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   OLG Köln, 23.03.2012 - I-6 U 67/11   

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https://dejure.org/2012,4247
OLG Köln, 23.03.2012 - I-6 U 67/11 (https://dejure.org/2012,4247)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.2012 - I-6 U 67/11 (https://dejure.org/2012,4247)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 2012 - I-6 U 67/11 (https://dejure.org/2012,4247)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadenshöhe bei Filesharing

  • JurPC

    Schadenshöhe bei Teilnahme an illegalen Tauschbörsen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eingeschränkte Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

  • R&W Online

    Aufsichtspflichtverletzung und Schadenshöhe bei Filesharing durch Minderjährige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Eltern bei Teilnahme des 13 Jahre alten Sohnes an illegalen Internet-Tauschbörsen; Berechnung des Schadens für Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an einer Tauschbörse

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 19a, 78 Abs. 1 Nr. 1, 85 Abs. 1 S. 1, 97 UrhG

  • info-it-recht.de

    Eingeschränkte Haftung Eltern für illegales Filesh. ihrer minderj. Kinder; Heranziehung eines geeigneten GEMA-Tarifs zur Schadensberechnung - VR W I, VR-OD 5 (hier: 200,00 EUR Schadensersatz pro Musikaufnahme)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Eltern bei Teilnahme des 13 Jahre alten Sohnes an illegalen Internet-Tauschbörsen; Berechnung des Schadens für Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an einer Tauschbörse

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenshöhe bei Teilnahme an illegalen Tauschbörsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Berechnungsgrundlage für Schadensersatz

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schadensersatzforderung in Filesharing-Abmahn-Fällen anhand von Gema Tarif

  • heise.de (Pressebericht, 11.10.2011)

    Berechnungsgrundlage für Schadenersatz bei Filesharing-Abmahnungen

  • online.de (Kurzinformation)

    200,00 € Schadensersatz pro Musikaufnahme - Haftung der Eltern für P2P-Rechtsverletzungen der Kinder

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    200,- EUR Schadensersatz bei P2P-Urheberrechtsverletzung

  • dr-wachs.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Rasch-Klage: Schadensersatzhöhe beim Filesharing

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    200,00 Schadensersatz pro Musikaufnahme - Haftung der Eltern für P2P-Rechtsverletzungen der Kinder

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Haftung der Eltern für Urheberrechtsverstöße ihrer Kinder bei Teilnahme an illegalen Tauschbörsen

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Kläger müssen Rechteinhaberschaft und Schadenshöhe belegen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Höhe des Schadenersatzes in Filesharing-Prozessen

  • internetrecht-freising.de (Auszüge)

    Schadensersatzhöhe beim Filesharing

  • internetrecht-freising.de (Auszüge)

    Schadensersatzhöhe beim Filesharing

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Nachtrag

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Nachtrag

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing, Internet-Tauschbörse, 200 Euro Schadensersatz pro Musiktitel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Höhe des Schadenersatzes in Filesharing-Prozessen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eltern haften für kleine Piraten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternhaftung und Höhe des Schadensersatzes nach einer Abmahnung wegen Filesharings

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eltern müssen Internet-Aktivitäten ihrer Kinder kontrollieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Filesharing: Rechtsverletzungen des Kindes begründen Schadenersatzpflicht der Eltern - Aufsichtspflicht der Eltern umfasst Kontrolle des Internetverhaltens ihres Kindes

Besprechungen u.ä. (2)

  • dr-wachs.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Rasch-Klage: Schadensersatzhöhe beim Filesharing

  • internetrecht-nuernberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Filesharing - Haften Eltern für ihre minderjährigen Kinder?

Sonstiges

  • dr-bahr.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Zum Schadensersatz in Filesharing-Fällen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 387
  • K&R 2012, 437
  • ZUM 2012, 697
  • afp 012, 249
  • afp 2012, 249
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10

    Störereigenschaft des Betreibers eines Internetanschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Die Eintragung in dieser Datenbank stellt - wie der Senat schon in seinen den Prozessbevollmächtigten der Parteien bekannten Entscheidungen vom 22.07.2011 (6 U 208/10 und 6 W 78/11) dargelegt hat - ein erhebliches Indiz für die Rechteinhaberschaft dar.

