Rechtsprechung
   AG Hamburg, 22.04.2008 - 4 C 134/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11372
AG Hamburg, 22.04.2008 - 4 C 134/08 (https://dejure.org/2008,11372)
AG Hamburg, Entscheidung vom 22.04.2008 - 4 C 134/08 (https://dejure.org/2008,11372)
AG Hamburg, Entscheidung vom 22. April 2008 - 4 C 134/08 (https://dejure.org/2008,11372)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 12, 14, 1 Abs. 1 GG; § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG

  • JurPC

    Videoüberwachung in Gastronomiebetrieb

  • aufrecht.de

    Unzulässige Video-Überwachung im Kundenbereich einer Kaffeehausfiliale

  • daten-speicherung.de

    Videoüberwachung in Gastronomiebereich unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überwachung von Kundenbereichen eines mit Tischen und Sitzgelegenheiten ausgestatteten Kaffeehauses durch Videokameras; Erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch eine ständige Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 6b Abs. 1 BDSG

  • info-it-recht.de

    Zur Frage unzulässiger Videoüberwachung im Kaufhaus

  • jurpc.de

    Videoüberwachung in Gastronomiebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Videoüberwachung in Lokal

  • datenschutz.eu (Leitsatz und Kurzinformation)

    Unerlaubte Videoüberwachung in Coffee-Shop-Filialen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unerlaubte Video-Überwachung in Kundenfilialen

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Videoüberwachung von Kundenbereichen der Kaffeehaus-Kette Balzac unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unerlaubte Video-Überwachung in Kundenfilialen

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 28.02.2002 - 3 U 347/01

    Entfallen der nach § 25 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

    Auszug aus AG Hamburg, 22.04.2008 - 4 C 134/08
    Ein Fall, in dem die Dringlichkeit der Sache widerlegt ist, weil der Kläger durch sein Verhalten selbst zu erkennen gegeben hat, dass es "ihm nicht eilig ist" (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 277) , liegt nicht vor.
  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus AG Hamburg, 22.04.2008 - 4 C 134/08
    Die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung begründet regelmäßig eine tatsächliche Vermutung der Wiederholungsgefahr (BGH, NJW 04, 1035) , an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (BGH, NJW 99, 356) .
  • AG Berlin-Mitte, 18.12.2003 - 16 C 427/02

    Private Video-Überwachung

    Auszug aus AG Hamburg, 22.04.2008 - 4 C 134/08
    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, da es gerade (auch) dazu dienen soll, den Einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines ihrer Rechtsgüter zu schützen ( vgl. AG Berlin Mitte 16 C 427/02 vom 18.12.2003 ).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus AG Hamburg, 22.04.2008 - 4 C 134/08
    Die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung begründet regelmäßig eine tatsächliche Vermutung der Wiederholungsgefahr (BGH, NJW 04, 1035) , an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (BGH, NJW 99, 356) .
  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Auch die nach § 6b Abs. 1 BDSG gebotene Güterabwägung zwischen den Interessen der Beteiligten kann nur unter Würdigung aller rechtlich relevanten, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen durchgeführt werden (so schon vor der Einführung des § 6b BDSG: BGH , Urteil vom 25.04.1995, Az.: VI ZR 272/94, u.a. in: NJW 1995, Seiten 1955 ff.; AG Hamburg , Urteil vom 22.04.2008, Az.: 4 C 134/08, u.a. in: MMR 2009, Seite 72 ).

    Insofern wäre die Beobachtung des privaten Hausgrundstücks der Kläger oder des vom Kläger genutzten Weges über den Hof der Beklagten durch die Beklagte hier auch im Sinne des § 6b Bundesdatenschutzgesetz unzulässig ( AG Hamburg , Urteil vom 22.04.2008, Az.: 4 C 134/08, u.a. in: MMR 2009, Seite 72; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 06.07.2012, Az.: 34 C 97/11 ) und ggf. sogar gemäß § 201a StGB als strafbar anzusehen.

    Da die Beklagte sich zudem weigert ihre drei Kameras (fest, d.h. nicht mehr beweglich) einzustellen bzw. zu installieren, ist hier die Gefahr einer Überwachung des Klägers durch die Beklagte weiterhin gegeben ( AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 06.07.2012, Az.: 34 C 97/11; AG Hamburg , Urteil vom 22.04.2008, Az.: 4 C 134/08, u.a. in: MMR 2009, Seite 72 ).

