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   OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08   

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https://dejure.org/2009,2546
OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08 (https://dejure.org/2009,2546)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.05.2009 - 6 U 37/08 (https://dejure.org/2009,2546)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 6 U 37/08 (https://dejure.org/2009,2546)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Fiktive Lizenzgebühren - Zur Berechnung des Schadens wegen der unberechtigten Verwendung von Lichtbildern im Internet (hier: im Rahmen von Internet-Auktionen).

  • openjur.de

    §§ 32, 15, 72, 13 Satz 1, 97 UrhG; § 287 ZPO

  • webshoprecht.de

    Entschädigungsanspruch eines Fotografen nach Lizenzanalogie bei Fotobenutzung auf eBay

  • aufrecht.de

    Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr für Fotos bei ebay

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Urheberrechte an Bildern zur Verwendung bei ebay

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schadensersatzes wegen unberechtigter Nutzung von Lichtbildern

  • kanzleischroeder-kiel.de

    Lizenzgebühr- Bilderklau bei eBay

  • kanzlei.biz

    Schadensersatzansprüche bei unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 13 S. 1, 15 ff, 32, 72, 97 UrhG

  • info-it-recht.de

    Fiktive Lizenzgebühr - Schadensberechnung bei unberechtigter Verwendung Lichtbilder bei einer Internet-Auktion

  • kanzlei.biz

    Schadensersatzansprüche bei unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Schadensersatzes wegen unberechtigter Nutzung von Lichtbildern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung)

    Bei unrechtmäßiger Bildnutzung finden MFM-Richtlinien nur eingeschränkt Anwendung / Zum Bilderklau bei sog. eBay-Multiauktionen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Höhe des Schadensersatz bei Bilderklau auf eBay

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    60 EUR Schadensersatz für urheberrechtswidrige eBay-Fotonutzung plus 100% Verletzerzuschlag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Bildnutzung auf eBay führt zu 60 EUR Schadensersatz und 100% Verletzerzuschlag

  • juracontent.de PDF, S. 9 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zum Schadenersatz wegen unterlassener Urhebernennung bei schlechter Bilderqualität rechtswidrig veröffentlichter Fotos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 413
  • MMR 2009, 721 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 146
  • ZUM 2010, 56
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 20 U 138/05

    Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08
    29 Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 3.2.2009, 6 U 58/08, Rn. 35 - zitiert nach juris) können bei der unberechtigten Nutzung von Lichtbildern regelmäßig die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing als Ausgangspunkt für die richterliche Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vm 9.5.2006, 20 U 138/05, Rn. 9 - zitiert nach juris).

    Ein solcher Zuschlag ist rechtlich als Vertragsstrafe zu bewerten, weil er nicht in erster Linie der vereinfachten Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruches dient, sondern die Erfüllung des Hauptanspruches sichern und auf den anderen Teil Druck ausüben soll, sich vertragsgerecht zu verhalten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.5.2006, 20 U 138/05, Rn. 13 f. - zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 58/08

    Urheberrechtsverletzungen bei Ebay

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08
    29 Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 3.2.2009, 6 U 58/08, Rn. 35 - zitiert nach juris) können bei der unberechtigten Nutzung von Lichtbildern regelmäßig die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing als Ausgangspunkt für die richterliche Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vm 9.5.2006, 20 U 138/05, Rn. 9 - zitiert nach juris).

    53 2. Der Kläger hat außerdem einen Anspruch auf Schadensersatz wegen unterlassener Urheberbezeichnung in Höhe von 1.620 EUR als 100 %igen Aufschlag auf die Vergütung (so bereits Senat, Urteil vom 3.2.2009, 6 U 58/08, Rn. 40 - zitiert nach juris).

  • OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06

    Trennung von "eigenen" und "fremden" Inhalten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Hamburg vom 26.9.2007 (5 U 165/06) betrifft den hier nicht vorliegenden besonderen Fall eines Internetportalbetreibers, der sich die von den Nutzern dieses Portals eingestellten Inhalte zu Eigen gemacht hat und ist schon deshalb nicht einschlägig.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Es kann dahinstehen, ob die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen), bei denen es sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts weniger um eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte als vielmehr eher um eine einseitige Festlegung der Anbieterseite handelt, branchenübliche Vergütungssätze enthalten (bejahend OLG Brandenburg GRUR-RR 2009, 413 Tz. 29; LG Mannheim ZUM 2006, 886, 887; verneinend LG Stuttgart ZUM 2009, 77, 82; vgl. auch BGH GRUR 2006, 136 Tz. 30 - Pressefotos).
  • LG Köln, 24.08.2017 - 14 O 111/16

    MFM-Empfehlungen als Basis für Schadenshöhe

    Dabei ist für die Berechnung des maßgeblichen objektiven Werts der Benutzungsberechtigung darauf abzustellen, was vernünftig denkende Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (vgl. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 2006, 136 Rn. 23, 26 - Pressefotos; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 - MFM-Bildhonorartabellen; OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 920, 922; OLG Köln, Urt. v. 1.3.2013 - 6 U 168/12).
  • LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13

