Rechtsprechung
BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09 |
Volltextveröffentlichungen (24)
- lexetius.com
- MIR - Medien Internet und Recht
Vertragliche Haftung für unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos - Zur Frage wann dem Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos hierunter unbefugt von Dritten unter seinem Namen abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen (vertraglich) zuzurechnen sind.
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Haftung für Kaufgeschäfte Dritter, wenn eBay-Account mit unzureichendem Passwort gehackt wird / Klausel in eBay-AGB entfaltet zwischen eBay-Mitgliedern keine Wirkung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 164 BGB, § 177 Abs 1 BGB, § 307 BGB
Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos: Zurechnung unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht; Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern - LawCommunity.de
Vertragliche Haftung des Inhabers bei unbefugter Nutzung des eBay-Accounts
- webshoprecht.de
Zur Haftung des eBay-Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern und zur Anscheins- und Duldungsvollmacht
- IWW
- JurPC
Haftung für unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Handeln unter fremdem Namen liegt vor im Falle der Abgabe von auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos; Anwendbarkeit der Regeln über die Stellvertretung sowie der Grundsätze der Anscheinsvollmacht im Falle ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Inhaber eines eBay-Kontos haftet grds. nicht für über dieses Konto abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen Dritter; §§ 164, 177 Abs. 1, 307 BGB
- info-it-recht.de
Unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos (hier: Vertragliche Haftung des Kontoinhabers)
- Betriebs-Berater
Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
- rewis.io
Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos: Zurechnung unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht; Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern
- ra.de
- rewis.io
Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos: Zurechnung unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht; Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 164; BGB § 177 Abs. 1; BGB § 307
Voraussetzungen für eine vertragliche Haftung des Inhabers eines E-Bay-Mitgliedskontos bei unbefugter Nutzung seines Kontos - recht.help
Wurde der ebay-Mitgliedaccount gehackt, dann stehen Verkäufern gegen Käufer meist keine Ansprüche zu
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 164 ff.; BGB § 177 Abs. 1
Anwendbarkeit der Regeln über die Stellvertretung sowie der Grundsätze der Anscheinsvollmacht im Falle der Abgabe von Erklärungen auf den Abschluss eines Vertrages unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos; Zurechenbarkeit von ohne Vollmacht oder nachträgliche ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nutzung eines fremden ebay-Mitgliedskontos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (55)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
- damm-legal.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)
§§ 164 ff BGB
Zur Haftung des eBay-Mitglieds bei unbefugter Nutzung seines Mitgliedskontos - bundesgerichtshof.de (Kurzinformation)
Ebayer haften nicht für Kontomissbrauch
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
EBay-Mitglied haftet nicht ohne Weiteres vertraglich bei unbefugter Verwendung seines eBay-Mitgliedskontos
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zum Missbrauch von eBay-Konten
- internet-law.de (Kurzinformation)
Zum Missbrauch eines eBay-Kontos
- lawblog.de (Kurzinformation)
Ebayer haften nicht für Kontomissbrauch
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Haftung nach Stellvertretungsrechts für Erklärungen Dritter unter unbefugter Verwendung eines eBay-Mitgliedskontos
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Vertragliche Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Haftung von Geschäften unbefugter Dritter über eBay-Account
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Vertragliche Haftung eines eBay-Mitglieds bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
- heise.de (Pressemeldung, 11.05.2011)
EBay-Kunden haften nicht für Konto-Missbrauch
- heise.de (Pressebericht, 20.05.2011)
Konten-Haftung bei eBay
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Zur Haftung unbefugter Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos
- lto.de (Kurzinformation)
Identitätsklau bei eBay
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vertragliche Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos - eBay-Recht
- ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)
§§ 164 ff. BGB
Keine Haftung des eBay-Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines Mitgliedskontos - ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zur vertraglichen Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos bei unbefugter Nutzung seines Mitgliedskontos
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Vertragliche Haftung eines eBay-Mitglieds bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ehemann bietet bei eBay Ware an unter dem Namen seiner Frau: Sie haftet nicht für die Aktion
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 164, 177 Abs. 1, § 307
Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos nur bei Zurechnung der unbefugten Nutzung über Stellvertretungsregeln oder Rechtsscheingrundsätze - otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur vertraglichen Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos bei unbefugter Nutzung seines Mitgliedskontos
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
EBay-Kontoinhaber haftet nicht für Vertragsabschluss eines Dritten über das Konto
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zur vertraglichen Haftung des ebayKontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines Kontos
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Haftung für ein eBay-Mitgliedskonto
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Gastronomieeinrichtung -, Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos, Zurechnung unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht, Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
- handelsblatt.com (Pressebericht, 11.05.2011)
Ebay-Nutzer haften nicht für Kontenmissbrauch
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
EBay-Kontoinhaber haften für eine unbefugte Nutzung ihres Accounts nur unter strengen Voraussetzungen
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Haftung für eBay Konto bei unbefugter Nutzung?
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Ebay-Kunden haften nicht für Konto-Missbrauch
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Künftig Unsicherheit beim Ebay-Kauf?
