechtsverletzung ist bejaht worden, wenn bis zu 5 Filme oder 50 einzelne Musikstücke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden (vgl. z. B. LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az. 9 Qs 99/09; MMR 2009, 290; vgl. auch insgesamt LG Saarbrücken, Beschluss vom 02.07.2009, Az.: 2 Qs 11/09).
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Rechtsprechung
   LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08   

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https://dejure.org/2009,16271
LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08 (https://dejure.org/2009,16271)
LG München I, Entscheidung vom 11.02.2009 - 21 O 8276/08 (https://dejure.org/2009,16271)
LG München I, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 21 O 8276/08 (https://dejure.org/2009,16271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Urheberrechtsverletzung: Nutzung einer Zeichenfigur als eigenständiges Werbemittel bei Bewerbung einer DVD in einem Werbeprospekt; Mehrfachverfolgung; Höhe der Geschäftsgebühr bei Abmahnungen mehrerer Verletzer - Pumuckl

  • webshoprecht.de

    Zur unzulässigen werbemäßigen Verwendung einer Zeichnung mit der Pumuckl-Figur

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Admin-C - Urheberrechtsschutz - Wettbewerbsverstöße

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Mengenrabatt bei Abmahnung mehrerer Verletzer

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Die Nutzung eines Werkes in der Werbung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Nichtnennung der Urheberin von "Pumuckl"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Pumuckl"-Urheberin hat Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtnennung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Pumuckl"-Urheberin hat Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtnennung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 390 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 448
  • MMR 2009, 579 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08
    Eine nach der BGH-Entscheidung "Parfumflakon" (BGH GRUR 2001, 51 ff.) zulässige und nicht gegen das Vervielfältigungsrecht des Urhebers der Figur verstoßende werbliche Ankündigung, die im Zusammenhang mit dem zulässigen Weitervertrieb steht und sich im Rahmen dessen hält, was für einen solchen Vertrieb üblich ist, ist in diesem Fall zu verneinen (vgl. auch OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 45 ff. - Schaufensterdekoration).

    Zwar trifft es zu, dass der in § 17 Abs. 2 UrhG zum Ausdruck kommende allgemeine Rechtsgedanke, wonach das Urheberrecht gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gesetzten Waren zurücktreten muss, dazu führt, dass der zur Weiterverbreitung Berechtigte mit Hilfe des Urheberrechts nicht daran gehindert werden kann, die Ware anzubieten und im Rahmen des Üblichen werblich darzustellen, auch wenn damit eine Vervielfältigung nach § 16 Abs. 1 UrhG verbunden ist (vgl. BGH GRUR 2001, 51, 53 - Reichweite der Erschöpfung - Parfumflakon ).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 20 U 143/07

    Unterlassungsanspruch: Verwendung von Fotos aus einem Buch zur Dekoration eines

    Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08
    Eine nach der BGH-Entscheidung "Parfumflakon" (BGH GRUR 2001, 51 ff.) zulässige und nicht gegen das Vervielfältigungsrecht des Urhebers der Figur verstoßende werbliche Ankündigung, die im Zusammenhang mit dem zulässigen Weitervertrieb steht und sich im Rahmen dessen hält, was für einen solchen Vertrieb üblich ist, ist in diesem Fall zu verneinen (vgl. auch OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 45 ff. - Schaufensterdekoration).

    28 (1) Eine " werbliche Ankündigung [...], die im Zusammenhang mit dem (zulässigen) Weitervertrieb steht und sich im Rahmen dessen hält, was für einen solchen Vertrieb üblich ist " (BGH a.a.O.), liegt dann nicht mehr vor, wenn die konkrete Darstellung nach der Absicht des Werbenden eigene, über die Bewerbung des Produkts hinausgehende Zwecke erfüllt (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 45, 47 - Schaufensterdekoration ; dieser Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in dem in einem Schaufenster einzelne Fotografien aus einem Buch zu Dekorationszwecken um ein Vielfaches vergrößert und nicht in dem Zusammenhang dargestellt wurden, der ihnen nach dem Inhalt des Buches zukam, so dass sie auf jeden Betrachter nicht wie eine werbemäßige Herausstellung des Buchs wirkten).

  • OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01

    Markenverletzung: Rechtsmißbräuchliche Mehrfachverfolgung; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08
    Mehrere rechtlich selbstständige Verletzer, die parallel inhaltsgleiche Verletzungshandlungen vornehmen, können gesondert in Anspruch genommen werden, ohne dass hierin ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gesehen werden kann (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 381 ff. für das Markenrecht).

    Sind absolute Rechte betroffen, so ist es dem Verletzer nicht zumutbar, vor das sofortige und wirksame Abhilfe versprechende Abmahn- und Klageverfahren gegen jeden Verletzer Erhebungen über die Binnenstruktur der Störerschar vorzuschalten (vgl. für das Markenrecht mit ausführlicher Begründung OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 381, 382 f. - Hot Chili ; Kefferpütz in Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 97a Rn. 21).

  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08
    Schließlich handelten die Beklagten hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung auch fahrlässig und damit schuldhaft (vgl. zu den strengen Anforderungen an die Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Urheberrecht BGH GRUR 1998, 568, 569 - Beatles-Doppel-CD ; v. Wolff in Wandtke/Bullinger, UrhG, 3. Aufl., § 97 Rn. 52).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06

    Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum

    Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08
    Soweit außerdem in den Klageanträgen gem. Ziffern I., IV., VII., X., XIII. und XVI. Kosten der Abmahnung verlangt werden, die nicht auf die mit der Klage geltend gemachten Auskunfts- und Schadensersatzfeststellungsansprüche entfallen (also die anteiligen Kosten für den mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungsanspruch, welcher 70 % des Gegenstandswerts der Abmahnung - EUR 17.500,00 von insgesamt EUR 25.000,00 - ausmacht), handelt es sich nicht um Nebenforderungen i.S.v. § 4 ZPO (vgl. BGH NJW 2008, 999 Rn. 5; Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 4 Rn. 13), so dass sie den Streitwert um EUR 3.829,56 (70 % von EUR 911, 80 = EUR 638, 26 x 6 Beklagte) erhöhten.
  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 86/08

    Der Frosch mit der Maske

    Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08
    Hierbei kann offenbleiben, ob es sich um einen materiellen oder einen immateriellen Schaden i.S.v. § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG handelt (vgl. hierzu LG München I MMR 2009, 337: Bei unterlassener Nennung des Urhebers werden nicht nur seine urheberpersönlichkeitsrechtlichen, sondern auch materielle Belange berührt).
  • OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02

    Zum Rückruf des Verzichts auf Urheberbenennung sowie zum Umfang der Pflicht eines

    Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08
    Der von der Klägerin geschaffenen Illustration des Pumuckl kommt Werkschutz gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG zu (vgl. OLG München ZUM 2003, 964).
  • LG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 S 386/11

    Schadensersatz wegen der unberechtigten Nutzung des Fotos eines panierten

    Im Übrigen wären auch keine nachvollziehbaren Kriterien für die Entscheidung ersichtlich, welche der mehreren Verletzer gerade in den Genuss der geringeren Geschäftsgebühr kommen sollen bzw. welcher der mehreren Verletzer als einziger die höhere Geschäftsgebühr zu erstatten hätte (vgl. LG München I, Urteil vom 11.02.2009, Az. 21 O 8276/08, Rn. 49 zitiert nach juris).
  • OLG München, 20.05.2010 - 6 U 2236/09

    Urheberrechtsschutz: Recht auf Benennung des Urhebers bei Abbildung einer

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 11.2.2009 - 21 O 8276/08 - wird zurückgewiesen.

    Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des Urteils des Landgerichts vom 11.2.2009 (veröffentlicht in ZUM-RD 2009, 352) Bezug genommen, mit dem die Beklagten antragsgemäß wie folgt verurteilt wurden:.

    das Urteil des Landgerichts München I, Az. 21 O 8276/08, abzuändern und die Klage abzuweisen,.

