Rechtsprechung
LG Hamburg, 12.03.2010 - 308 O 640/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
§§ 1004, 823 Abs. 1 BGB; § 8 TMG; Art. 10 Abs. 1 GG; § 88 TKG
Zur Haftung eines Access-Providers für Urheberrechtsverletzungen durch sog. Sharehoster; keine Sperrpflicht des Access-Providers zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen durch sog. Sharehoster - Telemedicus
Störerhaftung des Access-Providers und DNS-Sperren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; 8 TMG; 88 TKG; Art. 10 GG
Access-Provider kann nicht verpflichtet werden, den Zugriff auf Filesharing-Webseiten zu unterbinden - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Telekom haftet nicht für illegale Inhalte auf Webseite "d(...).am"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Haftung von Telekom für rechtswidrige Domain-Inhalte auf "d(...).am"
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Haftung der Telekom
- 123recht.net (Kurzinformation)
Der Accessprovider haftet nicht
Besprechungen u.ä. (2)
- offenenetze.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Ergreifen von leicht umgehbaren Maßnahmen ist unzumutbar
- retosphere.de (Kurzanmerkung)
Ergreifen von leicht umgehbaren Maßnahmen ist unzumutbar
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.03.2010 - 308 O 640/08
- OLG Hamburg, 21.11.2013 - 5 U 68/10
- BGH, 26.11.2015 - I ZR 3/14
Papierfundstellen
- MMR 2010, 488
- ZUM 2010, 902
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11
Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet
Die von ihnen vorgelegte Marktstudie der Firma TNS Infratest zur Wirksamkeit einer DNS-Sperre auf Internetseiten mit Streaming-oder Download-Angeboten von Filmen und Serien (Anlage K 41) ist in diesem Zusammenhang indes wenig aussagekräftig, da es sich bei den (potentiellen) Interessenten für die streitbefangenen Musiktitel um einen abweichenden Verkehrskreis von überwiegend Jugendlichen und jungen Erwachsenen handeln dürfte (so auch LG Hamburg, MMR 2010, 488, 490). - LG Köln, 31.08.2011 - 28 O 362/10
ISP haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden
Zu Recht betont das LG Hamburg (MMR 2010, 488, 489) in Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 1420, 1421), dass die Frage, ob eine bestimmte Handlung adäquat ursächlich für die Rechtverletzung geworden ist, nur danach zu beurteilen ist, ob das beanstandete Verhalten im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Acht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen (…LG a.a.O. unter Bezug auf).Die Umsetzung solcher Vorsorgemaßnahmen hätte zur Folge, dass die Beklagte die Datenkommunikation zwischen ihren Kunden auf Begehung von gerügten Verletzungshandlungen kontrollieren müsste, wodurch sie Kenntnis von den Umständen der Telekommunikation einschließlich ihres Inhalts erhielte (vgl. LG Hamburg MMR 2010, 488, 490;… OLG Hamburg, Urt. v. 22.12.2010, 5 U 36/09).
Der Schutzbereich des Art. 10 GG erfasst jegliche Art und Form von Telekommunikation und erstreckt sich auch auf Kommunikationsdienste des Internets, so dass es für entsprechende Filter- und Sperrmaßnahmen der Beklagten einer gesetzlichen Grundlage bedürfte, die in der allgemeinen Störerhaftung des Zivilrechts nicht gesehen werden kann (vgl. LG Hamburg MMR 2010, 488, 489;… OLG Hamburg, Urt. v. 22.12.2010, 5 U 36/09).
Wie das LG Hamburg (MMR 2010, 488) und OLG Hamburg (…Urt. v. 22.12.2010, 5 U 36/09) zu Recht ausführen, ist dieser Vorschrift jedoch nichts zu den konkret anzuordnenden oder zulässigen Maßnahmen zu entnehmen, die aufgrund der Eigenart der Norm als Richtlinienvorschrift der weiteren Konkretisierung durch den nationalen Gesetzgeber bedarf.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit auch die erforderlichen Maßnahmen wie DNS- und IP-Sperren, die mit einem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis verbunden sind, von vornherein umfasst sind, und die Vorschriften der §§ 97 UrhG, 1004 BGB hierfür eine hinreichend bestimmte Grundlage sein könnten (i. E. ebenso LG Hamburg MMR 2010, 488, 489;… OLG Hamburg, Urt. v. 22.12.2010, 5 U 36/09; Spindler MMR 2008, 166, 169 Anm. zu OLG Frankfurt MMR 2008, 166).
- OLG Hamburg, 21.11.2013 - 5 U 68/10
Access-Provider nicht zur Sperrung verpflichtet
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.3.2010, Az. 308 O 640/08, wird zurückgewiesen.2 0 1 0 (Az.308 O 640/08) abgewiesen.
- OLG Hamburg, 22.12.2010 - 5 U 36/09
Urheberrechtsschutz im Internet: Störerhaftung eines Access Providers für …
Entgegen der Auffassung, die das Landgericht in der späteren Entscheidung vom 12.03.2010 (308 O 640/08, Anlage ASt 46) vertreten habe, greife eine DNS-Blockade nicht in das Fernmeldegeheimnis des Kunden der Antragsgegnerin ein.