    EBay-Produktfoto: 20,00 Schadensersatz für hochwertiges Bild zu wenig

    Dabei ist für die Berechnung des maßgeblichen objektiven Werts der Benutzungsberechtigung darauf abzustellen, was vernünftig denkende Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (vgl. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 2006, 136 Rn. 23, 26 - Pressefotos; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 - MFM-Bildhonorartabellen; OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 920, 922; OLG Köln, Urt. v. 1.3.2013 - 6 U 168/12).
  • KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für in seinem Unternehmen begangene

    (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 24-27 nach juris; Dreuer in Schulze/Dreier, aaO., § 97 Rdnrn. 58, 61-63).

    Ein solcher Zuschlag ist rechtlich als Vertragsstrafe zu bewerten, weil er nicht in erster Linie der vereinfachten Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruches dient, sondern die Erfüllung des Hauptanspruches sichern und auf den anderen Teil Druck ausüben soll, sich vertragsgerecht zu verhalten (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393, Rdnrn. 13, 14 nach juris; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 54 nach juris).

    (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 29 nach juris; Schulze, aaO., § 72 Rdnr. 29).

    (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 29 nach juris; vgl. auch OLG Hamburg - 5 U 8/08 - aaO., Rdnr. 29 nach juris, welches trotz grundsätzlicher Bedenken gegenüber den MFM-Honorarempfehlungen als einseitiger Vergütungsvorstellung eines Interessenverbandes diese Empfehlungen als brauchbaren Überblick und als zumindest ein Kriterium im Rahmen der gerichtlich gebotenen Schadensschätzung ansieht).

  • LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14

    Anspruch eines Unterwasserfotografen auf Zahlung von Lizenzschadensersatz

    Dabei ist für die Berechnung des maßgeblichen objektiven Werts der Benutzungsberechtigung darauf abzustellen, was vernünftig denkende Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (vgl. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 2006, 136 Rn. 23, 26 - Pressefotos; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 - MFM-Bildhonorartabellen; OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 920, 922; OLG Köln, Urt. v. 01.03.2013 - 6 U 168/12).
  • OLG Köln, 01.03.2013 - 6 U 168/12

    Verletzung von Urheberrechten an Lichtbildern durch Nutzung dieser auf einer

    Dabei ist für die Berechnung des maßgeblichen objektiven Werts der Benutzungsberechtigung darauf abzustellen, was vernünftig denkende Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (vgl. BGH GRUR 2006, 136 Rn. 23, 26 - Pressefotos; OLG Brandenburg vom 15.05.2009 - 6 U 37/08 - Rn. 28, zitiert nach juris = GRUR-RR 2009, 413 - MFM-Bildhonorartabellen; OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 920, 922).
  • LG Kassel, 04.11.2010 - 1 O 772/10

    Urheberrechtsverletzung: Schadensermittlung im Rahmen eines

    Es handelt sich auch nicht um eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB, die mit einem Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins zu verzinsen wäre, sondern um eine Schadensersatzforderung, für welche die vorgenannte Vorschrift nicht greift (ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15.5.2009, Az. 6 U 37/08, zitiert nach JURIS, Rdnr. 57; OLGR München 2009, 519 [521]; LG Hamburg, Urteil vom 14.5.2004, Az. 308 O 485/03, zitiert nach JURIS, Rdnr. 95 [in den nachfolgenden bestätigenden Entscheidungen des OLG Hamburg und des BGH nicht weiter thematisiert]).
  • LG Köln, 01.06.2017 - 14 O 141/15

    Schutzfristen - Aufleben bei Riefenstahl-Standfotos

    Dabei ist für die Berechnung des maßgeblichen objektiven Werts der Benutzungsberechtigung darauf abzustellen, was vernünftig denkende Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (vgl. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 2006, 136 Rn. 23, 26 - Pressefotos; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 - MFM-Bildhonorartabellen; OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 920, 922; OLG Köln, Urteil vom 1. März 2013 - 6 U 168/12).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2016 - 11 U 17/15

    Lizenzsätze für Wäschefotos; Erteilung von Unterlizenzen

    Erscheint demnach im Ergebnis ein 100%-iger Aufschlag (vgl. hierzu Amtsgericht München, Urteil vom 20. August 2014, 142 C 12802/14; Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 1. April 2009, 12 O 277/08; OLG Brandenburg Urteil vom 15. Mai 2009, 6 U 37/08; vgl. auch Schulze ebenda § 13 Rn. 35) auf die fiktive vertraglich vereinbarte Lizenz grundsätzlich angemessen, führt dies vorliegend dennoch nicht zu einem höheren Zahlungsanspruch.
  • LG Köln, 29.06.2017 - 14 O 348/15