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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11348
LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08 (https://dejure.org/2009,11348)
LG Mannheim, Entscheidung vom 24.03.2009 - 2 O 62/08 (https://dejure.org/2009,11348)
LG Mannheim, Entscheidung vom 24. März 2009 - 2 O 62/08 (https://dejure.org/2009,11348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    Hinzuziehung des Patentanwalts in Markenangelegenheiten

  • openjur.de

    §§ 683, 677, 670 BGB

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlich entstandenen Kosten eines Anwalts und eines Patentanwalts; Voraussetzung für die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren als auch von Patentanwaltsgebühren bei einer Kennzeichenverletzung; Analoge Anwendbarkeit von § 140 Abs. 3 ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kosten des Patentanwalts in Marken-Streitigkeiten erstattungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Doppelte Abmahnkosten bei Hinzuziehung von Patentanwalt bei Markenrechtsstreit

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Doppelte Kosten bei markenrechtlicher Abmahnung

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 579 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08
    Eine Benutzung "für Waren oder Dienstleistungen" i.S. von Art. 5 Abs. 1 der MarkenRL ist nicht gegeben, wenn ein Kennzeichen rein firmenmäßig, also nur für die Bezeichnung eines Geschäfts verwendet wird (BGH GRUR 2008, 1002 - Schuhpark ; vgl. auch EuGH, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Rn 64 - Anheuser Busch ; GRUR 2007, 971 Rdnr. 21 - Céline ; BGH , GRUR 2008, 254 Rn 22 = WRP 2008, 236 - THE HOME STORE ).

    Eine solche Verbindung zu einzelnen angebotenen Waren oder Dienstleistungen kann etwa auch in einem Katalog oder im Rahmen eines Internetauftritts geschaffen werden (BGH GRUR 2008, 254, 256 - THE HOME STORE ; EuGH, GRUR 2007, 971 Rn 23, 36 - Céline ).

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08
    Eine Benutzung "für Waren oder Dienstleistungen" i.S. von Art. 5 Abs. 1 der MarkenRL ist nicht gegeben, wenn ein Kennzeichen rein firmenmäßig, also nur für die Bezeichnung eines Geschäfts verwendet wird (BGH GRUR 2008, 1002 - Schuhpark ; vgl. auch EuGH, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Rn 64 - Anheuser Busch ; GRUR 2007, 971 Rdnr. 21 - Céline ; BGH , GRUR 2008, 254 Rn 22 = WRP 2008, 236 - THE HOME STORE ).

    Eine solche Verbindung zu einzelnen angebotenen Waren oder Dienstleistungen kann etwa auch in einem Katalog oder im Rahmen eines Internetauftritts geschaffen werden (BGH GRUR 2008, 254, 256 - THE HOME STORE ; EuGH, GRUR 2007, 971 Rn 23, 36 - Céline ).

  • OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 222/05

    Erstattung der Kosten des bei Abmahnung in Kennzeichenstreitsachen mitwirkenden

    Auszug aus LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08
    Begründet wird dies mit einer analogen Anwendung von § 140 Abs. 3 MarkenG (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1999, 343 - REPLAY-Jeans ; OLG Hamburg, OLGR 2008, 751; OLG Köln OLGR 2006, 735; LG Berlin, Urt. v. 18.09.2007, MittdtschPatAnw 2008, 372; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. A., 2006, § 140 Rn 63; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. A., 2003, § 140 Rn 61; Fezer, Markenrecht, 3. A., 2001, § 140 Rn 15; vgl. zum Streitstand auch Omsels, MarkenR 2009, 27).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08
    Eine Benutzung "für Waren oder Dienstleistungen" i.S. von Art. 5 Abs. 1 der MarkenRL ist nicht gegeben, wenn ein Kennzeichen rein firmenmäßig, also nur für die Bezeichnung eines Geschäfts verwendet wird (BGH GRUR 2008, 1002 - Schuhpark ; vgl. auch EuGH, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Rn 64 - Anheuser Busch ; GRUR 2007, 971 Rdnr. 21 - Céline ; BGH , GRUR 2008, 254 Rn 22 = WRP 2008, 236 - THE HOME STORE ).
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08
    Schon vor einer Abmahnung sind nämlich typischerweise weitreichende Überlegungen zur materiellen und prozessualen Rechtslage notwendig, so etwa im Hinblick auf die Gefahr einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung und dem daraus eventuell folgenden Schadensersatzanspruch des Abgemahnten (vgl. BGH GSZ 1/04, Beschl. v. 15.07.2005, GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06

