Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 30.04.2013

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12   

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https://dejure.org/2013,27666
OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12 (https://dejure.org/2013,27666)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.2013 - 1 U 314/12 (https://dejure.org/2013,27666)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 2013 - 1 U 314/12 (https://dejure.org/2013,27666)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Schufa-Warnung - Der deliktische, quasi-negatorische Unterlassungsanspruch bezieht sich im Gegensatz zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nur auf bestimmte E-Mail-Adressen.

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. Rechts auf eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Zusendung von Werbung per E-Mail

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unverlangte werbliche E-Mails verletzen das Recht eines Unternehmens am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei E-Mail-Spam darf die Unterlassungserklärung auf die konkret verwendete E-Mail-Adresse beschränkt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche des Inhabers eines E-Mail-Kontos hinsichtlich der ungewollten Übersendung von Werbeschreiben

  • kanzlei.biz

    Umfang des Unterlassungsanspruchs eines Unternehmers gegen unerwünschte E-Mail Werbung

  • rabüro.de

    Zum Unterlassungsanspruch wegen unerlaubt zugesandter-Werbe-E-Mails

  • online-und-recht.de

    Beschränkung auf konkrete E-Mail-Adresse bei Unterlassungserklärung nicht ausreichend

  • wordpress.com PDF
  • kanzlei-rader.de

    Unterlassungsanspruch bei Zusendung von Zahlungsaufforderungen bei nicht nachweislich erfolgter Registrierung auf einem Internetportal - Outlets.de

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 1004
    Unterlassungsansprüche des Inhabers eines E-Mail-Kontos hinsichtlich der ungewollten Übersendung von Werbeschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch wg. unerlaubter E-Mail-Werbung bezieht sich nur auf konkrete Mail-Adressen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Der Umfang des Unterlassungsanspruchs bei rechtswidriger Zusendung von Werbe-E-Mails (Spam)

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    "Abmahnung gegen Internetdienstleister, der unbefugt per e-mail mit Schufa droht ist richtig"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Double-Opt-in- Verfahren: Senden von E-Mails ohne Einwilligung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reichweite von Unterlassungsanspruch gegen Spam

Besprechungen u.ä. (2)

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung)

    Das double-opt-in?

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung wegen Spam-Mails: Wie weit geht der Unterlassunsganspruch?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 115
  • MIR 2013, Dok. 091
  • K&R 2014, 38
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 27.09.2012 - 29 U 1682/12

    Double-Opt-In

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
    Es mag dahinstehen, ob bereits die Übersendung der ersten Bestätigungsmail an den Beklagten mit dem Aktivierungslink in diesem Sinne eine unerlaubte Werbe-E-Mail darstellte, was äußerst zweifelhaft erscheint (vgl. dazu OLG München MMR 2013, 38 f. mit kritischen Anmerkungen Heidrich MMR 2013, 39 f., Möller jurisPR-WettbR 2/2013 Anm. 3 und Weller jurisPR-ITR 3/2013 Anm. 4).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
    Die von der Klägerin vermisste gesetzliche Grundlage der Verifikationspflicht liegt in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, dessen Wertung auch im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB zu beachten ist (vgl. BGH NJW 2009, 2958, 2959 [Tz. 14]).
  • KG, 22.06.2004 - 9 W 53/04

    Unterlassungsanspruch wegen E-Mail-Spamming: Mithaftung einer politischen Partei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
    Der deliktische, quasi-negatorische Unterlassungsanspruch bezieht sich im Gegensatz zum wettbewerbsrechtlichen nur auf bestimmte E-Mail-Adressen (vgl. KG NJW-RR 2005, 51, 52; Dietrich GWR 2012, 102, 103 f. m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 12.05.2005 - 1 U 143/04

    Unterlassungsanspruch gegen Spam-Versand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
    Der Beklagte hat gegen die Klägerin einen Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog, weil die fortgesetzte Verwendung seiner E-Mail-Adresse für geschäftliche Korrespondenz ihn in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt (vgl. dazu z. B. OLG Bamberg MMR 2006, 481).
  • OLG München, 23.01.2017 - 21 U 4747/15

    E-Mail-Werbung - Einwilligung muss detailliert nachgewiesen werden

    Dem steht auch nicht das Urteil des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. September 2013, Az. 1 U 314/12) entgegen, wonach sich der deliktische, quasi-negatorische Unterlassungsanspruch im Gegensatz zum wettbewerbsrechtlichen nur auf bestimmte E-Mail-Adressen bezieht.

    Dies fällt unter den oben dargestellten weiten Begriff der Werbung (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2013, Az. 1 U 314/12, juris Tz. 2).

  • AG Bonn, 09.05.2018 - 111 C 136/17

    Kunden-Feedback-Befragungen sind ohne Zustimmung des Empfängers unzulässige

    Insbesondere hat er eine konkrete E-Mail-Adresse genannt, sodass es nicht darauf ankommt, ob sich der Unterlassungsanspruch des Klägers nur auf einzelne E-Mail-Adressen bezieht (OLG Frankfurt, MMR 2014, 115; KG, NJW-RR 2005, 51), oder der Unterlassungsanspruch ein personenbezogenes Recht und Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist (vgl. BGH NJW 2016, 870, juris Rn. 11; BGH, NJW 2009, 2958; AG Bonn, MMR 2018, 123).
  • KG, 05.09.2017 - 5 U 150/16

