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   BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08   

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https://dejure.org/2011,5228
BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08 (https://dejure.org/2011,5228)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2011 - I ZR 46/08 (https://dejure.org/2011,5228)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08 (https://dejure.org/2011,5228)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. Adword-Anzeige

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unter bestimmten Voraussetzungen liegt keine markenmäßige Benutzung bei Verwendung einer fremden Marke als Schlüsselwort im Zusammenhang mit Adwords-Anzeigen in einer Internetsuchmaschine vor; Markenmäßige Benutzung bei der Verwendung einer Marke als Schlüsselwort im ...

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. AdWords-Anzeige

  • online-und-recht.de

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. AdWords-Anzeige

  • rewis.io

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. Adword-Anzeige

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. Adword-Anzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 14 Abs. 6
    Markenmäßige Benutzung bei der Verwendung einer Marke als Schlüsselwort im Falle einer klaren Erkennbarkeit des Vorliegens einer bezahlten Werbung bei Adwords-Anzeigen

  • datenbank.nwb.de

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. Adword-Anzeige

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schalten einer verwechselbaren Google-Werbeanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 343 (Ls.)
  • MMR 2011, 608
  • K&R 2011, 582
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    a) Die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzungshandlung obliegt demjenigen, der einen Dritten wegen der Verletzung seiner Marke in Anspruch nimmt, im Streitfall also den Klägerinnen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 139/07, GRUR 2009, 502 Rn. 16 f. = WRP 2009, 441 - pcb; Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 109/06, GRUR 2009, 1167 Rn. 19 = WRP 2009, 1520 - Partnerprogramm).

    Die Beklagte hätte zur Erfüllung ihrer sekundären Darlegungslast angeben müssen, welche Bezeichnung sie bei Google tatsächlich als Schlüsselwort gewählt hat (vgl. BGH, GRUR 2009, 502 Rn. 17 - pcb).

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08

    POWER BALL

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Schutz einer Marke vor der Gefahr von Verwechslungen nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG voraussetzt, dass die angegriffene Bezeichnung als Marke benutzt wird, also im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. EuGH, Urteil vom 12. November 2002 - C-206/01, Slg. 2002, I-10273 = GRUR 2003, 55 Rn. 51 ff. - Arsenal Football Club/Reed; BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - I ZR 51/08, GRUR 2010, 835 Rn. 23 = WRP 2010, 1165 - POWER BALL).

    Die Rechte aus der Marke nach der eine Verwechslungsgefahr voraussetzenden Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion der Marke, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL EuGH, Urteil vom 12. Juni 2010 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Rn. 57 - O2/Hutchison; zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - I ZR 167/06, GRUR 2009, 484 Rn. 60 = WRP 2009, 616 - METROBUS; BGH, GRUR 2010, 835 Rn. 23 - POWER BALL).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    b) Eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion kann anzunehmen sein, wenn ein als Suchwort verwendetes verwechslungsfähiges Zeichen als Metatag im HTML-Code oder auch in "Weiß-auf-Weiß-Schrift" auf der Internetseite dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in Gestalt der Trefferliste einer Internetsuchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer auf diese Weise zu der Internetseite des Verwenders zu führen (BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 183/03, BGHZ 168, 28 Rn. 17 - Impuls; Urteil vom 18. Februar 2007 - I ZR 77/04, GRUR 2007, 784 Rn. 18 = WRP 2007, 1095 - AIDOL).

    Es besteht die Gefahr, dass der Internetnutzer das Angebot in der Trefferliste auf Grund der dort gegebenen Kurzhinweise mit dem Angebot des Markeninhabers verwechselt und sich näher mit ihm befasst (vgl. BGHZ 168, 28 Rn. 19 - Impuls; BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 30/07, GRUR 2009, 500 Rn. 15 = WRP 2009, 435 - Beta Layout).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 30/07

    Beta Layout

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    Es besteht die Gefahr, dass der Internetnutzer das Angebot in der Trefferliste auf Grund der dort gegebenen Kurzhinweise mit dem Angebot des Markeninhabers verwechselt und sich näher mit ihm befasst (vgl. BGHZ 168, 28 Rn. 19 - Impuls; BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 30/07, GRUR 2009, 500 Rn. 15 = WRP 2009, 435 - Beta Layout).

    c) Eine andere Beurteilung ist bei der Verwendung von Schlüsselwörtern für Adwords-Werbung bei Google geboten, bei der die Werbebotschaft des Unternehmens, das das betreffende Schlüsselwort gebucht hat, in einer gesonderten Anzeigenrubrik erscheint (vgl. BGH, GRUR 2009, 500 Rn. 13 - Beta Layout; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07 Rn. 28 - Bananabay II).

