Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 2-06 S 3/12, 2/06 S 3/12, 2-6 S 3/12, 2/6 S 3/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Fliegender Gerichtsstand in Filesharing-Verfahren doch anwendbar
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 32 ZPO, § 97 UrhG
Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing
- Kanzlei Prof. Schweizer
"Fliegender Gerichtsstand" bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing
- kanzlei.biz
Anwendbarkeit des "fliegenden Gerichtsstands' bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Fliegender Gerichtsstand bei Filesharing-Abmahnungen
- internet-law.de (Kurzinformation)
In Frankfurt fliegt der Gerichtsstand wieder
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Grundsatz des fliegenden Gerichtsstands gilt auch bei Urheberrechtsverletzungen per Filesharing
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auch bei P2P-Urheberrechtsverletzungen gilt fliegender Gerichtsstand
- netzrecht.org (Kurzinformation)
LG Frankfurt a.M. bejaht fliegenden Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen
- angster.net (Kurzinformation)
LG Frankfurt bestätigt fliegenden Gerichtsstand
- loebisch.com (Kurzinformation)
Filesharing: Fliegender Gerichtsstand
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Filesharing: Klagen in Tauschbörsenfällen können an jedem Ort erhoben werden - Entstehende Nachteile seitens der Beklagten sind hinzunehmen
Besprechungen u.ä.
- blogspot.de (Entscheidungsanmerkung)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 12.12.2011 - 31 C 2528/11
- AG Frankfurt/Main, 13.02.2012 - 31 C 2528/11
- LG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 2-06 S 3/12, 2/06 S 3/12, 2-6 S 3/12, 2/6 S 3/12
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 457
- MMR 2012, 764
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Schleswig, 13.09.2013 - 2 AR 28/13
Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Erfolgsort bei …
Nach ganz herrschender Meinung ist dagegen auch bei Internetdelikten nur dort der Erfolgsort im Sinne des § 32 ZPO gegeben, wo der beanstandete Internetauftritt gemäß der zielgerichteten Bestimmung abrufbar ist (…BGH, NJW 2006, S. 2630 ff.; BGHZ 184, 313;… NJW 2011, S. 2059 ff. - jeweils für die internationale Zuständigkeit;… OLGR Rostock 2009, S. 663 ff.; LG Frankfurt, MMR 2012, S. 764 f., speziell für das Einstellen urheberrechtlich geschützter Werke in ein Filesharing-System;… Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 32 Rn. 17;… Wandtke-Bullinger, a. a. O., § 105 Rn. 16; vgl. auch die Darstellung und die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Junker, jurisPR-ITR 14/2007 Anm. 4). - OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20
Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen
Der Senat verkennt nicht, dass im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit nach - jedenfalls derzeit noch - herrschender Meinung bei Urheberrechtsverletzungen - soweit sich die Klage nicht gegen natürliche Personen richtet (§ 104a UrhG) - im Internet von einem "fliegenden Gerichtsstand" gem. § 32 ZPO ausgegangen wird, weil die Abrufbarkeit an jedem Ort als zuständigkeitsbegründend angesehen wird (LG Frankfurt NJOZ 2012, 2124; LG Hamburg BeckRS 2015, 18942; EuGH GRUR 2015, 296; OLG München, GRUR-RR 2013, 388;… vgl. a. Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, 5. Aufl. 2019, UrhG § 104a Rn. 1-5; einschränkend für andere Rechtsverletzungen im Internet LG Köln BeckRS 2019, 7732;… Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer/Tolkmitt, UWG, 4. Aufl. 2016, § 14 UWG, Rn 75 ff.). - LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13
Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für im Internet begangene …
Soweit es vor Einführung des § 104 a UrhG in der Rechtsprechung eine Tendenz gab, den als zu ausufernd empfundenen "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung" einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern (vgl. für das Wettbewerbsrecht BGH GRUR 2006, 513; OLG Bremen EWiR 2000, 651; zum Urheberrecht KG Berlin GRUR-RR 2002, 343; LG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 457 (Ls.) = NJOZ 2012, 2124; Danckwerts GRUR 2007, 104;… Zöller/Vollkommer § 32 Rn. 17 "Internetdelikt"; zum Meinungsstand: OLG München, B. v. 07.05.2009, Az.: 31 AR 232/09, BeckRS 2009, 12847), ist dies mit der gesetzgeberischen Entscheidung, einen Gerichtsstand an jedem Erfolgsort zu begründen, nicht in Einklang zu bringen. - AG Düsseldorf, 22.01.2014 - 57 C 7154/13
Der fliegende Gerichtsstand und die originelle Begründung
Nach tradierter Rechtsprechung ergibt sich aus § 32 ZPO bei Urheberrechtsverletzungen im Internet ein sogenannter fliegender Gerichtsstand, der daraus folgt, dass sämtliche Gerichte zuständig sein sollen, an deren Ort der als urheberrechtswidrig beanstandete Medieninhalt bestimmungsgemäß zugänglich war (so etwa LG Frankfurt NJOZ 2012, 2124 mwN).
Rechtsprechung
OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Auskunftspflicht des Internet-Providers: Anspruch des Rechteinhabers auf vorsorgliche Datenspeicherung
- webshoprecht.de
Keine Verpflichtung zur längeren Speicherung der Verkehrsdaten durch Internet-Provider auf Zuruf
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Internet-Providers zur Aufrechterhaltung der Speicherung von Verkehrsdaten
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 101 Abs. 9 s. 4 UrhG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 101 Abs. 9
Verpflichtung des Internet-Providers zur Aufrechterhaltung der Speicherung von Verkehrsdaten - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 22.08.2011 - 21 O 13977/11
- OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 336
- MMR 2012, 764
- K&R 2012, 223
- ZUM 2012, 592
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 21.09.2017 - I ZR 58/16
Sicherung der Drittauskunft - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im …
In der Instanzrechtsprechung ist ein solcher Anspruch teilweise nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit behandelt worden (OLG Köln, GRUR-RR 2009, 9, 11; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379; OLG Hamm, MMR 2011, 193, 194; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 208) und teilweise ist über diese Ansprüche im Verfahren der einstweiligen Verfügung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung entschieden worden (OLG Hamburg, MMR 2010, 338; OLG Düsseldorf, MMR 2011, 546; für einen Anspruch auf Aufrechterhaltung von Verkehrsdaten für zukünftige Verletzungsfälle: OLG Frankfurt, MMR 2010, 62, 63; MMR 2010, 109; OLG München, MMR 2012, 764).Es braucht im Streitfall nicht entschieden werden, ob eine abstrakte Speicherpflicht im Hinblick auf drohende, aber noch nicht verübte Rechtsverletzungen besteht (ablehnend: OLG Hamm, MMR 2011, 193, 194; OLG Düsseldorf, MMR 2011, 546, 547; OLG München, MMR 2012, 764; LG München, MMR 2010, 111, 113 ff.).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 121/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 118/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 143/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 128/12
Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 126/12
Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 124/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 123/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 142/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).