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   AG Krefeld, 06.07.2012 - 7 C 605/11   

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https://dejure.org/2012,36102
AG Krefeld, 06.07.2012 - 7 C 605/11 (https://dejure.org/2012,36102)
AG Krefeld, Entscheidung vom 06.07.2012 - 7 C 605/11 (https://dejure.org/2012,36102)
AG Krefeld, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 7 C 605/11 (https://dejure.org/2012,36102)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz gegen Bank wegen unberechtigter Abbuchungen nach erfolgtem Internet-Betrug; Grobe Fahrlässigkeit des Betroffenen bei Eingabe von diversen TAN auf Anfrage im Internet und bei nicht rechtzeitiger Meldung des Vorfalls der Bank

  • rabüro.de

    Gibt ein Bankkunde diverse TAN auf Anfrage im Internet ein und meldet er den Vorfall nicht rechtzeitig dem Bankinstitut, handelt er grob fahrlässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675u S. 2; BGB § 675v Abs. 2 Nr. 2
    Schadensersatz gegen Bank wegen unberechtigter Abbuchungen nach erfolgtem Internet-Betrug; Grobe Fahrlässigkeit des Betroffenen bei Eingabe von diversen TAN auf Anfrage im Internet und bei nicht rechtzeitiger Meldung des Vorfalls der Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Mannheim, 16.05.2008 - 1 S 189/07

    Ausgestaltung der Qualifizierung eines bestehenden Bankvertrags als einen

    Auszug aus AG Krefeld, 06.07.2012 - 7 C 605/11
    So ist ein Anscheinsbeweis für das Vorliegen der vorstehend aufgeführten Umstände beim Onlinebanking wie dem hier vorliegenden ausgeschlossen, da mittlerweile durch verschiedene ausgeklügelte Methoden die Erspähung von Daten im Internet, beispielsweise durch Aufforderungen zur Datenangabe unter rechtmäßigem Vorwand, nicht selten ist, und allein die Verwendung richtiger PIN und TAN daher nicht den Rückschluss auf die Zustimmung des Berechtigten zulässt (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 16.5.2008 - 1 S 189/07; Schulte am Hülse/Klabunde, MMR 2010, S. 84 (87); Palandt, a.a.O., § 675w Rn. 4).
  • OLG München, 23.01.2012 - 17 U 3527/11

    Phishing-Angriff im Online-Banking: Grobe Fahrlässigkeit bei Nutzung des

    Auszug aus AG Krefeld, 06.07.2012 - 7 C 605/11
    Unter der hier gebotenen Gesamtschau der Umstände, insbesondere der völlig unüblichen Aufforderung zur Eingabe diverser TAN entgegen den Hinweisen der Beklagten und der der Klägerin merkwürdig erscheinenden Kontosperrung, ist ihr, die sie trotz der selbst vorgetragenen Zweifel mindestens diverse TAN eingegeben hat, daher grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen (vgl. OLG München, Urteil vom 23.1.2012 - 17 U 3527/11).
  • BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 42/90

    Verwirkung einer Vertragsstrafe wegen Verletzung einer Mengenbeschränkung für

    Auszug aus AG Krefeld, 06.07.2012 - 7 C 605/11
    Damit entfallen ebenfalls ex tunc die geltend gemachten Nebenansprüche auf Zinszahlung und Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.1991 - VIII ZR 42/90; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 389 Rn. 2).
  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11

    Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming

    Auszug aus AG Krefeld, 06.07.2012 - 7 C 605/11
    Verschärfend war vorliegend zu berücksichtigen, dass die Abfrage der diversen TAN nicht etwa im Rahmen eines bestimmten Überweisungsvorganges, sondern unmittelbar nach dem Log-In-Vorgang und damit nach dem ausdrücklichen Hinweis der Beklagten auf ihrer Log-In-Seite (vgl. Blatt 78 der Akte) erfolgte (vgl. BGH, Urteil vom 24.4.2012 - XI ZR 96/11).
  • KG, 29.11.2010 - 26 U 159/09

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Bankkunden durch sog. Phishing

    Auszug aus AG Krefeld, 06.07.2012 - 7 C 605/11
    Ebenso wenig ist vorliegend eine Anscheinsvollmacht anzunehmen, da bei Datenausspähung durch betrügerisches Vorgehen Dritter kein schuldhaft gesetzter Rechtsschein, wie er für eine Anscheinsvollmacht zu fordern ist, angenommen werden kann (vgl. KG, Urteil vom 29.11.2010 - 26 U 159/09).
  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    aa) Ob der Beweis des ersten Anscheins für die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs im Online-Banking allgemein oder für bestimmte Authentifizierungsverfahren ausgeschlossen ist, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (einen Anscheinsbeweis wohl generell verneinend: Casper/Pfeifle, WM 2009, 2343, 2348; Kind/Werner, CR 2006, 353, 359; Erman/Graf von Westphalen, BGB, 14. Aufl., § 675w Rn. 21; Wiesgickl, WM 2000, 1039, 1047; einen Anscheinsbeweis bei Nutzung des einfachen PIN/TAN-Verfahrens ablehnend: AG Wiesloch, WM 2008, 1648, 1650; AG Krefeld, MMR 2013, 164, 165; Bunte, ABG-Banken und Sonderbedingungen, 4. Aufl., 4. Teil Rn. 26; Dienstbach/Mühlenbrock, K&R 2008, 151, 154; Erfurth, WM 2006, 2198, 2205; Nobbe in Ellenberger/Findeisen/Nobbe, Kommentar zum Zahlungsverkehrsrecht, 2. Aufl., § 675w Rn. 51; Spindler in Festschrift Nobbe, 2009, S. 215, 232; auch für das iTAN-Verfahren zweifelnd MünchKommBGB/Casper, 6. Aufl., § 675w Rn. 20; Staudinger/Omlor, BGB, Neubearb.
  • AG Köln, 20.01.2014 - 142 C 406/13

    Kein Anspruch auf Erstattung einer nicht autorisierten Überweisung bei

    Auch ohne konkrete Kenntnis der Sicherheitshinweise der Beklagten hätte alleine diese allgemein bekannte Gefahr in Verbindung mit der erkennbar von dem normalen Erscheinungsbild abweichenden Eröffnung der Sitzung Veranlassung geben müssen, die Sitzung abzubrechen ( so auch AG Krefeld, Urteil vom 06.07.2012 - 7 C 605/11 zitiert nach juris).
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