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
- haufe.de (Kurzinformation)
EBay-Nutzer muss bei Konto-Missbrauch nicht zwangsläufig haften
- haufe.de (Kurzinformation)
Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Keine Haftung bei unbefugtem Zugriff auf das eBay Konto
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Vertragliche Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftung des eBay-Nutzers für seinen Account, wenn sein Passwort ausgespäht wurde
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Haftung bei unbefugtem Zugriff auf das eBay Konto
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftung eines eBay- Kunden wegen unbefugter Nutzung seines Mitgliedskontos durch Dritten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Vertragliche Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
- dopatka.eu (Kurzinformation)
EBay-Nutzer haften vertraglich nicht für die unbefugte Nutzung ihres eBay-Kontos
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vertragliche Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
- anwalt.de (Kurzinformation)
EBay: Kauf unter Nutzung eines fremden Mitgliedskontos
- anwalt.de (Kurzinformation)
EBay-Konto: Unbefugte Nutzung: Haftung nein und Haftung ja - Wo liegt der Unterschied?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Haftung bei unbefugtem Zugriff auf das eBay Konto
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Keine vertragliche Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Keine Anscheinsvollmacht bei eBay
- 123recht.net (Kurzinformation)
Zur Haftung eines Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines ebay-Mitgliedskontos
- 123recht.net (Kurzinformation)
Keine vertragliche Haftung bei unbefugter Nutzung eines eBay- Mitgliedskontos
- 123recht.net (Kurzinformation)
Ausrede oder "dumm gelaufen"? // Der Bundesgerichtshof entscheidet erneut zum Kauf auf eBay
- 123recht.net (Kurzinformation)
Account gehackt - Wer haftet? // Wer haftet, wenn ein Dritter Ihr ebay-Konto hackt und unter Ihrem Namen einkauft?
Besprechungen u.ä. (7)
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Bei unbefugter Ebay-Kontonutzung kein Vertrag
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
Keine vertragliche Verpflichtung bei Missbrauch eines eBay-Kontos
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Nutzung eines fremden eBay-Kontos
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Vertragliche Haftung bei mangelnder Sicherung von eBay-Konto-Zugangsdaten
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Handeln unter fremdem Namen bei Nutzung eines fremden eBay-Kontos
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Handeln UNTER fremdem Namen: Identitätstäuschung - Stellvertretung
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Identitätsklau bei eBay: Ehefrau haftet nicht für mögliche Maskerade des Gatten
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 23.12.2008 - 3 O 508/08
- OLG Hamm, 20.07.2009 - 2 U 50/09
- BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
Papierfundstellen
- BGHZ 189, 346
- NJW 2011, 2421
- ZIP 2011, 1108
- MDR 2011, 773
- NJ 2011, 427
- VersR 2011, 932
- WM 2011, 1148
- MMR 2011, 447
- MIR 2011, Dok. 058
- BB 2011, 2185
- K&R 2011, 496
- JR 2012, 237
Wird zitiert von ... (93) Neu Zitiert selbst (18)
- BGH, 13.07.1977 - VIII ZR 243/75
Voraussetzungen der Haftung kraft Anscheinsvollmacht
Auszug aus BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
(2) Eine Anscheinsvollmacht ist dagegen gegeben, wenn der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und wenn der Geschäftspartner annehmen durfte, der Vertretene kenne und billige das Handeln des Vertreters (st. Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, WM 1977, 1169 unter IV mwN;… vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, aaO Rn. 25; BGH, Urteile vom 5. März 1998 - III ZR 183/96, NJW 1998, 1854 unter II 2 a mwN;… vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, BGHZ 166, 369 Rn. 17).Allerdings greifen die Rechtsgrundsätze der Anscheinsvollmacht in der Regel nur dann ein, wenn das Verhalten des einen Teils, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung des Dritten glaubt schließen zu können, von einer gewissen Dauer und Häufigkeit ist (Senatsurteile vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, aaO;… vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, aaO;… BGH, Urteile vom 5. März 1998 - III ZR 183/96, aaO;… vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, aaO).
Es fehlt daher an einem von der Beklagten geschaffenen Vertrauenstatbestand, auf den sich der Kläger hätte stützen können (vgl. hierzu auch Senatsurteile vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, aaO;… vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, aaO; BGH…, Urteil vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, aaO).
Das Gesetz (vgl. §§ 164, 177, 179 BGB [analog]) weist das Risiko einer fehlenden Vertretungsmacht des Handelnden dem Geschäftsgegner und nicht demjenigen zu, in oder unter dessen Namen jemand als Vertreter oder scheinbarer Namensträger auftritt (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, aaO).
Eine Durchbrechung dieser Risikozuweisung ist nicht bereits dann gerechtfertigt, wenn der "Vertretene" das Handeln des Dritten bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, aaO).
Nur unter dieser zusätzlichen Voraussetzung verdient ein vom "Vertretenen" oder Namensträger möglicherweise schuldhaft mit verursachter Rechtsschein im Rechtsverkehr in der Weise Schutz, dass das Handeln des Dritten dem "Vertretenen" zugerechnet wird (Senatsurteil vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, aaO).
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06
Halzband
Auszug aus BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
Für eine Zurechnung reicht es nicht bereits aus, dass der Kontoinhaber die Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff des Handelnden geschützt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11. März 2009, I ZR 114/06, BGHZ 180, 134 - Halzband).Die vom Bundesgerichtshof für den gewerblichen Rechtsschutz entwickelten Grundsätze der Zurechnung fremden Verhaltens (Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 114/06) seien nicht auf die Zurechnung vertraglicher Erklärungen übertragbar, da sie an andere Voraussetzungen als eine vertragliche Haftung anknüpften.
Denn auch wenn den Zugangsdaten für die Internetplattform eBay eine Identifikationsfunktion zukommt, weil das Mitgliedskonto nicht übertragbar und das ihm zugeordnete Passwort geheim zu halten ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 114/06, BGHZ 180, 134 Rn. 18 - Halzband), kann hieraus angesichts des im Jahr 2008 gegebenen und auch derzeit vorhandenen Sicherheitsstandards im Internet auch bei einem eBay-Account (vgl. zu den vielfältigen Möglichkeiten des Ausspähens und "Diebstahls" von Zugangsdaten Borges, NJW 2005, 3313 ff.) nicht zuverlässig geschlossen werden, dass unter einem registrierten Mitgliedsnamen ausschließlich dessen tatsächlicher Inhaber auftritt (…so auch OLG Hamm, aaO S. 611;… OLG Köln, aaO;… LG Bonn, aaO;… aA Herresthal, aaO S. 708).
