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   LG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 S 66/12   

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LG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 S 66/12 (https://dejure.org/2012,41093)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.2012 - 23 S 66/12 (https://dejure.org/2012,41093)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 23 S 66/12 (https://dejure.org/2012,41093)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen widerrechtlicher Nutzung von 14 Lichtbildern

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unberechtigte Nutzung eines Fotos ist mit einer Lizenzgebühr von 20,00 EUR zu veranschlagen, §§ 97 Abs. 2, 72, 19a UrhG, 3, 287 ZPO

  • kanzlei.biz

    20 Euro Schadensersatz für Fotoklau bei eBay

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 19a, 72, 97 UrhG

  • info-it-recht.de

    Im privaten Bereich bei eBay findet die MFM-Liste beim Bilderklau keine Anwendung; 20,00 EUR fiktive Lizenzgebühr sind ausreichend

  • kanzlei-rader.de

    Zur Heranziehungen der Honorarempfehlungen für Fotonutzungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 2
    Schadensersatz wegen widerrechtlicher Nutzung von 14 Lichtbildern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fotoklau bei ebay: 20 Euro Schadensersatz pro Lichtbild angemessen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ebay: Produktfotos kosten 20,00 Euro

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    (Nur) 20 Euro fiktiver Lizenzschaden bei unerlaubter Foto-Verwendung in privater eBay-Auktion

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Berechnung der Lizenzgebühr für bei unbefugter Verwendung geschützte Fotografien

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Höhe des Schadensersatzes bei Fotoklau durch privaten eBay-Anbieter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Berechnung der Lizenzgebühr für bei unbefugter Verwendung geschützte Fotografien

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Bilderklau auf eBay

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    20 EUR Schadensersatz bei Online-Fotoklau im privaten Bereich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Bilderklau auf eBay

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Fotoklau für eBay-Auktion: MFM-Tabelle zwischen Privaten nicht anwendbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Bilderklaus auf eBay

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anwendung der MFM-Tabelle bei privaten eBay Versteigerungen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unbefugte Nutzung von Fotos für eine private eBay-Versteigerung kostet 20 Euro pro Bild - LG Düsseldorf zur Höhe des Schadens für eine unbefugte Nutzung eines von einem Fotografen hergestellten Fotos von niedriger Qualität

Besprechungen u.ä. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen

  • it-rechts-praxis.de (Entscheidungsbesprechung)

    MFM-Empfehlungen nur im Verhältnis professioneller Marktteilnehmer anwendbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 264
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11

    Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 S 66/12
    Mithin können sie auch nicht als repräsentative Grundlage für eine einmalige Fotonutzung im Rahmen einer privaten Internetversteigerung dienen (vgl. Urteil der Kammer vom 30.05.2012, Az. 23 S 254/11; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08, Rn. 36 zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rdn. 45 ff. zitiert nach juris).

    Vorzugswürdig erscheint daher, die nicht einschlägigen Honorarempfehlungen gänzlich unberücksichtigt zu lassen und die Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO allein anhand der vom Amtsgericht genannten Bemessungskriterien vorzunehmen, wobei richtigerweise auch auf die Qualität der Bilder abzustellen ist (vgl. Urteil der Kammer vom 30.05.2012, Az. 23 S 254/11; OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rn. 53 zitiert nach juris).

    Gemäß der vom Amtsgericht überzeugend dargestellten Kriterien, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, erachtet die Kammer vorliegend im Hinblick auf die lediglich einmalige Nutzung der 14 Lichtbilder und den erzielten Preis für die xxx-Tasche (398,50 EUR) eine Lizenzgebühr von 20, 00 EUR pro Lichtbild als angemessen (so auch Urteil der Kammer vom 30.05.2012, Az. 23 S 254/11, für Lichtbilder, die im Rahmen einer Online-Versteigerung eines gebrauchten xxx mit einem erzielbaren Preis von 649, 00 EUR bis 699, 00 EUR verwendet wurden; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08, Rn. 40 zitiert nach juris, für ein Foto, das bei einer Internetversteigerung eines gebrauchten GPS-Empfängers zum Einsatz kam, wobei ein Preis von 72, 00 EUR erzielt wurde; OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rn. 53 zitiert nach juris, für mehrere Fotos, die für die Versteigerung eines neuwertigen Monitors bei xxx zu einem Preis von 369, 00 EUR eingesetzt wurden), so dass sich insgesamt eine Lizenzgebühr von 280, 00 EUR (= 14 x 20, 00 EUR) ergibt.

