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   BVerfG, 27.05.2009 - 1 BvR 512/09   

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https://dejure.org/2009,3237
BVerfG, 27.05.2009 - 1 BvR 512/09 (https://dejure.org/2009,3237)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.2009 - 1 BvR 512/09 (https://dejure.org/2009,3237)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 512/09 (https://dejure.org/2009,3237)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    Art. 103 GG
    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung des erklärten Widerrufes eines Fernabsatzgeschäftes

  • aufrecht.de

    Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn Gericht Widerruf nicht berücksichtigt

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung von rechtlichem Gehör wegen nicht ausdrücklicher Bescheidung jeglichen Vorbringens der Parteien in den Gründen der Entscheidung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtberücksichtigung eines ausdrücklich erklärten ...

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn Gericht Widerruf ignoriert

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • damm-legal.de (Entscheidungsanmerkung)

    Art. 3 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG
    Wenn das Amtsgericht den Vortrag zum Widerrufsrecht ignoriert, kann ihm geholfen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 605
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2009 - 1 BvR 512/09
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 96, 205 ).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2009 - 1 BvR 512/09
    Denn maßgebend sind insofern der Sachantrag des Klägers und der von diesem zur Begründung desselben vorgetragene Sachverhalt (vgl. etwa BGHZ 117, 1 ).
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 19/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - vollzeitige Beschäftigung oder sonstige nicht

    Nur wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, dass wesentlicher Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen worden ist, ist das Recht auf rechtliches Gehör verletzt (BVerfG Beschluss vom 27.5.2009 - 1 BvR 512/09 - Juris RdNr 9, unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205, 216 f; BSG Beschluss vom 29.1.1997 - 6 BKa 22/95 - Juris RdNr 7).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als

    Nur wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, dass wesentlicher Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen worden ist, ist das Recht auf rechtliches Gehör verletzt (BVerfG [Kammer], Beschluss vom 27.5. 2009 - 1 BvR 512/09 - juris RdNr 9, unter Hinweis auf BVerfGE 96, 206, 216 f; BSG, Beschluss vom 29.1. 1997 - 6 BKa 22/95 - juris).
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 33/13 R

    (Vertragsarzt - Sonderbedarfszulassung nach § 101 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5 -

    Das Recht auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, dass wesentlicher Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen worden ist (BVerfG Beschluss vom 27.5.2009 - 1 BvR 512/09 - Juris RdNr 9, unter Hinweis auf BVerfGE 96, 206, 216; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 28/13 R

    Krankenversicherung - Klage von Herstellern und Vertreibern von Medizinsystemen

    Das Recht auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, dass wesentlicher Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen worden ist (BVerfG , Beschluss vom 27.5.2009 - 1 BvR 512/09 - juris RdNr 9, unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205, 216; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 20 mwN) .
  • OLG München, 21.10.2016 - 10 U 2372/16

    Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung

    Das Absehen von notwendigen Hinweisen nach § 139 1, 11, IV ZPO (BGH NJW-RR 1990, 130; BAG NZA-RR 2012, 290; BAG NJW 1964, 1435; BAG NJOZ 2010, 1828) begründet eine Überraschungsentscheidung (BGH NZBau 2011, 161; NJW-RR 2004, 281; NJW-RR 1993, 569; NJW 1987, 781), einen Verfahrensfehler i. S. d. § 538 II 1 Nr. 1 ZPO (BVerfG MMR 2009, 605; NJW 1994, 1274; ; BGH NJW 2012, 304; r + s 1997, 394; NJW 1968, 1233; BAG NJW 1977, 727) und eine Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG).
  • BFH, 09.11.2009 - IV B 54/09

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Gehörsverstoß

    Im Übrigen besteht keine Verpflichtung des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden; auch gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2008 1 BvR 2788/08, Neue Juristische Wochenschrift 2009, 907, und vom 27. Mai 2009 1 BvR 512/09, MultiMedia und Recht 2009, 605, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B

    Rentenversicherungspflicht; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige

    Deshalb muss die Beschwerdebegründung "besondere Umstände" des Einzelfalls aufzeigen, aus denen geschlossen werden kann, dass wesentlicher Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen worden ist (vgl zB BVerfG [Kammer] Beschluss vom 27.5.2009 - 1 BvR 512/09 - Juris RdNr 9; BVerfGE 96, 205, 216 f [BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94] ; BSG Beschluss vom 29.1.1997 - 6 BKa 22/95 - Juris RdNr 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 10 N 44.07

    Betreibensaufforderung; Fiktion der Klagerücknahme; Antrag auf Fortsetzung des

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das zur Entscheidung berufene Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, wobei die Gerichte sich nicht mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich befassen müssen und Sachvortrag zudem aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen dürfen (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 512/09 -, zitiert nach juris, Rn. 9 m.w.N.).
  • BSG, 17.09.2012 - B 11 AL 50/12 BH
    Unter den hier gegebenen Umständen ist nicht zu erkennen, dass das LSG wesentlichen Vortrag des Klägers nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hätte (vgl auch BVerfG Beschluss vom 27.5.2009 - 1 BvR 512/09 - Juris RdNr 9, unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205, 216 f; BSG Beschluss vom 29.1.1997 - 6 BKa 22/95 - Juris).
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