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   OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08, 4 U 9/09   

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https://dejure.org/2009,923
OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08, 4 U 9/09 (https://dejure.org/2009,923)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.04.2009 - 4 U 216/08, 4 U 9/09 (https://dejure.org/2009,923)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. April 2009 - 4 U 216/08, 4 U 9/09 (https://dejure.org/2009,923)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Telemedicus

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

  • Telemedicus

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

  • webshoprecht.de

    Rechtsmissbrauch bei vorwiegendem Interessen an der Gebührenerzielung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungstätigkeit eines Wettbewerbers

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 9; ; UWG § 12

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Keine Abmahnung zur Gewinnerzielung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungstätigkeit eines Wettbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Heinrich, die Abmahnkurbel bricht! / Zur 459sten rechtsmissbräuchlichen Abmahnung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen rechtsmissbräuchlicher Abmahntätigkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abmahnungsmissbrauch im Internet

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Zu rechtswidriger Abmahnung

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Anspruchsverfolgung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung aus reinem Gewinnerzielungsinteresse ist wettbewerbswidrig

  • aid24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung zum Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Rechtsverfolgung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 865
  • MIR 2009, Dok. 130
  • K&R 2009, 506
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbes.

    Solche Umstände könnten etwa in einem Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebes liegen oder in der Art und Weise der Verfolgung (vgl. Senat Urt. v. 01.04.2008, Az. 4 U 10/08), wie dies hier der Fall ist.

  • LG Bochum, 17.11.2008 - 2 O 762/08

    Axel Gronen darf die Schmidt Wellness GmbH als Massenabmahner bezeichnen und mehr

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Sie verweist dabei auf das Verfahren LG Bochum 2 O 762/08, in dem das Landgericht mit Urteil vom 17.11.2008 festgestellt habe, dass es sich bei der Antragstellerin um eine Massenabmahnerin handele.

    Sie macht geltend, dass sie keineswegs rechtsmissbräuchlich handele, und verweist insoweit zunächst auf ihren diesbezüglichen Berufungsvortrag aus dem Rechtsstreit OLG Hamm 3 U 189/08 = LG Bochum 2 O 762/08.

  • OLG Hamm, 25.02.2008 - 3 U 189/08

    Zu der Zulässigkeit einer Bezeichnung als Massenabmahner / Wann ist ein

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Sie macht geltend, dass sie keineswegs rechtsmissbräuchlich handele, und verweist insoweit zunächst auf ihren diesbezüglichen Berufungsvortrag aus dem Rechtsstreit OLG Hamm 3 U 189/08 = LG Bochum 2 O 762/08.

    Ohne dass es noch darauf ankommt, sei weiter darauf hingewiesen, dass die Antragstellerin in diesem Zusammenhang insofern falsch vorgetragen hat, als sie etwa im Rechtsstreit 3 U 189/08 OLG Hamm mit Schriftsatz vom 21.02.2009 (S. 10) einschränkungslos ausgeführt hatte, dass man sich entschlossen habe, die ausgesprochenen Abmahnungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne jedes Präjudiz für gegenstandslos zu erklären, wohingegen sich aus der Senatssache 4 U 10/09 wiederum ergibt, das eben dieser Fehler gegen die Fa. C nunmehr doch auch noch weiterverfolgt worden ist.

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbes.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen (dazu BGH GRUR 2002, 367, 368 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten.
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden und die klageweise Anspruchsverfolgung dem Interesse (auch) der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienen und deshalb, auch bei umfangreichen Tätigkeiten, insoweit für sich allein einen Missbrauch noch nicht hinreichend belegen (BGH GRUR 2005, 433, 434 - Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Ohly-Piper, a.a.O., § 8 Rn. 184).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden und die klageweise Anspruchsverfolgung dem Interesse (auch) der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienen und deshalb, auch bei umfangreichen Tätigkeiten, insoweit für sich allein einen Missbrauch noch nicht hinreichend belegen (BGH GRUR 2005, 433, 434 - Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Ohly-Piper, a.a.O., § 8 Rn. 184).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist der Antrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unzulässig zurückzuweisen (vgl. BGH GRUR 1999, 509 - Vorratslücken; 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; 2006, 243 - MEGA SALE).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Geht es andererseits dem Gläubiger hauptsächlich um die Unterbindung unlauteren Wettbewerbs, genügt es für die Begründung des Missbrauchstatbestands nicht, wenn auch sachfremde Motivationen, ohne vorherrschend zu sein, bei der Anspruchsverfolgung eine Rolle spielen (BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I).
  • OLG Köln, 01.07.2009 - 4 W 3/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Vorbefassung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Hierbei handelte es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um ein systematisches Vorgehen, wie sich dies gerichtsbekannt in gleicher Weise etwa aus den Abmahnungen vom 28.10.2008 (Anl. K 7), vom 29.07.2008 im Verfahren 4 U 23/09, vom 21.10.2008 im Verfahren 4 U 9/09, vom 15.09.2008 im Verfahren 4 W 147/08 und vom 29.07.2008 im Verfahren 4 W 3/09 ergibt.
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09

    Telekanzlei

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
  • OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 225/09

    Informationspflichten in Webshops bei iPhone-Abruf

    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs ebenso sein wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).
  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher

    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs sein ebenso wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).