Zwar hat der Bundesgerichtshof im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts eine unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines eBay-Mitgliedskontos als eigenständigen Zurechnungsgrund für von einem Ehegatten unter Verwendung dieses Kontos begangene Urheberrechts- und/oder Markenrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße genügen lassen (BGH, Urteile vom 11. März 2009 - I ZR 114/06, aaO Rn. 16 ff. - Halzband;… vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 14 - Sommer unseres Lebens).
Denn während im Deliktsrecht der Schutz absoluter Rechte Vorrang vor den Interessen des Schädigers genießt, ist bei der Abgabe von auf den Abschluss eines Vertrages gerichteten Erklärungen eine Einstandspflicht desjenigen, der eine unberechtigte Nutzung seines passwortgeschützten Mitgliedskontos ermöglicht hat, nur dann gerechtfertigt, wenn die berechtigten Interessen des Geschäftspartners schutzwürdiger sind als seine eigenen Belange (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 114/06, aaO Rn. 19).
- BGH, 03.03.1966 - II ZR 18/64
Rechtsfolgen des Handelns unter fremdem Namen; Identitätstäuschung
Auszug aus BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
Werden unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben, liegt ein Handeln unter fremdem Namen vor, auf das die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheins- oder der Duldungsvollmacht entsprechend anzuwenden sind (im Anschluss an BGH, Urteile vom 3. März 1966, II ZR 18/64, BGHZ 45, 193; vom 18. Januar 1988, II ZR 304/86, NJW-RR 1988, 814; vom 8. Dezember 2005, III ZR 99/05, NJW-RR 2006, 701).Zwar kann auch bei einem Handeln unter dem Namen einer anderen - existierenden - Person der Handelnde selbst berechtigt und verpflichtet sein, wenn sich das getätigte Geschäft aus der insoweit maßgeblichen Sicht der anderen Vertragspartei als Eigengeschäft des Handelnden darstellt, bei diesem also keine Fehlvorstellung über die Identität des Handelnden hervorgerufen wird (vgl. BGH, Urteile vom 3. März 1966 - II ZR 18/64, BGHZ 45, 193, 195 f.; vom 18. Januar 1988 - II ZR 304/86, NJW-RR 1988, 814 unter 2 c;… vom 8. Dezember 2005 - III ZR 99/05, NJW-RR 2006, 701 Rn. 12).
aa) Wird bei der Nutzung eines fremden Namens beim Geschäftspartner der Anschein erweckt, es solle mit dem Namensträger ein Geschäft abgeschlossen werden, und wird dabei eine falsche Vorstellung über die Identität des Handelnden hervorgerufen, finden die Regeln über die Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB) und die hierzu entwickelten Grundsätze entsprechend Anwendung, obwohl dem Handelnden ein Vertretungswille fehlte (BGH, Urteile vom 3. März 1966 - II ZR 18/64, aaO;… vom 8. Dezember 2005 - III ZR 99/05, aaO Rn. 11).
Eine rechtsgeschäftliche Erklärung, die unter solchen Voraussetzungen unter dem Namen eines anderen abgegeben worden ist, verpflichtet den Namensträger daher regelmäßig nur dann, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgt (§ 164 Abs. 1 Satz 1 BGB analog; vgl. hierzu BGH, Urteile vom 3. März 1966 - II ZR 18/64, aaO, …und vom 8. Dezember 2005 - III ZR 99/05, aaO) oder vom Namensinhaber nachträglich genehmigt worden ist (§ 177 Abs. 1 BGB analog) oder wenn die Grundsätze über die Anscheins- oder die Duldungsvollmacht eingreifen (…vgl. OLG Hamm, aaO;… OLG Köln, aaO S. 1677; LG Bonn, CR 2004, 218, 219;… MünchKommBGB/Schramm, 5. Aufl., § 164 Rn. 44 mwN; vgl. ferner Werner, K&R 2008, 554, sowie Herresthal, K&R 2008, 705, 706).
- BGH, 08.12.2005 - III ZR 99/05
Begriff des Senders einer Gewinnzusage
Auszug aus BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
Werden unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben, liegt ein Handeln unter fremdem Namen vor, auf das die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheins- oder der Duldungsvollmacht entsprechend anzuwenden sind (im Anschluss an BGH, Urteile vom 3. März 1966, II ZR 18/64, BGHZ 45, 193; vom 18. Januar 1988, II ZR 304/86, NJW-RR 1988, 814; vom 8. Dezember 2005, III ZR 99/05, NJW-RR 2006, 701).Zwar kann auch bei einem Handeln unter dem Namen einer anderen - existierenden - Person der Handelnde selbst berechtigt und verpflichtet sein, wenn sich das getätigte Geschäft aus der insoweit maßgeblichen Sicht der anderen Vertragspartei als Eigengeschäft des Handelnden darstellt, bei diesem also keine Fehlvorstellung über die Identität des Handelnden hervorgerufen wird (vgl. BGH, Urteile vom 3. März 1966 - II ZR 18/64, BGHZ 45, 193, 195 f.; vom 18. Januar 1988 - II ZR 304/86, NJW-RR 1988, 814 unter 2 c; vom 8. Dezember 2005 - III ZR 99/05, NJW-RR 2006, 701 Rn. 12).
aa) Wird bei der Nutzung eines fremden Namens beim Geschäftspartner der Anschein erweckt, es solle mit dem Namensträger ein Geschäft abgeschlossen werden, und wird dabei eine falsche Vorstellung über die Identität des Handelnden hervorgerufen, finden die Regeln über die Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB) und die hierzu entwickelten Grundsätze entsprechend Anwendung, obwohl dem Handelnden ein Vertretungswille fehlte (…BGH, Urteile vom 3. März 1966 - II ZR 18/64, aaO; vom 8. Dezember 2005 - III ZR 99/05, aaO Rn. 11).
