Rechtsprechung
OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- damm-legal.de
§§ 19a, 97 Abs. 1 UrhG
Verstoß gegen Urheberrecht auch dann, wenn Karte nur direkt über Link-Eingabe aufrufbar ist - openjur.de
- webshoprecht.de
Öffentliche Zugänglichmachung eines nicht mit der Homepage verlinkten Kartenausschnitts
- rechtambild.de
Nicht mit der Homepage verlinkter Kartenausschnitt
- info-it-recht.de
Wenn ein Kartenausschnitt zu keinem Zeitpunkt mit der Homepage des Verletzers verlinkt war, sondern nur durch Eingabe der URL erreichbar war, ist dies dennoch eine abstrakte Möglichkeit der Erreichbarkeit durch Eingabe der URL i. S. d. § 19a UrhG (öffentliche ...
- streifler.de
Kartenausschnitt ohne Verlinkung mit der Homepage
- prewest.de
, S. 98
§ 19a UrhG; § 91a ZPO
Wettbewerb: Urheberrecht; Kartenausschnitt-Nutzung im Internet; fremde Kartografie - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 19a
Begriff des Öffentlichzugänglichmachens eines Kartenausschnitts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Urheberrechtsverletzung durch einen nicht verlinkten Kartenausschnitt, der nur durch Direkteingabe des Links aufrufbar ist
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Urheberrechtswidrige Veröffentlichung eines Kartenausschnitts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Öffentlicher Zugang eines urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitts durch die Möglichkeit des Aufrufs mittels Eingabe der URL durch jedermann im Internet; Abstrakte Möglichkeit der Erreichbarkeit durch Eingabe der URL gem. 19a Urhebergesetz (UrhG) als Eröffnung des ...
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Eingabe der URL für Rechtswidrigkeit eines Stadtplan-Kartenausschnitts ausreichend
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Erreichbarkeit nur über URL für urheberrechtswidrige Veröffentlichung von Online-Stadtplan ausreichend
Besprechungen u.ä.
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Urheberrechtswidrige Veröffentlichung eines Kartenausschnitts
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 02.10.2009 - 310 O 62/09
- OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 425 (Ls.)
- MMR 2010, 418
- K&R 2010, 355
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11
Verwirken einer Vertragsstrafe durch öffentliches Zugänglichmachen eines …
Soweit das Oberlandesgericht Hamburg (MMR 2010, 418) und das Kammergericht Berlin (ZUM-RD 2010, 595) die abstrakte Möglichkeit der Erreichbarkeit durch Eingabe der URL für ein öffentliches Zugänglichmachen i.S. des § 19 a UrhG für ausreichend hielten, beträfen diese Fälle den Regelfall der Adressenermittlung mittels Suchmaschinen. - OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 87/09
Rapidshare II
Diese Rechtsauffassung steht nicht im Widerspruch zu den Ausführungen des Senats in der Entscheidung 5 W 5/10 vom 08.02.2010. - BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09
Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs …
Letzteres schließt nach dieser Rechtsprechung die Dringlichkeit aus, also den Anordnungsgrund im Sinne von § 935 ZPO, nicht jedoch den Tatbestand des § 19a UrhG (so jüngst noch einmal klarstellend Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2010 - 5 W 5/10 -, juris).
- OLG Hamburg, 18.06.2020 - 5 U 33/19
Urheberrechtsverletzung: Haftung des Internetseiten-Betreibers für das Hochladen …
Ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist bereits dann im Internet öffentlich zugänglich gemacht iSd § 19a UrhG, wenn es durch Eingabe einer URL erreichbar ist; eine Verlinkung mit der Homepage des Verletzers ist nicht notwendig (Senat, Beschl. v. 08.02.2010, 5 W 5/10, NJOZ 2010, 2111). - LG Köln, 22.04.2013 - 28 O 575/10
Zugänglichmachen von konkreten Kartenausschnitten über das Internet für die …
Dabei schließt sich die Kammer der von dem Oberlandesgericht Hamburg (04.08.2008 - 5 U 124/07, juris RN 30 ff betreffend die Frage der Wiederholungsgefahr; 08.02.2010 - 5 W 5/10, juris RN 2 f zu § 19 a UrhG) als auch dem Landgericht Berlin (30.03.2010 - 15 O 341/09, ZUM 2010, 609 ff) vertretenen Auffassung an, dass derjenige, der von einer bestimmten, von ihm begangenen Urheberrechtsverletzung Kenntnis hat und der sich zur Unterlassung weiterer Verletzungen verpflichtet hat, sich nicht darauf beschränken darf, nur den unmittelbarsten, üblichsten, nicht aber auch den direkten Weg zur unerlaubten Nutzung des geschützten Werkes zu beseitigen. - LG Düsseldorf, 14.09.2010 - 4a O 112/10
Dreifach neigungsverstellbare Kopfstütze
Denn solange die Internetseiten nicht restlos entfernt sind, bleiben sie bei Eingabe entsprechender Begriffe in Suchmaschinen - was die Verfügungsklägerin in ihrer Replik gezeigt hat - ohne Weiteres erreichbar (so auch LG Berlin, Beschluss vom 10.12.2001, Az. 16 O 69/01; LG Hamburg, Beschluss v. 28.03.2003, Az. 315 O 569/02; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 08.02.2010, Az. 5 W 5/10).