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   BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08   

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BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08 (https://dejure.org/2009,2057)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.2009 - 1 BvL 7/08 (https://dejure.org/2009,2057)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 1 BvL 7/08 (https://dejure.org/2009,2057)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 110 TKG 2004 mit Art 12 Abs 1, Art 14 Abs 1 GG - Überzeugung der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Normen mangels hinreichender Sachverhaltsaufklärung und unpräzisem Prüfungsmaßstab unzureichend dargelegt

  • Telemedicus

    Kostentragung bei Auslandskopfüberwachung - Zu den Anforderungen des Art. 100 Abs. 1 GG

  • Telemedicus

    Kostentragung bei Auslandskopfüberwachung - Zu den Anforderungen des Art. 100 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Pflicht aus § 110 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 110 Abs. 2 Nr. 2c und § 110 Abs. 9 S. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG); Vermittlungseinrichtungen für Datentransporte und Telekommunikation im internationalen Verkehr als zum Anwendungsbereich des § 110 Abs. 2 TKG ...

  • webhosting-und-recht.de

    Bundesverfassungsgericht weist unpräzise Vorlagefrage zur Entschädigungspflicht bei TKÜV-Überwachungsmaßnahmen ab

  • Judicialis

    BVerfGG § 80 Abs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; TKG § 110 Abs. 1; ; TKG § 110 Abs. 2; ; TKG § 110 Abs. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage hinsichtlich der Kosten eines Telekommunikationsunternehmens für die Unterhalt von Vorrichtungen zur Überwachung der Telekommunikation in das Ausland mangels hinreichender Darlegung der Verfassungswidrigkeit des § 110 TKG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vorläufiger Erfolg eines TK-Unternehmens gegen Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ungenauer Vorlagebeschluss zur Entschädigungspflicht bei TKÜV-Überwachungsmaßnahmen abgewiesen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Vorlage zu Überwachungskosten verworfen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Vorlage zu Überwachungskosten verworfen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 447
  • MMR 2009, 606
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (20)

  • Drs-Bund, 04.04.2005 - BT-Drs 15/5199
    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Hierbei handelt es sich um inländische Fernmeldenetzknoten, die jeweils mit einem ausländischen Netzknoten zusammengeschaltet sind, auf diese Weise das deutsche Telekommunikationsnetz punktuell mit einem benachbarten ausländischen Telekommunikationsnetz verbinden und den vom und in das Ausland geführten Telekommunikationsverkehr bündeln (vgl. BTDrucks 15/5199, S. 1 f.; Tiedemann, CR 2005, S. 858; Bock, in: Beck'scher TKG-Kommentar, 3. Aufl., § 110 Rn. 89).

    Eine Telekommunikationsüberwachung, die Verbindungen von unbekannten Anschlüssen im Inland zu einem bestimmten Anschluss im Ausland erfassen soll, setzt an solchen Knotenpunkten an (Auslandskopfüberwachung; vgl. BRDrucks 631/05, S. 26; BTDrucks 15/5199, S. 3; Bock a.a.O.).

    Dies betrifft Sachverhalte, in denen Ermittlungsbehörden mangels Kenntnis der Anschlusskennung mit Überwachungsmaßnahmen nicht an einem bestimmten inländischen Telekommunikationsanschluss ansetzen können, die Kommunikation aber aufgrund der Kenntnis von einem bestimmten Zielanschluss im Ausland mittels einer Auslandskopfüberwachung erfasst werden kann (vgl. BTDrucks 15/5199, S. 2; Tiedemann, CR 2005, 858 ).

  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88

    Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Die ungeprüfte Übernahme von Parteivorbringen reicht dafür grundsätzlich nicht aus (vgl. BVerfGE 87, 341 ).

    Der Vorlagebeschluss muss auch den zugrunde liegenden Sachverhalt darstellen, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist (vgl. BVerfGE 87, 341 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 105, 48 ).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Es muss tragfähige Feststellungen treffen, die es seiner fach- und verfassungsrechtlichen Beurteilung zugrunde legen kann (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfGK 10, 171 ).

    Der Vorlagebeschluss muss auch den zugrunde liegenden Sachverhalt darstellen, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist (vgl. BVerfGE 87, 341 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 105, 48 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Es muss tragfähige Feststellungen treffen, die es seiner fach- und verfassungsrechtlichen Beurteilung zugrunde legen kann (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfGK 10, 171 ).