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    c) Eine andere Beurteilung ist bei der Verwendung von Schlüsselwörtern für Adwords-Werbung bei Google geboten, bei der die Werbebotschaft des Unternehmens, das das betreffende Schlüsselwort gebucht hat, in einer gesonderten Anzeigenrubrik erscheint (vgl. BGH, GRUR 2009, 500 Rn. 13 - Beta Layout; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07 Rn. 28 - Bananabay II).

    Der Werbelink und die ihn begleitende Werbebotschaft dürfen weder suggerieren, dass zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung besteht, noch dürfen sie den normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer darüber im Unklaren lassen, ob eine solche Verbindung besteht (EuGH, Urteil vom 23. März 2010 - C-236/08 bis 238/08,GRUR 2010, 445 Rn. 89, 90 - Google France; Urteil vom 25. März 2010 - C-278/08, GRUR 2010, 451 Rn. 39 ff. - BergSpechte; Beschluss vom 26. März 2010 - C-91/09, GRUR 2010, 641, Rn. 27 - eis.de; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07 Rn. 24 - Bananabay II).

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    Die Rechte aus der Marke nach der eine Verwechslungsgefahr voraussetzenden Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion der Marke, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL EuGH, Urteil vom 12. Juni 2010 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Rn. 57 - O2/Hutchison; zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - I ZR 167/06, GRUR 2009, 484 Rn. 60 = WRP 2009, 616 - METROBUS; BGH, GRUR 2010, 835 Rn. 23 - POWER BALL).
  • OLG München, 06.12.2007 - 29 U 4013/07

    Haftung für weitgehend passende Keywords

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    Das Berufungsgericht hat der im ersten Rechtszug erfolglosen Klage stattgegeben (OLG München, MMR 2008, 334).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    a) Die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzungshandlung obliegt demjenigen, der einen Dritten wegen der Verletzung seiner Marke in Anspruch nimmt, im Streitfall also den Klägerinnen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 139/07, GRUR 2009, 502 Rn. 16 f. = WRP 2009, 441 - pcb; Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 109/06, GRUR 2009, 1167 Rn. 19 = WRP 2009, 1520 - Partnerprogramm).
  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    Der Werbelink und die ihn begleitende Werbebotschaft dürfen weder suggerieren, dass zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung besteht, noch dürfen sie den normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer darüber im Unklaren lassen, ob eine solche Verbindung besteht (EuGH, Urteil vom 23. März 2010 - C-236/08 bis 238/08,GRUR 2010, 445 Rn. 89, 90 - Google France; Urteil vom 25. März 2010 - C-278/08, GRUR 2010, 451 Rn. 39 ff. - BergSpechte; Beschluss vom 26. März 2010 - C-91/09, GRUR 2010, 641, Rn. 27 - eis.de; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07 Rn. 24 - Bananabay II).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-278/08

    BergSpechte - Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    Der Werbelink und die ihn begleitende Werbebotschaft dürfen weder suggerieren, dass zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung besteht, noch dürfen sie den normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer darüber im Unklaren lassen, ob eine solche Verbindung besteht (EuGH, Urteil vom 23. März 2010 - C-236/08 bis 238/08,GRUR 2010, 445 Rn. 89, 90 - Google France; Urteil vom 25. März 2010 - C-278/08, GRUR 2010, 451 Rn. 39 ff. - BergSpechte; Beschluss vom 26. März 2010 - C-91/09, GRUR 2010, 641, Rn. 27 - eis.de; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07 Rn. 24 - Bananabay II).
  • EuGH, 26.03.2010 - C-91/09

    Eis.de - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Internet - Werbung

  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 77/04

    AIDOL

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt (Keyword-Advertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. Januar 2011, I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 = WRP 2011, 1160 - Bananabay II; Urteil vom 13. Januar 2011, I ZR 46/08, MMR 2011, 608).

