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   KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12   

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https://dejure.org/2013,14393
KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12 (https://dejure.org/2013,14393)
KG, Entscheidung vom 07.05.2013 - 5 U 32/12 (https://dejure.org/2013,14393)
KG, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 5 U 32/12 (https://dejure.org/2013,14393)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Online-Kontaktformular keine Adresse der elektronischen Post - Ein Online-Kontaktformular ist keine E-Mail-Anschrift, damit keine Adresse der elektronischen Post im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG und dieser auch nicht gleichwertig.

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Online-Kontaktformular

    § 5 Abs 1 Nr 2 TMG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG

  • webshoprecht.de

    Pflichtangaben im Imressum - E-Mail-Adresse und Kontaktformular

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Angabe der E-Mail-Adresse im Impressum kann nicht durch eine Telefon- oder Telefaxnummer oder ein Online-Kontaktformular ersetzt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriffsbestimmung der Adresse der elektronischen Post i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG; Pflicht zum Hinweis auf die Anwendbarkeit irischen Rechts in den AGB einer Fluggesellschaft

  • reise-recht-wiki.de

    E-Mail-Adresse im Impressum ist Verpflichtend

  • kanzlei-rader.de (Kurzinformation und Volltext)

    Online-Kontaktformular im Impressum nicht ausreichend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Adresse der elektronischen Post im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG; Pflicht zur zu Hinweis auf Anwendbarkeit irischen Rechts in den AGB einesr Fluggesellschaft

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Online-Kontaktformular

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Impressumspflicht EMail Adresse muss genannt werden

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Ein Online-Kontaktformular im Impressum reicht nicht!

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Impressum einer geschäftsmäßigen Internetseite muss eine Email-Adresse enthalten - Online-Kontaktformular reicht nicht aus

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    E-Mail-Adresse reicht zur Angabe einer elektronischen Postadresse

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Medienrecht: E-Mailadresse gehört zu den Pflichtangaben im Impressum

  • heise.de (Pressebericht, 07.10.2013)

    E-Mail-Adresse im Impressum ist Pflicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irische Fluggesellschaft darf im Gegensatz zu Hinweis zu Heimatgerichtsstand nicht auf Angabe einer E-Mail Adresse verzichten

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Angabe der E-Mail-Adresse im Impressum ist Pflicht

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Impressumspflicht: E-Mail-Adresse oder Kontaktformular im Impressum?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Online-Shops: Müssen Händler im Impressum eine E-Mail-Adresse angeben?

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Kontaktformular im Impressum reicht nicht, E-Mailadresse ist Pflicht

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Angabe der Mailadresse im Impressum zwingend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Adresse ist Pflichtbestandteil des Impressums einer Internetseite - IT-Recht

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Impressum muss E-Mail-Adresse enthalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    E-Mail im Impressum ist Pflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Adresse im Impressum als Pflichtangabe - Abmahngefahr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Impressum muss zwingend E-Mail-Adresse enthalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflicht zur Angabe einer E-Mail-Adresse im Internet-Impressum - Fax- und Telefonnummer sowie Online-Kontaktformular kein gleichwertiger Ersatz

Besprechungen u.ä. (2)

  • delegedata.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Adresse der elektronischen Post” meint die Angabe der E-Mail-Anschrift - und nichts anderes

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kontaktformular im Impressum reicht nicht, E-Mail-Adresse ist Pflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 445
  • MMR 2013, 591
  • MIR 2013, Dok. 039
  • K&R 2013, 599
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.10.2008 - C-298/07

    Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Richtlinie

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12
    Der Gerichtshof der Europäischen Union führt aus "dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, ... neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen" (EuGH NJW 2008, 3553, Rn. 40).

    Die telefonische Kommunikation hinterlässt, auch wenn sie als eine unmittelbare und effiziente Kommunikation angesehen werden kann, keine greifbaren Spuren (EuGH NJW 2008, 3553, Rn. 28).

    Es ist deshalb, soweit es nicht neben der Angabe einer E-Mail-Anschrift zusätzlich vorgehalten wird (dazu EuGH NJW 2008, 3553), abzulehnen (de lege lata).

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12
    In vorstehendem Zusammenhang ist eine Aussetzung des Rechtsstreits zwecks Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV (dazu auch BVerfG GRUR 2010, 999, Rn. 45 ff. - Drucker und Plotter) entgegen der Annahme der Berufung nicht veranlasst.
  • KG, 15.01.2013 - 5 U 84/12

    Klick und wirf zurück - "Klick und wirf zurück"

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12
    Unlauterer Wettbewerb wird nicht dadurch zu einem zulässigen, wenn viele ihn betreiben (vgl. a. Senat GRUR-RR 2013, 223, 224 - Klick und wirf zurück).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12
    Eine Erwartung des inländischen Referenzverbrauchers (= durchschnittlich informierter und verständiger, situationsadäquat aufmerksamer Verbraucher, vgl. BGH GRUR 2012, 1053, Rn. 19 - Marktführer Sport), der auf der streitgegenständlichen Internetseite einen Flug bucht, es werde zur Anwendung deutschen Rechts kommen, lässt sich nicht feststellen.
  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12
    Ein solches Agieren lässt freilich (wie auch im Streitfall) den Schluss zu, dass die Tätigkeit eines solchen Unternehmers auf den jeweiligen Staat (i.S. etwa von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO) "ausgerichtet" ist (vgl. EuGH NJW 2011, 505).
  • LG Essen, 19.09.2007 - 44 O 79/07

    Kontaktformular genügt nicht den Impressumspflichten

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12
    Es ist dieser auch nicht gleichwertig (ebenso LG Essen MMR 2008, 196), jedenfalls nicht völlig.
  • LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17

    Irreführung durch blickfangmäßige Garantie

    Adresse für elektronische Post meint die E-Mail-Adresse (vgl. auch KG MMR 2013, 591, 592).