    Lizenzschadensersatzanspruch durch Veröffentlichung und Verwertung von fremden

    Dabei ist für die Berechnung des maßgeblichen objektiven Werts der Benutzungsberechtigung darauf abzustellen, was vernünftig denkende Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (vgl. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 2006, 136 Rn. 23, 26 - Pressefotos; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 - MFM-Bildhonorartabellen; OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 920, 922; OLG Köln, Urteil vom 1. März 2013 - 6 U 168/12).
  • LG Köln, 19.05.2016 - 14 O 283/15

    Unterlassungsbegehren des öffentlichen Zugänglichmachens und des Vervielfältigens

  • LG Frankfurt/Main, 08.02.2012 - 6 O 439/11

    Urheberrechtsverletzung - Erstattung der Kosten einer erneuten Abmahnung

  • LG Köln, 10.12.2015 - 14 O 263/14

    Urheberrechtliche Inanspruchnahme auf Unterlassung und Schadensersatz sowie

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03 (1)   

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https://dejure.org/2008,3969
OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03 (1) (https://dejure.org/2008,3969)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.12.2008 - 5 U 143/03 (1) (https://dejure.org/2008,3969)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 5 U 143/03 (1) (https://dejure.org/2008,3969)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bauhaus aus Italien II

  • Judicialis

    UrhG § 101 n.F.; ; UrhG § 101a a.F.; ; BGB § 242; ; BGB § 259; ; BGB § 260

  • rechtsportal.de

    "Bauhaus aus Italien II"; Umfang des Auskunftsanspruchs wegen des Anbietens in der Bundesrepublik urheberrechtlich geschützter Gegenstände in Italien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 322 (Ls.)
  • MMR 2009, 721 (Ls.)
  • ZUM 2009, 482
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Dem Schadensersatzgläubiger steht es frei, zur Berechnung seines Schadensersatzanspruchs auf die verschiedenen Liquidationsformen des Ersatzes des entgangenen Gewinns (konkreter Schaden), der Herausgabe des Verletzergewinns oder der Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr (beides abstrakter Schaden) nach seiner Wahl zurückzugreifen (BGH GRUR 93, 757, 758 - Kollektion Holiday; BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II).

    Es ist ihm nicht verwehrt, zur Berechnung seines Schadensersatzanspruchs eventualiter verschiedene Berechnungsarten geltend zu machen und auch noch während des Zahlungsklageverfahrens von der einen auf die andere Berechnungsmethode überzugehen (BGH GRUR 93, 757, 758 - Kollektion Holiday; BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II).

    Das Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsmethode geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 66, 375, 379 - Meßmer-Tee II; BGH GRUR 74, 53, 54 - Nebelscheinwerfer).

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Denn eine Verpflichtung zur Vorlage von Belegen sieht das Gesetz in den allgemeinen Vorschriften über Auskunft und Rechnungslegung (§§ 259, 260 BGB) nur für die Rechnungslegung (§ 259 Abs. 1 BGB: "...soweit Belege erteilt zu werden pflegen..."), nicht dagegen für die Auskunft (§ 260 Abs. 1 BGB) vor (BGH WRP 02, 947, 951 - Entfernung der Herstellungsnummer III).

    In der Rechtsprechung des BGH ist jedoch anerkannt, dass sich im Rahmen des aus Treu und Glauben abgeleiteten Auskunftsanspruchs ausnahmsweise auch ein Anspruch auf Vorlage von Belegen ergeben kann, wenn der Gläubiger hierauf angewiesen ist und dem Schuldner diese zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann (BGH WRP 03, 653, 655 - Cartier-Ring; BGH WRP 02, 947, 950 - Entfernung der Herstellungsnummer III; BGH GRUR 01, 841, 845 - Entfernung der Herstellungsnummer II).

    Obwohl dem Wortlaut des § 19 Abs. 2 MarkenG kein Anspruch auf Vorlage von Belegen entnommen werden kann, ist ein solcher Anspruch zu bejahen, soweit dem keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen des Schuldners entgegenstehen (BGH WRP 02, 947, 951 - Entfernung der Herstellungsnummer III).

  • BGH, 22.04.1993 - I ZR 52/91

    Kollektion Holiday - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Dem Schadensersatzgläubiger steht es frei, zur Berechnung seines Schadensersatzanspruchs auf die verschiedenen Liquidationsformen des Ersatzes des entgangenen Gewinns (konkreter Schaden), der Herausgabe des Verletzergewinns oder der Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr (beides abstrakter Schaden) nach seiner Wahl zurückzugreifen (BGH GRUR 93, 757, 758 - Kollektion Holiday; BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II).

    Es ist ihm nicht verwehrt, zur Berechnung seines Schadensersatzanspruchs eventualiter verschiedene Berechnungsarten geltend zu machen und auch noch während des Zahlungsklageverfahrens von der einen auf die andere Berechnungsmethode überzugehen (BGH GRUR 93, 757, 758 - Kollektion Holiday; BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387).