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13

    Untersagungsverfügung gegen Videokameras im Treppenhaus

    Es werden keine Einblicke in höchstpersönliche Bereiche der Intim- und Privatsphäre - wie dies etwa bei der Überwachung von Toiletten, Umkleidekabinen, Duschen, Saunen, ärztlichen Behandlungsräumen oder Privaträumen und Gastronomiebetrieben (vgl. zu letzterem etwa AG Hamburg, Urt. v. 22.4.2008 - 4 C 134/08 -, juris) der Fall wäre - und keine Einblicke in Arbeitsbereiche der in dem Bürogebäude der Klägerin tätigen Beschäftigten ermöglicht (zur Frage der Videoüberwachung am Arbeitsplatz vgl. EGMR, Entscheidung v. 5.10.2010 - 420/07 -, EuGRZ 2011, 471; BAG, Urt. v. 21.6.2012 - 2 AZR 153/11 -, NJW 2012, 3594; ArbG Düsseldorf, Beschl. v. 29.4.2011 - 9 BV 183/10 -, juris).
  • VG Weimar, 03.08.2022 - 3 K 820/21
    Regelmäßig ist die Schutzbedürftigkeit in öffentlich zugänglichen Räumen, in denen sich Menschen typischerweise länger aufhalten und/oder miteinander kommunizieren, besonders hoch einzustufen (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 22. April 2008, Az.: 4 C 134/08, Rn. 16 m.w.N. - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 14.03.2008 - 7 O 263/07 Kart.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,771
LG Mannheim, 14.03.2008 - 7 O 263/07 Kart. (https://dejure.org/2008,771)
LG Mannheim, Entscheidung vom 14.03.2008 - 7 O 263/07 Kart. (https://dejure.org/2008,771)
LG Mannheim, Entscheidung vom 14. März 2008 - 7 O 263/07 Kart. (https://dejure.org/2008,771)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    Wettbewerbsbeschränkung: Vertrieb von hochpreisigen Schulranzen als Markenware über ein selektives Vertriebssystem; Verpflichtung der Vertriebspartner zum Verkauf im Internet über einen eigenen Internetshop; Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot bei Ausschluss eines ...

  • openjur.de

    §§ 19, 20, 1, 2 GWB

  • webshoprecht.de

    Der Hersteller hochpreisiger Markenartikel darf deren Verkauf über eine Auktionsplattform verbieten

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Belieferungsstopp für Onlinehändler wegen eBay-Verkauf ist nicht kartellrechtswidrig (SCOUT u. 4YOU II)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hersteller von Schulranzen ist berechtigt den Vertrieb über die Auktionsplattform eBay zu verbieten

  • JurPC

    Kein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln durch Verpflichtung Markenware im Internet nur über einen Internetshop zu vertreiben

  • aufrecht.de

    Hersteller darf den Vertrieb seiner Markenartikel über ebay untersagen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vertrieb von hochpreisigen Schulranzen als Markenware über ein selektives Vertriebssystem

  • Wolters Kluwer
  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Selektives Vertriebssystem eines Herstellers; Ambiente eines Fachgeschäfts; Normadressat; Auktionsplattform

  • iprecht.de

    Selektives Vertriebssystem kann eBay-Verkauf untersagen

  • kanzlei.biz

    Hersteller von Markenartikeln darf den Verkauf seiner Produkte bei eBay untersagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Hersteller hochpreisiger Markenartikel darf deren Verkauf über eine Auktionsplattform verbieten

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Selektives Vertriebssystem ist keine Diskriminierung

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Kein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln durch vertragliche Verpflichtung zwischen Hersteller und Verkäufer Markenware im Internet nur über einen Internetshop (und nicht z.B. bei Ebay) zu vertreiben

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Kein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln durch vertragliche Verpflichtung zwischen Hersteller und Verkäufer Markenware im Internet nur über einen Internetshop (und nicht z.B. bei Ebay) zu vertreiben

  • drbuecker.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Markeninhaber kann Vertrieb von Waren über eBay verbieten

  • heise.de (Pressebericht, 30.03.2008)

    Hersteller darf Händlern den Verkauf seiner Markenartikel bei Ebay verbieten

  • heise.de (Pressebericht, 30.03.2008)