Eine rechtsgeschäftliche Erklärung, die unter solchen Voraussetzungen unter dem Namen eines anderen abgegeben worden ist, verpflichtet den Namensträger daher regelmäßig nur dann, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgt (§ 164 Abs. 1 Satz 1 BGB analog;… vgl. hierzu BGH, Urteile vom 3. März 1966 - II ZR 18/64, aaO, und vom 8. Dezember 2005 - III ZR 99/05, aaO) oder vom Namensinhaber nachträglich genehmigt worden ist (§ 177 Abs. 1 BGB analog) oder wenn die Grundsätze über die Anscheins- oder die Duldungsvollmacht eingreifen (…vgl. OLG Hamm, aaO;… OLG Köln, aaO S. 1677; LG Bonn, CR 2004, 218, 219;… MünchKommBGB/Schramm, 5. Aufl., § 164 Rn. 44 mwN; vgl. ferner Werner, K&R 2008, 554, sowie Herresthal, K&R 2008, 705, 706).
- BGH, 10.01.2007 - VIII ZR 380/04
Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein kaufmännisches …
Auszug aus BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
(1) Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es willentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, und der Geschäftspartner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und auch verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde zu den vorgenommenen Erklärungen bevollmächtigt ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Mai 2002 - XI ZR 155/01, NJW 2002, 2325 unter II 3 a bb (1); vom 10. März 2004 - IV ZR 143/03, NJW-RR 2004, 1275 unter II 3 c bb (1); Senatsurteil vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, NJW 2007, 987 Rn. 19; jeweils mwN).(2) Eine Anscheinsvollmacht ist dagegen gegeben, wenn der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und wenn der Geschäftspartner annehmen durfte, der Vertretene kenne und billige das Handeln des Vertreters (st. Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, WM 1977, 1169 unter IV mwN; vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, aaO Rn. 25; BGH, Urteile vom 5. März 1998 - III ZR 183/96, NJW 1998, 1854 unter II 2 a mwN;… vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, BGHZ 166, 369 Rn. 17).
Allerdings greifen die Rechtsgrundsätze der Anscheinsvollmacht in der Regel nur dann ein, wenn das Verhalten des einen Teils, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung des Dritten glaubt schließen zu können, von einer gewissen Dauer und Häufigkeit ist (…Senatsurteile vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, aaO; vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, aaO;… BGH, Urteile vom 5. März 1998 - III ZR 183/96, aaO;… vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, aaO).
Es fehlt daher an einem von der Beklagten geschaffenen Vertrauenstatbestand, auf den sich der Kläger hätte stützen können (…vgl. hierzu auch Senatsurteile vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, aaO; vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, aaO; BGH…, Urteil vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, aaO).
- BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05
Zu Verträgen über R-Gespräche
Auszug aus BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
(2) Eine Anscheinsvollmacht ist dagegen gegeben, wenn der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und wenn der Geschäftspartner annehmen durfte, der Vertretene kenne und billige das Handeln des Vertreters (st. Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, WM 1977, 1169 unter IV mwN;… vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, aaO Rn. 25; BGH, Urteile vom 5. März 1998 - III ZR 183/96, NJW 1998, 1854 unter II 2 a mwN; vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, BGHZ 166, 369 Rn. 17).Allerdings greifen die Rechtsgrundsätze der Anscheinsvollmacht in der Regel nur dann ein, wenn das Verhalten des einen Teils, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung des Dritten glaubt schließen zu können, von einer gewissen Dauer und Häufigkeit ist (…Senatsurteile vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, aaO;… vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, aaO;… BGH, Urteile vom 5. März 1998 - III ZR 183/96, aaO; vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, aaO).
Es fehlt daher an einem von der Beklagten geschaffenen Vertrauenstatbestand, auf den sich der Kläger hätte stützen können (…vgl. hierzu auch Senatsurteile vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, aaO;… vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, aaO; BGH, Urteil vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, aaO).
- BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96
Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen …
Auszug aus BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
(2) Eine Anscheinsvollmacht ist dagegen gegeben, wenn der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und wenn der Geschäftspartner annehmen durfte, der Vertretene kenne und billige das Handeln des Vertreters (st. Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, WM 1977, 1169 unter IV mwN;… vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, aaO Rn. 25; BGH, Urteile vom 5. März 1998 - III ZR 183/96, NJW 1998, 1854 unter II 2 a mwN;… vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, BGHZ 166, 369 Rn. 17).Allerdings greifen die Rechtsgrundsätze der Anscheinsvollmacht in der Regel nur dann ein, wenn das Verhalten des einen Teils, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung des Dritten glaubt schließen zu können, von einer gewissen Dauer und Häufigkeit ist (…Senatsurteile vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, aaO;… vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, aaO; BGH, Urteile vom 5. März 1998 - III ZR 183/96, aaO;… vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, aaO).
