Rechtsprechung
OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 U 113/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Telemedicus
Haftung des Usenet-Providers für Urheberrechtsverletzungen
- Telemedicus
Haftung des Usenet-Providers für Urheberrechtsverletzungen
- webshoprecht.de
Zur Haftung eines Usenet-Betreibers, der das Usenet mit der Möglichkeit illegaler Downloads bewirbt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die öffentliche Zugänglichmachung des Musikwerks "Spring nicht" der Künstlergruppe "Tokio Hotel" durch einen betriebenen Online-Dienst im Usenet; Anforderungen an das Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung im Rahmen von ...
- kanzlei.biz
Haftungsfall "Tokio Hotel" - oder: die Störer-Verantwortlichkeit des Usenet-Betreibers
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Usenet I
- Judicialis
TMG § 7; ; TMG § 8; ; TMG § 9; ; TMG § 10; ; BGB § 823; ; BGB § 1004
- kanzlei.biz
Haftungsfall "Tokio Hotel" - oder: die Störer-Verantwortlichkeit des Usenet-Betreibers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Spring nicht (Usenet I)"; Störer-Verantwortlichkeit des Betreibers eines Usenet-Dienstes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Betreiberhaftung - Foren - Portale - Urheberrechtsschutz - Usenet - Wettbewerbsverstöße
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Usenet-Anbieter United-Newsserver.de haftet als Mitstörer für rechtswidrige Uploads
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Usenet-Anbieter haftet als Mitstörer für rechtswidrige Uploads
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Usenet-Anbieter haftet als Mitstörer für rechtswidrige Uploads
Besprechungen u.ä.
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Usenet-Provider muss Uploads überprüfen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
- OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 U 113/07
Papierfundstellen
- MMR 2009, 631
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12
GEMA ./. YouTube I
Dies hatte der Senat bereits in seiner Entscheidung "Spring nicht (Usenet I)" (Senat ZUM-RD 2009, 246 Rdn. 135) ausgeführt:. - OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11
Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet
Demzufolge handelt es sich bei der technischen Möglichkeit und Zumutbarkeit etwaiger von der Beklagten zu treffenden Maßnahmen um eine Voraussetzung für die Einstandspflicht der Beklagten und nicht um eine solche, die erst in einem etwaigen Zwangsvollstreckungsverfahren im Rahmen des Verschuldens zu berücksichtigen ist (BGH, GRUR 2008, 1097 Tz. 19 - Namensklau im Internet; OLG Hamburg, MMR 2009, 631, 635 - Usenet II; vgl. Spindler, GRUR 2011, 101, 108).Soweit der Anspruchsteller keinen Einblick in die technischen Abläufe bei dem Anspruchsgegner hat, ist der Anspruchsgegner im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast gehalten, im Einzelnen vorzutragen, welche Schutzmaßnahmen er ergreifen kann und weshalb ihm - falls diese Maßnahmen keinen lückenlosen Schutz gewährleisten - weitergehende Maßnahmen nicht zuzumuten sind (BGH, GRUR 2008, 1097 Tz. 19 f. - Namensklau im Internet; OLG Hamburg MMR 2009, 631, 635 - Usenet II; vgl. Leistner, ZUM 2012, 722, 734; Spindler, GRUR 2011, 101, 108).
- AG Hamburg, 10.06.2014 - 25b C 431/13
Haftung des Hoteliers für durch Gäste über das Hotel-WLAN begangene …
Es dürfte Einigkeit dahingehend bestehen, dass unwirksame oder ineffektive Mahnahmen von Providern nicht verlangt werden können (vgl. bspw. OLG Hamburg, MMR 2009, 631).
- OLG Hamburg, 21.11.2013 - 5 U 68/10
Access-Provider nicht zur Sperrung verpflichtet
Jede andere Beurteilung stünde erkennbar im Widerspruch zur Lebenswahrscheinlichkeit (vgl. HansOLG Hamburg MMR 2009, 405, 408 - Alphaload; HansOLG Hamburg MMR 2009, 631, 634 - Spring nicht [Usenet I]). - LG Hamburg, 12.06.2009 - 310 O 93/08
Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen
Als solcher Beitrag kann auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14.01.2009, Az. 5 U 113/07, Rz. 81 - Usenet I, zitiert nach juris). - OLG Hamburg, 09.01.2014 - 5 U 52/10
Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Zugangsvermittlers zum …
Insbesondere setzen sich die Parteien mit zwei früheren Entscheidungen des Senates auseinander, die sich auf das Angebot zweier anderer Zugangsvermittler zum Usenet bezogen hatten (Urt. v. 14.1.2009 - 5 U 113/07 - Spring nicht [Usenet I] = MMR 2009, 631, 634 = ZUM-RD 2009, 246 [bezogen auf den Dienst "United Newsserver"] …sowie Urt. v. 28.1.2009 - 5 U 255/07 - Alphaload [Usenet II] = NJOZ 2009, 1595 = ZUM-RD 2009, 439) [bezogen auf den Dienst "Alphaload"]).Jede andere Beurteilung stünde erkennbar im Widerspruch zur Lebenswahrscheinlichkeit (vgl. HansOLG Hamburg MMR 2009, 405, 408 - Alphaload; HansOLG Hamburg MMR 2009, 631, 634 - Spring nicht [Usenet I]).
Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von dem ebenfalls vom Senat entschiedenen Fall des Usenet-Zugangsvermittlers "United Newsserver" (Urt. v. 14.1.2009 - 5 U 113/07 - Spring nicht [Usenet I] = MMR 2009, 631), in dem der Senat eine Störerhaftung für Fälle der hier vorliegenden Art verneint hatte.
- LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 826/09
Der Rechteinhaber eines Werkes hat nur zum Teil einen Auskunftsanspruch gegen den …
Da der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 UrhG und der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG nach § 101 Abs. 3 UrhG denselben Auskunftsumfang haben, kam es nicht darauf an, ob die Verfügungsbeklagte zudem Störerin war (siehe hierzu z. B. OLG Hamburg, 30.11.2009 - 5 U 111/08, MMR 2010, 51 ff - Rapidshare II; LG Hamburg, 12.06.2009 - 310 O 93/08, ZUM 2009, 863 ff - Rapidshare III; OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 U 113/07, ZUM-RD 2009, 246 ff - Usenet I; enger z. B. OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 100/07, ZUM-RD 2007, 581 - Rapidshare), wie es für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 UrhG erforderlich wäre. - LG Hamburg, 10.12.2009 - 308 O 667/09
Störerhaftung bei Zugänglichmachen von geschützten Filmwerken im Internet
Als solcher Beitrag kann auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14.01.2009, Az. 5 U 113/07, Rz. 81 - Usenet I, zitiert nach juris). - LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10
Verantwortlichkeit des Sharehosters für urheberrechtswidrige Inhalte
Als solcher Beitrag kann auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14.01.2009, Az. 5 U 113/07, Rz. 81 - Usenet I, zitiert nach juris).