    Hersteller darf Händlern den Verkauf seiner Markenartikel bei Ebay verbieten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Markenartikel bei eBay? - eBay-Recht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Markenhersteller darf eBay-Handel verbieten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Markenartikel-Hersteller darf eBay-Handel ausschließen

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Selektives Vertriebssystem ist keine Diskriminierung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Markenhersteller darf Handel auf eBay untersagen

  • juracontent.de PDF, S. 10 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Herstellerverbot der Veräußerung von Markenwaren über eBay zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Markenartikel-Hersteller darf eBay-Handel ausschließen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schutz für Markenartikel: Hersteller können Vertriebspartnern den Verkauf von Markenartikeln bei Ebay verbieten - Streit um Verkauf von Schulranzen der Marke "Scout"

Besprechungen u.ä.

  • drbuecker.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Markeninhaber kann Vertrieb von Waren über eBay verbieten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 253
  • MMR 2009, 72 (Ls.)
  • K&R 2008, 388
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus LG Mannheim, 14.03.2008 - 7 O 263/07
    Nach ständiger Rechtsprechung erfolgt die Feststellung der Unbilligkeit bzw. der fehlenden sachlichen Rechtfertigung aufgrund einer Abwägung der Interessen der Beteiligten (BGH WuW/E 1017, 1031 - Sportartikelmesse II; BGH WuW/E 1829, 1834 - Original-VW-Ersatzteile II) unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB (BGHZ 38, 90, 102 -Treuhandbüro; BGH WuW/E 2479, 2482 - Reparaturbetrieb; WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).
  • BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85

    "Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II"; Umfang des Belieferungsanspruchs

    Auszug aus LG Mannheim, 14.03.2008 - 7 O 263/07
    bb) Die Beklagte hat als Markeninhaberin ein anerkanntes Interesse daran, den Absatz ihrer Erzeugnisse nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie sie es für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält (BGH, Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, GRUR 1987, 459, 462 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II).
  • BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78

    Pflicht zur Belieferung mit vertriebsgebundenen "Telefunken"-Artikeln der

    Auszug aus LG Mannheim, 14.03.2008 - 7 O 263/07
    In der Rechtsprechung sind in der Vergangenheit Marktanteile von 9 bis 10 % auf bestimmten Teilmärkten für die Begründung einer Spitzenstellung (und einer davon ausgehenden Abhängigkeit) als ausreichend angesehen worden (BGH, Urt. v. 23.10.1979, KZR 19/78, WuW/E BGH 1635/1536 - Plaza SB Warenhaus; Urt. v. 17.01.1979, KRZ 1/78, WuW/E BGH 1567/1570 - Nordmende).
  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

    Auszug aus LG Mannheim, 14.03.2008 - 7 O 263/07
    Ob es sich in diesen Fällen eines Vertriebs an Wiederverkäufer von bestimmten Markenprodukten um eine immanente Schranke des § 1 GWB handelt (vgl. KG WuW/E 5565, 5577 - Fernsehübertragungsrechte; WuW/E 5821, 5832 - Gewerbliche Spielgemeinschaft), oder ob entsprechend der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 25.10.1977 (Rechtssache 26/76, Slg.1977, 1905, LS 5 - Metro I) und vom 11.12.1980 (EuGH, Slg.1980, 3775 Tz. 16 - L'Oreal) das Tatbestandsmerkmal einer "Wettbewerbsbeschränkung" abzulehnen ist, kann vorliegend dahin gestellt bleiben.
  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus LG Mannheim, 14.03.2008 - 7 O 263/07
    Ob es sich in diesen Fällen eines Vertriebs an Wiederverkäufer von bestimmten Markenprodukten um eine immanente Schranke des § 1 GWB handelt (vgl. KG WuW/E 5565, 5577 - Fernsehübertragungsrechte; WuW/E 5821, 5832 - Gewerbliche Spielgemeinschaft), oder ob entsprechend der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 25.10.1977 (Rechtssache 26/76, Slg.1977, 1905, LS 5 - Metro I) und vom 11.12.1980 (EuGH, Slg.1980, 3775 Tz. 16 - L'Oreal) das Tatbestandsmerkmal einer "Wettbewerbsbeschränkung" abzulehnen ist, kann vorliegend dahin gestellt bleiben.
  • KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09

    Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen

    Denn zwischen den Parteien steht eine Belieferung bei einem Verzicht des Klägers auf Verkäufe über "eBay" und ähnliche Internetplattformen außer Streit (vgl. auch LG Mannheim, Urteil vom 14. März 2008 - 7 O 263/07 -).