- BGH, 18.01.1988 - II ZR 304/86
Auslegung eines Antrags als Feststellungsantrag - Rechtsschutzinteresse für die …
Auszug aus BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
Werden unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben, liegt ein Handeln unter fremdem Namen vor, auf das die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheins- oder der Duldungsvollmacht entsprechend anzuwenden sind (im Anschluss an BGH, Urteile vom 3. März 1966, II ZR 18/64, BGHZ 45, 193; vom 18. Januar 1988, II ZR 304/86, NJW-RR 1988, 814; vom 8. Dezember 2005, III ZR 99/05, NJW-RR 2006, 701).Zwar kann auch bei einem Handeln unter dem Namen einer anderen - existierenden - Person der Handelnde selbst berechtigt und verpflichtet sein, wenn sich das getätigte Geschäft aus der insoweit maßgeblichen Sicht der anderen Vertragspartei als Eigengeschäft des Handelnden darstellt, bei diesem also keine Fehlvorstellung über die Identität des Handelnden hervorgerufen wird (vgl. BGH, Urteile vom 3. März 1966 - II ZR 18/64, BGHZ 45, 193, 195 f.; vom 18. Januar 1988 - II ZR 304/86, NJW-RR 1988, 814 unter 2 c;… vom 8. Dezember 2005 - III ZR 99/05, NJW-RR 2006, 701 Rn. 12).
- BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03
Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei …
Auszug aus BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
Die in § 2 Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay vorgesehene Haftungsregelung kann daher allenfalls - ähnlich wie dies bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Herausgeber von EC-Karten der Fall ist (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 312) - eine Einstandspflicht des Kontoinhabers gegenüber dem Plattformbetreiber für diesem entstandene Schäden begründen. - OLG München, 05.02.2004 - 19 U 5114/03
Rechtsfolgen der Beteiligung an einer Internet-Auktion unter fremdem …
Auszug aus BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
Vielmehr sind insoweit für einen potentiellen Vertragspartner die auf der Internet-Plattform eBay abrufbaren Angaben zur Person und Anschrift des Kontoinhabers ausschlaggebend (vgl. auch OLG München, NJW 2004, 1328; LG Aachen, CR 2007, 605, 606). - BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
- LG Aachen, 15.12.2006 - 5 S 184/06
Anscheinsvollmacht bei Weitergabe der eBay-Kennung an einen Dritten
- OLG Köln, 13.01.2006 - 19 U 120/05
Zustandekommen von Verträgen über Internet-Plattformen
- LG Bonn, 19.12.2003 - 2 O 472/03
Keine tatsächliche Vermutung und ken Anscheinsbeweis für die für die Identität …
- BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01
Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
- OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06
Zur Vermutung der Käufereigenschaft bei Kaufvertrag über das …
- BGH, 10.03.2004 - IV ZR 143/03
Erneute Erteilung einer nach dem RBerG unwirksamen Treuhandvollmacht
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01
Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung
- BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 59/16
Verkaufsaktion auf der eBay-Internetplattform: Auslegung der Erklärung der …
Es ist dann vielmehr das individuell Vereinbarte maßgeblich (Fortführung der Senatsurteile vom 7. November 2001, VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 135 f.; vom 11. Mai 2011, VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 21;… vom 10. Dezember 2014, VIII ZR 90/14, NJW 2015, 1009 Rn. 19).Deren Aussagegehalt ist, wenn die Erklärungen der Teilnehmer an der Verkaufsaktion nicht aus sich heraus verständlich oder lückenhaft sind und der Auslegung bedürfen, dann entsprechend in die Auslegung der abgegebenen Willenserklärungen einzubeziehen (Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 135 f.; vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 21;… vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 90/14, NJW 2015, 1009 Rn. 19).
In diesem Verhältnis ist vielmehr das individuell Vereinbarte maßgeblich (…vgl. Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, aaO S. 136 f.; vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, aaO;… vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 90/14, aaO).
- BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14
Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking
aa) Eine Anscheinsvollmacht setzt voraus, dass der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und der Geschäftspartner annehmen durfte, der Vertretene kenne und billige das Handeln des Vertreters (…st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, NJW 2007, 987 Rn. 25…, vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, BGHZ 166, 369 Rn. 17 und vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 16 jeweils mwN).Zudem ist im Grundsatz erforderlich, dass das Verhalten des Geschäftsherrn, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung des Dritten schließt, von einer gewissen Dauer und Häufigkeit ist (…st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, NJW 2007, 987 Rn. 25…, vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, BGHZ 166, 369 Rn. 17 und vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 16 jeweils mwN).
Erweckt das verdeckte Handeln unter fremdem Namen bei dem Geschäftspartner den Eindruck, tatsächlich werde die Erklärung vom Namensträger abgegeben, und wird dadurch eine falsche Vorstellung von der Identität des Handelnden hervorgerufen, können die Grundsätze der Anscheinsvollmacht entsprechend anzuwenden sein (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1966 - II ZR 18/64, BGHZ 45, 193, 195 f. und vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 12).
Dies kann auch für Geschäfte gelten, die - vergleichbar der vorliegenden Konstellation - über das Internet abgewickelt werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011, aaO Rn. 12;… Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 172 Rn. 18).
Der Geschäftsherr wird aber auch in diesem Fall nur verpflichtet, wenn er das Handeln des Scheinvertreters bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und dieses Handeln von einer gewissen Dauer und Häufigkeit war (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 16).
- BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 90/14
Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion
Auch wenn der Kläger und der Beklagte nicht Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay sind (vgl. Senatsurteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 136), kommt dieser Wertung Bedeutung für die Auslegung der vor ihrem Hintergrund abgegebenen Erklärungen der Parteien zu (vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 21;… vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, aaO Rn. 15, 22).
- OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 19 U 83/22
Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit dem Versand geschäftlicher E-Mails
Vorliegend steht aber nicht eine deliktische Verantwortlichkeit der Klägerin im Streit, sondern die vertragliche Frage der Erfüllungswirkung einer Zahlung an einen Dritten; die für den Bereich der deliktischen Haftung vom I. Zivilsenat entwickelten Grundsätze lassen sich nicht auf die Zurechnung von Erklärungen im Rahmen von vertraglichen Verhältnissen übertragen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 19). - BGH, 22.07.2014 - VIII ZR 313/13
Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch
a) Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es willentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, und der Geschäftspartner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und auch verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde zu den vorgenommenen Erklärungen bevollmächtigt ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Mai 2002 - XI ZR 155/01, NJW 2002, 2325 unter II 3 a bb (1); vom 10. März 2004 - IV ZR 143/03, NJW-RR 2004, 1275 unter II 3 c bb (1);… vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, NJW 2007, 987 Rn. 19; vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 14; jeweils mwN). - BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 319/20
Zur Zulässigkeit einer negativen Bewertung bei eBay (hier: "Versandkosten …
Deren Aussagegehalt ist, sofern die Erklärungen der Teilnehmer an der Verkaufsaktion aus sich heraus nicht verständlich oder lückenhaft sind und der Auslegung bedürfen, entsprechend in die Auslegung der abgegebenen Willenserklärungen der Kaufvertragsparteien einzubeziehen (Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 135 f.; vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 21;… vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 90/14, NJW 2015, 1009 Rn. 19;… vom 15. Februar 2017 - VIII ZR 59/16, aaO). - OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen …
Der Bundesgerichtshof hat angenommen, dass er damit seine nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay bestehende Pflicht, die Zugangsdaten so geheimzuhalten, dass Dritte davon keine Kenntnis erlangen können, in einer Weise verletzt habe, die seine Haftung für die von seiner Ehefrau möglicherweise unter Verwendung dieser Daten begangenen Rechtsverletzungen begründen kann (zur vertraglichen Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen, für die es nicht bereits ausreicht, dass der Kontoinhaber die Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff des Handelnden geschützt hat, vgl. BGH [VIII. Zivilsenat], NJW 2011, 2421). - BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung …
Eine rechtsgeschäftliche Erklärung, die unter solchen Voraussetzungen unter dem Namen eines anderen abgegeben worden ist, verpflichtet danach den Namensträger regelmäßig nur dann, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09 - BGHZ 189, 346 m.w.N.). - AG Plettenberg, 23.10.2017 - 1 C 219/17
Bestellbestätigung, Amazon, Onlinehändler, Annahme, Kaufvertrag
Ungeachtet der sonstigen rechtlichen Bewertung des Verkaufsvorganges folgt der Abschluss eines Kaufvertrags auch in den Fällen, in denen über eine Internetplattform Gegenstände zum Verkauf angeboten werden, regelmäßig den Bestimmungen der §§ 145 ff. BGB (BGH MMR 2011, 447 Rn. 8; NJW 2005, 3567) und mithin auch den hierauf anwendbaren Vertretungsregelungen.Eine rechtsgeschäftliche Erklärung, die unter solchen Voraussetzungen unter dem Namen eines anderen abgegeben worden ist, verpflichtet den Namensträger daher regelmäßig nur dann, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgt (§ 164 Abs. 1 Satz 1 BGB analog), vom Namensinhaber nachträglich genehmigt worden ist (§ 177 Abs. 1 BGB analog) oder wenn die Grundsätze über die Anscheins- oder die Duldungsvollmacht eingreifen (BGH MMR 2011, 447 Rn. 10 ff.).
beliebig vielen potenziellen Käufern ginge weit über die Rechtsgrundsätze der Rechtsscheinhaftung hinaus und hielte einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand, da sie bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung auch für die Fälle wie den hiesigen Geltung beanspruchen würde, in denen der Kontoinhaber die unbefugte Nutzung des Mitgliedskontos weder kannte noch diese hätte verhindern können (BGH MMR 2011, 447 Rn. 21).
Wie bereits ausgeführt, können die AGB des Verkaufsportals selbst zumindest bei der Auslegung abgegebener Willenserklärungen von Mitgliedern untereinander Bedeutung entfalten (BGH NJW 2011, 2421 Rn. 21).
- OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14
Rechtsfolgen des Handelns unter Nutzung eines fremden Accounts bei der …
Werden unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben, liegt ein Handeln unter fremdem Namen vor, auf das die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheins- oder der Duldungsvollmacht entsprechend anzuwenden sind (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09).Danach kann bei einem Handeln unter dem Namen einer anderen - existierenden - Person der Handelnde selbst berechtigt und verpflichtet sein, wenn sich das getätigte Geschäft aus der insoweit maßgeblichen Sicht der anderen Vertragspartei als Eigengeschäft des Handelnden darstellt, bei diesem also keine Fehlvorstellung über die Identität des Handelnden hervorgerufen wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, juris Rn. 8, 10).