    In der Rechtsprechung des BGH ist jedoch anerkannt, dass sich im Rahmen des aus Treu und Glauben abgeleiteten Auskunftsanspruchs ausnahmsweise auch ein Anspruch auf Vorlage von Belegen ergeben kann, wenn der Gläubiger hierauf angewiesen ist und dem Schuldner diese zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann (BGH WRP 03, 653, 655 - Cartier-Ring; BGH WRP 02, 947, 950 - Entfernung der Herstellungsnummer III; BGH GRUR 01, 841, 845 - Entfernung der Herstellungsnummer II).

  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72

    Nebelscheinwerfer

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Das Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsmethode geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 66, 375, 379 - Meßmer-Tee II; BGH GRUR 74, 53, 54 - Nebelscheinwerfer).
  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Erforderlich ist weiterhin, dass sich der Berechtigte die zur Vorbereitung und Durchführung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und dass ein Eingriff in die Rechte des Auskunftsberechtigten bereits stattgefunden hat (BGH GRUR 02, 238, 242 - Nachbau-Auskunftspflicht).
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Das Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsmethode geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 66, 375, 379 - Meßmer-Tee II; BGH GRUR 74, 53, 54 - Nebelscheinwerfer).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/01

    "Cartier-Ring"; Umfang des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    In der Rechtsprechung des BGH ist jedoch anerkannt, dass sich im Rahmen des aus Treu und Glauben abgeleiteten Auskunftsanspruchs ausnahmsweise auch ein Anspruch auf Vorlage von Belegen ergeben kann, wenn der Gläubiger hierauf angewiesen ist und dem Schuldner diese zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann (BGH WRP 03, 653, 655 - Cartier-Ring; BGH WRP 02, 947, 950 - Entfernung der Herstellungsnummer III; BGH GRUR 01, 841, 845 - Entfernung der Herstellungsnummer II).
  • OLG Hamburg, 09.01.2007 - 5 W 147/06

    Urheberrecht: Auskunftsanspruch bei vertragswidriger Verbreitung eines Werkes;

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Nach der Regelung des § 40 GKG, nach der sich gemäß § 23 Abs. 1 RVG auch der für die Rechtsanwaltsvergütung zugrunde zu legende Gegenstandswert bemisst, bewirkt aber grundsätzlich bereits die schriftsätzliche Ankündigung einer Klageänderung eine entsprechende gebührenrelevante Streitwertänderung, wobei es allein auf den Eingang des Schriftsatzes bei Gericht ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1999 - 10 W 124/99, NJW-RR 2000, 1594; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 24 W 87/08, OLGR 2009, 338; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 40 Rn. 3).
  • LG Hamburg, 22.06.2018 - 308 O 343/16

    Schadensersatzanspruch wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund des öffentlichen

    Aber auch die Formulierung "der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke" macht deutlich, dass sich der Anspruch auf diejenigen Schutzgegenstände bezieht, für die eine konkrete Verletzungshandlung erwiesen ist (vgl. OLG Hamburg, ZUM 2009, 482 - Bauhaus aus Italien II).

    Im Regelfall kann auf Grund der Verletzung eines bestimmten Schutzrechts nicht zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs Auskunft darüber verlangt werden, ob auch bestimmte andere Schutzrechte verletzt worden sind (vgl. BGH, GRUR 2010, 623, Rn. 51 - Restwertbörse 1, 0LG Hamburg, ZUM 2009, 482 - Bauhaus aus Italien II; OLG Hamburg, Urt. vom 10.09.2014, Az. 5 U 106/12 und Urteil der Kammer vom 08.11.2016, Az. 308 O 340/13, BeckRS 2016, 123059).

  • LG Frankfurt/Main, 09.02.2018 - 3 O 494/14

    Werden in den USA gemeinfreie Werke über das Internet bestimmungsgemäß auch an

    Dabei umfasst die Auskunft entsprechend auch diejenigen Informationen, die zur Schadensschätzung erforderlich sind (vgl. OLG Hamburg ZUM 2009, 482 - Bauhaus aus Italien II; Dreier/Schulze, a.a.O., § 101 Rn. 16; BeckOK-UrhG/Reber, a.a.O., § 97 Rn. 135 f.).
  • LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17

    Hey, Pippi Langstrumpf - Anspruch auf Schadensersatz, Auskunftserteilung und

    Das Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsmethode geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (HansOLG, Urt. v. 03.12.2008 - 5 U 143/03, BeckRS 2009, 9599, Ziffer II.2.c.bb.ccc (m.w.N.)).
  • LG Hamburg, 30.09.2020 - 308 O 404/17
    Im Rahmen des aus Treu und Glauben abgeleiteten Auskunftsanspruchs kann sich aus §§ 259, 260 BGB ein Anspruch auf Vorlage von Belegen ergeben, wenn der Gläubiger hierauf angewiesen ist und dem Schuldner diese zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann (OLG Hamburg Urt. v. 3.12.2008 - 5 U 143/03, BeckRS 2009, 9599).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2388
OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09 (https://dejure.org/2009,2388)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09 (https://dejure.org/2009,2388)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 311 SsRs 29/09 (https://dejure.org/2009,2388)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bußgeldrechtliche Einordnung kombinierter Funkgeräte und Mobiltelefone