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 22.7.2011 (6 U 208/10 und 6 W 78/11) ausgeführt:.

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH besteht eine tatsächliche Vermutung zu Gunsten des Rechteinhabers, dass Rechtsverletzungen, die von einem bestimmten Anschluss aus vorgenommen worden sind, von dem Inhaber dieses Anschlusses begangen wurden (BGH GRUR 2010, 633 - "Sommer unseres Lebens").

    Es mag - wie der Senat in seiner Entscheidung im Verfahren 6 W 78/11 bereits angedeutet hat - zweifelhaft sein, ob an die Aufsichtspflicht der Eltern dieselben strengen Maßstäbe anzulegen sind wie bei der Störerhaftung, die regelmäßig die Verletzung von Prüfpflichten voraussetzt (vgl. BGH GRUR 2010, 633 Rz 19 - "Sommer unseres Lebens").

  • OLG Köln, 21.04.2011 - 6 W 58/11

    Pflicht des Inhabers eines Internetanschlusses zur Tragung von Abmahnkosten wegen

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    aa) Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerinnen trotz ihrer Eintragung in der erwähnten Datenbank nicht Inhaberinnen der Nutzungsrechte sein könnten, ergeben sich - wie der Senat in seinem schon angeführten Urteil vom 22.07.2011 und dem ebenfalls den Prozessbevollmächtigten der Parteien bekannten Beschluss vom 21.4.2011 im Verfahren 6 W 58/11 ausgeführt hat - nicht daraus, dass sie dort als "Lieferanten" bezeichnet worden sind.

    Den Eintragungen kann zwar - wie der Senat in der erwähnten Entscheidung im Verfahren 6 W 58/11 ausgeführt hat - eine indizielle Wirkung zu Gunsten der Rechtsinhaberschaft der dort Genannten zukommen, aus ihrem angeblichen späteren Fehlen können aber keine relevanten Schlüsse gezogen werden, weil die Daten dort - wie die Beklagten selbst zutreffend vortragen - nachträglich veränderbar sind.

  • BGH, 26.10.1955 - VI ZR 145/54

    Finanzierungsmandat eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Nach diesen tritt an die Stelle der unwirksamen Vergütungsvereinbarung gemäß § 612 Abs. 2 BGB die für eine solche Tätigkeit übliche Vergütung, also das gesetzliche Anwaltshonorar (vgl. BGHZ 18, 340, 347).
  • LG Hamburg, 08.10.2010 - 308 O 710/09

    Illegale Verbreitung von Musikaufnahmen über

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Aus diesen Gründen vermag der Senat auch der Auffassung des LG Hamburg nicht zu folgen, das durch Urteil vom 8.10.2010 - bei einer in Teilen abweichenden Sachverhaltskonstellation - im Verfahren 308 O 710/09 für Rechtsverstöße im Rahmen des Filesharing lediglich einen Lizenzschaden von 15 EUR pro Titel zuerkannt hat.
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Damit hat aber die Abmahnung ihren Zweck erfüllt, dem Beklagten den Weg zu weisen, zur Vermeidung weiterer Kosten die Klägerinnen ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502 Tz. 11 - pcb; GRUR 2010, 354 Tz. 8 - Kräutertee).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Damit hat aber die Abmahnung ihren Zweck erfüllt, dem Beklagten den Weg zu weisen, zur Vermeidung weiterer Kosten die Klägerinnen ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502 Tz. 11 - pcb; GRUR 2010, 354 Tz. 8 - Kräutertee).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 208/11