Vielmehr kommt nur in Betracht, dass entweder der aktiv Handelnde oder die Person, in deren Namen gehandelt wird, verpflichtet werden (vgl. dazu neben der bereits oben unter Ziffer 1 genannten Entscheidung BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, juris Rn. 10 beispielsweise noch BGH…, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, juris Rn. 7): Hätte vorliegend - aus der maßgeblichen Sicht des Klägers - der Beklagte zu 2 im eigenen Namen gehandelt, wäre er dem Kläger gegenüber selbst verpflichtet, zwangsläufig aber nicht die Beklagte zu 1. Hätte dagegen der Beklagte zu 2 - aus der maßgeblichen Sicht des Klägers - im Namen der Beklagten zu 1 gehandelt und wäre das Handeln des Beklagten zu 2 der Beklagten zu 1 nach Vertretungsregeln zuzurechnen, wäre diese passivlegitimiert; ein - einzig denkbarer - Anspruch gegen den Beklagten zu 2 aus § 179 Abs. 1 BGB käme in dem Fall nicht in Betracht, da diese Vorschrift gerade voraussetzt, dass der (unter fremden Namen) Handelnde ohne Vertretungsmacht gehandelt hat.
- BGH, 26.09.2023 - XI ZR 98/22
Wissenszurechnung bei Rückforderung von unbestellter Leistung!
- OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13
Kaufvertrag über eine Internet-Versteigerungsplattform: Abschluss und …
- LG Darmstadt, 28.08.2014 - 28 O 36/14
Rechtsscheinshaftung bei missbräuchlicher Überweisung im Online-Banking
- OLG Köln, 04.10.2019 - 1 U 83/18
Befristeter Mietvertrag, Schriftform, Veränderung der Mietfläche, Kündigung, …
- OLG Bremen, 21.06.2012 - 3 U 1/12
Zurechnung des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens eines Dritten im Rahmen von …
- KG, 02.11.2021 - 27 U 120/21
Bauvertrag: Anspruch auf nachtragsbezogene Abschlagszahlungen in Höhe von 80% der …
- BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 5.16
Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung …
- OLG Düsseldorf, 11.10.2013 - 22 U 54/13
Vorbehalt des Zwischenverkaufs in einer eBay-Auktion ist zulässig
- LG Stuttgart, 04.10.2017 - 1 S 50/16
Mietvertrag: Anspruch auf Mietzinszahlung gegen die Ehefrau unter …
- BFH, 25.04.2013 - V R 28/11
Steuerpflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung
- LG Görlitz, 29.07.2015 - 2 S 213/14
EBay-Auktion - Schadensersatzanspruch eines Abbruchjägers
- LG Bonn, 28.03.2012 - 5 S 205/11
Vorstellung des Verkäufers über die Identität des Vertragspartners anhand des …
- LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16
Finanzagentenhaftung
- OLG München, 12.11.2015 - 29 U 2092/15
Zahlungspflicht des Kunden eines verschlüsselten Fernsehprogramms bei unbefugter …
- BFH, 23.08.2022 - VII R 21/21
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des …
- LG Gießen, 14.03.2013 - 1 S 337/12
Risikoverteilung bei ebay Versteigerung; Risikoverteilung bei ebay Versteigerung
- OLG Koblenz, 07.10.2014 - 3 U 91/14
Zustandekommen des Vertrages beim Handeln unter frendem Namen
- FG Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 1 K 2431/17
Zurechnung von Umsätzen bei Verkäufen über "ebay" - widerstreitende …
- LG Fulda, 19.09.2011 - 4 (2) O 108/09
Rechtsscheinhaftung: Annahme einer Anscheinsvollmacht bei einmaligem Auftreten; …
- LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20
Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinhaftung
- OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 84/18
Der Auszahlungsanspruch des Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung ist …
- LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19
Betriebsrat; Zurechnung des Handelns des Betriebsratsvorsitzenden; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 7 B 4.15
Beihilfe; gefälschte Zahnarztrechnungen; Rücknahme der Bewilligung; Bekanntgabe; …
- LAG Köln, 18.09.2013 - 5 Sa 201/13
Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit
- LG Köln, 11.09.2012 - 33 O 353/11
Anforderungen an eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei …
- OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20
Ist die Echtheit der Unterschrift des Darlehensnehmers streitig, kann es für das …
- LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19
Feindliche Übernahme
- VG Aachen, 09.11.2018 - 7 K 2350/18
Rückforderung von zu Unrecht an den Erblasser gezahlten Beihilfen in Höhe von …
- OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 14 U 88/16
Keine stillschweigende Vergütung nach § 632 BGB bei Nachbesserungsforderung
- BVerwG, 27.02.2020 - 2 WRB 1.19
Duldungs- und Anscheinsvollmacht; Empfangsbereich der Disziplinarvorgesetzten; …
- AG Rheda-Wiedenbrück, 10.10.2019 - 3 C 54/19
- OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21
Knüpfen die Vertragsparteien den Beginn einer festen Vertragslaufzeit eines …
- LG Hamburg, 04.08.2016 - 316 O 318/15
Behandlungsvertrag: Schadensersatzanspruch eines Vaters wegen fehlender …
- OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20
Kaufvertragsabschluss auf einer eBay-Auktion: Rechtsmissbräuchliche …
- OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14
Ausländersicherheit für Prozesskosten: Sicherheitsleistung durch einen auf der …
- LG Dessau-Roßlau, 15.04.2016 - 4 O 590/12
Kaufvertragsschluss im Internet: Vertragspartnerstellung bei eBay-Kauf unter …
- OLG Köln, 12.05.2011 - 6 W 99/11
Unterlassungsansprüche wegen Übermittlung von Werbe-SMS an einen …
- OLG Hamm, 18.02.2013 - 2 W 54/12
Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internetauktion
- OLG Stuttgart, 12.01.2017 - 7 U 63/16
Kollektivversicherung über eine betriebliche Altersversorgung: Bevollmächtigung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 Sa 552/12
Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Zeiten einer Beschäftigung als Leiharbeitnehmer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09
Der Partner eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen muss sich dessen Verschulden …
- OLG Stuttgart, 07.04.2022 - 2 U 63/21
Anfechtung einer durch Androhung eines Lieferstopps seitens des Zulieferers …
- LAG Hessen, 25.06.2012 - 17 Sa 1644/11
Kollusives Zusammenwirken des Arbeitnehmers mit einem unternehmensfremden Dritten …
- AG Berlin-Neukölln, 12.06.2017 - 16 C 373/16
Hotelgutschein - Unmöglichkeit der Leistungserbringung
- OLG Stuttgart, 05.12.2016 - 7 U 63/16
- AG Kempen, 04.04.2016 - 13 C 366/15
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückzahlung des Kaufpreises für eine im …
- OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 99/14
Gewerberaummietvertrag: Formularmäßiger Ausschluss der Sachmangelhaftung; …
- VG Gelsenkirchen, 18.02.2021 - 13a K 4356/18
Minderjähriger, Minderjährigkeit, Vormundschaft, Zustellung Volljährigkeit, …
- LG Nürnberg-Fürth, 08.03.2021 - 12 Qs 5/21
Voraussetzungen des selbständigen Einziehungsverfahrens
- LG München I, 28.05.2015 - 12 O 2205/15
Unwirksamkeit von AGB
- OLG Saarbrücken, 09.04.2015 - 4 U 183/13
HOAI gilt nicht für Projektentwickler!
- OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 11 U 226/20
Anspruch auf Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts ein Bauvorhaben betreffend …
- OLG Hamburg, 19.08.2015 - 13 U 131/14
Bankrecht: Spareinlagegeschäft; Haftung einer Bank für Zinszusagen eines …
- LG Gießen, 06.03.2013 - 1 S 337/12
Haftung des Inhabers eines Ebay-Kontos für Käufe eines Dritten über dieses Konto; …
- FG Nürnberg, 18.04.2023 - 2 K 345/20
Ablehnung des Vorsteuerabzugs
- OLG Brandenburg, 22.04.2021 - 12 U 124/20
Schadensersatzansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler bei einer …
- LG München I, 08.09.2020 - 33 O 15817/16
Unbegründete kennzeichenrechtliche Abmahnung wegen rein dekorativer Verwendung …
- OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19
Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion
- OLG Hamburg, 08.07.2015 - 13 U 114/14
Darlehensvertrag: Anspruch auf Zinszahlung aufgrund eines Sparvertrages unter …
- OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 22 U 127/13
EBay-Auktion - vorzeitige Beendigung - Irrtumsanfechtung zwecks Vermeidung der …
- OLG Bamberg, 20.03.2019 - 3 U 70/18
Keine Rechtsscheinsvollmacht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- OLG Brandenburg, 02.10.2020 - 11 U 170/19
Bestimmung des Vertragspartners bei einer Internet-Auktion
- OLG Saarbrücken, 30.04.2015 - 6 UF 124/14
Mitverpflichtung des Ehegatten bei Gewährung eines Darlehens durch den …
- OLG München, 19.02.2021 - 9 U 7047/20
Beginn der Gewährleistungsfristen: Abnahmeprotokoll geht Bauvertrag vor!
- KG, 24.01.2023 - 27 U 154/21
Verzug droht: Wann können die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten …
- LG Ravensburg, 31.07.2019 - 5 O 13/19
Sekundäre Darlegungslast bei behauptetem "Hackerangriff" auf eBay-Mitgliedskonto
- OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 7 U 11/18
- LG Bonn, 27.11.2015 - 3 O 479/13
Anspruch auf Zahlung von Zinsen aufgrund einer Zinsvereinbarung
- OLG Hamburg, 08.07.2015 - 13 U 96/14
Sparvertrag: Verpflichtung einer Bank aufgrund der Zusage von Zinskonditionen …
- LAG Sachsen, 22.08.2022 - 2 Sa 188/21
Arbeitsentgelt - faktisches Arbeitsverhältnis - Zurechnung - Vollmacht - …
- LG Heidelberg, 20.12.2019 - 4 O 132/19
Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag seitens des Fahrzeughändlers wegen …
- LG Bonn, 27.11.2015 - 3 O 478/13
Zahlung von Zinsen für Privatkunden aufgrund einer Zinsvereinbarung i.R.e. …
- LG Bonn, 27.11.2015 - 3 O 482/13
Zahlungsanspruch von Zinsen aufgrund einer Zinsvereinbarung mit einer …
- LG Bonn, 27.11.2015 - 3 O 481/13
Zahlung von Zinsen aufgrund einer Zinsvereinbarung i.R.d. Abschlusses eines …
- OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 7 U 115/18
Haftung eines Rechtsanwalts wegen Versäumnissen bei der Erhebung einer Klage
- VG Köln, 28.05.2013 - 7 K 1128/12
Anforderungen an eine wirksame Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2022 - 3 S 57.22
- OLG Zweibrücken, 24.09.2020 - 4 U 20/20
- AG Kempten, 04.04.2016 - 13 C 366/15
Kaufvertrag: Keine Zurechnung von Willenserklärungen unbekannter Täter gegenüber …
- AG Bremen, 01.03.2012 - 9 C 508/11
Fernabsatzgeschäft - Beweislast bzgl. Käufer
- LG Berlin, 28.10.2022 - 34 O 41/22
Anscheinsvollmacht durch Überlassung von gemietetem Fahrzeug und Vorlage von …
- LG Tübingen, 23.01.2013 - 1 T 102/12
Dauerkarten Verkauf über EBAY - Keine Haftung des Account-Inhabers
- LG Essen, 16.12.2011 - 13 S 147/11
Schadensersatz statt der Leistung nach abgebrochener eBay-Auktion