Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.05.2011 - I-4 U 35/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5232
OLG Hamm, 26.05.2011 - I-4 U 35/11 (https://dejure.org/2011,5232)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.05.2011 - I-4 U 35/11 (https://dejure.org/2011,5232)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - I-4 U 35/11 (https://dejure.org/2011,5232)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Zur wettbewerbswidrigen Verwendung mehrerer widersprüchlicher Widerrufsbelehrungen und zu der zur Verfügung stehenden Vertragssprache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Sprachwahl auf einer Internetseite genügt nicht den Anforderungen an eine vor Abgabe der Bestellung klar und verständlich zu formulierende Widerrufsbelehrung; Berücksichtigung einer Möglichkeit der Sprachwahl auf einer Internetseite als ausreichende ...

  • info-it-recht.de

    Nichtunterrichtung der Verbraucher über die zur Verfügung stehenden Vertragssprachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Mitteilung der für den Vertragsschluss im Internet zur Verfügung stehenden Sprachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verwendung von alter Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Eine einzige Abmahnung stellt noch keinen Rechtsmissbrauch dar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verwendung veralteter Widerrufsbelehrung abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausspruch einer einzigen Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Die Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen stellt einen Wettbewerbsverstoß dar - Abmahnfalle!

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Abmahngefahr: Verwendung der alten Widerrufsbelehrung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Informationspflichten im Onlinehandel: Über zur Verfügung stehende Vertragssprachen muss zweifelsfrei informiert werden

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Verwendung veralteter Widerrufsbelehrung kann abgemahnt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verwendung der "alten" Widerrufsbelehrung mit Verweisen auf BGB-InfoV wettbewerbswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung für fehlenden Hinweis auf Vertragssprache ist Deutsch´möglich

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gefahr von Abmahnungen - Fehlender Hinweis "Vertragssprache ist deutsch"

Besprechungen u.ä. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Abmahngefahr: Verwendung der alten Widerrufsbelehrung

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verwendung von alter Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 586
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 18.03.2010 - 4 U 177/09

    Begriff des gewerblichen Angebots

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2011 - 4 U 35/11
    Eine Gewinnerzielungsabsicht ist - jedenfalls im Lauterkeitsrecht - nicht erforderlich (BGH GRUR 2008, 810 - Kommunalversicherer; Senat, Urt. v. 18.03.2010, 4 U 177/09; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. 2011, § 2 Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2011 - 4 U 35/11
    Eine Gewinnerzielungsabsicht ist - jedenfalls im Lauterkeitsrecht - nicht erforderlich (BGH GRUR 2008, 810 - Kommunalversicherer; Senat, Urt. v. 18.03.2010, 4 U 177/09; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. 2011, § 2 Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2011 - 4 U 35/11
    Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (BGH GRUR 2009, 871 - Ohrclips).
  • OLG Hamm, 24.05.2012 - 4 U 48/12

    Verbrauchsgüterkauf: keine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln

    Es dürfen somit grundsätzlich keine unterschiedlichen Belehrungen erteilt werden, weil der Verbraucher dadurch irritiert wird und letztlich nicht weiß, welche der Belehrungen richtig ist und gelten soll (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 2011 - I-4 U 35/11).
  • LG Dortmund, 09.12.2016 - 3 O 569/15

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages nach Erklärung des Widerrufs

    Mit Erhalt des Informations- und Merkblatts mit der dort abgedruckten "Widerrufsbelehrung für den Kunden" könnte der Verbraucher in der Weise irritiert worden sein, dass er letztlich nicht wissen kann, welche der Belehrungen richtig ist und gelten soll (vgl. dazu auch: OLG Hamm, Urt. v. 24.05.2012 - I-4 U 48/12 - BeckRS 2012, 13246; Urt. v. 26.05.2011 - I-4 U 35/11 - MMR 2011, 586, 587).
  • LG Dortmund, 20.05.2016 - 3 O 199/15

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückabwicklung eines

    Mit Erhalt des Informations- und Merkblatts mit der dort abgedruckten - eindeutig fehlerhaften (vgl. nur BGH, Beschl. v. 10.02.2015 - II ZR 163/14 - BeckRS 2015, 07952, Rn. 14 m.w.N.) und auch von der Belehrung auf den S. 6/18 und 7/18 in mehrfacher Hinsicht abweichenden - "frühestens"-Widerrufsbelehrung wird der Verbraucher nicht in der Weise irritiert, dass er letztlich nicht wissen kann, welche der Belehrungen richtig ist und gelten soll; insofern weicht der Sachverhalt ab von den Fällen, über die der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm in den von den Klägervertretern genannten Entscheidungen (vgl. Urt. v. 24.05.2012 - I-4 U 48/12 - BeckRS 2012, 13246; Urt. v. 26.05.2011 - I-4 U 35/11 - MMR 2011, 586, 587) zu befinden hatte.
  • LG Essen, 28.11.2012 - 44 O 23/12

    Unterlassen eines behaupteten wettbewerbswidrigen Werbeverhaltens mit

    Es lässt sich dann nämlich nicht ausschließen, dass die Beklagte das beanstandete Werbeverhalten zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen kann (vgl.: BGH, 02.07.1987 -I ZR 167/85 - NJW-RR 1988, 99; OLG Hamm, 26.05.2011 - 4 U 35/11 - MMR 2011, 586; OLG Hamm, 24.04.2008, 4 W 178/07).
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