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   LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09   

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https://dejure.org/2010,1626
LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09 (https://dejure.org/2010,1626)
LG Köln, Entscheidung vom 17.03.2010 - 28 O 612/09 (https://dejure.org/2010,1626)
LG Köln, Entscheidung vom 17. März 2010 - 28 O 612/09 (https://dejure.org/2010,1626)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JurPC

    "Titelbörse" - Übermittlung von Daten bezüglich rechtskräftig titulierter Forderungen zulässig

  • aufrecht.de

    Der öffentliche Verkauf von rechtskräftigen Forderungstiteln auf einer Titelbörse ist zulässig

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Titelbörse" - Forderungsverkauf über Online-Portal zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Schuldners auf Unterlassung der Veröffentlichung von Daten bzgl. rechtskräftig titulierter Forderungen auf einem eigens für derartige Veröffentlichungen eingerichteten Online-Portal; Örtliche Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Delikten im Zusammenhang ...

  • kanzlei.biz

    Veröffentlichung von Schuldtiteln auf Internetplattformen erlaubt

  • info-it-recht.de

    Berechtigtes Interesse von Dritten an Schuldtiteldaten gegeben i. S. d. § 29 Absatz 2 Nr. 1 BDSG (Titelbörse)

  • anwalt-siegburg.de PDF
  • beck.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB; § 4 Abs. 1; § 29 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BDSG
    Der öffentliche Verkauf von rechtskräftigen Forderungstiteln auf einer Titelbörse ist zulässig

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Schuldnerdaten im Netz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schuldtitel-Börse zulässig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Titulierte Forderungen und Schuldnerdaten dürfen im Internet veröffentlicht werden

  • datenschutz.eu (Leitsatz und Kurzinformation)

    Titulierte Forderungen und Schuldnerdaten dürfen im Internet veröffentlicht werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässige Online-Veröffentlichung von Schuldnerdaten und Vollstreckungstiteln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vollstreckungstitel im Internet

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 369
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09
    Denn die Beklagte verfolgt mit dieser Erhebung und Bekanntgabe der Daten keinen eigenen Geschäftszweck, wie dies § 28 BDSG voraussetzt, sondern erhebt diese Daten geschäftsmäßig im Sinne des § 29 BDSG zur Übermittlung an Dritte (hierzu insgesamt BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08, ZUM 2009, 753 ff - ANONYM).

    Dabei sind Art, Inhalt und Aussagekraft der beanstandeten Daten an den Aufgaben und Zwecken zu messen, denen die Datenerhebung und -speicherung dient (BGH, 23.06.2009, a. a. O.).

    Bietet die am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgerichtete Abwägung keinen Grund zu der Annahme, dass die Speicherung der in Frage stehenden Daten zu dem damit verfolgten Zweck schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt, ist die Speicherung zulässig (BGH, 23.06.2009, a. a. O., m. w. N.) und die Übermittlung ebenfalls, falls berechtigte Interessen Dritte bestehen.

    Einen Anspruch auf Löschung der Daten nach § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG, welcher neben dem Unterlassungsanspruch grundsätzlich geltend gemacht werden kann (BGH, 23.06.2009, a. a. O.) hat der Kläger nicht erhoben, dieser wäre jedoch mangels Grund zur Annahme eines schutzwürdigen Interesses des Klägers an dem Ausschluss der Datenerhebung bzw. -speicherung auch nicht gegeben.

  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 105/82

    Anspruch auf Bekanntgabe der Übermittlung personenbezogener Daten; Anspruch eines

    Auszug aus LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09
    Grundsätzlich stellte eine von den Vorschriften des BDSG nicht gedeckte Erhebung, Verarbeitung oder Übermittlung personenbezogener Daten zugleich eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar (BGH, 22.05.1984 - VI ZR 105/82, NJW 1984, 1886; vgl. auch Gola/Schomerus, Bundesdatenschutzgesetz, 8. Auflage 2006, § 1 RN 6 u. § 35 RN 25 f.).

    Die Ziele und Zwecke des Empfängers müssen dabei aber von der Rechtsordnung nicht ausdrücklich geschützt sein, so dass auch rein wirtschaftliche Interessen genügen können (BGH, 22.05.1984 - VI ZR 105/82, NJW 1984, 1886).

  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06

    Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09
    Im Rahmen der grundrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit der Beklagten gebührt ihr auch die freie Entscheidung über die Art und Weise ihrer beruflichen Außendarstellung (BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1825/06, NJW 2008, 838 ff - Gegnerlisten), also wie sie die Titelbörse konkret ausgestaltet, gerade auch um den registrierten Nutzern eine äußerst effektive Plattform zu bieten.
  • OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02

    Datenschutz: Interessenabwägung zwischen Wirtschaftsauskunftei und

    Auszug aus LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09
    Ein solches Interesse der durch rechtsgeschäftlichen Kontakt warenkreditgebenden Wirtschaft an der Klärung und Erfassung solcher Daten ist anerkannt (OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02, NJW-RR 2003, 1410 f).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09
    Immer muss der Leser des Druckerzeugnisses, dem dessen Inhalt zur Kenntnis gegeben werden soll, sich in dem Bereich aufhalten, den der Verleger und der Herausgeber nach seinen Intentionen auch wirklich erreichen will oder in dem er mit einer Verbreitung rechnen muss (vgl. zu allem: BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75, NJW 1977, 1590 - profil).
  • OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 1 U 62/01

    Mitteilung eines bestehenden Schuldsaldos an Kreditinstitute zur

    Auszug aus LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09
    Ebenso muss er dann unter Umständen hinnehmen, dass entsprechende Daten auf Anfrage auch an die Kunden der Schufa übermittelt werden (OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 1 U 62/01, BeckRS 2001 30204493).
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09
    Bei Presseerzeugnissen ist Tatort einmal der Erscheinungsort des Druckwerks (Handlungsort), zum anderen auch jeder Ort, an dem dieses Druckwerk verbreitet wird (vgl. BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95, NJW 1996, 1128).
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 244/84

    Begriff der personenbezogenen Daten des Gesellschafters/Geschäftsführers;

    Auszug aus LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09
    Dabei sind Art, Inhalt und Aussagekraft der beanstandeten Daten an den Aufgaben und Zwecken, denen ihre Speicherung dient, zu messen (BGH, 17.12.1985 - VI ZR 244/84, NJW 1986, 2505).
  • AG Rockenhausen, 09.08.2016 - 2 C 341/16

    Eine Insolvenz-App mit Daten aus den Insolvenzverzeichnissen ist

    Dabei sind wiederum die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen den Interessen des Abrufenden an der Kenntnis der Daten und desjenigen, der die Daten übermittelt hat, an deren Weitergabe gegenüberzustellen (vgl. LG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 28 O 612/09, MMR 2010, 369-371 unter Hinweis auf BGH, 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, ZUM 2009, 753 ff.).
  • AG Hagen, 20.02.2013 - 15 C 281/11

    Kein Anspruch auf Löschung der HIS-Daten bei fiktiver Abrechnung eines

    Art, Inhalt und Aussagekraft der beanstandeten Daten sind zu messen an den Aufgaben und Zwecken, denen die Speicherung und Übermittlung dient (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 01.09.2009 - 21 U 45/09; LG Köln, Urteil vom 17.03.2010 - 28 O 612/09 ).
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