    Zu berücksichtigen ist, dass xxx-Nutzer vor allen Dingen aus Gründen der Bequemlichkeit daran interessiert sind, vorhandene Bilder, die bereits aufgrund ihres Zuschnittes und ihrer Datengröße problemlos in eine Angebotsanzeige bei xxx eingestellt werden können, zu übernehmen (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rn. 49 zitiert nach juris).

    Somit bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob wegen der unterbliebenen Urheberbenennung ein 100 %-Aufschlag als Ausgleich für entgangene Werbemöglichkeiten vorzunehmen ist (dafür im Falle einer Privatversteigerung: OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08, Rn. 40 zitiert nach juris; ablehnend: OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rdn. 54 ff. zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 58/08

    Urheberrechtsverletzungen bei Ebay

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 S 66/12
    Mithin können sie auch nicht als repräsentative Grundlage für eine einmalige Fotonutzung im Rahmen einer privaten Internetversteigerung dienen (vgl. Urteil der Kammer vom 30.05.2012, Az. 23 S 254/11; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08, Rn. 36 zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rdn. 45 ff. zitiert nach juris).

    Gemäß der vom Amtsgericht überzeugend dargestellten Kriterien, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, erachtet die Kammer vorliegend im Hinblick auf die lediglich einmalige Nutzung der 14 Lichtbilder und den erzielten Preis für die xxx-Tasche (398,50 EUR) eine Lizenzgebühr von 20, 00 EUR pro Lichtbild als angemessen (so auch Urteil der Kammer vom 30.05.2012, Az. 23 S 254/11, für Lichtbilder, die im Rahmen einer Online-Versteigerung eines gebrauchten xxx mit einem erzielbaren Preis von 649, 00 EUR bis 699, 00 EUR verwendet wurden; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08, Rn. 40 zitiert nach juris, für ein Foto, das bei einer Internetversteigerung eines gebrauchten GPS-Empfängers zum Einsatz kam, wobei ein Preis von 72, 00 EUR erzielt wurde; OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rn. 53 zitiert nach juris, für mehrere Fotos, die für die Versteigerung eines neuwertigen Monitors bei xxx zu einem Preis von 369, 00 EUR eingesetzt wurden), so dass sich insgesamt eine Lizenzgebühr von 280, 00 EUR (= 14 x 20, 00 EUR) ergibt.

    Somit bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob wegen der unterbliebenen Urheberbenennung ein 100 %-Aufschlag als Ausgleich für entgangene Werbemöglichkeiten vorzunehmen ist (dafür im Falle einer Privatversteigerung: OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08, Rn. 40 zitiert nach juris; ablehnend: OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rdn. 54 ff. zitiert nach juris).

  • AG Düsseldorf, 14.12.2011 - 57 C 4871/11

    Schadensersatz wegen unberechtigter Verwendung von Lichtbildern im Internet beim

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 S 66/12
    Die Berufung des Klägers gegen das am 14.12.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 57 C 4871/11 - wird zurückgewiesen.

    das am 14.12.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - Az. 57 C 4871/11 - abzuändern und den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 04.03.2011 - Geschäftsnummer 10-2494046-08-N - aufrechtzuerhalten.

  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

    Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 S 66/12
    Maßgeblich ist dabei der wirtschaftliche Wert des Urheberrechts und der Angriffsfaktor der Rechtsverletzung (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2011, Az. 2 W 92/11, Rn. 3 zitiert nach juris - xxx-Produktfoto).
  • OLG Hamm, 13.02.2014 - 22 U 98/13

    Schätzung der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr für einfache, nicht

    Die MFM-Empfehlungen beruhen also auf den Erfahrungswerten professioneller Marktteilnehmer (vgl. insoweit auch LG Düsseldorf, Urt. v. 24.10.2012, 23 S 66/12, juris, Rn. 11, MMR 2013, 264 = ZUM-RD 2013, 204).
  • LG Düsseldorf, 22.08.2014 - 23 T 62/14

    Urheberrechtswidrige Verwendung eines Lichtbildes rechtfertigt lediglich

    Insbesondere stimmt die Kammer der Auffassung des Amtsgerichts zu, dass bei Urheberrechtsverletzungen durch Verwendung von professionellen Lichtbildern im Rahmen einer privaten Ebay-Versteigerung lediglich ein Lizenzentschädigung von 20, 00 EUR pro Bild als angemessen erscheint zu (vgl. auch Urteile der Kammer vom 30.05.2012, Az. 23 S 254/11, und vom 14.11.2012, Az. 23 S 66/12).
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