    Gerade die Verbindung hoher Gegenstandswerte mit einem nicht übermäßig hohen operativen Geschäftsvolumen kann den Verdacht begründen, dass sich eine Abmahntätigkeit verselbständigt hat und vorrangig Behinderungszwecke verfolgt (Senat, Urteil vom 28.4.2009 - 4 U 216/08, MMR 2009, 865).

  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 4 U 27/09

    Anforderungen an die Vorabbelehrung über das Widerrufsrecht bei einem

    Bei der Annahme des Rechtsmissbrauchs im beigefügten Urteil vom 28. April 2009 (4 U 9/09) sei der Senat von falschen Tatsachen insbesondere im Hinblick auf die Umsatzzahlen ausgegangen.

    Die Klägerin hat im maßgeblichen Zeitraum - wie sich auch schon in den Verfahren 4 U 216/08, 4 U 9/09 (Urteile jeweils vom 28. April 2009) und 4 U 23/09 (Urteil vom 19. Mai 2009) ergeben hat - in einem Umfang abgemahnt, der nicht mehr im Verhältnis zu ihrer eigenen Geschäftstätigkeit steht.

    4 U 216/08 ./. T1, Fa. T2-Q.

    4 U 9/09 ./. T3 Pharm .

  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09

    Begriff des Missbrauchs

    Die Klägerin hat im maßgeblichen Zeitraum - wie sich auch schon in den Verfahren 4 U 216/08 und 4 U 9/09 (Urteile jew. v. 28.04.2009) ergeben hat - in einem Umfang abgemahnt, der nicht mehr im Verhältnis zu ihrer eigenen Geschäftstätigkeit steht.

    4 U 216/08 ./. T1, Fa. T2-Preis.

    4 U 9/09 ./. T3 Pharm .

  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs ebenso sein wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).
  • LG Köln, 12.08.2009 - 28 O 396/09

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Webseiten aufgrund von SEO-Maßnahmen

    Der Verfügungsbeklagte nimmt hierfür ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm in Bezug (28.04.2009 - 4 U 216/08), in welchem es um eine Massenabmahnerin ging, welche den größten Teil ihrer Geschäftstätigkeit und ihres Umsatzes durch Abmahnungen machte.
  • OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11

    Zu hohe Streitwerte, überhöhte Vertragsstrafen - Rechtsmissbräuchlichkeit einer

    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs sein ebenso wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).

    Gerade die Verbindung hoher Gegenstandswerte mit einem nicht übermäßig hohen operativen Geschäftsvolumen kann den Verdacht begründen, dass sich die Abmahntätigkeit irgendwann verselbständigt hat und vorrangig Behinderungszwecke verfolgt (vgl. Senatsurteil vom 28.04.2009, Az. 4 U 216/08 = MMR 2009, 865).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 34/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

    Ein Missbrauch liegt nahe, wenn der Mitbewerber, obwohl er finanzschwach ist , Abmahnungen in großer Zahl ausspricht (OLG Hamm MMR 2009, 865 (866); OLG Köln WRP 2013, 1390 Rn 14; OLG Nürnberg WRP 2014, 235 Rn 12).
  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 4 U 148/09

    Anforderungen an die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit des

    Insoweit sei auf die Urteile vom 28. April 2009 in den Sachen 4 U 216/08 und 4 U 9 /09, vom 19. Mai 2009 in der Sache 4 U 23/09 und auf das Urteil vom 26. Mai 2009 in der Sache 4 U 27/09 verwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung markenrechtlicher

    Das Fordern eines (über die Erstattung der Abmahnkosten hinausgehenden) pauschalen Schadensersatzes ist ebenfalls ein Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28. April 2009, Az. 4 U 216/08, BeckRS 2009, 19460; Urteil vom 19. Mai 2009, Az. 4 U 23/09, BeckRS 2009, 19341).
  • KG, 06.09.2011 - 5 U 63/10
  • OLG Hamm, 18.03.2010 - 4 U 223/09

    Begriff des Missbrauchs i.S. von § 8 Abs. 4 UWG

  • OLG Hamm, 14.08.2014 - 4 U 46/14

    Anforderungen an die Kennzeichnung von Stereo-Kopfhörern

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungstätigkeit eines Wettbewerbers

  • LG Dortmund, 06.08.2009 - 19 O 39/08

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung bei reinem Gebühreninteresse

  • LG Essen, 29.11.2012 - 4 O 315/12

    Bei dem Gesamtmietpreis für eine Ferienhaus sind auch etwaig zusätzlich

  • AG Bergisch Gladbach, 28.01.2010 - 66 C 216/08

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen eines Anwalts bei reinem Gewinninteresse

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