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobilfunktelefonnutzung (verbotswidrige) im Straßenverkehr auch bei Funkgerätnutzung

  • Judicialis

    StVO § 23 Abs. 1a

  • agz-ev.de PDF
  • rechtsportal.de

    StVO § 23 Abs. 1a
    Bußgeldrechtliche Einordnung kombinierter Funkgeräte und Mobiltelefone

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Funkgerät als Mobiltelefon?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Handyverbot kann auch für Funkgeräte gelten!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Funkgerät als Mobil- oder Autotelefon

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Nutzung von Funkgeräten im Straßenverkehr

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Ein Funkgerät ist ein Mobil- oder Autotelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Funkgerät als Mobiltelefon?

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 467
  • MMR 2009, 721 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09
    Der Senat folgt nämlich insoweit der Auffassung, dass bei sogenannten Kombinationsgeräten, die unter anderem auch als Mobiltelefone betrieben werden können, jede Art von Bedienung des Gerätes, auch wenn sie nicht der Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz dient, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO erfüllen kann (vgl. zu Navigationsgeräten OLG Köln, NZV 2008, 466; zu Organizern OLG Karlsruhe NJW 2007, 240 und OLG Hamm NZV 2003, 98; zustimmend Lütkes-Bachmeier, Straßenverkehr, § 23 StVO Rn. 21; zum Einsatz als Diktiergerät OLG Jena NJW 2006, 3734; zum Ablesen der Uhr auf dem Display OLG Hamm NJW 2005, 2469; alldem zustimmend OLG Köln NZV 2005, 547).

    Für eine einschränkende Auslegung, wie sie bei OLG Köln, NZV 2005, 547 angedacht wird, besteht daher keine Veranlassung.

  • OLG Hamm, 25.11.2002 - 2 Ss OWi 1005/02

    Autotelefon, Mobiltelefon, Begriff der Benutzung, Organisator

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09
    Der Senat folgt nämlich insoweit der Auffassung, dass bei sogenannten Kombinationsgeräten, die unter anderem auch als Mobiltelefone betrieben werden können, jede Art von Bedienung des Gerätes, auch wenn sie nicht der Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz dient, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO erfüllen kann (vgl. zu Navigationsgeräten OLG Köln, NZV 2008, 466; zu Organizern OLG Karlsruhe NJW 2007, 240 und OLG Hamm NZV 2003, 98; zustimmend Lütkes-Bachmeier, Straßenverkehr, § 23 StVO Rn. 21; zum Einsatz als Diktiergerät OLG Jena NJW 2006, 3734; zum Ablesen der Uhr auf dem Display OLG Hamm NJW 2005, 2469; alldem zustimmend OLG Köln NZV 2005, 547).

    Diese Ansicht hält sich nicht nur im Rahmen des möglichen Bedeutungssinns ("Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons"), sie entspricht auch der Begründung des Verordnungsgebers, der ausdrücklich von "sämtlichen Bedienfunktionen" spricht und damit die Herstellung einer Telefonverbindung im öffentlichen Fernsprechnetz nicht für erforderlich hält (so auch Janker, a.a.O., S. 71; OLG Hamm, NZV 2003, 98).

  • OLG Bamberg, 05.11.2007 - 3 Ss OWi 744/07

    Keine unerlaubte Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons durch die Aufnahme

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09
    Dass Sinn und Zweck der Regelung wegen der gleichartigen Gefährlichkeit von Telefon und Funkgerät eine Einbeziehung auch letzterer in den Anwendungsbereich zur Folge haben sollten (vgl. Humberg, SVR 2006, 247 (249)), reicht demgegenüber wegen des Wortlauts als äußerste Grenze zulässiger Auslegung (§ 1 StGB) nicht aus, um den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1a StVO zu erweitern (vgl. OLG Bamberg, NJW 2008, 599).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2006 - 3 Ss 219/05

    Ordnungswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch den Fahrzeugführer: Abfrage