    Spam-Krokodil - Unerwünschte E-Mail-Werbung: Rechtsmissbräuchlichkeit der

    Die vom Inhaber eines E-Mail-Kontos nicht erlaubte Nutzung desselben zu werblichen Zwecken verletzt daher jedenfalls grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers (OLG Frankfurt MMR 2014, 115, m.w.N.).
  • AG Bonn, 01.08.2017 - 104 C 148/17

    Zum Bezeichnungsumfang des Unterlassungsantrags und in Autoreply-Mails

    Soweit teilweise davon ausgegangen wird, der Anspruch des Klägers beschränke sich nur auf einzelne E-Mail-Adressen (OLG Frankfurt MMR 2014, 115; KG NJW-RR 2005, 51; Dietricht GWR 2012, 102, 103 f.), ist dem nicht zu folgen.
  • LG Erfurt, 25.02.2016 - 1 S 107/15

    Unterlassungsanspruch: Übersendung ungewollter Werbung an einen Gewerbetreibenden

    Die Kammer geht davon aus, dass der mit der Unterlassungsklage geltend gemachte Unterlassungsanspruch - entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. September 2013 - 1 U 314/12 -, juris Rdn. 7) - nicht allein auf eine bestimmte E-mail-Adresse beschränkt ist.
  • LG Hagen, 25.10.2013 - 2 O 278/13

    E-Mail-Werbung

    Dies wird teilweise mit der Begründung bejaht, andernfalls könne der Verpflichtete nicht überblicken, was ihm verboten sei (Kammergericht NJW-RR 2005, 51; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2013 - 1 U 314/12).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.04.2013 - 5 W 35/13   

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https://dejure.org/2013,22036
OLG Hamburg, 30.04.2013 - 5 W 35/13 (https://dejure.org/2013,22036)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.04.2013 - 5 W 35/13 (https://dejure.org/2013,22036)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. April 2013 - 5 W 35/13 (https://dejure.org/2013,22036)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Unangemessene Benachteiligung durch lizenzvertragliche Beschränkung der Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Software

  • JurPC

    Verstoß einer AGB-Klausel für den Vertrieb von Software gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgedanken

  • kanzlei.biz

    Unwirksame AGB-Klausel in Softwareüberlassungsvertrag

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    OLG Hamburg untersagt Beschränkung und Zustimmungsvorbehalt zum Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen in AGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Microsoft AGB-Klausel

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Microsoft Windows 8 AGB sind zum Teil rechtswidrig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Kann ein Hersteller die Weitergabe von Software beschränken?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Microsoft Windows 8 AGB sind zum Teil rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann der Hersteller die Weitergabe von Software beschränken?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Microsoft Windows 8 AGB sind zum Teil rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 115
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2013 - 5 W 35/13
    Dementsprechend hat auch der EuGH entschieden, dass das Verbreitungsrecht des Urheberrechtsinhabers nach Artikel 4 II der Richtlinie 2009/24 mit dem Erstverkauf einer körperlichen oder nichtkörperlichen Kopie seines Computerprogramms in der Union durch ihn oder mit seiner Zustimmung erschöpft ist, so dass er dem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [Tz.77] - UsedSoft/Oracle; OLG Frankfurt GRUR 2013, 279, 280, - Adobe/UsedSoft).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11

    Weiterverkauf von Volumenlizenzen

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2013 - 5 W 35/13
    Dementsprechend hat auch der EuGH entschieden, dass das Verbreitungsrecht des Urheberrechtsinhabers nach Artikel 4 II der Richtlinie 2009/24 mit dem Erstverkauf einer körperlichen oder nichtkörperlichen Kopie seines Computerprogramms in der Union durch ihn oder mit seiner Zustimmung erschöpft ist, so dass er dem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [Tz.77] - UsedSoft/Oracle; OLG Frankfurt GRUR 2013, 279, 280, - Adobe/UsedSoft).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2013 - 5 W 35/13
    Die Vereinbarung einer Beschränkung des Rechtes zur Weitergabe der Software ist geeignet, den Absatz der Software der Antragsgegnerin zu fördern, da hierdurch Verbraucher davon abgehalten werden können, die von ihnen erworbene Software auf dem Markt der gebrauchten Software anzubieten (vgl. zu einer die Gewährleistung ausschließenden Klausel: BGH GRUR 2010, 1117 [Tz.18] - Gewährleistungsausschluss im Internet).
  • LG Hamburg, 25.10.2013 - 315 O 449/12

    Zustimmungsklausel bei Software-Weiterverkauf unwirksam

    Soweit schuldrechtliche Weiterveräußerungsverbote in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, verstoßen sie in der Regel gegen § 307 BGB, weil sie mit dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG nicht zu vereinbaren sind (OLG Hamburg, Beschluss vom 30.04.2013, Az. 5 W 35/13 m.w.N.; Dreyer/Kotthoff/Meckel, UrhR, 2. Auflage, § 69c Rn. 30).
  • OLG Köln, 15.01.2015 - 17 W 314/14

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung i.S. von § 21 Abs. 1 GKG

    Dass ein Fall besonderer Dringlichkeit vorläge, ist zumindest vertretbar abgelehnt worden (vgl. auch Vollkommer und Huber, jeweils aaO zum UWG mwN), selbst wenn das OLG Hamburg (CR 2013, 700 f. = juris Rn 11) dies möglicherweise anders sieht.
  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12

    Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einer Software durch Veräußerung

    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [EuGH 03.07.2012 - Rs. C-128/11] -Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13; Senat, Urteil v.5.11.2013, 11 U 92/12).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12

    Verwertungshandlungen im Urheberrecht, rechtswidriger Eingriff in den

    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 - Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13.).
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