    Denn eine Vorlage ist unzulässig, solange eine Beweisaufnahme zu einem Ergebnis führen kann, auf dessen Grundlage sich die Frage der Verfassungswidrigkeit der Bestimmung im Ausgangsverfahren nicht stellt (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Seine Erwägungen müssen sich zudem auf eine vollständige Tatsachengrundlage stützen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 77, 259 ; 86, 52 ; 105, 61 ).

    Es muss tragfähige Feststellungen treffen, die es seiner fach- und verfassungsrechtlichen Beurteilung zugrunde legen kann (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfGK 10, 171 ).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90

    Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Das Verwaltungsgericht verstellt sich ohne nähere Tatsachenaufklärung und Präzisierung seines rechtlichen Prüfungsmaßstabes zugleich den Weg für eine etwaige verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift, welche einer Vorlage ebenso entgegenstünde (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 88, 187 ; 96, 315 ).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Indem es die Größenordnung der finanziellen Belastung zum Ausgangspunkt einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nimmt, die Kosten einer Auslandskopfüberwachung den als wesentlich geringer bezeichneten Aufwendungen für eine Festnetzüberwachung gegenüberstellt und sich auf unterschiedliche Auswirkungen der Kostenbelastung auf die betroffenen Unternehmen bezieht, verdeutlicht es vielmehr, dass es Belastungen erst ab einer gewissen Erheblichkeitsschwelle als unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar ansieht (vgl. insoweit BVerfGE 22, 380 ; 30, 292 ; 58, 137 ).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Der Vorlagebeschluss muss auch den zugrunde liegenden Sachverhalt darstellen, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist (vgl. BVerfGE 87, 341 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 105, 48 ).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Das Verwaltungsgericht verstellt sich ohne nähere Tatsachenaufklärung und Präzisierung seines rechtlichen Prüfungsmaßstabes zugleich den Weg für eine etwaige verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift, welche einer Vorlage ebenso entgegenstünde (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 88, 187 ; 96, 315 ).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Indem es die Größenordnung der finanziellen Belastung zum Ausgangspunkt einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nimmt, die Kosten einer Auslandskopfüberwachung den als wesentlich geringer bezeichneten Aufwendungen für eine Festnetzüberwachung gegenüberstellt und sich auf unterschiedliche Auswirkungen der Kostenbelastung auf die betroffenen Unternehmen bezieht, verdeutlicht es vielmehr, dass es Belastungen erst ab einer gewissen Erheblichkeitsschwelle als unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar ansieht (vgl. insoweit BVerfGE 22, 380 ; 30, 292 ; 58, 137 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Durchführung und Finanzierung

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

  • VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07

    Müssen Telekommunikationsunternehmen entschädigungslos Überwachungstechnik

  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69

    Gasöl-Verwendungsgesetz

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Dabei hat es die aus seiner rechtlichen Sicht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Norm erforderlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen und in seinen Vorlagebeschluss aufzunehmen (BVerfGE 77, 308 ; 80, 68 ; BVerfGK 15, 447 ).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Dazu muss es in diesem Ausmaß tragfähige Feststellungen treffen, die der verfassungsrechtlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden können (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; vgl. auch BVerfGK 10, 171 ; 15, 447 ).

    Es muss im Rahmen der zumutbaren Aufklärung des Sachverhalts ausgeschlossen sein, dass nach den tatsächlichen Verhältnissen von der vorgelegten Vorschrift nur verfassungsrechtlich unbedenkliche Wirkungen ausgehen (vgl. BVerfGK 15, 447 ).

  • FG Köln, 08.11.2018 - 7 K 3022/17

    Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer

    Die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Norm voraus (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14.10.2009 2 BvL 3/08 u. a., ZBR 2010, 165; vom 13.5.2009 1 BvL 7/08, MMR 2009, 606; vom 8.9.2008 2 BvL 6/03, HFR 2009, 72).
  • BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17

    Verfassungsmäßigkeit einer Strafnorm des Chemikaliengesetzes (konkrete

    Das wird den an einen Vorlagebeschluss zu stellenden Anforderungen nicht gerecht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. November 2010 - 2 BvL 12/09 -, juris, Rn. 59; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2009 - 1 BvL 7/08 -, juris, Rn. 14).
  • FG Köln, 07.07.2010 - 2 K 3093/08