    Höhe der Geschäftsgebühr für kennzeichenrechtliche Abmahnung; Lizenzanalogie als

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Hierzu wiederholt der Senat seine in den beiden Entscheidungen vom 22.07.2011 (6 U 208/11 und 6 W 78/11) formulierte Begründung:.
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Im Rahmen der Lizenzanalogie gelten als angemessen Lizenzgebühren, die verständige Vertragspartner vereinbart hätten (vgl. BGH a.a.O.; GRUR 93, 55, 58 - "Tchibo/Rolex II").
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Dieses Interesse hat der Senat schon bei 964 Musiktiteln auf 50.000 EUR pro Kläger festgesetzt (GRUR-RR 2010, 173).
  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 199/08

    Anforderungen an das Maß der gebotenen Aufsicht bei Kindern im Alter von 7 ½

  • LG Köln, 30.03.2011 - 28 O 716/10

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89

    Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten

  • OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07

    Anita

  • OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11

    Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft des Inhabers eines

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, WRP 2012, 1007).
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 13.08.2015 - 8 C 1023/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des Inhabers

    Soweit das OLG Köln jedoch ferner davon ausgegangen war, es seien "mindestens 400" Abrufe durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer erfolgt (Rn. 16) und für diese technische Auffassung seine vorangehende Entscheidung vom 23.03.2012 - I-6 U 67/11, 6 U 67/11 (= juris [Rn. 40ff.]) zitiert hat, in der es der Auffassung einer Rechteinhaberin folgend von mindestens 400 Zugriffen auf den illegal angebotenen Musiktitel ausgegangen ist, ist die dortige Begründung technisch nicht haltbar.
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Zu seinen Gunsten gelten dabei gewisse Beweiserleichterungen: Wird ein geschütztes Werk von einer IP-Adresse aus öffentlich zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist; daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 12] - Sommer unseres Lebens; vgl. Senat, GRUR-RR 2010, 173 [174]; Urt. v. 23.03.2012 - 6 U 67/11).
  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 10/13

    Anforderungen an den Nachweis einer Urheberrechtsverletzung im Wege des

    Der Anschlussinhaber muss seine Verantwortlichkeit deshalb im Rahmen des ihm Zumutbaren substantiiert bestreiten sowie Tatsachen darlegen und ggf. beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs - nämlich der Alleintäterschaft eines anderen Nutzers des Internetanschlusses - ergibt (vgl. BGH GRUR 2013, 511 Rn. 34 - Morpheus; Senat WRP 2012, 1007 Rn. 24; GRUR-RR 2012, 329 [330]).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 23.03.2012 - 6 U 67/11 - (WRP 2012, 1007 Rn. 34 ff.) im Einzelnen ausgeführt hat, orientiert sich die Berechnung der fiktiven Lizenz an dem GEMA-Tarif VR-OD 5 für die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet.

    Hat ein als Verletzer in Anspruch Genommener zum Ausdruck gebracht, dass er eine Abmahnung als hinreichende Mitteilung einer Rechtsverletzung akzeptiere, so muss er sich daran grundsätzlich nach Treu und Glauben festhalten lassen (vgl. BGH GRUR 2011, 1038 Rn. 33 - Stiftparfüm; Senat WRP 2012, 1007 Rn. 43; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10 -).

    Dabei erstreckte sich ihr Unterlassungsanspruch nicht nur auf die am Abend des 03.03.2008 zum Download angebotenen Dateien, sondern auch - wie in der vorformulierten Unterlassungsverpflichtungserklärung angedeutet - auf kerngleiche Verstöße in Form der Verfügbarmachung sonstiger zu ihren Gunsten geschützter Musiktitel (vgl. Senat WRP 2012, 1007 Rn. 43).

    Vielmehr hat der Rechtsanwalt in diesem Fall von vornherein einen vertraglichen Anspruch auf die gesetzlichen Gebühren (vgl. BGH vom 05.04.1976 - III ZR 79/74 - Rn. 27 f.; zitiert nach juris; NJW 2004, 1169, 1171; Senat WRP 2012, 1007 Rn. 47; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10 -).

  • LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12

    Illegale Downloads in WG

    Die Eintragung in dieser Datenbank stellt nach der Rechtsprechung der Kammer ein erhebliches Indiz für die Rechteinhaberschaft dar (vergleiche dazu etwa auch OLG Köln, Entscheidungen vom 22. Juli 2011, Az. 6 U 208/10 und 6 W 78/11, sowie Urteil vom 23. März 2012, 6 U 67/11).

    Sie löst die Obliegenheit aus, konkrete Zweifel an der Aktivlegitimation der dort ausgewiesenen Unternehmen anzuführen, und führt dazu, dass die Rechtekette an den einzelnen Titeln nur dann von Klägerseite dargelegt werden muss, wenn der als Verletzer in Anspruch Genommene über ein pauschales Bestreiten hinaus konkret vorträgt, es handele sich bei dem beanstandeten Titel um eine abweichende Version oder ihm seien Nutzungsrechte an dem Titel von dritter Seite angeboten worden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012, 6 U 67/11).

  • OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 115/13

    Zur Höhe von Schadenersatz und Abmahnkosten bei illegalem Filesharing

    Teilweise (so OLG Köln, Urteil vom 14.3.2014, I-6 U 109/13; OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - I-6 U 67/11, 6 U 67/11; OLG Köln, Beschluss vom 8.5.2013 - 6 W 256/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 24. November 2010 - 12 O 521/09 - juris) werden als Anhaltspunkt für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung verschiedene Tarife der Verwertungsgesellschaften (GEMA) herangezogen.

    Andererseits wird eine Orientierung an dem Tarif VR-OD 5 vorgenommen, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten eine Mindestvergütung von 0, 1278 EUR pro Zugriff vorsieht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.3.2014, I-6 U 109/13; OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - I-6 U 67/11, 6 U 67/11; OLG Köln, Beschluss vom 8.5.2013 - 6 W 256/12 - juris).

  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 109/13

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Inanspruchnahme des Inhabers eines

    Der Anschlussinhaber muss seine Verantwortlichkeit deshalb im Rahmen des ihm Zumutbaren substantiiert bestreiten sowie Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs, nämlich der Alleintäterschaft eines anderen Nutzers des Internetanschlusses ergibt (vgl. BGH, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 [Rn. 34] - Morpheus; Senat, WRP 2012, 1007 [Rn. 24]; GRUR-RR 2012, 329 [330]).

    Der Ansatz eines fiktiven Lizenzentgelts von 200, 00 EUR, der sich an den verkehrsüblichen Entgeltsätzen für legale Downloadangebote im Internet orientiert und auf der Basis senatsbekannter Rahmenvereinbarungen der Tonträger-Branche von einem Betrag von 0, 50 EUR pro Abruf sowie von mindestens 400 möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer ausgeht, ist bei Musikaufnahmen der streitbefangenen Art regelmäßig nicht zu beanstanden (Senat, WRP 2012, 1007 = MMR 2012, 387 [390 f.]; Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 18.10.2013 - 6 U 93/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; vom 20.12.2013 - 6 U 205/12; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 - 5 U 222/10).

    Die Abmahnung war - wie der Beklagte nicht in Abrede stellt - hinreichend bestimmt (zu den Einzelheiten vgl. Senat, WRP 2012, 1007 [Rn. 43], Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; vom 20.12.2013 - 6 U 205/12).

    Dabei erstreckte sich ihr jeweiliger Unterlassungsanspruch nicht nur auf die am Vormittag des 15.06.2008 zum Download angebotenen Dateien, sondern auch auf kerngleiche Verstöße durch Verfügbarmachung weiterer zu ihren Gunsten geschützter Musiktitel (vgl. für Lichtbilder BGH, GRUR 2013, 1235 [Rn. 17-20] - Restwertbörse II; Senat, WRP 2012, 1007 [Rn. 43]; Urteil vom 20.12.2013 - 6 U 205/12).

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 205/12

    Anforderungen an den Nachweis des Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter

    Der Anschlussinhaber muss seine Verantwortlichkeit deshalb im Rahmen des ihm Zumutbaren substantiiert bestreiten sowie Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs, nämlich der Alleintäterschaft eines anderen Nutzers des Internetanschlusses ergibt (vgl. BGH, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 [Rn. 34] - Morpheus; Senat WRP 2012, 1007 [Rn. 24]; GRUR-RR 2012, 329 [330]).