    Das LG Mannheim (Urteil vom 14. März 2008 - 7 O 263/07 Kart -) und das ihm insoweit folgende OLG Karlsruhe (Urteil vom 25. November 2009 - 6 U 47/08 Kart -) haben eine nach § 1 GWB relevante Wettbewerbsbeschränkung bezogen auf die auch hier streitgegenständlichen Schulranzen und -rucksäcke verneint.

  • LG Frankfurt/Main, 31.07.2014 - 3 O 128/13

    Plattformverbot kartellrechtswidrig - Coty

    Das LG Mannheim (Urteil vom 14.03.2008, 7 O 263/07 Kart = MMR 2009, 72, Ls.) und das ihm insoweit folgende OLG Karlsruhe (Urteil vom 25.11.2009, 6 U 47/08 Kart = GRUR-RR 2010, 109 = EuZW 2010, 237= Anlage K 9 = Bl. 155 - 159 d.A.) haben das in einer Vereinbarung über den Selektivvertrieb enthaltene Verbot, die Vertragsware (dort: Schulrucksäcke) über die Auktionsplattform www.ebay.de (nachfolgend: Ebay) weiterzuverkaufen, als kartellrechtlich zulässig betrachtet.
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 47/08

    Hersteller kann vertrieb über eBay verbieten

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 14.03.2008 (Az. 7 O 263/07 Kart.) wird zurückgewiesen.
  • LG Frankfurt/Main, 18.06.2014 - 3 O 158/13

    Kein Online-Vertriebsverbot oder Vorbehalt für Online-Preissuchmaschinen

    Das LG Mannheim (Urteil vom 14.03.2008, 7 O 263/07 Kart = MMR 2009, 72, Ls.) und das ihm insoweit folgende OLG Karlsruhe (Urteil vom 25.11.2009, 6 U 47/08 Kart = GRUR-RR 2010, 109 = EuZW 2010, 237) haben das in einer Vereinbarung über den Selektivvertrieb enthaltene Verbot, die Vertragsware (dort: Schulrucksäcke) über die Auktionsplattform www.ebay.de (nachfolgend: Ebay) weiterzuverkaufen, als kartellrechtlich zulässig betrachtet.
  • LG Berlin, 05.08.2008 - 16 O 287/08

    AGB - eBay - Markenrecht - Markenwarenvertrieb

    Die Antragsgegnerin nimmt Bezug auf die Entscheidung des Landgerichts Mannheim vom 14. März 2008 (GRUR-RR 2008, 253 ff).

    Es kann offen bleiben, ob Einschränkungen für einen selektiven Vertrieb dann keine Wettbewerbsbeschränkungen i.S.d. § 1 GWB sind, wenn die Auswahl der Wiederverkäufer an objektive Gesichtspunkte qualitativer Art anknüpft und diese einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet werden (so LG Mannheim, GRUR-RR 2008, 253, 254; Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Auflage, § 1, Rn. 362).

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 07.03.2008 - 8 Bf 233/07, 8 Bf 233/07.PVL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10129
OVG Hamburg, 07.03.2008 - 8 Bf 233/07, 8 Bf 233/07.PVL (https://dejure.org/2008,10129)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07.03.2008 - 8 Bf 233/07, 8 Bf 233/07.PVL (https://dejure.org/2008,10129)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07. März 2008 - 8 Bf 233/07, 8 Bf 233/07.PVL (https://dejure.org/2008,10129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anspruch des Personalrats auf unzensierte Nutzung eines E-Mail-Verteilers

  • JurPC

    Anspruch des Personalrats auf Nutzung eines E-Mail-Verteilers

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Personalrats auf Nutzung eines E-Mail-Verteilers der Dienststelle zusätzlich zu dem Anspruch auf Bereitstellung eines "schwarzen Brettes"; Erforderlichkeit der E-Mail-Nutzung für den Geschäftsbetrieb des Personalrates; Zulässigkeit einer "Vorzensur" von ...