    Klagen gegen Vergabe der Steuer-ID abgewiesen

    Denn die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Norm voraus (vgl. BVerfG-Beschluss vom 14. Oktober 2009, 2 BvL 3/08 u.a., ZBR 2010, 165; vom 13. Mai 2009, 1 BvL 7/08, MMR 2009, 606; vom 8. September 2008, 2 BvL 6/03, HFR 2009, 72).
  • FG Köln, 29.09.2020 - 7 K 2593/19

    Versteuerungpflicht einer unentgeltlichen Zuwendung aufgrund der Gewährung eines

    Die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Norm voraus (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14.10.2009 2 BvL 3/08 u. a., ZBR 2010, 165; vom 13.5.2009 1 BvL 7/08, MMR 2009, 606; vom 8.9.2008 2 BvL 6/03, HFR 2009, 72).
  • VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08

    Vorläufig keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

    Angesichts der bestehenden und dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorliegenden (der Vorlagebeschluß der Kammer wird unter BVerfG 1 BvL 7/08 geführt) Zweifel des Gerichts an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 110 Abs, 1 Satz 1 TKG ist aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden, bei der die der Antragstellerin entstehenden Nachteile, die ihr entstehen, wenn sie die Überwachungstechnik auf ihre Kosten einrichten und bereithalten muß, mit den Nachteilen abzuwägen sind, die im Hinblick auf den Zweck der Vorratsdatenspeicherung entstehen, wenn die Antragstellerin diese Uberwachungstechnik nicht einrichtet.
  • BVerfG, 29.12.2015 - 1 BvL 4/11

    Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 434j Abs. 2 Satz 2 SGB III

    Dazu müssen auch die erforderlichen Beweise erhoben werden (vgl. BVerfGK 15, 447 ).
  • FG Köln, 10.06.2021 - 7 K 2718/20

    Qualifizierung eines mit einem Parkhaus bebauten Grundstückes als

    Die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Norm voraus (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14.10.2009 2 BvL 3/08 u. a., ZBR 2010, 165; vom 13.5.2009 1 BvL 7/08, MMR 2009, 606; vom 8.9.2008 2 BvL 6/03, HFR 2009, 72).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2009 - 13 B 1392/09

    HanseNet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

    Der vom VG Berlin und von Teilen der Literatur bejahten Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Verpflichtung von TK-Unternehmen, technische Anlagen auf eigene Kosten vorzuhalten (§ 110 Abs. 1 Nr. 1 TKG), vgl. VG Berlin, Beschluss vom 2.7.2008 - VG 27 A 3.07 -, MMR 2008, 851, nachgehend BVerfG, Beschluss vom 13.5.2009 - 1 BvL 7/08 -, MMR 2009, 606; VG Berlin, Beschluss vom 17.10.2008 - VG 27 A 332.08 -, MMR 2008, 845; Klesczewski, in: Säcker, Berliner Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, 2. Aufl. 2009, § 110 Rdnr. 29, m. w. N., muss der Senat nicht weiter nachgehen.
  • VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08

    Keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung II

  • FG Köln, 18.08.2022 - 7 K 1800/21

    Ansatz des Kapitalwerts von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen mit dem

  • VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08

    Weitere Provider von Vorratsdatenspeicherung befreit

  • FG München, 08.02.2023 - 4 K 2771/21

    Feststellung des Wert eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

  • FG Köln, 07.07.2010 - 2 K 3986/08

    Klagen gegen Vergabe der Steuer-ID abgewiesen

  • FG Köln, 18.08.2022 - 7 K 1799/21

    Ansatz des Kapitalwerts von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen mit dem

  • FG Köln, 07.07.2010 - 2 K 3834/08

    Verfassungsmäßigkeit der Steueridentifikationsnummer

  • FG Köln, 18.08.2022 - 7 K 1929/21

    Ansatz des Kapitalwerts von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen mit dem

  • FG Köln, 07.07.2010 - 2 K 3838/08

    Verfassungsmäßigkeit der Steueridentifikationsnummer

  • FG Köln, 07.07.2010 - 2 K 3265/08

    Klagen gegen Vergabe der Steuer-ID abgewiesen

  • VG Berlin, 20.05.2009 - 27 L 131.09
  • FG Köln, 07.07.2010 - 2 K 2999/08

    Verfassungsmäßigkeit der Steueridentifikationsnummer

  • FG Köln, 07.07.2010 - 2 K 3837/08

    Verfassungsmäßigkeit der Steueridentifikationsnummer

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