    Verfügung eines Ehegatten über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück;

    Auszug aus LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08
    Eine Analogie ist nur dann zulässig und geboten, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. nur BGH NJW 2007, 3124 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2006 - 6 W 46/06

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten

    Auszug aus LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08
    Diese Regelung schafft einerseits Rechtssicherheit aus Sicht der Partei, weil diese bei einem dem Grunde nach bestehenden Kostenerstattungsanspruch vom Nachweis der Notwendigkeit der Mitwirkung eines Patentanwalts entbunden ist (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 302).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.1998 - 6 U 36/98

    Schadensersatz aufgrund des Vertriebs von mit dem Schriftzug "REPLAY" versehenen

    Auszug aus LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08
    Begründet wird dies mit einer analogen Anwendung von § 140 Abs. 3 MarkenG (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1999, 343 - REPLAY-Jeans ; OLG Hamburg, OLGR 2008, 751; OLG Köln OLGR 2006, 735; LG Berlin, Urt. v. 18.09.2007, MittdtschPatAnw 2008, 372; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. A., 2006, § 140 Rn 63; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. A., 2003, § 140 Rn 61; Fezer, Markenrecht, 3. A., 2001, § 140 Rn 15; vgl. zum Streitstand auch Omsels, MarkenR 2009, 27).
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08
    Eine Benutzung "für Waren oder Dienstleistungen" i.S. von Art. 5 Abs. 1 der MarkenRL ist nicht gegeben, wenn ein Kennzeichen rein firmenmäßig, also nur für die Bezeichnung eines Geschäfts verwendet wird (BGH GRUR 2008, 1002 - Schuhpark ; vgl. auch EuGH, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Rn 64 - Anheuser Busch ; GRUR 2007, 971 Rdnr. 21 - Céline ; BGH , GRUR 2008, 254 Rn 22 = WRP 2008, 236 - THE HOME STORE ).
  • OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 241/06

    Erstattungsfähige Abmahnkosten in Kennzeichenstreitsachen - Nichtanwendbarkeit

    Auszug aus LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08
    Begründet wird dies mit einer analogen Anwendung von § 140 Abs. 3 MarkenG (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1999, 343 - REPLAY-Jeans ; OLG Hamburg, OLGR 2008, 751; OLG Köln OLGR 2006, 735; LG Berlin, Urt. v. 18.09.2007, MittdtschPatAnw 2008, 372; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. A., 2006, § 140 Rn 63; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. A., 2003, § 140 Rn 61; Fezer, Markenrecht, 3. A., 2001, § 140 Rn 15; vgl. zum Streitstand auch Omsels, MarkenR 2009, 27).
  • LG Düsseldorf, 01.12.2009 - 4a O 151/09

    Haarclip

    Insoweit kann es dahinstehen, ob § 143 Abs. 3 PatG analoge Anwendung findet (vgl. etwa zum Markenrecht OLG Karlsruhe GRUR 1999, 343 - REPLAY-Jeans) oder ob eine analoge Anwendung dieser Vorschrift abgelehnt und darauf abgestellt wird, ob im konkreten Fall die Hinzuziehung eines Patentanwalts zusätzlich zu der eines Rechtsanwalts für notwendig gehalten werden durfte (so OLG Düsseldorf, InstGE 9, 35 ff.; LG Mannheim, Urt. v. 24.03.2009, Az. 2 O 62/08).
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