    Der Ansatz eines fiktiven Lizenzentgelts von 200, 00 EUR, der sich an verkehrsüblichen Entgeltsätzen auch für legale Downloadangebote im Internet orientiert und auf der Basis senatsbekannter Rahmenvereinbarungen der Tonträger-Branche von einem Betrag von 0, 50 EUR pro Abruf sowie von mindestens 400 möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer ausgeht, erscheint bei Musikaufnahmen der streitbefangenen Art regelmäßig angemessen (Senat, WRP 2012, 1007 = MMR 2012, 387 [390 f.]; Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 18.10.2013 - 6 U 93/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; im Ergebnis jetzt ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 - 5 U 222/10).

    Sieht sich nämlich wie hier ein anwaltlich beratener Anschlussinhaber auf Grund der Abmahnung in der Lage, eine die Beanstandung ausräumende strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, spricht dies für eine hinreichende Spezifizierung der Abmahnung, auch wenn mehrere gemeinsam auftretende Anspruchsteller nicht den genauen Inhalt der von jedem Einzelnen beanspruchten Rechte kenntlich machen; denn die Abmahnung dient unter Berücksichtigung von Treu und Glauben auch dann dem objektiven Interesse und mutmaßlichen Willen des Schuldners, eine kostenintensivere gerichtliche Auseinandersetzung über die von den Anspruchstellern geltend gemachte Unterlassungsansprüche zu vermeiden (vgl. Senat, WRP 2012, 1007 [Rn. 43], Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; enger OLG Düsseldorf, MMR 2012, 253 in einem Prozesskostenhilfeverfahren).

    Dabei erstreckte sich ihr jeweiliger Unterlassungsanspruch nicht nur auf die am Vormittag des 19.08.2007 zum Download angebotenen Dateien, sondern auch auf kerngleiche Verstöße durch Verfügbarmachung weiterer zu ihren Gunsten geschützter Musiktitel (vgl. für Lichtbilder BGH, GRUR 2013, 1235 [Rn. 17-20] - Restwertbörse II; Senat, WRP 2012, 1007 [Rn. 43]).

  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12

    Beweiswürdigung hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

    Der Anschlussinhaber muss seine Verantwortlichkeit deshalb im Rahmen des ihm Zumutbaren substantiiert bestreiten sowie Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs, nämlich der Alleintäterschaft eines anderen Nutzers des Internetanschlusses ergibt (vgl. BGH, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 [Rn. 34] - Morpheus; Senat WRP 2012, 1007 [Rn. 24]; GRUR-RR 2012, 329 [330]).

    Erforderlich dafür sind konkrete Anhaltspunkte (vgl. BGH GRUR 2010, 633 Rn. 11 - Sommer unseres Lebens; Senat MMR 2012, 387 [389]), die mit hoher Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH NJW 2010, 1072 Rn. 8; Bacher in: Beck´scher Online-Kommentar ZPO, Stand 01.04.213, § 284 Rn. 95; Prütting a.a.O. § 286 Rn. 58) auf einen abweichenden Geschehensablauf in Form der Alleintäterschaft eines Dritten schließen lassen oder nach denen dies jedenfalls nicht gänzlich unwahrscheinlich ist (vgl. BGH GRUR 2010, 633 Rn. 21 - Sommer unseres Lebens).

    Der Ansatz eines fiktiven Lizenzentgelts von 200, 00 EUR, der sich an verkehrsüblichen Entgeltsätzen auch für legale Downloadangebote im Internet orientiert und auf der Basis senatsbekannter Rahmenvereinbarungen der Tonträger-Branche von einem Betrag von 0, 50 EUR pro Abruf sowie von mindestens 400 möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer ausgeht, erscheint bei Musikaufnahmen der streitbefangenen Art regelmäßig angemessen (Senat, WRP 2012, 1007 = MMR 2012, 387 [390 f.]; Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 18.10.2013 - 6 U 93/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; Urteil v. 06.12.2013, 6 U 96/13; im Ergebnis jetzt ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 - 5 U 222/10).