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09
    Der Senat folgt nämlich insoweit der Auffassung, dass bei sogenannten Kombinationsgeräten, die unter anderem auch als Mobiltelefone betrieben werden können, jede Art von Bedienung des Gerätes, auch wenn sie nicht der Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz dient, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO erfüllen kann (vgl. zu Navigationsgeräten OLG Köln, NZV 2008, 466; zu Organizern OLG Karlsruhe NJW 2007, 240 und OLG Hamm NZV 2003, 98; zustimmend Lütkes-Bachmeier, Straßenverkehr, § 23 StVO Rn. 21; zum Einsatz als Diktiergerät OLG Jena NJW 2006, 3734; zum Ablesen der Uhr auf dem Display OLG Hamm NJW 2005, 2469; alldem zustimmend OLG Köln NZV 2005, 547).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09
    Grundsätzlich bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 291) und der hiesigen Bußgeldsenate (vgl. Beschluss des 1. Bußgeldsenats vom 5. September 2002, 211 Ss 65/02; vom 20. Februar 2004, 211 Ss 16/04; Beschluss des 2. Bußgeldsenats vom 10. Juli 2003, 222 Ss 120/03; vom 8. Oktober 2004, 222 191/04) bei Verstößen gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Angabe der Messmethode und der Mitteilung des abgezogenen Toleranzwertes.
  • OLG Hamm, 06.07.2005 - 2 Ss OWi 177/05

    Zulassung; Benutzung eines Handys; Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09
    Der Senat folgt nämlich insoweit der Auffassung, dass bei sogenannten Kombinationsgeräten, die unter anderem auch als Mobiltelefone betrieben werden können, jede Art von Bedienung des Gerätes, auch wenn sie nicht der Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz dient, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO erfüllen kann (vgl. zu Navigationsgeräten OLG Köln, NZV 2008, 466; zu Organizern OLG Karlsruhe NJW 2007, 240 und OLG Hamm NZV 2003, 98; zustimmend Lütkes-Bachmeier, Straßenverkehr, § 23 StVO Rn. 21; zum Einsatz als Diktiergerät OLG Jena NJW 2006, 3734; zum Ablesen der Uhr auf dem Display OLG Hamm NJW 2005, 2469; alldem zustimmend OLG Köln NZV 2005, 547).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09
    Grundsätzlich bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 291) und der hiesigen Bußgeldsenate (vgl. Beschluss des 1. Bußgeldsenats vom 5. September 2002, 211 Ss 65/02; vom 20. Februar 2004, 211 Ss 16/04; Beschluss des 2. Bußgeldsenats vom 10. Juli 2003, 222 Ss 120/03; vom 8. Oktober 2004, 222 191/04) bei Verstößen gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Angabe der Messmethode und der Mitteilung des abgezogenen Toleranzwertes.
  • OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06

    Handyverbot im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung (hier: als Diktiergerät)

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09
    Der Senat folgt nämlich insoweit der Auffassung, dass bei sogenannten Kombinationsgeräten, die unter anderem auch als Mobiltelefone betrieben werden können, jede Art von Bedienung des Gerätes, auch wenn sie nicht der Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz dient, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO erfüllen kann (vgl. zu Navigationsgeräten OLG Köln, NZV 2008, 466; zu Organizern OLG Karlsruhe NJW 2007, 240 und OLG Hamm NZV 2003, 98; zustimmend Lütkes-Bachmeier, Straßenverkehr, § 23 StVO Rn. 21; zum Einsatz als Diktiergerät OLG Jena NJW 2006, 3734; zum Ablesen der Uhr auf dem Display OLG Hamm NJW 2005, 2469; alldem zustimmend OLG Köln NZV 2005, 547).
  • OLG Köln, 26.06.2008 - 81 Ss OWi 49/08

    Auch die Nutzung der Navigationsfunktion eines Mobilfunktelefons während der

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09
    Der Senat folgt nämlich insoweit der Auffassung, dass bei sogenannten Kombinationsgeräten, die unter anderem auch als Mobiltelefone betrieben werden können, jede Art von Bedienung des Gerätes, auch wenn sie nicht der Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz dient, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO erfüllen kann (vgl. zu Navigationsgeräten OLG Köln, NZV 2008, 466; zu Organizern OLG Karlsruhe NJW 2007, 240 und OLG Hamm NZV 2003, 98; zustimmend Lütkes-Bachmeier, Straßenverkehr, § 23 StVO Rn. 21; zum Einsatz als Diktiergerät OLG Jena NJW 2006, 3734; zum Ablesen der Uhr auf dem Display OLG Hamm NJW 2005, 2469; alldem zustimmend OLG Köln NZV 2005, 547).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2137
OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06 (https://dejure.org/2008,2137)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2008 - 5 U 224/06 (https://dejure.org/2008,2137)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 5 U 224/06 (https://dejure.org/2008,2137)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • webshoprecht.de

    Zum "Sich-zu-eigen-Machen" von rechtswidrigen Inhalten durch den Betreiber eines Fotoportals - Pixum

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 10 Telemediengesetz (TMG) auf Unterlassungsansprüche; Urheberrechtsverletzung durch das Zueigenmachen von durch Dritte auf eine Internetplattform gestellten Lichtbildern als Bestandteil der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit; Angebot des Ausdruckens und ...