    Es hat mit Recht angenommen, dass es deshalb auf die Frage der Verwechslungsgefahr ankommt (vgl. EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 78 - Google France und Google; GRUR 2010, 451 Rn. 22 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 841 Rn. 50 - Portakabin/Primakabin) und der Schutz einer Marke vor Verwechslungsgefahr auf die Fälle beschränkt ist, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion der Marke, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH, Urteil vom 12. Juni 2010 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Rn. 57 - O2/Hutchison, mwN; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 608 Rn. 24, mwN).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt nach diesen Grundsätzen keine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion der Marke vor, wenn die Werbeanzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (vgl. BGH, GRUR 2011, 828 Rn. 22 bis 28 - Bananabay II; MMR 2011, 608 Rn. 26).

  • BGH, 27.06.2013 - I ZR 53/12

    Markenrechtsverletzung: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke durch

    Eine hinreichend deutliche Abgrenzung kann aber vorliegen, wenn ein solcher Werbeblock darüber hinaus mit grafischen oder farblichen Mitteln deutlich von den Suchergebnissen abgesetzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 608 Rn. 27).
  • OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11

    Namensschutz im Internet: Einstellen eines natürlichen Namens als Metatag in den

    Zwar ist dem Beklagten darin zuzustimmen, dass die in Anlagen K 2 und K 5 jeweils angegebene Internetadresse www.e...-film.de nicht unmittelbar auf die Klägerin bzw. deren Geschäftsführer O H hinweisen (vgl. insoweit auch BGH MarkenR 2011, 423 Tz. 30 - Impuls ).
  • OLG Braunschweig, 09.02.2023 - 2 U 1/22

    Zu den Voraussetzungen eines zulässigen Keyword-Advertising; Keyword-Advertising;

    Dabei kann eine Absetzung von den Suchergebnissen auch mit grafischen oder farblichen Mitteln sowie mit der ausdrücklichen Kennzeichnung als "Anzeige" erreicht werden, sofern für den Durchschnittsverbraucher hinreichend deutlich wird, dass es sich um eine Werbeanzeige handelt (vgl. BGH, Urteil v. 13.01.2011 - I ZR 46/08 , MMR 2011 Rn 27 - L-Impuls).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 6 W 43/18

    Unterlassungsvollstreckung: Verbotsumfang; Organisationsverschulden

    Ergibt jedoch die Eingabe der Suchwörter "ring taxi" in der Google-Suche die Ausgabe einer Adwords-Anzeige der Beklagten, in der das Wort "Ringtaxi" enthalten ist, hätte es der Beklagten im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast oblegen, näher dazu vorzutragen, dass und warum trotz der bekannten Funktionsweise der "Adwords"-Funktion diese Suchwörter im Quelltext nicht enthalten gewesen sind (BGH MMR 2011, 608 [BGH 13.01.2011 - I ZR 46/08] , Rnr. 20, 21 - Impuls).
  • OLG Nürnberg, 15.02.2022 - 3 U 2794/21

    Markenmäßige Verwendung einer Wortmarke mit beschreibenden Anklängen

    Es besteht die Gefahr, dass der Internetnutzer das Angebot in der Trefferliste auf Grund der dort gegebenen Kurzhinweise mit dem Angebot des Markeninhabers verwechselt und sich näher mit ihm befasst (BGH, Urteil vom 13.1.2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 608, Rn. 25 - Impuls II).
  • OLG Nürnberg, 17.06.2022 - 3 W 4186/21

    Verstoß gegen Unterlassungstitel bei - nach dem äußeren Bild - Fortführung der

    Auch wenn grundsätzlich der Vollstreckungsgläubiger die Darlegungs- und Beweislast für Umstände trägt, aus denen sich ein Verstoß ergibt (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 808, Rn. 18 m.w.N.), ist anerkannt, dass den Vollstreckungsschuldner, eine sekundäre Darlegungslast treffen kann, wenn dem Vollstreckungsgläubiger die maßgeblichen Umstände nicht zugänglich und dem Vollstreckungsschuldner nähere Angaben zumutbar sind (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 808, Rn. 21; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Juni 2018 - 6 W 9/18, GRUR-RR 2018, 387, Rn. 24).
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2013 - 6 O 204/13

    Keine Haftung für Sedo Park- und Suchfunktion - Einstweilige Verfügung wieder

    Die Darlegungs- und Beweislast für eine Markenrechtsverletzung liegt bei demjenigen, der eine solche behauptet, hier also bei der Antragstellerin (BGH (Urteil vom 13.01.2011 âEUR" I ZR 46/08), zitiert nach juris Rdnr. 18 âEUR" "Impuls").
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