    Den Klägerinnen standen aufgrund der über den Internetanschluss des Beklagten begangenen Rechtsverletzungen aus § 97 Absatz 1 S. 1 UrhG a.F. die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung von Musikwerken - und zwar nicht nur der am 19.06.2007 um 15:04:56 Uhr zum Download angebotenen Dateien, sondern auch kerngleicher Verstöße in Gestalt sonstiger zu Gunsten der jeweiligen Klägerin geschützten Titel (vgl. für Lichtbilder BGH, GRUR 2013, 1235 [Rn. 17-20] - Restwertbörse II; Senat, WRP 2012, 1007 [Rn. 43]) - zu.

  • LG Frankenthal, 04.12.2018 - 6 S 22/15

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse:

    Auch die durch die Rechtsprechung im Bereich der Musiktitel entwickelte Berechnungsmethode fußt auf der Überlegung, darauf abzustellen, wie häufig aufgrund der Beteiligung des Verletzers an der Tauschbörse von unbekannten Dritten auf die geschützten Titel theoretisch zugegriffen worden ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 6 U 67/11, juris Rn. 41 f.; Beschluss vom 08. Mai 2013 - 6 W 256/12, juris Rn. 9; OLG Hamburg, Urteil vom 07. November 2013 - 5 U 222/10, juris Rn. 70 ff., jeweils für Musiktitel).
  • AG Hamburg, 20.12.2013 - 36a C 134/13

    Sperma Transfer - Urheberrechtsverletzung durch Internet-Tauschbörse: Haftung des

  • OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 209/13

    Anforderungen an den Nachweis von Verletzungen des Urheberrechts über einen

  • OLG Hamburg, 07.11.2013 - 5 U 222/10

    Gnutella - Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Darlegungs- und

  • LG Köln, 25.04.2013 - 14 O 500/12

    Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast bei einer Inanspruchnahme wegen

  • OLG Köln, 06.12.2013 - 6 U 96/13

    Haftung der Eltern für Urheberrechtsverletzungen der Kinder über einen zur

  • LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14

    Urheberrecht: Verletzung von Urheberrechten durch Anbieten eines Filmwerks in

  • OLG Frankfurt, 16.12.2014 - 11 U 27/14

    Nachweis der Tonträgerherstellereigenschaft durch Vorlage des

  • OLG Köln, 15.01.2013 - 6 W 12/13

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen

  • LG Köln, 02.05.2013 - 14 O 277/12

    Rechtsverletzung in Form des öffentlichen Zugänglichmachens von Audio-Dateien

  • LG Köln, 11.09.2012 - 33 O 353/11

    Anforderungen an eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12

    Ansprüche des Urhebers nach Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung des

  • LG Hamburg, 03.04.2014 - 308 O 227/13

    Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung: Bemessung der Schadenshöhe bei

  • LG Frankenthal, 12.03.2019 - 6 O 313/18

    Geltendmachung von Schadensersatz und Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzung

  • LG Köln, 20.11.2013 - 28 O 467/12

    Schadenersatzbegehren eines Tonträgerherstellers gegen den Inhaber eines

  • LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 346/12

    Filesharing - einfaches Bestreiten der Täterschaft bei einem Familienanschluss

  • LG Hamburg, 28.04.2014 - 308 O 83/14

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen Zugänglichmachung eines

  • LG Flensburg, 17.03.2015 - 8 O 29/15

    Streitwert des Begehrens des Urhebers/ausschließlich Nutzungsberechtigten auf

  • OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12

    Inanspruchnahme des Inhabers eines Internetanschlusses wegen

  • LG Bochum, 05.02.2016 - 5 S 134/15
  • LG Frankenthal, 03.03.2015 - 6 S 26/14
  • LG Düsseldorf, 02.04.2014 - 12 O 163/13
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