  • kanzlei.biz

    Urheberrechtsverletzungen durch Foto-Upload bei Pixum

  • debier datenbank

    Pixum.de

    §§ 16 Abs. 1, 19a, 53, 72, 97 Abs. 1 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhG § 72; ; UrhG § 53; ; UrhG § 19a; ; UrhG § 16; ; TMG § 7 Abs. 1; ; TMG § 10; ; BGB § 823; ; BGB § 1004

  • presserecht-aktuell.de

    Fotoportal haftet für rechtswidrigen Bilder-Upload durch Dritte nicht nur als Mitstörer, sondern als (Mit-)Täter

  • kanzlei.biz

    Urheberrechtsverletzungen durch Foto-Upload bei Pixum

  • presserecht-aktuell.de

    Fotoportal haftet für rechtswidrigen Bilder-Upload durch Dritte nicht nur als Mitstörer, sondern als (Mit-)Täter

  • rechtsportal.de

    "Pixum"; Verletzung des Urheberrechts an Bilddateien durch den Betreiber einer Internet-Plattform

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Pixum.de haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter durch seinen Internet-Foto-Dienst

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Fotodienst Pixum.de haftet für fremde Urheberrechtsverletzungen

  • presserecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Fotoportal haftet für rechtswidrigen Bilder-Upload durch Dritte nicht nur als Mitstörer, sondern als (Mit-)Täter

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Portale sollen für Bilderklau haften

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Fotodienst Pixum.de haftet für fremde Urheberrechtsverletzungen

Besprechungen u.ä.

  • damm-legal.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 16, 72 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG
    Betreiber von Fotoportal haftet als Täter für urheberrechtsverletzendes Bildmaterial der Mitglieder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 721 (Ls.)
  • ZUM 2009, 642
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 11 Satz 1 TDG a.F. ausdrücklich festgestellt (BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung) und mehrfach bekräftigt (s. nur BGH GRUR 2007, 708.709 - Internet-Versteigerung II).

    Die von dem BGH in der Entscheidung "Internet-Versteigerung II" (GRUR 2007, 708) aufgestellten Grundsätze eingeschränkter Überprüfungspflichten von Störern finden deshalb auf den vorliegenden Fall keine Anwendung.

    Denn die Beklagte stellt nicht lediglich "den Anbietern ihre Plattform" zur Verfügung, wie dies der BGH im Fall einer Internetversteigerung als maßgebliches Kriterium angesehen hat (BGH GRUR 2007, 708, 710 - Internetversteigerung II).

  • OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06

    Trennung von "eigenen" und "fremden" Inhalten

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Auch wenn jemand die Urheber- und Nutzungsrechte an einem online bereitgestellten Werk besitzt, wird dies regelmäßig als Indiz für einen eigenen Inhalt angesehen werden können (vgl. zu allem OLG Köln NJW-RR 2002, 1700, 1701; Spindler NJW 1997, 3193, 3196; Senat GRUR-RR 2008, 230, 231ff - Chefkoch; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Denn jedes einzelne hochgeladene Foto erscheint unter der Überschrift "pixum" zusammen mit dem Signet der Beklagten (vgl. zu diesem Kriterium Senat GRUR-RR 2008, 230, 231 - Chefkoch; s. auch HansOLG Hamburg [7 U 94/02], Urt. v. 28.1.2003, zur Markierung eines fremdproduzierten Beitrags mit dem Signet des Senders).

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Die durch einen bereits begangenen Verstoß begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - das heißt durch eine uneingeschränkte, bedingungslose und unwiderrufliche Unterwerfungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung - ausgeräumt werden, weil regelmäßig nur dann an der Ernstlichkeit kein Zweifel besteht (BGH GRUR 2001, 453, 455 - TCM-Zentrum).
  • OLG Köln, 28.05.2002 - 15 U 221/01

    Verantwortung des Providers für von Nutzern eingestellter obzöner Fotomontagen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Auch wenn jemand die Urheber- und Nutzungsrechte an einem online bereitgestellten Werk besitzt, wird dies regelmäßig als Indiz für einen eigenen Inhalt angesehen werden können (vgl. zu allem OLG Köln NJW-RR 2002, 1700, 1701; Spindler NJW 1997, 3193, 3196; Senat GRUR-RR 2008, 230, 231ff - Chefkoch; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 22/94

    Keine gesonderte Urhebervergütung für Fernsehen im Zweibettzimmer

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Mit dem Verwerter sind die mehreren Personen nur dann persönlich verbunden, wenn die Beziehungen zu ihm stark genug sind, um das Bewusstsein der persönlichen Verbundenheit zu begründen, mit anderen Worten wenn unter sämtlichen Beteiligten ein enger gegenseitiger Kontakt besteht, der bei allen das Bewusstsein hervorruft, persönlich miteinander verbunden zu sein (BGH GRUR 1996, 875, 876 - Zweibettzimmer im Krankenhaus; Dreier / Schulze UrhG, 2.Aufl., § 15 Rz.43).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Zwar soll alleine durch das Setzen eines Deep-Link ein fremdes Werk nicht nur nicht vervielfältigt werden (Loewenheim in Schricker, Urheberrecht 3. Aufl., § 16 Rz.24; Dreier / Schulze UrhG, 2.Aufl., § 16 Rz.14), sondern auch nicht öffentlich zugänglich gemacht werden; da das Zugänglichmachen eine Verbindung zum Abrufenden erfordere, umfasse der Tatbestand des § 19a UrhG zugleich auch den Akt der Übermittlung des Werkes (vgl. BGH GRUR 2003, 958, 961 - Paperboy; Dreier / Schulze UrhG, 2.Aufl., § 19a Rz.6; Wandtke / Bullinger, Urheberrecht, 2.Aufl., § 19a Rz.10).
  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95

    Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Wer ein fremdes Werk nutzen will, muss sich sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen (BGH GRUR 1998, 376, 397 - Coverversion).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    An die Sorgfaltspflicht eines Werknutzers ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen; leichte Fahrlässigkeit reicht aus (BGH GRUR 1993, 34, 36f - Bedienungsanweisung).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 11 Satz 1 TDG a.F. ausdrücklich festgestellt (BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung) und mehrfach bekräftigt (s. nur BGH GRUR 2007, 708.709 - Internet-Versteigerung II).
  • OLG Hamburg, 28.01.2003 - 7 U 94/02

    Zur Haftung eines TV-Senders für "Fensterpromme"

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Denn jedes einzelne hochgeladene Foto erscheint unter der Überschrift "pixum" zusammen mit dem Signet der Beklagten (vgl. zu diesem Kriterium Senat GRUR-RR 2008, 230, 231 - Chefkoch; s. auch HansOLG Hamburg [7 U 94/02], Urt. v. 28.1.2003, zur Markierung eines fremdproduzierten Beitrags mit dem Signet des Senders).
  • LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09

    Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen

    Auch der Begriff "eigene" Inhalte im Sinne des nunmehr - nach Umsetzung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) - geltenden § 7 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) meint nicht ausschließlich diejenigen, die von dem Provider herrühren, d.h. die er selbst verfasst hat und deren Schöpfer bzw. Urheber er ist, sondern darüber hinaus auch fremd erstellte Inhalte, die der Diensteanbieter sich zu eigen macht (vgl. BT-Dr 13/7385, S. 19), die er so übernimmt, dass er aus der Sicht eines objektiven Nutzers für sie die Verantwortung tragen will (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Hierfür reicht es nicht aus, dass der Anbieter einen fremden Inhalt als solchen - z.B. durch Angabe des Namens des einstellenden Mitglieds - kennzeichnet, sofern nicht deutlich erkennbar ist, dass der Anbieter die Inhalte nicht (jedenfalls auch) als eigene übernehmen will (OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688, Ziffer II.1.a.aa.(4)(a) - Pixum ).

    Insbesondere durch diese ins Auge fallende mehrmalige Anordnung des Logos "Y..T.." auf der Internetseite präsentiert in erster Linie die Beklagte zu 3 als Anbieter der Inhalte (vgl. zu diesem Kriterium auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688, Ziffer II.1.a.aa.(4).(a) - Pixum ).

    Auf eine faktische Unmöglichkeit kann sie sich nicht mit Erfolg berufen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 232 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Ein schützenswertes Interesse der Beklagten zu 3, einen solchen Dienst für Nutzer anonym zur Verfügung zu stellen, besteht in rechtlicher Hinsicht nicht (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 232 - Chefkoch ;OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Die formularmäßige Versicherung des jeweiligen Nutzers ihres Dienstes gemäß Ziffer 8.4 und 9.3 der Nutzungsbedingungen, er habe alle erforderlichen Rechte, entbindet die Beklagte zu 3 nicht von ihrer Pflicht, sich von dem Nutzer im Einzelnen nachweisen zu lassen, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum).

  • LG München I, 20.01.2010 - 21 T 21546/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung für eine

    5 U 224/06 des hanseatischen Oberlandesgerichts (BeckRS 2009, 13688), nimmt für den Unterlassungsanspruch auf Grund der unerlaubten Wiedergabe von 3 Fotos der Mitglieder einer Band auf Alben eines Internetforums einen Euro Streitwert von 11.000,00 (also nach Abzug des ebenfalls geltend gemachten und mitbewerteten Auskunftsanspruchs ca. 3.300,00 bis 3.500,00 Euro pro Foto) an.
  • OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 8/12

    Haftung des Betreibers einer Internetseite für Markenrechtsverletzungen durch

    Auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Hans. OLG (5 U 224/06, vom 10.12.2008 - Pixum) spricht daher nicht für die von der Beklagten hier vertretene Auffassung.
  • OLG Hamburg, 11.08.2010 - 5 U 18/08

    Urheberrechtsschutz für Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen

    Die durch einen bereits begangenen Verstoß begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausgeräumt werden (HansOLG ZUM 2009, 642, 649; OLG Brandenburg ZUM 2009, 412, 413).
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