    Die Kontaktaufnahme per E-Mail eröffnet dem Benutzer des Telemediendienstes die Möglichkeit, sein Anliegen umfassend, ohne Zeichenbeschränkung und mitunter unter Mitsendung von Anlagen vorzubringen (vgl. KG MMR 2013, 591, 593).

  • KG, 08.04.2016 - 5 U 156/14

    WhatsApp muss AGB auf Deutsch anbieten und Kommunikationsweg neben E-Mail-Adresse

    Danach ist der Diensteanbieter verpflichtet, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post (das meint die E-Mail-Anschrift, Senat WRP 2013, 1058) einen weiteren schnellen, unmittelbaren und efï¬zienten Kommunikationsweg zur Verfügung zu stellen (vgl. EuGH NJW 2008, 3553 Rn. 25, 40).
  • KG, 23.11.2017 - 23 U 124/14

    Impressumspflicht für Diensteanbieter im Internet: Angabe einer mit automatisch

    Ebenso, wie er auf dem Postweg an ihn gerichtete Anfragen im Einzelfall unbeantwortet lassen kann, ohne dadurch wettbewerbswidrig zu handeln, braucht er auch nicht jede an ihn gerichtete E-Mail zu beantworten (vgl. zum Ganzen EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - C-298/07 - , juris; KG, Urteil vom 7. Mai 2013 - 5 U 32/12 -, juris; LG Berlin, Urteil vom 28.8.2014 - 52 O 135/13).

    Die Beklagte kann sich nicht als Ersatzgesetzgeber gerieren und unter Hinweis auf Sinn und Zweck der Vorschrift eine zwingend vorgeschriebene Angabe durch eine ihr geeigneter erscheinende Angabe ersetzen (vgl. KG, Urteil vom 07.05.2013 - 5 U 32/12 Rn. 47).

  • LG Frankfurt/Main, 02.10.2013 - 3 O 445/12

    Mehrwertdienstenummer in Impressum nicht zulässig

    Wird die Telefonnummer als Mehrwertdienstenummer eingerichtet, durch die die üblichen Kosten überschritten werden, kann dies Nutzer aufgrund der damit verbundenen Kosten von einer Kontaktaufnahme abhalten (vgl. BGH, GRUR 2007, 723 - Internet-Versicherung, juris-Rn. 15; s. auch KG, MMR 2013, 591 - Online-Kontaktformular, juris-Rn. 48 zur Frage der Gleichwertigkeit einer Email-Adresse und einer Telefaxnummer).

    Denn der mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG verbundene Eingriff ist durch die damit verknüpften vernünftigen sachlichen Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert (vgl. KG, MMR 2013, 591 - Online-Kontaktformular, juris-Rn. 52).

  • AG Nürnberg, 31.10.2018 - 19 C 1084/18

    Anwendbarkeit der Rom-I Verordnung über vertraglichen Schuldverhältnisse im

    Das Kammergericht Berlin hat im Bereich des Wettbewerbsrechts eine irreführende Handlung im Sinne von § 5 UWG durch eine Rechtswahlklausel in den AGB des Luftbeförderungsvertrages abgelehnt (Urteil vom 07. Mai 2013, Az.: 5 U 32/12, Rn. 35 ff).
  • OLG München, 27.01.2022 - 29 U 3556/19

    Pflicht zur Offenbarung der Verkäuferidentität beim Vertrieb von

    Adresse für elektronische Post meint die E-Mail-Adresse (vgl. auch KG MMR 2013, 591, 592).

    Die Kontaktaufnahme per E-Mail eröffnet dem Benutzer des Telemediendienstes die Möglichkeit, sein Anliegen umfassend, ohne Zeichenbeschränkung und mitunter unter Mitsendung von Anlagen vorzubringen (vgl. KG MMR 2013, 591, 593).

  • OLG Koblenz, 01.07.2015 - 9 U 1339/14

    1&1 muss Kommunikation per E-Mail ermöglichen

    Ebenso, wie er auf dem Postweg an ihn gerichtete Anfragen im Einzelfall unbeantwortet lassen kann, ohne dadurch wettbewerbswidrig zu handeln, braucht er auch nicht jede an ihn gerichtete E-Mail zu beantworten (vgl. zum Ganzen EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - C-298/07 - juris; KG, Urteil vom 7. Mai 2013, 5 U 32/12, juris; LG Berlin, Urteil vom 28.8.2014, 52 O 135/13).
  • AG Bremen, 05.12.2013 - 9 C 337/13

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Rechtswahlklausel

    Gegenüber Verbrauchern verwendete Rechtswahlklauseln eines Luftfahrtunternehmens können im Einzelfall somit rechtswirksam sein (vgl. KG Berlin, CR 2013, 599 für irische Fluggesellschaft bei deutschsprachigem Internetangebot).
  • AG Frankfurt/Main, 07.11.2023 - 29 C 599/23
    7LG Berlin MMR 2013, 591.LG Berlin MMR 2013, 591.

    7) LG Berlin MMR 2013, 591.

  • KG, 08.04.2016 - 8.04.2016

    Keine englischen AGB in deutschem Internetauftritt / Whatsapp

    Danach ist der Diensteanbieter verpflichtet, den Nutzem des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post (das meint die E-Mail-Anschrift, Senat WRP 2013, 1058) einen weiteren schnellen, unmittelbaren und effizienten Kommunikationsweg zur Verfügung zu stellen (vgl. EuGH NJW 2008, 3553 Rn. 25, 40).
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