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Personalrat darf E-Mail-Verteiler nutzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.10.1990 - 6 P 22.88

    Personalvertretungsrecht: Gebot der Objektivität und Neutralität der Amtsführung,

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.03.2008 - 8 Bf 233/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu parallelen Vorschriften in anderen landesrechtlichen Regelungen (Urt. v. 26. November 1982 [6 P 40.79 PersV 1983, 408] und vom 10. Oktober 1990 [6 P 22.88, PersR 1991 S. 27]) die Ansicht vertreten, dass die Dienststelle verpflichtet ist, die Kosten für Informationsblätter des Personalrates an die Bediensteten, die sich im Rahmen seines Aufgabenbereiches halten und die zur Information der Bediensteten notwendig sind, zu tragen.
  • BVerwG, 26.11.1982 - 6 P 40.79

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Herausgabe eines Informationsblattes durch

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.03.2008 - 8 Bf 233/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu parallelen Vorschriften in anderen landesrechtlichen Regelungen (Urt. v. 26. November 1982 [6 P 40.79 PersV 1983, 408] und vom 10. Oktober 1990 [6 P 22.88, PersR 1991 S. 27]) die Ansicht vertreten, dass die Dienststelle verpflichtet ist, die Kosten für Informationsblätter des Personalrates an die Bediensteten, die sich im Rahmen seines Aufgabenbereiches halten und die zur Information der Bediensteten notwendig sind, zu tragen.
  • BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

    Streikteilnahme während Freizeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.03.2008 - 8 Bf 233/07
    Der Personalrat habe zu der Rechtsfrage, ob Teilnehmer an Streiks verpflichtet seien, ihre Teilnahme durch Abmeldung beim Vorgesetzten der Dienststelle mitzuteilen, unter Berufung auf die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 26.7.2005, BAGE 115, 247) den Mitarbeitern der Dienststelle seine Rechtsauffassung mitteilen dürfen.
  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 12/03

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.03.2008 - 8 Bf 233/07
    Das Bundesarbeitsgericht hat zu der ab dem 28. Juli 2001 geltenden Fassung des § 40 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz, die vom Wortlaut des § 46 Abs. 3 HmbPersVG hinsichtlich der Einbeziehung von elektronischen Kommunikationsmitteln abweicht, im Beschluss vom 3. September 2003 (7 ABR 12/03 AP § 40 Betriebsverfassungsgesetz 1972 Nr. 78) ausgeführt, dass der Betriebsrat sich nicht darauf verweisen lassen müsse, die Mitarbeiter des Betriebs durch Aushänge am schwarzen Brett, mit Hilfe von Rundschreiben oder im Rahmen von Betriebsversammlungen zu informieren.
  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 3.81

    Mitglied des Personalrats - Antrag auf Dienstfahrzeug - Verfahrensfragen

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.03.2008 - 8 Bf 233/07
    Allerdings behindert die Dienststelle die Arbeit des Personalrats nicht schon dadurch, dass sie ihm Rahmen des ihr eingeräumten Ermessens sich aus sachlichen Gründen weigert, einem Mitglied der Personalvertretung eine mögliche Vergünstigung zu gewähren (BVerwG, Beschl. v. 27.4.1983 - 6 P 3/81, BVerwGE 67, 135).
  • OVG Hamburg, 22.05.2000 - 8 Bf 436/99

    Beurteilungsspielraum oder Ermessenspielraum einer Dienststelle oder des

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.03.2008 - 8 Bf 233/07
    Wenn der Gesetzgeber in § 46 Abs. 4 Satz 1 HmbPersVG die Dienststelle darüber hinaus verpflichtet, geeignete Plätze für Bekanntmachungen und Anschläge zur Verfügung zu stellen, enthebt er sowohl die Dienststelle als auch den Personalrat der Verpflichtung, die Notwendigkeit der konkret genannten Kommunikationsmittel zu prüfen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.5.2000, PersR 2001, 43).
  • LAG Hessen, 05.11.2009 - 9 TaBV 241/08

    Veröffentlichungen des Betriebsrates im Intranet - keine Vorzensur durch den

    Die Arbeitgeberin ist außer bei Überschreiten der Grenze zu strafbarem Verhalten nicht berechtigt, die Weiterleitung von Mitteilungen des Betriebsrats an die Mitarbeiter zu verweigern (BAG Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 5; LAG Hamm Beschluss vom 12. März 2004 - 10 TaBV 161/03 - Juris; OVG Hamburg Beschluss vom 7. März 2008 - 8 Bf 233/07, 8 Bf 233/07.PVL - PersR 2008, 328 = Juris).

    Die Befugnis zur Abhilfe durch eigenes Handeln ist auf solche Fälle beschränkt, in denen durch Straftaten oder andere unerlaubte Handlungen für den Arbeitgeber eine Notwehr- oder Nothilfesituation gegeben ist (BAG Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 5; LAG Hamm Beschluss vom 12. März 2004 - 10 TaBV 161/03 - Juris; OVG Hamburg Beschluss vom 7. März 2008 - 8 Bf 233/07, 8 Bf 233/07.PVL - PersR 2008, 328 = Juris).

  • VG Stuttgart, 17.11.2022 - 10 K 3388/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Gegenvorschlag des Präsidialrates im

    Dabei ist nicht nur ein Widerantrag im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.02.2014 - 6 PB 39.13 -, juris Rn. 4), sondern es steht einer Dienststelle, die Pflichtverletzungen oder Vernachlässigungen von Aufgaben oder Befugnissen eines Personalrats oder eines seiner Mitglieder annimmt, ebenso wie dem Personalrat die Möglichkeit gerichtlichen Rechtsschutzes zu (Hamb. OVG, Beschluss vom 07.03.2008 - 8 Bf 233/07 -, juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2008 - 2 B 10957/08.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2428
OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2008 - 2 B 10957/08.OVG (https://dejure.org/2008,2428)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.11.2008 - 2 B 10957/08.OVG (https://dejure.org/2008,2428)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. November 2008 - 2 B 10957/08.OVG (https://dejure.org/2008,2428)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schutz des Fernsehzuschauers und folglich der Allgemeinheit vor einer Täuschung über den werbenden Charakter eines Programmteils durch die Kennzeichnung mit dem Schriftzug "Werbesendung" oder "Dauerwerbesendung"; Zulässigkeit einer alternativen Verwendung des Begriffs ...

  • kanzlei.biz

    Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen

  • Judicialis

    LMG § 27; ; LMG § 27 Abs. 1; ; RStV § 7; ; RStV § 7 Abs. 5; ; RStV § 7 Abs. 5 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung; Werbesendung; Dauerwerbesendung; Kennzeichnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Bei Dauerwerbesendungen muss der Werbecharakter klar erkennbar sein

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Bei Dauerwerbesendungen muss der Werbecharakter klar erkennbar sein

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Dauerwerbesendungen dürfen nicht mit dem Begriff "Promotion" gekennzeichnet werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Dauerwerbesendung darf nicht als "Promotion" gekennzeichnet werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Dauerwerbesendung darf nicht als Promotion gekennzeichnet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 332
  • NVwZ-RR 2009, 332
  • MMR 2009, 72 (Ls.)
  • DVBl 2009, 67 (Ls.)
  • DÖV 2009, 174
  • afp 2008, 657
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 15.10.2008 - 7 CS 08.2309

    Privatfernsehen; Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung; Begriff Promotion

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2008 - 2 B 10957/08
    Der damit beabsichtigte Schutz des Fernsehzuschauers und folglich der Allgemeinheit vor einer Täuschung über den werbenden Charakter des fraglichen Programmteils (vgl. BGHZ 110, 278 [291]) verlangt eine Kennzeichnung, die gerade auch einem Zuschauer, der sich in eine solche bereits laufende Sendung einschaltet, deren Eigenschaft als Werbung nicht nur unmissverständlich, sondern zugleich leicht erfassbar, d. h. ohne kognitiven Aufwand, erschließt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 - BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.2309 -).

    Des Weiteren ist neben der Gefahr einer Fehlübersetzung diejenige zu berücksichtigen, dass Fernsehzuschauer die Einblendung zwar optisch wahrnehmen, hiermit aber nichts assoziieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 - BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.2309 -).

    Die in den Werberichtlinien vorgesehene Standardisierung erhöht die Erkennungsgenauigkeit, weil sich der Zuschauer auf eine bestimmte Form der Kennzeichnung verlassen und deshalb umgekehrt darauf vertrauen kann, dass es sich nicht um Werbung handelt, wenn die Sendung nicht entsprechend gekennzeichnet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 - BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.2309 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2008 - 11 S 51.08

    Kennzeichnung von Fernsehdauerwerbesendungen mit "Promotion" unzureichend

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2008 - 2 B 10957/08
    Der damit beabsichtigte Schutz des Fernsehzuschauers und folglich der Allgemeinheit vor einer Täuschung über den werbenden Charakter des fraglichen Programmteils (vgl. BGHZ 110, 278 [291]) verlangt eine Kennzeichnung, die gerade auch einem Zuschauer, der sich in eine solche bereits laufende Sendung einschaltet, deren Eigenschaft als Werbung nicht nur unmissverständlich, sondern zugleich leicht erfassbar, d. h. ohne kognitiven Aufwand, erschließt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 - BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.2309 -).

    Des Weiteren ist neben der Gefahr einer Fehlübersetzung diejenige zu berücksichtigen, dass Fernsehzuschauer die Einblendung zwar optisch wahrnehmen, hiermit aber nichts assoziieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 - BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.2309 -).

    Die in den Werberichtlinien vorgesehene Standardisierung erhöht die Erkennungsgenauigkeit, weil sich der Zuschauer auf eine bestimmte Form der Kennzeichnung verlassen und deshalb umgekehrt darauf vertrauen kann, dass es sich nicht um Werbung handelt, wenn die Sendung nicht entsprechend gekennzeichnet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 - BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.2309 -).

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2008 - 2 B 10957/08
    Der damit beabsichtigte Schutz des Fernsehzuschauers und folglich der Allgemeinheit vor einer Täuschung über den werbenden Charakter des fraglichen Programmteils (vgl. BGHZ 110, 278 [291]) verlangt eine Kennzeichnung, die gerade auch einem Zuschauer, der sich in eine solche bereits laufende Sendung einschaltet, deren Eigenschaft als Werbung nicht nur unmissverständlich, sondern zugleich leicht erfassbar, d. h. ohne kognitiven Aufwand, erschließt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 - BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.2309 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.1994 - 7 B 12083/94

    Begründungspflicht; Aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs ; Aufhebung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2008 - 2 B 10957/08
    Diese Begründungspflicht soll der Behörde bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung deren Ausnahmecharakter vor Augen führen und sie zu einer besonders sorgfältigen Abwägung der jeweiligen Interessen anhalten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG -).
  • VG Neustadt, 21.02.2018 - 5 K 772/17

    Beanstandung einer Dauerwerbesendung - Trennung zwischen Programm und

    Die Vorschrift bezweckt den Schutz des Zuschauers vor einer Täuschung über den werbenden Charakter der Dauerwerbesendung (vgl. OVG RP, Beschluss vom 3. November 2008 - 2 B 10957/08 -, juris).

    Der Umstand, dass bei Dauerwerbesendungen der Werbecharakter erkennbar im Vordergrund steht, führt zu keinen geringeren Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 3. November 2008, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   LG Bonn, 07.03.2008 - 5 S 174/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18270
LG Bonn, 07.03.2008 - 5 S 174/07 (https://dejure.org/2008,18270)
LG Bonn, Entscheidung vom 07.03.2008 - 5 S 174/07 (https://dejure.org/2008,18270)
LG Bonn, Entscheidung vom 07. März 2008 - 5 S 174/07 (https://dejure.org/2008,18270)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der §§ 13, 13a Unterlassungsklagengesetz (UklaG) bzgl. eines Auskunftsanspruches bei offensichtlicher Unrichtigkeit einer abgegebenen Versicherung und möglicher anderweitiger Informationserlangung

  • adresshandel-und-recht.de

    Bei einfach zu findenden Informationen kein Auskunftsanspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 72 (Ls.)
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Rechtsprechung
   AG Speyer, 02.04.2008 - 33 C 34/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29406
AG Speyer, 02.04.2008 - 33 C 34/08 (https://dejure.org/2008,29406)
AG Speyer, Entscheidung vom 02.04.2008 - 33 C 34/08 (https://dejure.org/2008,29406)
AG Speyer, Entscheidung vom 02. April 2008 - 33 C 34/08 (https://dejure.org/2008,29406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    Schmerzensgeld wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Falscheintragung bei Inkassounternehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Schmerzensgeld bei unzulässiger Datenspeicherung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld bei unzulässiger Datenspeicherung

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus AG Speyer, 02.04.2008 - 33 C 34/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH begründet die Verletzung des Persönlichkeitsrechts nur dann einen Anspruch auf Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann ( BGH Urteil vom 5.10.04, VI ZR 255/03 , zitiert nach juris).
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